Common use of Schadenfreier Verlauf Clause in Contracts

Schadenfreier Verlauf. I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden Voraussetzungen vor: • Der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres ununterbrochen bestanden und • uns wurde in dieser Zeit kein Schadenereignis ge- meldet, für das wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse. I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils als schadenfrei, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt: a Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen: • nur aufgrund von Abkommen der Versicherungsunternehmen untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern oder • wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer Mehrfachversicherung. b Wir lösen Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren auf, ohne eine Entschädigung geleistet zu haben. c Der Schädiger oder dessen Haftpflichtversiche- rung erstatten uns unsere Entschädigung in vollem Umfang. d Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rück- stellungen in der Vollkaskoversicherung für ein Schadenereignis, das unter die Teilkaskoversi- cherung fällt. e Sie nehmen Ihre Vollkaskoversicherung nur des- wegen in Anspruch, weil: • eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebe- nen Haftpflichtversicherung für das Schadener- eignis zwar in vollem Umfang haftet, • Sie aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer keinen Anspruch haben, weil dieser den Ver- sicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung, KFZ Versicherung

Schadenfreier Verlauf. I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden Voraussetzungen vor: • Der , wenn der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres ununterbrochen bestanden hat und uns wurde in dieser Zeit kein Schadenereignis ge- meldetgemeldet worden ist, für das wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse. I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils als schadenfrei, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:wenn a Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen: • nur aufgrund von Abkommen der Versicherungsunternehmen untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern oder • wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer Mehrfachversicherung. b Wir lösen a) wir Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren aufauflösen, ohne eine Entschädigung geleistet zu haben.haben oder c Der b) der Schädiger oder dessen Haftpflichtversiche- rung erstatten Haftpflichtversicherung uns unsere Entschädigung in vollem Umfang.Umfang erstattet oder d Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rück- stellungen c) wir in der Vollkaskoversicherung Kfz-Vollkasko für ein Schadenereignis, das unter die Teilkaskoversi- cherung Kfz- Teilkasko fällt. e , Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden oder d) Sie nehmen Ihre Vollkaskoversicherung Kfz-Vollkasko nur des- wegen deswegen in AnspruchAnspruch nehmen, weil: • weil eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebe- nen vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung für das Schadener- eignis Schadenereignis zwar in vollem Umfang haftet, Sie aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer keinen Anspruch haben, weil dieser den Ver- sicherungsschutz Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat, oder e) wir nur aufgrund von Abkommen der Versicherungsunternehmen untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern oder wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer Mehrfachversicherung Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden. Dies gilt nicht für Ausgleichsansprüche aufgrund einer Mehrfachversicherung von Zugfahrzeug und Anhänger.

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Samples: Kraftfahrtversicherung, Kraftfahrtversicherung

Schadenfreier Verlauf. I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden Voraussetzungen vor: • Der Versicherungsschutz hat , wenn der Ver- sicherungsschutz von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres ununterbrochen bestanden hat und uns wurde in dieser Zeit kein Schadenereignis ge- meldetgemeldet worden ist, für das wir Entschädigungen Entschädi- gungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu zählen zäh- len nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse. I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils als schadenfrei, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:wenn a Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen: • a) wir nur aufgrund von Abkommen der Versicherungsunternehmen Versicherungsunter- nehmen untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern oder wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer Mehrfachversicherung.Mehr- fachversicherung Entschädigungen leisten oder Rückstel- lungen bilden oder b Wir lösen b) wir Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren aufauflösen, ohne eine Entschädigung geleistet zu haben.haben oder; c Der c) Schädiger oder dessen Haftpflichtversiche- rung erstatten Haftpflichtversicherung uns unsere Entschädigung in vollem Umfang.Umfang erstattet oder d Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rück- stellungen d) wir in der Vollkaskoversicherung für ein Schadenereignis, das unter die Teilkaskoversi- cherung Teilkaskoversicherung fällt. e , Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden oder e) Sie nehmen Ihre Vollkaskoversicherung nur des- wegen deswegen in AnspruchAnspruch nehmen, weil: • weil eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebe- nen vorgeschrie- benen Haftpflichtversicherung für das Schadener- eignis Schadenereignis zwar in vollem Umfang haftet, Sie aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer keinen Anspruch haben, weil dieser den Ver- sicherungsschutz Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat.

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Samples: Haftpflichtversicherung Für Die Land Und Forstwirtschaft

Schadenfreier Verlauf. I.4.1.1 (1) Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden Voraussetzungen vor: • Der Versicherungsschutz hat , wenn der Versicherungs- schutz von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres ununterbrochen bestanden besteht und uns wurde in dieser Zeit kein Schadenereignis ge- meldetgemeldet wird, für das welches wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden musstenmüssen. Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse. I.4.1.2 . (2) Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils in folgenden Fällen als schadenfreischaden- frei, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt: a Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungenwenn: - wir nur aufgrund von Abkommen der Versicherungsunternehmen untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern oder wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer Mehrfachversicherung. b Wir lösen Mehrfach- versicherung leisten oder Rückstellungen bilden, - wir Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die Schadenmeldung folgenden folgen- den Kalenderjahren auf, auflösen ohne eine Entschädigung geleistet zu haben. c Der , - der Schädiger oder dessen Haftpflichtversiche- rung erstatten Haftpflichtversicherung uns unsere Entschädigung in vollem Umfang. d Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rück- stellungen Umfang erstattet, - wir in der Vollkaskoversicherung Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) für ein Schadenereignis, das unter die Teilkaskoversi- cherung Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) fällt. e , Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden, - Sie nehmen Ihre Vollkaskoversicherung Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) nur des- wegen deswegen in AnspruchAnspruch nehmen, weil: • weil eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebe- nen vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung für das Schadener- eignis Scha- denereignis zwar in vollem Umfang haftet, Sie aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer keinen Anspruch haben, weil dieser den Ver- sicherungsschutz Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat.

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Samples: Kraftfahrtversicherung

Schadenfreier Verlauf. I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden Voraussetzungen vor: - Der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende En- de eines Kalenderjahres ununterbrochen bestanden bestan- den und - uns wurde in dieser Zeit kein Schadenereignis ge- meldetgemeldet, für das wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu zählen zäh- len nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse. I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag Ver- trag jeweils als schadenfrei, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt: a a) Wir leisten Entschädigungen oder bilden RückstellungenRück- stellungen: - nur aufgrund von Abkommen der Versicherungsunternehmen Versiche- rungsunternehmen untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern oder - wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer Mehrfachversicherung. Dies gilt nicht bei Ge- spannen. b b) Wir lösen Rückstellungen für das Schadenereignis Schadenereig- nis in den drei auf die Schadenmeldung folgenden folgen- den Kalenderjahren auf, ohne eine Entschädigung Entschädi- gung geleistet zu haben. c c) Der Schädiger oder dessen Haftpflichtversiche- rung erstatten uns unsere Entschädigung in vollem vol- lem Umfang. d d) Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rück- stellungen in der Vollkaskoversicherung oder bil- den Rückstellungen für ein Schadenereignis, das unter die Teilkaskoversi- cherung Teilkaskoversicherung fällt. e . e) Sie nehmen Ihre Vollkaskoversicherung nur des- wegen in Anspruch, weil: • weil - eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebe- nen vorgeschrie- benen Haftpflichtversicherung für das Schadener- eignis Scha- denereignis zwar in vollem Umfang haftet, - Sie aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer Haftpflichtversiche- rer keinen Anspruch haben, weil dieser den Ver- sicherungsschutz Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat.

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Samples: KFZ Versicherung

Schadenfreier Verlauf. I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden Voraussetzungen vor: • Der Versicherungsschutz hat , wenn von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres ununterbrochen bestanden und • uns wurde in dieser Zeit kein Schadenereignis ge- meldetgemeldet wurde, für das wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht von uns in Auftrag gegebene Kosten für GutachterRechtsbe- ratung, Rechtsberatung Prozesse und Prozesse. I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils als schadenfrei, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:Gutachten sowie Gutachten aufgrund richterlicher Anordnung. a a. Wir leisten Entschädigungen oder bilden RückstellungenRückstellungen aus folgenden Gründen: • nur aufgrund von Abkommen - Aufgrund eines Abkommens der Versicherungsunternehmen untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern oder • wegen Sozialversicherungsträgern. - Wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer Mehrfachversicherung. Dies gilt nicht bei Gespannschäden. b b. Wir lösen Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren auf, ohne eine Entschädigung geleistet zu haben. c c. Der Schädiger oder dessen Haftpflichtversiche- rung Kfz-Haftpflichtversicherung erstatten uns unsere Entschädigung in vollem Umfang. d d. Wir leisten Entschädigungen Entschädigung oder bilden Rück- stellungen Rückstellungen in der Vollkaskoversicherung für ein Schadenereignis, das unter die Teilkaskoversi- cherung Teilkasko- versicherung fällt. e . e. Sie nehmen Ihre Vollkaskoversicherung nur des- wegen aus folgendem Grund in Anspruch, weil: • eine - Eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebe- nen vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung haftet für das Schadener- eignis Schadenereignis zwar in vollem Umfang haftetUmfang, - Sie haben aber gegenüber dem Kfz-Haftpflichtversicherer keinen Anspruch habenAnspruch, weil dieser den Ver- sicherungsschutz Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat. f. Wir erfüllen in der Kaskoversicherung ausschließlich einen Anspruch aus der GAP-Deckung (Teil A.2, Ziffer 1.6.1 Nummer (3)).

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Samples: KFZ Versicherung

Schadenfreier Verlauf. I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden Voraussetzungen vor: • Der Versicherungsschutz hat , wenn der Versi- cherungsschutz von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres ununterbrochen unun- terbrochen bestanden hat und uns wurde in dieser Zeit bzw. bis zum 10.01. des Folgejahres kein Schadenereignis ge- meldetgemeldet worden ist, für das wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse. I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils als schadenfrei, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:wenn a Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen: • a) wir nur aufgrund von Abkommen der Versicherungsunternehmen Versicherungsunterneh- men untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern oder in der Kaskoversicherung wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer Mehrfachversicherung.Mehrfachversicherung Entschädigungen leisten oder Rückstellun- gen bilden oder b Wir lösen b) wir Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren aufauflösen, ohne eine Entschädigung geleistet zu haben.haben oder c Der c) der Schädiger oder dessen Haftpflichtversiche- rung erstatten Haftpflichtversicherung uns unsere Entschädigung in vollem Umfang.Umfang erstattet oder d Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rück- stellungen d) wir in der Vollkaskoversicherung für ein Schadenereignis, das unter die Teilkaskoversi- cherung Teilkaskoversicherung fällt. e , Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden oder e) Sie nehmen Ihre Vollkaskoversicherung nur des- wegen deswegen in AnspruchAnspruch neh- men, weil: • weil eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebe- nen Haftpflichtversicherung vorgeschriebenen Haft- pflichtversicherung für das Schadener- eignis Schadenereignis zwar in vollem Umfang Um- fang haftet, Sie aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer keinen Anspruch haben, weil dieser den Ver- sicherungsschutz Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat.

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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die KFZ Versicherung

Schadenfreier Verlauf. I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden Voraussetzungen vor: • Der , wenn der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres ununterbrochen bestanden hat und uns wurde in dieser Zeit kein Schadenereignis ge- meldetgemeldet worden ist, für das wir Entschädigungen Ent- schädigungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse. I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils als schadenfreischaden- frei, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:wenn a Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen: • wir nur aufgrund von Abkommen der Versicherungsunternehmen untereinander unterei- nander oder mit Sozialversicherungsträgern oder wegen der Ausgleichspflicht Ausgleichs- pflicht aufgrund einer Mehrfachversicherung.Mehrfachversicherung Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden oder b Wir lösen wir Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die Schadenmeldung Schadenmel- dung folgenden Kalenderjahren aufauflösen, ohne eine Entschädigung geleistet zu haben. haben oder c Der der Schädiger oder dessen Haftpflichtversiche- rung erstatten Haftpflichtversicherung uns unsere Entschädigung Entschädi- gung in vollem Umfang. Umfang erstattet oder d Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rück- stellungen wir in der Vollkaskoversicherung für ein Schadenereignis, das unter die Teilkaskoversi- cherung Teilkaskoversicherung fällt. , Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden oder e Sie nehmen Ihre Vollkaskoversicherung nur des- wegen deswegen in AnspruchAnspruch nehmen, weil: • weil eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebe- nen vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung für das Schadener- eignis Schadenereignis zwar in vollem Umfang haftet, Sie aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer keinen Anspruch haben, weil dieser den Ver- sicherungsschutz Versi- cherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat.hat oder

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Samples: Kraftfahrtversicherung Und Rechtsschutzversicherung

Schadenfreier Verlauf. I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden Voraussetzungen vor: • Der , wenn der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres Kalender- jahres ununterbrochen bestanden hat und uns wurde in dieser Zeit kein Schadenereignis ge- meldetgemeldet worden ist, für das wir Entschädigungen Ent- schädigungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht vom Versicherer in Auftrag gegebene Kosten für GutachterRechtsberatung, Rechtsberatung Prozesse und ProzesseGutachten sowie Gutachten auf Grund richterlicher Anordnung (§ 402 ff. Zivil- prozessordnung - ZPO). I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils je- weils als schadenfrei, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:wenn a Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen: • wir nur aufgrund auf Grund von Abkommen der Versicherungsunternehmen Versicherungsun- ternehmen untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern Sozialversicherungs- trägern oder wegen der Ausgleichspflicht aufgrund auf Grund einer Mehrfachversicherung.Mehrfachversicherung Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden b Wir lösen wir Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren aufauf- lösen, ohne eine Entschädigung geleistet zu haben. haben c Der der Schädiger oder dessen Haftpflichtversiche- rung erstatten Kfz-Haftpflichtversicherung uns unsere Entschädigung in vollem Umfang. Umfang erstattet d Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rück- stellungen wir in der Vollkaskoversicherung Fahrzeugvollversicherung für ein SchadenereignisSchadenereig- nis, das unter die Teilkaskoversi- cherung Fahrzeugteilversicherung fällt. , Entschä- digung leisten oder Rückstellungen bilden e Sie nehmen Ihre Vollkaskoversicherung Fahrzeugvollversicherung nur des- wegen deswegen in AnspruchAn- spruch nehmen, weil: • weil eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebe- nen vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung für das Schadener- eignis Schadenereignis zwar in vollem Umfang haftet, Sie aber gegenüber dem Kfz-Haftpflichtversicherer keinen Anspruch An- spruch haben, weil dieser den Ver- sicherungsschutz Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat.

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Samples: KFZ Versicherung

Schadenfreier Verlauf. I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden Voraussetzungen vor: • Der , wenn der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres ununterbrochen unun- terbrochen bestanden hat und uns wurde in dieser Zeit kein Schadenereignis ge- meldetgemeldet worden ist, für das wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen Rück- stellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse. I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils je- weils als schadenfrei, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:wenn a Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen: • a) wir nur aufgrund von Abkommen der Versicherungsunternehmen untereinander un- tereinander oder mit Sozialversicherungsträgern oder wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer Mehrfachversicherung.Mehrfachversicherung Entschädi- gungen leisten oder Rückstellungen bilden oder b Wir lösen b) wir Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die Schadenmeldung Scha- denmeldung folgenden Kalenderjahren aufauflösen, ohne eine Entschädigung Entschä- digung geleistet zu haben.haben oder c Der c) der Schädiger oder dessen Haftpflichtversiche- rung erstatten Haftpflichtversicherung uns unsere Entschädigung Ent- schädigung in vollem Umfang.Umfang erstattet oder d Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rück- stellungen d) wir in der Vollkaskoversicherung für ein Schadenereignis, das unter die Teilkaskoversi- cherung Teilkaskoversicherung fällt. e Sie nehmen Ihre Vollkaskoversicherung nur des- wegen in Anspruch, weil: • eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebe- nen Haftpflichtversicherung für das Schadener- eignis zwar in vollem Umfang haftet, • Sie aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer keinen Anspruch haben, weil dieser den Ver- sicherungsschutz ganz Entschädigungen leisten oder teilweise versagt hatRück- stellungen bilden oder e) lediglich SchutzBrief-Leistungen nach A.3 AKB erbracht worden sind oder f) lediglich FahrerSchutz-Leistungen nach Anhang 7 erbracht worden sind. g) wenn lediglich Auslandsschadenschutz-Leistungen nach A.5 AKB er- bracht worden sind.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung

Schadenfreier Verlauf. I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden Voraussetzungen vor: • Der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres ununterbrochen bestanden und • uns Es wurde in dieser Zeit kein Schadenereignis ge- meldet, für das gemeldet Es wurde ein Schadenereignis gemeldet a) wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse. I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils als schadenfrei, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt: a Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen: • nur aufgrund von Abkommen der Versicherungsunternehmen Versiche- rungsunternehmen untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern Sozial- versicherungsträgern oder wegen der Ausgleichspflicht Ausgleichs- pflicht aufgrund einer Mehrfachversicherung.Mehrfachversicherung Ent- schädigungen leisten oder Rückstellungen bilden oder b Wir lösen b) wir Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren aufKalender- jahren auflösen, ohne eine Entschädigung geleistet zu haben., oder c Der Schädiger c) der Verursacher des Schadens oder dessen Haftpflichtversiche- rung erstatten Haft- pflichtversicherung uns unsere Entschädigung in vollem Umfang.Umfang erstattet oder d Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rück- stellungen d) wir in der Vollkaskoversicherung für ein Schadenereignis, das unter die Teilkaskoversi- cherung Leistungen der Teilkasko- oder der Kfz-Schutzbriefversicherung fällt. e , Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden oder e) Sie nehmen Ihre Vollkaskoversicherung nur des- wegen deswegen in AnspruchAn- spruch nehmen, weil: • weil eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebe- nen gesetz- lich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung für das Schadener- eignis Schadenereignis zwar in vollem Umfang haftet, Sie aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer keinen kei- nen Anspruch haben, weil dieser den Ver- sicherungsschutz Versiche- rungsschutz ganz oder teilweise versagt hat.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung

Schadenfreier Verlauf. I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden Voraussetzungen vor: • Der , wenn der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres ununterbrochen unun- terbrochen bestanden hat und uns wurde in dieser Zeit kein Schadenereignis ge- meldetgemeldet worden ist, für das wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen Rück- stellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse. I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils als schadenfrei, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:wenn a Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen: • nur aufgrund von Abkommen der Versicherungsunternehmen untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern oder • wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer Mehrfachversicherung. b Wir lösen a) wir Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren aufauflösen, ohne eine Entschädigung Ent- schädigung geleistet zu haben.haben oder c Der b) der Schädiger oder dessen Haftpflichtversiche- rung erstatten Haftpflichtversicherung uns unsere Entschädigung in vollem Umfang.Umfang erstattet oder d Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rück- stellungen c) wir in der Vollkaskoversicherung für ein Schadenereignis, das unter die Teilkaskoversi- cherung Teilkaskoversicherung fällt. e , Entschädigungen leisten oder Rückstel- lungen bilden oder d) Sie nehmen Ihre Vollkaskoversicherung nur des- wegen deswegen in AnspruchAnspruch nehmen, weil: • weil eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebe- nen Haftpflichtversicherung vorgeschriebenen Haftpflichtver- sicherung für das Schadener- eignis Schadenereignis zwar in vollem Umfang haftet, Sie aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer keinen Anspruch haben, weil dieser den Ver- sicherungsschutz Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hathat oder e) wir nur aufgrund von Abkommen der Versicherungsunternehmen untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern oder wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer Mehrfachversicherung Entschädigun- gen leisten oder Rückstellungen bilden. Dies gilt nicht für Ausgleichs- ansprüche aufgrund einer Mehrfachversicherung von Zugfahrzeug und Anhänger.

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Schadenfreier Verlauf. I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden Voraussetzungen vor: • Der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres ununterbrochen ununter- brochen bestanden und • uns wurde in dieser Zeit kein Schadenereignis ge- meldetgemeldet, für das wir Entschädigungen Entschädi- gungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse. I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils als schadenfreischa- denfrei, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt: a Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen: • nur aufgrund von Abkommen der Versicherungsunternehmen untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern oder • wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer Mehrfachversicherung. Dies gilt nicht bei Gespannen. b Wir lösen Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die Schadenmeldung Schaden- meldung folgenden Kalenderjahren auf, ohne eine Entschädigung geleistet zu haben. c Der Schädiger oder dessen Haftpflichtversiche- rung Haftpflichtversicherung erstatten uns unsere Entschädigung Ent- schädigung in vollem Umfang. d Wir leisten Entschädigungen in der Vollkasko oder bilden Rück- stellungen in der Vollkaskoversicherung Rückstellungen für ein Schadenereignis, das unter die Teilkaskoversi- cherung Teilkasko fällt. e Sie nehmen Ihre Vollkaskoversicherung Vollkasko nur des- wegen deswegen in Anspruch, weil: • weil eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebe- nen vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung für das Schadener- eignis Schadenereignis zwar in vollem Umfang haftet, Sie aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer keinen Anspruch haben, weil dieser den Ver- sicherungsschutz Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung

Schadenfreier Verlauf. I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden Voraussetzungen vor: • Der , wenn der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres ununterbrochen bestanden hat und uns wurde in dieser Zeit kein Schadenereignis ge- meldetgemeldet worden ist, für das wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse, die wir als Xxxxxxxxxxx selbst beauftragt haben. I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils als schadenfrei, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:wenn a Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen: • nur aufgrund von Abkommen der Versicherungsunternehmen untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern oder • wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer Mehrfachversicherung. b Wir lösen a) wir Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren aufauflösen, ohne eine Entschädigung geleistet zu haben.haben oder c Der b) der Schädiger oder dessen Haftpflichtversiche- rung erstatten Haftpflichtversicherung uns unsere Entschädigung in vollem Umfang.Umfang erstattet oder d Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rück- stellungen c) wir in der Vollkaskoversicherung für ein Schadenereignis, das unter die Teilkaskoversi- cherung Teilkaskoversicherung fällt. e , Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden oder d) Sie nehmen Ihre Vollkaskoversicherung nur des- wegen deswegen in AnspruchAnspruch nehmen, weil: • weil eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebe- nen vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung für das Schadener- eignis Schadenereignis zwar in vollem Umfang haftet, Sie aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer keinen Anspruch haben, weil dieser den Ver- sicherungsschutz Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat, oder e) wir nur aufgrund von Abkommen der Versicherungsunternehmen untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern oder wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer Mehrfachversicherung Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden. Dies gilt nicht für Ausgleichsansprüche aufgrund einer Mehrfachversicherung von Zugfahrzeug und Anhänger.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Kraftfahrtversicherung (Akb)