Common use of Schadenfall Clause in Contracts

Schadenfall. A Bei Erkrankung oder Unfall ist unverzüglich ein Arzt oder Apotheker beizuziehen und dessen Anordnungen ist Folge zu leisten. B Folgende Dokumente müssen der ERV u.a. eingereicht werden: • die Belege der Ein-/der Ausreise, • ein detailliertes Arztzeugnis, • die Originale der bezahlten Arzt-, Spital- und Apothekerrechnungen, • die Kopie der Versicherungspolice.

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Schadenfall. A Bei Unfall oder Erkrankung oder Unfall ist unverzüglich ein Arzt oder Apotheker beizuziehen und dessen Anordnungen ist Folge zu leisten. B Folgende Dokumente müssen der ERV u.a. eingereicht werden: • die Belege der Ein-/der Ausreise, • ein detailliertes Arztzeugnis, • die Originale der bezahlten Rechnungen über Arzt-, Spital- Arznei- und ApothekerrechnungenSpitalkosten sowie Arztrezepte, • die Kopie der Versicherungspolice. C Die versicherte Person muss sich auf Verlangen der ERV und auf deren Kosten jederzeit einer ärztlichen Untersuchung durch den Vertrauensarzt unterziehen.

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Schadenfall. A Bei Unfall oder Erkrankung oder Unfall ist unverzüglich ein Arzt oder Apotheker beizuziehen und dessen Anordnungen ist Folge zu leisten. B Folgende Dokumente müssen der ERV u.a. eingereicht werden: • die Belege der Ein-/der Ausreise, • ein detailliertes Arztzeugnis, • die Originale der bezahlten Rechnungen über Arzt-, Spital- Arznei- und ApothekerrechnungenSpitalkosten sowie Arztrezepte, • die Abrechnungen anderer leistungspflichtiger Versicherungen, • die Kopie der Versicherungspolice. C Die versicherte Person muss sich auf Verlangen der ERV und auf deren Kosten jederzeit einer ärztlichen Untersuchung durch den Vertrauensarzt unterziehen.

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Schadenfall. A Bei Unfall oder Erkrankung oder Unfall ist unverzüglich ein Arzt oder Apotheker beizuziehen und dessen Anordnungen ist Folge zu leisten. B Folgende Dokumente müssen der ERV u.a. eingereicht werden: • die Belege der Ein-/der Ausreise, • ein detailliertes Arztzeugnis, • die Originale der bezahlten Rechnungen über Arzt-, Spital- Arznei- und ApothekerrechnungenSpitalkosten sowie Arztrezepte, • die Kopie der Versicherungspolice. C Die versicherte Person muss sich auf Verlangen der ERV und auf deren Kos- ten jederzeit einer ärztlichen Untersuchung durch den Vertrauensarzt unter- ziehen.

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