Haftung / Schadenersatz Musterklauseln

Haftung / Schadenersatz. 8.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen. 8.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Xxxxxxx und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. 8.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist. 8.4 Sofern der Auftragnehmer (Unternehmensberater) das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer (Unternehmensberater) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
Haftung / Schadenersatz. 8.1 Der/die Auftragnehmer:in haftet dem/der Auftraggeber:in für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Xxxxxxx, die auf vom/von der Auftragnehmer:in beigezogene Dritte zurückgehen. 8.2 Schadenersatzansprüche des/der Aufraggebers:in können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Xxxxxxx und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. 8.3 Der/die Auftraggeber:in hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des/der Auftragnehmers:in zurückzuführen ist. 8.4 Sofern der/die Auftragnehmer:in das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der/die Auftragnehmer:in diese Ansprüche an den/die Auftraggeber:in ab. Der/die Auftraggeber:in wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
Haftung / Schadenersatz. 12.1 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht unver- züglich nach Ablieferung und Untersuchung der Ware dem Auftragneh- mer schriftlich anzeigt wird. 12.2 Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz, gleich aus wel- chem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Scha- den begrenzt. 12.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung des Auftragnehmers wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahr- lässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkt- haftungsgesetz. 12.4 Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind – vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen – ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. 12.5 Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, sofern der Auftragneh- mer fahrlässig eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzt hat; seine Ersatzpflicht ist in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen, vorher- sehbaren Schaden begrenzt. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Geschäftsgewinn bzw. entgangene Einsparun- gen. Dies gilt auch für alle Schäden, die von den Arbeitnehmern, Vertre- tern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers verursacht werden. 12.6 Im Übrigen sind Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auf- traggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Ver- letzung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. 12.7 Bei Bestellung eines Datencheck überprüft der Auftragnehmer die Druck- daten des Auftraggebers bezüglich Auflösung, Beschnitt, Datenformat und Schrifteinbettung. Diese Zusatzoption kann der Auftraggeber für jedes Produkt ausdrücklich schriftlich bestellen. 12.8 Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für Rechtschreib- und Satz- fehler, Farbwiedergabe oder Probleme, die durch die Überschreitung des maximalen Farbauftrags von 300% entstehen können. Grundsätz- lich nicht geprüft werden auch die Überdrucken-Einstellungen und die Position von Falz- und Perforationslinien, da hier gestalterische Erwägungen im Vordergrund stehen können. 12.9 Der Auftraggeber muss eindeutige Angaben zur Positionierung der...
Haftung / Schadenersatz. 14.1 Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht etwas anderes ergibt, sind Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers jedweder Art, gleichgültig aus welchen Rechtsgründen, (nachfolgend „Schadensersatzansprüche“ genannt) ausgeschlossen. Die Agentur haftet deshalb insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers. 14.2 Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haftet die Agentur nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie des Bundesdatenschutzgesetzes bleiben unberührt. 14.3 Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Agentur. 14.4 Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die durch die Inanspruchnahme von Agentur-Diensten durch die Übermittlung und Speicherung von Daten, und bei Schäden, die entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch die Agentur nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf 1.000,00 Euro beschränkt, soweit kein Ausnahmetatbestand nach 14.2 vorliegt.
Haftung / Schadenersatz. 9.1 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht unverzüg- lich nach Ablieferung und Untersuchung der Ware dem Auftragnehmer schriftlich anzeigt wird. 9.2 Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz, gleich aus wel- chem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Scha- den begrenzt. 9.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung des Auftragnehmers wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahr- lässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkt- haftungsgesetz. 9.4 Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind – vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen – ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. 9.5 Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, sofern der Auftragneh- mer fahrlässig eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzt hat; seine Er- satzpflicht ist in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen, vorherseh- baren Schaden begrenzt. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Geschäftsgewinn bzw. entgangene Einsparungen. Dies gilt auch für alle Schäden, die von den Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers verursacht werden. 9.6 Im Übrigen sind Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auf- traggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. 9.7 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten, gleiches gilt für die Schutzfähigkeit. 9.8 Der Auftragnehmer verwendet überlassene Vorlagen (Logos, Illustrations- material, Texte, Fotos) unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist. 9.9 Die volle Verantwortung für die Publikation der überlassenen Voralgen wie für das erstellte Endprodukt übernimmt mit Abnahme der Arbeit der Auftraggeber. 9.10 Die vom Auftragnehmer formulierten Texte werden mit größter Sorgfalt er- stellt und zusammengetragen. Der Auftragnehmer übernimmt aber keine Haftung für inhaltliche oder formelle Fehler: Eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständi...
Haftung / Schadenersatz. 9.1 Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen. 9.2 Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel. 9.3 Der ANBIETER verpflichtet sich, für die Leistungserbringung aktuelle Firewalls, Virenschutz und Spywareprogramme zu verwenden. Über diese Verpflichtung zur Verwendung aktueller Schutzsoftware übernimmt der ANBIETER keine Haftung für das Auftreten von Viren, Würmern und/oder anderen Spyware- und Schadprogrammen. 9.4 Schadenersatzansprüche des KUNDEN, gleich aus welchem Titel, verjähren in Monaten ab Kenntnis von Xxxxxxx und Schädiger. 9.5 Allfällige Gewährleistungsfristen betragen 6 Monate ab Übergabe. 9.6 Nach Übergabe hat der KUNDE die Leistung unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel zu rügen. Die Rügefrist beträgt 8 Werktage ab Übergabe und hat schriftlich zu erfolgen. 9.7 Die Vermutung nach § 924 ABGB ist ausgeschlossen. 9.8 Die Gewährleistung entfällt, wenn der KUNDE ohne Einwilligung des ANBIETERS des Leistungsgegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt.
Haftung / Schadenersatz. 8.1. Der Unternehmensberater haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Unternehmensberater beigezogene Dritte zurückgehen. 8.2. Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Xxxxxxx und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. 8.3. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Unternehmensberaters zurückzuführen ist. 8.4. Sofern der Unternehmensberater das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Unternehmensberater diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
Haftung / Schadenersatz. 8.1. Der AN haftet für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bis zu einem Betrag von € 400.000,-- je Schadensereignis. 8.2. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist in jedem Fall ausgeschlossen. 8.3. Bei Nichteinhaltung der Benutzerbedingungen laut Verwendungszweck oder behördlichen Zulassungs-bewilligungen ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen. Bei Verlust oder Beschädigung von Datenträgern umfasst eine allfällige Ersatzpflicht keinesfalls den Aufwand für die Wiederbeschaffung der verlorenen Daten. 8.4. Die durch den Wartungsvertrag übernommene Verantwortung vom AN erlischt bei einem Eingriff durch Unbefugte; zur Fortsetzung des Wartungsvertrages bedarf es einer kostenpflichtigen Gesamtüberprüfung der Anlage bzw. Geräte. Allfällige im Rahmen von Eigenleistungen des Kunden vorgesehene befugte Eingriffe sind in einem eigenen Verzeichnis festzulegen. 8.5. Für die in der Vereinbarung stehenden Anlage ist jedweder AN - Kostenersatz für Fehl-/Täuschungsalarme oder vom Kunden im Störungsfall getroffener Ersatzmaßnahmen (z.B. Sicherheitsdienst) ausgeschlossen.
Haftung / Schadenersatz. 8.1. IFM haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle grober Fahrlässigkeit bzw Vorsatz. Dies gilt sinngemäß auch für Xxxxxxx, die auf von IFM beigezogene Dritte zurückgehen. Die Haftung bei grober Fahrlässigkeit wird auf 10.000 Euro beschränkt. 8.2. Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Xxxxxxx und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. 8.3. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von IFM zurückzuführen ist. 8.4. Sofern IFM die Leistungen unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt IFM diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
Haftung / Schadenersatz. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber abgesehen von Personenschäden nur für grobes Verschulden.