Common use of Schadenfreier Verlauf Clause in Contracts

Schadenfreier Verlauf. Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden Voraussetzungen vor: • Der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres un- unterbrochen bestanden. • Es wurde in dieser Zeit kein Schadenereignis gemeldet, für das wir Entschä- digungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse. Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag in folgenden Fällen als schadenfrei: a) Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen aus folgenden Gründen: • Aufgrund eines Abkommens der Versicherungsunternehmen untereinan- der oder mit Sozialversicherungsträgern. • Wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer Mehrfachversicherung. Dies gilt nicht bei Gespannen. b) Wir lösen Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die Scha- denmeldung folgenden Kalenderjahren auf, ohne eine Entschädigung ge- leistet zu haben. c) Der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung erstatten uns unsere Entschädigung in vollem Umfang. d) Wir leisten oder bilden Rückstellungen in der Vollkaskoversicherung für ein Schadenereignis, das unter die Teilkaskoversicherung fällt. e) Sie nehmen Ihre Vollkaskoversicherung nur aus folgendem Grund in An- spruch: • Eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversiche- rung haftet für das Schadenereignis zwar in vollem Umfang, • Sie haben aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer keinen Anspruch, weil dieser den Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat. f) Es handelt sich um Entschädigungen oder Rückstellungen für Schäden we- gen Führens fremder Fahrzeuge im Ausland. Siehe hierzu Teil A, Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung Ziffer 1.7. g) Es handelt sich um Entschädigungen oder Rückstellungen für Schäden der Auslandsschadenschutz-Versicherung. Siehe hierzu Zusatzvereinbarung Auslandsschadenschutz-Versicherung.

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Samples: Adac Classic Car Versicherung, Versicherungsbedingungen, Adac Camping Versicherung

Schadenfreier Verlauf. Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden Voraussetzungen Vor- aussetzungen vor: • Der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres un- unterbrochen Kalen- derjahres ununterbrochen bestanden. • Es wurde in dieser Zeit bzw. bis zum 10.01. des Folgejahres kein Schadenereignis gemeldet, für das wir Entschä- digungen Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse. Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag in folgenden folgen- den Fällen als schadenfrei: a) Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen aus folgenden fol- genden Gründen: • Aufgrund eines Abkommens der Versicherungsunternehmen untereinan- der un- tereinander oder mit Sozialversicherungsträgern. Sozialversicherungsträgern • Wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer MehrfachversicherungMehrfachversiche- rung. Dies gilt nicht bei Gespannen. b) Wir lösen Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die Scha- denmeldung Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren auf, ohne eine Entschädigung ge- leistet geleistet zu haben. c) Der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung erstatten uns unsere Entschädigung in vollem Umfang. d) Wir leisten oder bilden Rückstellungen in der Vollkaskoversicherung Vollkaskoversiche- rung für ein Schadenereignis, das unter die Teilkaskoversicherung fällt. e) Sie nehmen Ihre Vollkaskoversicherung nur aus folgendem Grund in An- spruchAnspruch: • Eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversiche- rung Haftpflicht- versicherung haftet für das Schadenereignis zwar in vollem Umfang, Um- fang. • Sie haben aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer keinen Anspruch, weil dieser den Versicherungsschutz ganz oder teilweise teil- weise versagt hat. f) Es handelt sich um Entschädigungen oder Rückstellungen für Schäden we- gen wegen Führens fremder Fahrzeuge im Ausland. Siehe hierzu Ausland (Teil A, Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung Ziffer 1.7). g) Es handelt sich um Entschädigungen oder Rückstellungen für Schäden der Auslandsschadenschutz-Versicherung. Siehe hierzu Zusatzvereinbarung Auslandsschadenschutz-Versicherung.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen

Schadenfreier Verlauf. Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden Voraussetzungen Vor- aussetzungen vor: • Der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres un- unterbrochen Kalen- derjahres ununterbrochen bestanden. • Es wurde in dieser Zeit kein Schadenereignis gemeldet, für das wir Entschä- digungen Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden musstenmuss- ten. Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse. Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag in folgenden folgen- den Fällen als schadenfrei: a) Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen aus folgenden fol- genden Gründen: • Aufgrund eines Abkommens der Versicherungsunternehmen untereinan- der un- tereinander oder mit Sozialversicherungsträgern. • Wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer MehrfachversicherungMehrfachversiche- rung. Dies gilt nicht bei Gespannen. b) Wir lösen Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die Scha- denmeldung Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren auf, ohne eine Entschädigung ge- leistet geleistet zu haben. c) Der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung erstatten uns unsere Entschädigung in vollem Umfang. d) Wir leisten oder bilden Rückstellungen in der Vollkaskoversicherung Vollkaskoversiche- rung für ein Schadenereignis, das unter die Teilkaskoversicherung fällt. e) Sie nehmen Ihre Vollkaskoversicherung nur aus folgendem Grund in An- spruchAnspruch: • Eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversiche- rung Haftpflicht- versicherung haftet für das Schadenereignis zwar in vollem UmfangUm- fang, • Sie haben aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer keinen Anspruch, weil dieser den Versicherungsschutz ganz oder teilweise teil- weise versagt hat. f) Es handelt sich um Entschädigungen oder Rückstellungen für Schäden we- gen wegen Führens fremder Fahrzeuge im Ausland. Siehe hierzu Teil A, Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung Ziffer 1.7. g) Es handelt sich um Entschädigungen oder Rückstellungen für Schäden der Auslandsschadenschutz-Versicherungdes AuslandschadenSchutzes. Siehe hierzu Zusatzvereinbarung Auslandsschadenschutz-Versicherungdie Zusatz- vereinbarung AuslandschadenSchutz.

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Samples: Versicherungsbedingungen Für KFZ Versicherung, Versicherungsbedingungen Für Ihre KFZ Versicherung, Versicherungsbedingungen Für Ihre KFZ Versicherung

Schadenfreier Verlauf. I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags Vertrages liegt unter folgenden Voraussetzungen vor: • Der , wenn der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres un- unterbrochen bestanden. • Es wurde Kalen- derjahres ununterbrochen bestanden hat und uns in dieser Zeit kein Schadenereignis gemeldetgemeldet worden ist, für das wir Entschä- digungen Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse. I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag in folgenden Fällen jeweils als schadenfrei:, wenn a) Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen aus folgenden Gründen: • Aufgrund eines Abkommens der Versicherungsunternehmen untereinan- der oder mit Sozialversicherungsträgern. • Wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer Mehrfachversicherung. Dies gilt nicht bei Gespannen. b) Wir lösen wir Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die Scha- denmeldung Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren aufauflösen, ohne eine Entschädigung ge- leistet geleistet zu haben.haben oder cb) Der der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung erstatten uns unsere Entschädigung in vollem Umfang.Umfang erstattet oder c) wir nur für ein Schadenereignis Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden, die ausschließlich durch öffentlich-rechtliche Ansprüche ausgelöst wurden und die nach A.6 versichert sind, ohne dass auch private Rechte verletzt sind, die von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversiche- rung gedeckt wären oder d) Wir wir in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für ein Schadenereignis Entschädigungen leisten oder bilden Rückstellungen Rück- stellungen bilden, die im Zusammenhang mit der "Mallorca- Deckung" (siehe A.1.6) angefallen sind oder e) wir in der Vollkaskoversicherung Fahrzeugvollversicherung für ein SchadenereignisSchadener- eignis, das unter die Teilkaskoversicherung Fahrzeugteilversicherung fällt., Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden oder ef) Sie nehmen Ihre Vollkaskoversicherung Fahrzeugvollversicherung nur aus folgendem Grund deswegen in An- spruch: • Eine Anspruch nehmen, weil eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversiche- rung haftet Haftpflichtversicherung für das Schadenereignis Scha- denereignis zwar in vollem UmfangUmfang haftet, Sie haben aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer keinen AnspruchAnspruch haben, weil dieser den Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat. fg) Es handelt sich um wir nur aufgrund von Abkommen der Versicherungs- unternehmen untereinander oder mit Sozialversiche- rungsträgern oder wegen der Ausgleichspflicht auf- grund einer Mehrfachversicherung Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden. Dies gilt nicht für Schäden we- gen Führens fremder Fahrzeuge im Ausland. Siehe hierzu Teil A, Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung Ziffer 1.7Ausgleichsansprüche aufgrund einer Mehrfachversiche- rung von Zugfahrzeug und Anhänger. g) Es handelt sich um Entschädigungen oder Rückstellungen für Schäden der Auslandsschadenschutz-Versicherung. Siehe hierzu Zusatzvereinbarung Auslandsschadenschutz-Versicherung.

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Samples: Kraftfahrtversicherung

Schadenfreier Verlauf. I.2.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden Voraussetzungen vor: • Der Versicherungsschutz hat von Anfang An- fang bis Ende eines Kalenderjahres un- unterbrochen bestanden. Versicherungsjah- res ununterbrochen bestanden und Es uns wurde in dieser Zeit kein Schadenereignis Schadene- reignis gemeldet, für das wir Entschä- digungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht Kosten Kos- ten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse. I.2.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag in folgenden Fällen jeweils als schadenfrei, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vor- liegt: a) a. Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen aus folgenden Gründenbil- den Rückstellungen: • Aufgrund eines Abkommens nur aufgrund von Abkommen der Versicherungsunternehmen untereinan- der unter- einander oder mit Sozialversicherungsträgern. Sozialversiche- rungsträgern oder Wegen wegen der Ausgleichspflicht aufgrund auf- grund einer Mehrfachversicherung. Dies gilt nicht bei Gespannen. b) b. Wir lösen Rückstellungen für das Schadenereignis Scha- denereignis in den drei auf die Scha- denmeldung Schaden- meldung folgenden Kalenderjahren auf, ohne eine Entschädigung ge- leistet geleistet zu haben. c) c. Der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung Haftpflicht- versicherung erstatten uns unsere Entschädigung Ent- schädigung in vollem Umfang. d) d. Wir leisten Entschädigungen in der Voll- kaskoversicherung oder bilden Rückstellungen in der Vollkaskoversicherung Rück- stellungen für ein Schadenereignis, das unter die Teilkaskoversicherung fällt. e) e. Sie nehmen Ihre Vollkaskoversicherung nur aus folgendem Grund deswegen in An- spruchAnspruch, weil: • Eine eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversiche- rung haftet Haftpflichtver- sicherung für das Schadenereignis zwar in vollem UmfangUmfang haftet, • Sie haben aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer Haft- pflichtversicherer keinen AnspruchAnspruch haben, weil dieser den Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz ganz oder teilweise versagt hat. f) Es handelt sich um Entschädigungen oder Rückstellungen für Schäden we- gen Führens fremder Fahrzeuge im Ausland. Siehe hierzu Teil A, Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung Ziffer 1.7. g) Es handelt sich um Entschädigungen oder Rückstellungen für Schäden der Auslandsschadenschutz-Versicherung. Siehe hierzu Zusatzvereinbarung Auslandsschadenschutz-Versicherung.

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Samples: Kraftfahrversicherung

Schadenfreier Verlauf. Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden Voraussetzungen vor: • Der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres un- unterbrochen bestanden. • Es wurde in dieser Zeit kein Schadenereignis gemeldet, für das wir Entschä- digungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse. Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag in folgenden Fällen als schadenfrei: a) Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen aus folgenden Gründen: • Aufgrund eines Abkommens der Versicherungsunternehmen untereinan- der oder mit Sozialversicherungsträgern. • Wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer Mehrfachversicherung. .Dies gilt nicht bei Gespannen. b) Wir lösen Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die Scha- denmeldung folgenden Kalenderjahren auf, ohne eine Entschädigung ge- leistet zu haben. c) Der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung erstatten uns unsere Entschädigung in vollem Umfang. d) Wir leisten oder bilden Rückstellungen in der Vollkaskoversicherung für ein Schadenereignis, das unter die Teilkaskoversicherung fällt. e) Sie nehmen Ihre Vollkaskoversicherung nur aus folgendem Grund in An- spruch: • Eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversiche- rung haftet für das Schadenereignis zwar in vollem Umfang, • Sie haben aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer keinen Anspruch, weil dieser den Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat. f) Es handelt sich um Entschädigungen oder Rückstellungen für Schäden we- gen Führens fremder Fahrzeuge im Ausland. Siehe hierzu Teil A, Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung Ziffer 1.7. g) Es handelt sich um Entschädigungen oder Rückstellungen für Schäden der Auslandsschadenschutz-Versicherung. Siehe hierzu Zusatzvereinbarung Auslandsschadenschutz-Versicherung.

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Samples: Adac Classic Car Versicherung

Schadenfreier Verlauf. I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden Voraussetzungen vor: • Der , wenn der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres un- unterbrochen bestanden. • Es wurde bestanden hat und uns in dieser Zeit kein Schadenereignis gemeldetSchadener- eignis gemeldet worden ist, für das wir Entschä- digungen Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht vom Versicherer in Auftrag gegebene Kosten für GutachterRechtsberatung, Rechtsberatung Prozesse und ProzesseGutachten sowie Gutachten auf Grund richterlicher Anordnung (§ 402 ff. Zivilprozessordnung - ZPO). I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag in folgenden Fällen je- weils als schadenfrei:, wenn a) Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen aus folgenden Gründen: • Aufgrund eines Abkommens a. wir nur auf Grund von Abkommen der Versicherungsunternehmen untereinan- der Versicherungsunterneh- men untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern. • Wegen Sozialversicherungsträgern oder wegen der Ausgleichspflicht aufgrund auf Grund einer Mehrfachversicherung. Dies gilt Mehrfachversiche- rung -gilt nicht bei GespannenGespannschäden- Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden. b) Wir lösen b. wir Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die Scha- denmeldung Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren aufauflösen, ohne eine Entschädigung ge- leistet geleistet zu haben. c) Der c. der Schädiger oder dessen Kfz-Haftpflichtversicherung erstatten uns unsere un- sere Entschädigung in vollem Umfang.Umfang erstattet d) Wir leisten oder bilden Rückstellungen d. wir in der Vollkaskoversicherung Fahrzeugvollversicherung für ein Schadenereignis, das unter die Teilkaskoversicherung Fahrzeugteilversicherung fällt., Entschädigung lei- sten oder Rückstellungen bilden e) e. Sie nehmen Ihre Vollkaskoversicherung Fahrzeugvollversicherung nur aus folgendem Grund deswegen in An- spruch: • Eine Anspruch nehmen, weil eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversiche- rung haftet vorgeschriebe- nen Kfz-Haftpflichtversicherung für das Schadenereignis zwar in vollem UmfangUmfang haftet, Sie haben aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer Kfz-Haft- pflichtversicherer keinen AnspruchAnspruch haben, weil dieser den Versicherungsschutz Ver- sicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat f. wir in der Fahrzeugversicherung ausschließlich einen Anspruch aus der GAP-Deckung nach A.2.6.1.3 erfüllen. f) Es handelt sich um Entschädigungen oder Rückstellungen für Schäden we- gen Führens fremder Fahrzeuge im Ausland. Siehe hierzu Teil A, Baustein g. wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung Ziffer 1.7ausschließlich einen An- spruch aus der Sondervereinbarung Ausland-Schaden-Schutz erfüllen. Dies gilt jedoch nicht, wenn eine Mithaftung vorliegt, d.h. zu demselben Schadenereignis auf Grund eines An- spruchs aus der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Zahlung an einen Dritten oder aus der Fahrzeugversicherung eine Zahlung an Sie für den nicht über den Ausland-Schaden-Schutz ge- deckten Teil des Fahrzeugschadens erfolgt. g) Es handelt sich um Entschädigungen h. mit dem entwendeten Fahrzeug wird auf einer Diebesfahrt ein Kfz-Haftpflichtschaden verursacht. Weder Sie noch der Halter, der Eigentümer oder Rückstellungen für Schäden der Auslandsschadenschutz-Versicherung. Siehe hierzu Zusatzvereinbarung Auslandsschadenschutz-Versicherungberechtigte Besitzer des Fahrzeugs haben die Entwendung des Fahrzeugs ermöglicht.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung

Schadenfreier Verlauf. I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags Vertrages liegt unter folgenden Voraussetzungen vor: • Der , wenn der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres un- unterbrochen bestanden. • Es wurde ununterbrochen bestanden hat und uns in dieser Zeit kein Schadenereignis gemeldetgemeldet worden ist, für das wir Entschä- digungen Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse. I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag in folgenden Fällen jeweils als schadenfrei:, wenn a) Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen aus folgenden Gründen: • Aufgrund eines Abkommens wir nur aufgrund von Abkommen der Versicherungsunternehmen untereinan- der Versiche- rungsunternehmen untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern. • Wegen Sozial- versicherungsträgern oder wegen der Ausgleichspflicht Ausgleichs- pflicht aufgrund einer Mehrfachversicherung. Dies gilt nicht bei Gespannen.Mehrfachversicherung Ent- schädigungen leisten oder Rückstellungen bilden oder b) Wir lösen wir Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die Scha- denmeldung Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren aufKalender- jahren auflösen, ohne eine Entschädigung ge- leistet geleis- tet zu haben.haben oder c) Der Schädiger ein fremder Unfallverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung erstatten Haft- pflichtversicherung uns unsere Entschädigung in vollem Umfang.Umfang erstattet oder d) Wir leisten oder bilden Rückstellungen wir in der Vollkaskoversicherung für ein SchadenereignisSchaden- ereignis, das unter die Teilkaskoversicherung fällt., Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bil- den oder e) Sie nehmen Ihre Vollkaskoversicherung nur aus folgendem Grund deswegen in An- spruch: • Eine Anspruch nehmen, weil eine Person mit einer gesetzlich ge- setzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversiche- rung haftet Haftpflichtversicherung für das Schadenereignis zwar in vollem UmfangUmfang haftet, Sie haben aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer Haftpflichtversi- cherer keinen AnspruchAnspruch haben, weil dieser den Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat.hat oder f) Es handelt sich um wir lediglich in der Ausland-Schadenschutz-Versi- cherung (A.5) oder zur Pannenhilfe (A.3) oder zur Fahrerschutzversicherung Leistungen erbracht oder Rückstellungen gebildet haben. Hinweis: Bitte beachten Sie auch I.5. I.4.2.1 Ein schadenbelasteter Verlauf des Vertrages liegt vor, wenn Sie uns während eines Kalenderjahres ein oder mehrere Schadenereignisse melden, für die wir Ent- schädigungen leisten oder Rückstellungen (Finanzmittel, die der Versicherer für die eventuell notwenige Regu- lierung eines Schadens bereithalten muss) bilden müs- sen. Hiervon ausgenommen sind die Fälle nach I.4.1.2. I.4.2.2 Gilt der Vertrag trotz einer Schadenmeldung zunächst als schadenfrei, leisten wir jedoch in einem folgenden Kalenderjahr Entschädigungen oder Rückstellungen bilden Rückstel- lungen für Schäden we- gen Führens fremder Fahrzeuge im Auslanddiesen Schaden, stufen wir Ihren Vertrag zum 1. Siehe hierzu Teil A, Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung Ziffer 1.7Januar des dann folgenden Kalenderjahres zurück. g) Es handelt sich um Entschädigungen oder Rückstellungen für Schäden der Auslandsschadenschutz-Versicherung. Siehe hierzu Zusatzvereinbarung Auslandsschadenschutz-Versicherung.

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Samples: KFZ Versicherung

Schadenfreier Verlauf. I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden folgen- den Voraussetzungen vor: Der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende eines ei- nes Kalenderjahres un- unterbrochen bestanden. • Es ununterbrochen bestanden und – uns wurde in dieser Zeit kein Schadenereignis gemeldetgemel- det, für das wir Entschä- digungen Entschädigungen leisten oder Rückstellungen Rück- stellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse. I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag in folgenden Fällen jeweils als schadenfrei, wenn eine der folgenden Voraus- setzungen vorliegt: a) a Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen aus folgenden GründenRückstellun- gen: • Aufgrund eines Abkommens – nur aufgrund von Abkommen der Versicherungsunternehmen untereinan- der Versicherungsun- ternehmen untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern. • Wegen Sozialversiche- rungsträgern oder – wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer Mehrfachversicherung. Dies gilt nicht bei GespannenMehr- fachversicherung. b) b Wir lösen Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die Scha- denmeldung Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren Kalender- jahren auf, ohne eine Entschädigung ge- leistet geleistet zu habenha- ben. c) c Der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung erstatten er- statten uns unsere Entschädigung in vollem Umfang. d) d Wir leisten in der Vollkaskoversicherung oder bilden Rückstellungen in der Vollkaskoversicherung für ein Schadenereignis, das unter die Teilkaskoversicherung fällt. e) . e Sie nehmen Ihre Vollkaskoversicherung nur aus folgendem Grund deswegen in An- spruchAnspruch, weil: • Eine – eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversiche- rung haftet Haftpflichtversicherung für das Schadenereignis zwar in vollem UmfangUmfang haftet, Sie haben aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer keinen Anspruchkei- nen Anspruch haben, weil dieser den Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz ganz oder teilweise versagt hat. f) Es handelt sich um Entschädigungen oder Rückstellungen für Schäden we- gen Führens fremder Fahrzeuge im Ausland. Siehe hierzu Teil A, Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung Ziffer 1.7. g) Es handelt sich um Entschädigungen oder Rückstellungen für Schäden der Auslandsschadenschutz-Versicherung. Siehe hierzu Zusatzvereinbarung Auslandsschadenschutz-Versicherung.

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Samples: KFZ Versicherung

Schadenfreier Verlauf. I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden fol- genden Voraussetzungen vor: - Der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres un- unterbrochen bestanden. • Es ununterbrochen bestanden und - uns wurde in dieser Zeit kein Schadenereignis gemeldetgemel- det, für das wir Entschä- digungen Entschädigungen leisten oder Rückstellungen Rück- stellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse. I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag in folgenden Fällen Ver- trag jeweils als schadenfrei, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt: a) Wir leisten Entschädigungen Entschädigung oder bilden Rückstellungen aus folgenden Gründen: • Aufgrund eines Abkommens - nur aufgrund von Abkommen der Versicherungsunternehmen untereinan- der Versicherungs- unternehmen untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern. • Wegen Sozialversiche- rungsträgern oder - wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer Mehrfachversicherung. Dies gilt nicht bei GespannenMehr- fachversicherung. b) Wir lösen Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die Scha- denmeldung Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren Kalender- jahren auf, ohne eine Entschädigung ge- leistet geleistet zu haben. c) Der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung erstatten Haftpflichtversicherer er- statten uns unsere Entschädigung in vollem Umfang. d) Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen Rückstellun- gen in der Vollkaskoversicherung Vollkasko für ein Schadenereignis, das unter die Teilkaskoversicherung Teil- kasko fällt. e) Sie nehmen Ihre Vollkaskoversicherung Vollkasko nur aus folgendem Grund deswegen in An- spruch: • Eine Anspruch nehmen, weil - eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversiche- rung haftet Haftpflichtversicherung für das Schadenereignis zwar in vollem UmfangUmfang haftet, - Sie haben aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer keinen AnspruchAnspruch haben, weil dieser den Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat. f) Es handelt sich um Wir leisten Entschädigungen oder Rückstellungen für Schäden we- bilden Rückstellun- gen Führens fremder Fahrzeuge im Ausland. Siehe hierzu Teil A, Baustein in der Kfz-Haftpflichtversicherung Ziffer 1.7für ein Schaden- ereignis, das ausschließlich unter den Fahrerschutz nach A.5 oder das Auslandspaket nach A.6 fällt. g) Es handelt sich um Wir leisten Entschädigungen oder Rückstellungen bilden Rückstellun- gen in Vollkasko ausschließlich für Schäden der Auslandsschadenschutzein Schadenereignis, das unter den Parkschadenschutz aus Kasko-Versicherung. Siehe hierzu Zusatzvereinbarung Auslandsschadenschutz-VersicherungPlus nach A.2.5.5.5 fällt.

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Samples: KFZ Versicherung

Schadenfreier Verlauf. I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden Voraussetzungen vor: - Der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende eines ei- nes Kalenderjahres un- unterbrochen bestanden. • Es ununterbrochen bestanden und - uns wurde in dieser Zeit kein Schadenereignis gemeldetgemel- det, für das wir Entschä- digungen Entschädigungen leisten oder Rückstellungen Rückstel- lungen bilden mussten. Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse. I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag in folgenden Fällen jeweils als schadenfrei, wenn eine der folgenden Voraus- setzungen vorliegt: a) Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen aus folgenden GründenRückstellun- gen: • Aufgrund eines Abkommens - nur aufgrund von Abkommen der Versicherungsunternehmen untereinan- der Versicherungsun- ternehmen untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern. • Wegen Sozialversiche- rungsträgern oder - wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer MehrfachversicherungMehr- fachversicherung. Dies gilt nicht bei Gespannen. b) Wir lösen Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die Scha- denmeldung Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren Kalender- jahren auf, ohne eine Entschädigung ge- leistet geleistet zu habenha- ben. c) Der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung erstatten er- statten uns unsere Entschädigung in vollem Umfang. d) Wir leisten in der Vollkaskoversicherung oder bilden Rückstellungen in der Vollkaskoversicherung für ein Schadenereignis, das unter die Teilkaskoversicherung fällt. e) Sie nehmen Ihre Vollkaskoversicherung nur aus folgendem Grund deswegen in An- spruch: • Eine Anspruch nehmen, weil - eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversiche- rung haftet Haftpflichtversicherung für das Schadenereignis zwar in vollem UmfangUmfang haftet, - Sie haben aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer keinen Anspruchkei- nen Anspruch haben, weil dieser den Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz ganz oder teilweise versagt hat. f) Es handelt sich um Wir leisten Entschädigung oder bilden Rückstellungen lediglich aufgrund der Mallorca-Police nach A.1.1.6, des Parkschadenschutzes nach A.2.3.5, der Ausland- Schadenschutz-Versicherung nach A.6, der Kfz- Umweltschadenversicherung nach A.7 oder der GAP- Deckung nach A.8. I.4.2.1 Ein schadenbelasteter Verlauf des Vertrags liegt vor, wenn Sie uns während eines Kalenderjahres ein oder mehrere Schadenereignisse melden, für die wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden müssen. Hiervon aus- genommen sind die Fälle nach I.4.1.2. I.4.2.2 Gilt der Vertrag trotz einer Schadenmeldung zunächst als schadenfrei, leisten wir jedoch in einem folgenden Kalen- derjahr Entschädigungen oder bilden Rückstellungen für Schäden we- gen Führens fremder Fahrzeuge im Ausland. Siehe hierzu Teil Adiesen Schaden, Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung Ziffer 1.7stufen wir Ihren Vertrag zur ersten Prä- mienfälligkeit des dann folgenden Kalenderjahres zurück. g) Es handelt sich um Entschädigungen oder Rückstellungen für Schäden der Auslandsschadenschutz-Versicherung. Siehe hierzu Zusatzvereinbarung Auslandsschadenschutz-Versicherung.

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Samples: KFZ Versicherung

Schadenfreier Verlauf. I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags Vertrages liegt unter folgenden Voraussetzungen vor: • Der , wenn der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres un- unterbrochen bestanden. • Es wurde ununterbrochen be- standen hat und uns in dieser Zeit kein Schadenereignis gemeldetSchadener- eignis gemeldet worden ist, für das wir Entschä- digungen Entschädi- gungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung Rechtsbera- tung und Prozesse. I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag in folgenden Fällen jeweils als schadenfrei:, wenn a) Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen aus folgenden Gründen: • Aufgrund eines Abkommens wir nur auf Grund von Abkommen der Versicherungsunternehmen untereinan- der Versiche- rungsunternehmen untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern. • Wegen Sozial- versicherungsträgern oder wegen der Ausgleichspflicht aufgrund Ausgleichs- pflicht auf Grund einer Mehrfachversicherung. Dies gilt nicht bei Gespannen.Mehrfachversicherung Ent- schädigungen leisten oder Rückstellungen bilden oder b) Wir lösen wir Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die Scha- denmeldung Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren aufKalen- derjahren auflösen, ohne eine Entschädigung ge- leistet geleistet zu haben.haben oder c) Der der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung erstatten Haftpflichtversiche- rung uns unsere Entschädigung in vollem Umfang.Umfang erstattet oder d) Wir leisten oder bilden Rückstellungen wir in der Vollkaskoversicherung für ein SchadenereignisScha- denereignis, das unter die Teilkaskoversicherung fällt., Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden oder e) Sie nehmen Ihre Vollkaskoversicherung nur aus folgendem Grund deswegen in An- spruch: • Eine Anspruch nehmen, weil eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversiche- rung haftet Haftpflichtversicherung für das Schadenereignis zwar in vollem UmfangUmfang haftet, Sie haben aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer Haftpflichtversiche- rer keinen AnspruchAnspruch haben, weil dieser den Versicherungsschutz Versi- cherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat. f) Es handelt sich um Entschädigungen Entschädigungsleistungen für Schäden auf Grund A.1.6 bis A.1.8 und A.1.10 erbracht oder Rückstellungen für Schäden we- gen Führens fremder Fahrzeuge gebildet wurden. I.4.1.3 Ein Schaden, der ausschließlich öffentlich- rechtliche Ansprüche auslöst, die im AuslandRahmen der Kfz-Umweltschadensversicherung gem. Siehe hierzu Teil AA.1.9 versichert sind, Baustein ohne auch private Rechte zu verlet- zen, die von der Kfz-Haftpflichtversicherung Ziffer 1.7gedeckt wären, führt zu keiner Schlechterstufung im Scha- denfreiheitsrabatt-System. g) Es handelt sich um Entschädigungen oder Rückstellungen für Schäden der Auslandsschadenschutz-Versicherung. Siehe hierzu Zusatzvereinbarung Auslandsschadenschutz-Versicherung.

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Samples: KFZ Versicherung

Schadenfreier Verlauf. Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden Voraussetzungen Vor- aussetzungen vor: • Der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres un- unterbrochen Kalen- derjahres ununterbrochen bestanden. • Es wurde in dieser Zeit kein Schadenereignis gemeldet, für das wir Entschä- digungen Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden musstenmuss- ten. Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse. Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag in folgenden folgen- den Fällen als schadenfrei: a) Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen aus folgenden fol- genden Gründen: • Aufgrund eines Abkommens der Versicherungsunternehmen untereinan- der un- tereinander oder mit Sozialversicherungsträgern. • Wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer MehrfachversicherungMehrfachversiche- rung. Dies gilt nicht bei Gespannen. b) Wir lösen Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die Scha- denmeldung Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren auf, ohne eine Entschädigung ge- leistet geleistet zu haben. c) Der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung erstatten uns unsere Entschädigung in vollem Umfang. d) Wir leisten oder bilden Rückstellungen in der Vollkaskoversicherung Vollkaskoversiche- rung für ein Schadenereignis, das unter die Teilkaskoversicherung fällt. e) Sie nehmen Ihre Vollkaskoversicherung nur aus folgendem Grund in An- spruchAnspruch: • Eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversiche- rung Haftpflicht- versicherung haftet für das Schadenereignis zwar in vollem UmfangUm- fang, • Sie haben aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer keinen Anspruch, weil dieser den Versicherungsschutz ganz oder teilweise teil- weise versagt hat. f) Es handelt sich um Entschädigungen oder Rückstellungen für Schäden we- gen wegen Führens fremder Fahrzeuge im Ausland. Siehe hierzu Teil A, Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung Ziffer 1.7. g) Es handelt sich um Entschädigungen oder Rückstellungen für Schäden der AuslandsschadenschutzAusland Schadenschutz-Versicherung. Siehe hierzu Zusatzvereinbarung AuslandsschadenschutzTeil A, Baustein Ausland Schadenschutz-Versicherung.

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Samples: Versicherungsbedingungen Für Ihre Allianz KFZ Versicherung

Schadenfreier Verlauf. I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden Voraussetzungen vor: • Der , wenn der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres un- unterbrochen bestanden. • Es wurde Kalender- jahres ununterbrochen bestanden hat und uns in dieser Zeit kein Schadenereignis gemeldetgemeldet worden ist, für das wir Entschä- digungen Ent- schädigungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse. I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag in folgenden Fällen jeweils als schadenfrei:, wenn a) Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen aus folgenden Gründen: • Aufgrund eines Abkommens wir nur aufgrund von Abkommen der Versicherungsunternehmen untereinan- der Versicherungsun- ternehmen untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern. • Wegen Sozialversicherungs- trägern oder wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer Mehrfachversicherung. Dies gilt nicht bei Gespannen.ei- ner Mehrfachversicherung Entschädigungen leisten o- der Rückstellungen bilden oder b) Wir lösen wir Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die Scha- denmeldung Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren aufauflösen, ohne eine Entschädigung ge- leistet geleistet zu haben.haben oder c) Der der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung erstatten uns unsere Entschädigung in vollem Umfang.Umfang erstattet oder d) Wir leisten oder bilden Rückstellungen wir in der Vollkaskoversicherung für ein SchadenereignisSchadenereig- nis, das unter die Teilkaskoversicherung fällt., Entschä- digungen leisten oder Rückstellungen bilden oder e) Sie nehmen Ihre Vollkaskoversicherung nur aus folgendem Grund deswegen in An- spruch: • Eine spruch nehmen, weil eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversiche- rung haftet Haftpflichtversicherung für das Schadenereignis zwar in vollem UmfangUmfang haftet, Sie haben aber a- ber gegenüber dem Haftpflichtversicherer keinen AnspruchAn- spruch haben, weil dieser den Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat.hat oder f) Es handelt sich um Entschädigungen wir lediglich aufgrund der Mallorca-Police nach A.1.1.6, der GAP-Deckung nach A.2.19, der Ausland- Schadenschutz-Versicherung nach A.5 oder der Kfz- Umweltschadenversicherung nach A.6 Entschädigung leisten oder Rückstellungen für Schäden we- gen Führens fremder Fahrzeuge im Ausland. Siehe hierzu Teil A, Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung Ziffer 1.7bilden. g) Es handelt sich um Entschädigungen oder Rückstellungen für Schäden der Auslandsschadenschutz-Versicherung. Siehe hierzu Zusatzvereinbarung Auslandsschadenschutz-Versicherung.

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Schadenfreier Verlauf. I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden Voraussetzungen Vo- raussetzungen vor: Der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres un- unterbrochen bestanden. • Es Ka- lenderjahres ununterbrochen bestanden und – uns wurde in dieser Zeit kein Schadenereignis gemeldet, für das wir Entschä- digungen Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung Rechtsbe- ratung und Prozesse. I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag in folgenden Fällen jeweils als schadenfrei, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt: a) a Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen aus folgenden GründenRückstellungen: • Aufgrund eines Abkommens – nur aufgrund von Abkommen der Versicherungsunternehmen untereinan- der Versicherungsunterneh- men untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern. • Wegen Sozialversicherungsträgern oder – wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer MehrfachversicherungMehrfachver- sicherung. Dies gilt nicht bei Gespannen. b) b Wir lösen Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die Scha- denmeldung Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren auf, ohne eine Entschädigung ge- leistet geleistet zu haben. c) c Der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung erstatten erstat- ten uns unsere Entschädigung in vollem Umfang. d) d Wir leisten oder bilden Rückstellungen in der Vollkaskoversicherung oder bilden Rück- stellungen für ein Schadenereignis, das unter die Teilkaskoversicherung Teilkasko- versicherung fällt. e) . e Sie nehmen Ihre Vollkaskoversicherung nur aus folgendem Grund deswegen in An- spruchAnspruch, weil: • Eine – eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversiche- rung haftet Haft- pflichtversicherung für das Schadenereignis zwar in vollem Umfangvol- lem Umfang haftet, Sie haben aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer keinen AnspruchAnspruch haben, weil dieser den Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat. f) Es handelt sich um Entschädigungen oder Rückstellungen für Schäden we- gen Führens fremder Fahrzeuge im Ausland. Siehe hierzu Teil A, Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung Ziffer 1.7. g) Es handelt sich um Entschädigungen oder Rückstellungen für Schäden der Auslandsschadenschutz-Versicherung. Siehe hierzu Zusatzvereinbarung Auslandsschadenschutz-Versicherung.

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Schadenfreier Verlauf. I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden Voraussetzungen vor: • Der , wenn der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres un- unterbrochen bestanden. • Es wurde Kalen- derjahres ununterbrochen bestanden hat und uns in dieser die- ser Zeit kein Schadenereignis gemeldetgemeldet worden ist, für das wir Entschä- digungen Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden bil- den mussten. Dazu zählen nicht vom Versicherer in Auftrag gegebene Kosten für GutachterRechtsberatung, Rechtsberatung Prozesse und ProzesseGutachten so- wie Gutachten auf Grund richterlicher Anordnung (§ 402 ff. Zivilprozessordnung - ZPO). I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag in folgenden Fällen jeweils als schadenfrei:, wenn a) Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen aus folgenden Gründen: • Aufgrund eines Abkommens a. wir nur auf Grund von Abkommen der Versicherungsunternehmen untereinan- der Versicherungs- unternehmen untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern. • Wegen Sozialversiche- rungsträgern oder wegen der Ausgleichspflicht aufgrund auf Grund einer Mehrfachversicherung. Dies gilt Mehrfachversicherung -gilt nicht bei GespannenGe- spannschäden- Entschädigungen leisten oder Rück- stellungen bilden. b) Wir lösen b. wir Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die Scha- denmeldung Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren aufauflösen, ohne eine Entschädigung ge- leistet geleistet zu haben. c) Der c. der Schädiger oder dessen Kfz-Haftpflichtversicherung erstatten uns unsere Entschädigung in vollem Umfang.Umfang erstattet d) Wir leisten oder bilden Rückstellungen d. wir in der Vollkaskoversicherung Fahrzeugvollversicherung für ein SchadenereignisSchadener- eignis, das unter die Teilkaskoversicherung Fahrzeugteilversicherung fällt., Ent- schädigung leisten oder Rückstellungen bilden e) e. Sie nehmen Ihre Vollkaskoversicherung Fahrzeugvollversicherung nur aus folgendem Grund deswegen in An- spruch: • Eine spruch nehmen, weil eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversiche- rung haftet Kfz-Haftpflichtversicherung für das Schadenereignis zwar in vollem UmfangUmfang haftet, Sie haben aber gegenüber dem Kfz-Haftpflichtversicherer keinen AnspruchAnspruch haben, weil dieser den Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat f. wir in der Fahrzeugversicherung ausschließlich einen Anspruch aus der GAP-Deckung nach A.2.6.1.3 erfül- len. f) Es handelt sich um Entschädigungen oder Rückstellungen für Schäden we- gen Führens fremder Fahrzeuge im Ausland. Siehe hierzu Teil A, Baustein g. wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung Ziffer 1.7ausschließlich ei- nen Anspruch aus der Sondervereinbarung Ausland- Schaden-Schutz erfüllen. Dies gilt jedoch nicht, wenn eine Mithaftung vorliegt, d.h. zu demselben Schadener- eignis auf Grund eines Anspruchs aus der Kfz-Haft- pflichtversicherung eine Zahlung an einen Dritten oder aus der Fahrzeugversicherung eine Zahlung an Sie für den nicht über den Ausland-Schaden-Schutz gedeck- ten Teil des Fahrzeugschadens erfolgt. g) Es handelt sich um Entschädigungen h. mit dem entwendeten Fahrzeug wird auf einer Diebes- fahrt ein Kfz-Haftpflichtschaden verursacht. Weder Sie noch der Halter, der Eigentümer oder Rückstellungen für Schäden der Auslandsschadenschutz-Versicherung. Siehe hierzu Zusatzvereinbarung Auslandsschadenschutz-Versicherungberechtigte Besitzer des Fahrzeugs haben die Entwendung des Fahrzeugs ermöglicht.

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Schadenfreier Verlauf. Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden Voraussetzungen Vor- aussetzungen vor: • Der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres un- unterbrochen Kalen- derjahres ununterbrochen bestanden. • Es wurde in dieser Zeit kein Schadenereignis gemeldet, für das wir Entschä- digungen Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden musstenmuss- ten. Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse. Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag in folgenden folgen- den Fällen als schadenfrei: a) Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen aus folgenden fol- genden Gründen: • Aufgrund eines Abkommens der Versicherungsunternehmen untereinan- der un- tereinander oder mit Sozialversicherungsträgern. • Wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer MehrfachversicherungMehrfachversiche- rung. Dies gilt nicht bei Gespannen. b) Wir lösen Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die Scha- denmeldung Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren auf, ohne eine Entschädigung ge- leistet geleistet zu haben. c) Der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung erstatten uns unsere Entschädigung in vollem Umfang. d) Wir leisten oder bilden Rückstellungen in der Vollkaskoversicherung Vollkaskoversiche- rung für ein Schadenereignis, das unter die Teilkaskoversicherung fällt. e) Sie nehmen Ihre Vollkaskoversicherung nur aus folgendem Grund in An- spruchAnspruch: • Eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversiche- rung Haftpflicht- versicherung haftet für das Schadenereignis zwar in vollem UmfangUm- fang, • Sie haben aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer keinen Anspruch, weil dieser den Versicherungsschutz ganz oder teilweise teil- weise versagt hat. f) Es handelt sich um Entschädigungen oder Rückstellungen für Schäden we- gen wegen Führens fremder Fahrzeuge im Ausland. Siehe hierzu Ausland (Teil A, Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung Ziffer 1.7). g) Es handelt sich um Entschädigungen oder Rückstellungen für Schäden der AuslandsschadenschutzAusland Schadenschutz-Versicherung (Teil A, Bau- stein Ausland Schadenschutz-Versicherung. Siehe hierzu Zusatzvereinbarung Auslandsschadenschutz-Versicherung).

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