Schadenersatz / Haftung Musterklauseln

Schadenersatz / Haftung. 3.1 Erfüllt der Veranstalter seine Pflichten aus diesem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig, darf der Künstler vom Vertrag zurücktreten oder einen Ersatzauftritt verlangen. Der Künstler behält seinen vollen Anspruch auf Zahlung des Honorars und der entstandenen Nebenkosten bei Vorliegen der gesetzlichen oder vertraglichen Voraussetzungen, wenn der Veranstalter seine Pflichtverletzung zu vertreten hat oder es zu keiner Vereinbarung über einen Ersatztermin kommt. Der Veranstalter hat in diesem Fall die Vertragserfüllung zu beweisen.
Schadenersatz / Haftung. Soweit nicht anders geregelt, richtet sich der Schadenersatz nach den gesetzlichen Vorschriften.
Schadenersatz / Haftung. Der Vertragspartner haftet für sämtliche Schäden, die uns aus einer verspäteten oder mangelhaften Lieferung oder Leistung aus seinem oder dem Verschulden seines Erfüllungsgehilfen entstehen. Wir sind berechtigt, unabhängig vom Grad des Verschuldens des Lieferanten bzw. seines Erfüllungsgehilfen auch Vermögens- und Folgeschäden, entgangenen Gewinn und den Ersatz von Schäden Dritter sowie sonstige mittelbare Schäden vom Vertragspartner zu fordern. Der Vertragspartner hat eine angemessene Betriebsbündel- und – haftpflichtversicherung, jedenfalls mit einer Mindestdeckungs- summe in Höhe des fünffachen des Auftragswertes abzuschließen und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten. 9.
Schadenersatz / Haftung. 1. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer aus welchen Rechtsgründen auch immer nur,
Schadenersatz / Haftung. 14.1 Es gelten die Regelungen des österreichischen Schadenersatzrechtes.
Schadenersatz / Haftung. 1. Der Veranstalter haftet für sämtliche Schäden, die der SMS GmbH Stadtmarketing & Saalmanagement Schwaz aus Anlass bzw. in Zusammenhang mit seiner Veranstaltung durch ihn, seine Beauftragten, Angestellten sowie die Besucher der Veranstaltung entstehen. Solche Schäden kann die SMS GmbH Stadtmarketing & Saalmanagement Schwaz unverzüglich auf Kosten des Veranstalters beseitigen lassen. Die SMS GmbH Stadtmarketing & Saalmanagement Schwaz ist berechtigt, vom Veranstalter den Nachweis einer Haftpflichtversicherung für die geplante Veranstaltung oder eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen. 2. Die SMS GmbH Stadtmarketing & Saalmanagement Schwaz lehnt jegliche Haftung für Schäden, die der Veranstalter, seine Beauftragten oder Angestellten sowie Besucher aus Anlass der Benützung der überlassenen Räume entstehen, ab; es sei denn bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Insbesondere wird für vom Veranstalter oder Dritten eingebrachte Gegenstände keine Haftung übernommen. 3. Eine Haftung der SMS GmbH Stadtmarketing & Saalmanagement Schwaz für das reibungslose Funktionieren der im SZentrum befindlichen technischen Anlagen wird nur bei nicht funktionieren durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begründet. V.
Schadenersatz / Haftung. 5.1 Eine vertragliche oder gesetzliche Haftung von Kreativkonzept, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist gegenüber unternehmerisch tätigen Auftraggebern bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gegenüber unternehmerisch tätigen Auftraggebern ist die Haftung von Kreativkonzept auf den nach der Art des Vertragsobjekts vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt. Gegenüber einem Verbraucher als Auftraggeber beschränkt sich die Haftung von Kreativkonzept bei den ihr zurechenbaren, leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den nach Art des Vertragsobjekts vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden.
Schadenersatz / Haftung. SKIDATA haftet für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden, maximal jedoch bis zur Höhe des Rechnungsbetrages der ursächlichen Warenlieferung. Insbesondere Folge- oder Vermögensschäden oder Ansprüche aus Beratungs- schäden, Mitwirkung an der Einsatzvorbereitung oder Mängel an Programmen sind ausgeschlossen. SKIDATA haftet nicht bei Verlust oder Beschädigung von Daten- trägermaterial für die Wiederbeschaffung oder den Ersatz verlorener Daten. Kann SKIDATA aus Verschulden Lieferungen oder Leistungen nicht termingerecht erbringen und kann daher der Auftraggeber den ordentlichen Betrieb nicht aufneh- men, so ist der Auftraggeber berechtigt, Vertragsstrafe als Schadenersatz bis zur Höhe von 0,5 % des Netto-Kaufpreises für jede vollendete Woche der Verspätung, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Netto-Kaufpreises der aushaftenden Liefe- rung verlangen. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an SKIDATA Entwürfen und Ausführungen verbleibt bei SKIDATA. Stellt der Auftraggeber Druckvorlagen, Druckbilder, Schriftzüge oder –arten, welcher Art immer, etc. bei, so hat der Auf- traggeber, vor Auftragsvergabe an SKIDATA, verbindlich die Nutzung zur Herstel- lung, Vervielfältigung und den Vertrieb durch SKIDATA mit allfälligen Schutzrechts- berechtigten geklärt und berechtigt SKIDATA ausdrücklich zur Durchführung des Auftrages ohne dass SKIDATA weitre Rücksprachen betreffend allfälliger Nutzungs- rechte zu führen hat. Der Auftraggeber hält SKIDATA bezüglich solcher Rechte ausdrücklich schad- und klaglos. Insoweit SKIDATA Inhaber allfälliger Schutzrechte an beauftragten Druckerzeugnis- sen oder an Teilen derselben ist, erwirbt der Auftraggeber mit Bezahlung und Übernahme der Lieferung das Recht, die gelieferten Erzeugnisse im Sinne des Urhebergesetzes zu verbreiten. Im übrigen bleiben die Nutzungsrechte, insbeson- dere das Vervielfältigungsrecht der SKIDATA unberührt. SKIDATA steht das ausschliessliche Recht zu, hergestellte Vervielfältigungsmittel (Satz, Filme u.ä.) und Druckerzeugnisse zur Herstellung von Vervielfältigungsstü- cken zu benutzen. Wird SKIDATA hinsichtlich genannter Schutzrechtsverpflichtungen von Dritten angegriffen, wird SKIDATA solche Ansprüche dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen und bei gerichtlicher Inanspruchnahme dem Auftraggeber den Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitge- nosse der SKIDATA dem Verfahren bei, so ist SKIDATA berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkenne...
Schadenersatz / Haftung. 2. 1 Es obliegt dem Kunden, den Inhalt der in Auftrag gegebenen Filmproduktion oder Anzeige im Hinblick auf die wettbewerbsrechtliche, marken- oder urheberrechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Sofern TV-BW von Dritten wegen Verletzung solcher Vorschriften in Anspruch genommen wird, stellt der Kunde TV-BW von einer Haftung frei.
Schadenersatz / Haftung. 4.1. Erfüllt der Künstler oder der Veranstalter ohne wichtigen Grund seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht, wird er schadenersatzpflichtig.