Annullierungskosten Musterklauseln

Annullierungskosten. Tritt der Besteller von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
Annullierungskosten. Xxxxx der Reisende vom Vertrag zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reise- leistungen erwerben kann.
Annullierungskosten. Bei Eintritt des versicherten Ereignisses übernimmt die Versicherung die effektiv entstehenden Annullierungskosten (exkl. Sicherheits‐ und Flughafentaxen). Gesamthaft ist diese Leistung durch den Reiseleistungspreis bzw. die versicherte Summe begrenzt. Unverhältnismässige oder mehrmalige Bearbeitungsgebühren sind nicht versichert.
Annullierungskosten. Der Besteller hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Annullierung von bestellten Produkten oder Dienst- leistungen. Annullierungen sind nur ausnahmsweise, nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich. In diesem Fall werden dem Besteller die aufgelaufenen Kosten für die Bearbeitung seiner Bestellung so- wie die eventuell bereits erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt.
Annullierungskosten. Wenn die versicherte Person aufgrund eines versichert e n Ereignisses den Vertrag mit dem Reiseunternehmen annulliert, bezahlt die Allianz Assistance d i e ve rt ra g lich geschuldeten Annullierungskosten bis zur Höhe der ver- einbarten Versicherungssumme. Der versicherten Per so n verrechnete Kosten für vor der erfolgten Annullierung getätigte Umbuchungen von Leistungen werden nur übe r- nommen, wenn die betreffenden Umbuchu n ge n a u f e in versichertes Ereignis zurückzuführen sind. Keine Entschä- digung wird entrichtet für Kosten, Gebühren ode r Gu th a- benverminderungen bzw. Verfalls von Flugmeilen , P re is- gewinnen oder anderen Nutzungsrechten (Time-S ha rin g usw.).
Annullierungskosten. Bei Annullierung oder Teilannullierung einer bestätigten Buchung erheben wir zusätzlich zu der Bearbeitungsgebühr (Ziffer 4.3) folgende Annullierungskosten: ten Zahlungen im Umfang der noch nicht bezogenen Leistungen, wobei die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzfor- derungen sind ausgeschlossen.
Annullierungskosten a. Bei einer Kündigung des Kunden nach § 649 BGB nach Erbringung von Teilleistungen sind diese Teilleistungen nach der jeweils aktuellen Preisliste der Werft zu vergüten.
Annullierungskosten. Bis 90 Tage vor Mietbeginn: CHF 300.- (Anzahlung) Bis 60 Tage vor Mietbeginn: 20% der Mietgebühr (oder/ aber min. CHF 300.- Anzahlung) Bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50% der Mietgebühr Weniger als 30 Tage vor Mietbeginn: 100% der Mietgebühr Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Annullationskostenversicherung! Bitte beachten Sie, dass die Vermietung eines bestimmten Modells nicht garantiert werden kann, wohl aber die Xxxx der bestimmten Fahrzeugklasse. CHF 0.70/km. Freie Kilometer ab 5 Wochen Mietdauer. Ab 3 Wochen Miete können für 15% des Mietpreises auch freie Kilometer gebucht werden.
Annullierungskosten. Wenn die anspruchsberechtigte Person aufgrund eines versicherten Ereignisses die gebuchte Veranstaltung nicht besuchen kann, erstattet Allianz Assistance bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme die vertraglich geschuldeten Annullierungskosten des versicherten Veranstaltungstickets.
Annullierungskosten. 7.1 Wird eine Reservierung annulliert, sind dafür Annullierungskosten zu entrichten. Diese betragen bei einer Annullierung bis 8 Wochen vor Ankunft 35 % des Gesamtbetrags und bei Annullierung innerhalb 8 Wochen vor Ankunft den vollständigen Gesamtbetrag.