Schadenfreier Verlauf. 1. Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt vor, wenn - der Versicherungsschutz von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres ununterbrochen bestand und - uns in dieser Zeit kein Schadenereignis gemeldet wurde, für welches wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse. 2. Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils als schadenfrei, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt: a. Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen aufgrund von Abkommen der Versicherungsunternehmen untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern oder wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer Mehrfachversicherung. Dies gilt nicht bei Mehrfachversicherungen bei Gespannen. b. Wir lösen Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren auf, ohne eine Entschädigung geleistet zu haben. c. Der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung erstattet uns unsere Entschädigung in vollem Umfang. d. Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen in der Vollkasko für ein Schadenereignis, das unter die Teilkasko fällt. e. Eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung haftet in vollem Umfang für das Schadenereignis. Sie haben gegenüber dem Haftpflichtversicherer jedoch keinen Anspruch, weil dieser den Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat. Deswegen nehmen Sie Ihre Vollkasko in Anspruch. f. Wir werden wegen eines nach A.1.1.6 oder A.1.1.7 gedeckten Schadens in Anspruch genommen. g. Wir werden ausschließlich wegen eines nach A.1.1.8 oder A.1.1.9 versicherten Schadens in Anspruch genommen. Weitere über die Haftpflichtversicherung gedeckte Ansprüche sind nicht entstanden. h. Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen in der Vollkasko für ein Schadenereignis, das unter die Differenzdeckung oder die Kasko-Extra-Versicherung fällt.
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Schadenfreier Verlauf. 1. I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden Voraussetzungen vor, wenn - der : − Der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres ununterbrochen bestand bestanden und - − uns wurde in dieser Zeit kein Schadenereignis gemeldet wurdegemeldet, für welches das wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse.
2. I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils als schadenfrei, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
a. a Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen Rückstellungen: – nur aufgrund von Abkommen der Versicherungsunternehmen untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern oder – wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer Mehrfachversicherung. Dies gilt nicht bei Mehrfachversicherungen bei GespannenMehrfachversicherung oder – lediglich für Schäden nach A.1.1.6 (Führen fremder Fahrzeuge im Ausland), A.1.7 (Auslandschadenschutz) oder A.3 (Kfz- Schutzbrief).
b. b Wir lösen Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren auf, ohne eine Entschädigung geleistet zu haben.
c. c Der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung erstattet uns unsere Entschädigung in vollem Umfang.
d. d Wir leisten in der Vollkaskoversicherung Entschädigungen oder bilden Rückstellungen in der Vollkasko für ein Schadenereignis, das unter die Teilkasko Teilkaskoversicherung fällt.
e. Eine . e Sie nehmen Ihre Vollkaskoversicherung nur deswegen in Anspruch, weil: – eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung haftet für das Schadenereignis zwar in vollem Umfang für das Schadenereignis. haftet, – Sie haben aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer jedoch keinen AnspruchAnspruch haben, weil dieser den Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat. Deswegen nehmen Sie Ihre Vollkasko in Anspruch.
f. Wir werden wegen eines nach A.1.1.6 oder A.1.1.7 gedeckten Schadens in Anspruch genommen.
g. Wir werden ausschließlich wegen eines nach A.1.1.8 oder A.1.1.9 versicherten Schadens in Anspruch genommen. Weitere über die Haftpflichtversicherung gedeckte Ansprüche sind nicht entstanden.
h. Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen in der Vollkasko für ein Schadenereignis, das unter die Differenzdeckung oder die Kasko-Extra-Versicherung fällt.
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Samples: KFZ Versicherung
Schadenfreier Verlauf. 1. Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt vor, wenn - der Versicherungsschutz von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres ununterbrochen bestand und - uns in dieser Zeit kein Schadenereignis gemeldet wurde, für welches wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse.
2. Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils als schadenfrei, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
a. Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen aufgrund von Abkommen der Versicherungsunternehmen untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern oder wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer Mehrfachversicherung. Dies gilt nicht bei Mehrfachversicherungen bei Gespannen.
b. Wir lösen Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren auf, ohne eine Entschädigung geleistet zu haben.
c. Der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung erstattet uns unsere Entschädigung in vollem Umfang.
d. Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen in der Vollkasko für ein Schadenereignis, das unter die Teilkasko fällt.
e. Eine Sie nehmen Ihre Vollkasko nur deswegen in Anspruch, weil eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung haftet für das Schadenereignis zwar in vollem Umfang für das Schadenereignis. haftet, Sie haben aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer jedoch keinen AnspruchAnspruch haben, weil dieser den Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat. Deswegen nehmen Sie Ihre Vollkasko in Anspruch.
f. Wir werden wegen eines nach A.1.1.6 oder A.1.1.7 gedeckten Schadens in Anspruch genommen.
g. Wir werden ausschließlich wegen eines nach A.1.1.7 oder A.1.1.8 oder A.1.1.9 versicherten gedeckten Schadens in Anspruch genommen. Weitere , ohne dass weitere über die Haftpflichtversicherung gedeckte Ansprüche sind nicht entstandenentstanden sind.
h. Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen in der Vollkasko für ein Schadenereignis, das unter die Differenzdeckung oder die Kasko-Extra-Versicherung fällt.
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Samples: KFZ Versicherung
Schadenfreier Verlauf. 1. I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt vor, wenn - der Versicherungsschutz von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres ununterbrochen bestand und - uns in dieser Zeit kein Schadenereignis gemeldet wurde, für welches wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse.
2. I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils als schadenfrei, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
a. Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen aufgrund von Abkommen der Versicherungsunternehmen untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern oder wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer Mehrfachversicherung. Dies gilt nicht bei Mehrfachversicherungen bei Gespannen.
b. Wir lösen Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren auf, ohne eine Entschädigung geleistet zu haben.
c. Der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung erstattet uns unsere Entschädigung in vollem Umfang.
d. Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen in der Vollkasko für ein Schadenereignis, das unter die Teilkasko fällt.
e. Eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung haftet in vollem Umfang für das Schadenereignis. Sie haben gegenüber dem Haftpflichtversicherer jedoch keinen Anspruch, weil dieser den Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat. Deswegen nehmen Sie Ihre Vollkasko in Anspruch.
f. Wir werden wegen eines nach A.1.1.6 oder A.1.1.7 gedeckten Schadens in Anspruch genommen.
g. Wir werden ausschließlich wegen eines nach A.1.1.8 A.1.1.8, A.1.1.9, A.1.1.10 oder A.1.1.9 A.1.1.11 versicherten Schadens in Anspruch genommen. Weitere über die Haftpflichtversicherung gedeckte Ansprüche sind nicht entstanden.
h. Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen in der Vollkasko für ein Schadenereignis, das unter die Differenzdeckung oder die Kasko-Extra-Versicherung fällt.
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Samples: KFZ Versicherung
Schadenfreier Verlauf. 1. I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt vor, wenn - der Versicherungsschutz von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres ununterbrochen bestand bestanden hat und - uns in dieser Zeit kein Schadenereignis Schaden- ereignis gemeldet wurdeworden ist, für welches das wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse.
2. I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils als schadenfrei, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
a. a Wir leisten Entschädigungen leisten oder bilden Rückstellungen aufgrund von Abkommen der Versicherungsunternehmen untereinander unter- einander oder mit Sozialversicherungsträgern oder wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer Mehrfachversicherung. Dies gilt nicht bei Mehrfachversicherungen bei Gespannen.
b. b Wir lösen Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren auf, ohne eine Entschädigung geleistet zu haben.
c. c Der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung erstattet uns unsere Entschädigung in vollem Umfang.
d. d In der Kfz-Haftpflichtversicherung löst ein Schaden ausschließlich Ansprüche aus der Europa-Zusatzdeckung (A.1.1.6), der Umwelt- schadenversicherung (A.1.1.7 bis A.1.1.9) oder dem Fahrerunfall- schutz (A.1.6) aus.
e Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen in der Vollkasko für ein Schadenereignis, das unter die Teilkasko fällt.
e. Eine f Sie nehmen Ihre Vollkasko nur deswegen in Anspruch, weil eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung haftet Haftpflichtversiche- rung für das Schadenereignis zwar in vollem Umfang für das Schadenereignis. haftet, Sie haben aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer jedoch keinen AnspruchAnspruch ha- ben, weil dieser den Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat. Deswegen nehmen Sie Ihre Vollkasko in Anspruch.
f. Wir werden wegen eines nach A.1.1.6 oder A.1.1.7 gedeckten Schadens in Anspruch genommen.
g. Wir werden ausschließlich wegen eines nach A.1.1.8 oder A.1.1.9 versicherten Schadens in Anspruch genommen. Weitere über die Haftpflichtversicherung gedeckte Ansprüche sind nicht entstanden.
h. Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen in der Vollkasko für ein Schadenereignis, das unter die Differenzdeckung oder die Kasko-Extra-Versicherung fällt.
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Samples: Kraftfahrtversicherung
Schadenfreier Verlauf. 1. I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt vor, wenn - Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenfrei verlaufen ist und in diesem Kalenderjahr der Versicherungsschutz von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres ununterbrochen bestand und - mindestens 6 Monate bestanden hat. Ihr Vertrag gilt als schadenfrei, wenn uns in dieser Zeit kein Schadenereignis Schadener- eignis gemeldet wurdeworden ist, für welches das wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse.
2. I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils als schadenfrei, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
a. a Wir leisten Entschädigungen Entschädigung oder bilden Rückstellungen aufgrund • nur auf Grund von Abkommen der Versicherungsunternehmen untereinander unter- einander oder mit Sozialversicherungsträgern oder • wegen der Ausgleichspflicht aufgrund auf Grund einer Mehrfachversicherung. Dies gilt nicht bei Mehrfachversicherungen bei Gespannen.
b. b Wir lösen Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei 3 auf die Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren auf, ohne eine Entschädigung Entschädi- gung geleistet zu haben.
c. c Der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung Haftpflichtversicherer erstattet uns unsere Entschädigung in vollem Umfang.
d. d Wir leisten Entschädigungen in der Vollkasko Entschädigung oder bilden Rückstellungen in der Vollkasko für ein Schadenereignis, das unter die Teilkasko fällt.
e. Eine Person . e Sie nehmen Ihre Vollkasko nur deswegen in Anspruch, weil eine Per- son mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung haftet für das Schadenereignis zwar in vollem Umfang für das Schadenereignis. haftet, Sie haben gegenüber aber gegen- über dem Haftpflichtversicherer jedoch keinen AnspruchAnspruch haben, weil dieser den Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat. Deswegen nehmen Sie Ihre Vollkasko in Anspruch.
f. Wir werden wegen eines nach A.1.1.6 oder A.1.1.7 gedeckten Schadens in Anspruch genommen.
g. Wir werden ausschließlich wegen eines nach A.1.1.8 oder A.1.1.9 versicherten Schadens in Anspruch genommen. Weitere über die Haftpflichtversicherung gedeckte Ansprüche sind nicht entstanden.
h. Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen in der Vollkasko für ein Schadenereignis, das unter die Differenzdeckung oder die Kasko-Extra-Versicherung fällt.
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Samples: KFZ Versicherung
Schadenfreier Verlauf. 1. I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden Voraussetzungen vor, wenn : - der Der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres ununterbrochen bestand bestanden und - uns wurde in dieser Zeit kein Schadenereignis gemeldet wurdege- meldet, für welches das wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse.
2. I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils als schadenfrei, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
a. a Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen Rück- stellungen: • nur aufgrund von Abkommen der Versicherungsunternehmen Versiche- rungsunternehmen untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern So- zial-versicherungsträgern oder • wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer Mehrfachversicherung. Dies gilt nicht bei Mehrfachversicherungen bei GespannenGe- spannen.
b. b Wir lösen Rückstellungen für das Schadenereignis Schadenereig- nis in den drei auf die Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren auf, ohne eine Entschädigung geleistet ge- leistet zu haben.
c. c Der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung erstattet Haftpflichtversiche- rung erstatten uns unsere Entschädigung in vollem vol- lem Umfang.
d. d Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen Rück- stellungen in der Vollkasko Vollkaskoversicherung für ein Schadenereignis, das unter die Teilkasko Teilkaskoversi- cherung fällt.
e. Eine . e Sie nehmen Ihre Vollkaskoversicherung nur des- wegen in Anspruch, weil: • eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebenen vorgeschriebe- nen Haftpflichtversicherung haftet für das Schadener- eignis zwar in vollem Umfang für das Schadenereignis. haftet, • Sie haben aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer jedoch keinen AnspruchAnspruch haben, weil dieser den Versicherungsschutz Ver- sicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat. Deswegen nehmen Sie Ihre Vollkasko in Anspruch.
f. Wir werden wegen eines nach A.1.1.6 oder A.1.1.7 gedeckten Schadens in Anspruch genommen.
g. Wir werden ausschließlich wegen eines nach A.1.1.8 oder A.1.1.9 versicherten Schadens in Anspruch genommen. Weitere über die Haftpflichtversicherung gedeckte Ansprüche sind nicht entstanden.
h. Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen in der Vollkasko für ein Schadenereignis, das unter die Differenzdeckung oder die Kasko-Extra-Versicherung fällt.
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Samples: KFZ Versicherung
Schadenfreier Verlauf. 1. I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags Vertrages liegt vor, wenn - der Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres ununterbrochen bestand bestanden hat und - uns in dieser Zeit kein Schadenereignis Schadener- eignis gemeldet wurdeworden ist, für welches das wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen Rückstel- lungen bilden mussten. Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse.
2. I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses Schadener- eignisses gilt der Vertrag jeweils als schadenfreischa- denfrei, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:wenn
a. Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen aufgrund a) wir nur auf Grund von Abkommen der Versicherungsunternehmen untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern oder wegen der Ausgleichspflicht aufgrund auf Grund einer Mehrfachversicherung. Dies gilt nicht bei Mehrfachversicherungen bei Gespannen.Mehrfachversicherung Entschädi- gungen leisten oder Rückstellungen bilden oder
b. Wir lösen b) wir Rückstellungen für das Schadenereignis Schadener- eignis in den drei auf die Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren aufauflösen, ohne eine Entschädigung geleistet zu haben.haben oder
c. Der c) der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung erstattet Haftpflicht- versicherung uns unsere Entschädigung in vollem Umfang.Umfang erstattet oder
d. Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen d) wir in der Vollkasko Vollkaskoversicherung für ein Schadenereignis, das unter die Teilkasko Teilkasko- versicherung fällt., Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden oder
e. Eine e) Sie Ihre Vollkaskoversicherung nur deswegen in Anspruch nehmen, weil eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebenen vorgeschriebe- nen Haftpflichtversicherung haftet für das Scha- denereignis zwar in vollem Umfang für das Schadenereignis. haftet, Sie haben aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer jedoch Haftpflichtversi- cherer keinen AnspruchAnspruch haben, weil dieser den Versicherungsschutz ganz oder teilweise teil- weise versagt hat. Deswegen nehmen Sie Ihre Vollkasko in Anspruch.
f. Wir werden wegen eines nach A.1.1.6 f) Entschädigungsleistungen für Schäden auf Grund A.1.6 bis A.1.8 und A.1.10 erbracht oder A.1.1.7 gedeckten Schadens in Anspruch genommenRückstellungen gebildet wurden. I.4.1.3 Ein Schaden, der ausschließlich öffentlich-rechtliche Ansprüche auslöst, die im Rahmen der Kfz-Umweltschadens- versicherung gem. A.1.9 versichert sind, ohne auch private Rechte zu verletzen, die von der Kfz-Haftpflichtversicherung ge- deckt wären, führt zu keiner Schlechterstu- fung im Schadenfreiheitsrabatt-System.
g. Wir werden ausschließlich wegen eines nach A.1.1.8 oder A.1.1.9 versicherten Schadens in Anspruch genommen. Weitere über die Haftpflichtversicherung gedeckte Ansprüche sind nicht entstanden.
h. Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen in der Vollkasko für ein Schadenereignis, das unter die Differenzdeckung oder die Kasko-Extra-Versicherung fällt.
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Schadenfreier Verlauf. 1. I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden Voraussetzungen vor, wenn - der : − Der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres ununterbrochen bestand bestanden und - − uns wurde in dieser Zeit kein Schadenereignis gemeldet wurdegemeldet, für welches das wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse.
2. I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils als schadenfrei, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
a. a Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen Rückstellungen: – nur aufgrund von Abkommen der Versicherungsunternehmen untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern oder – wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer Mehrfachversicherung. Dies gilt nicht bei Mehrfachversicherungen bei GespannenMehrfachversicherung oder – lediglich für Schäden nach A.1.1.6 (Führen fremder Fahrzeuge im Ausland), A.1.7 (Auslandschadenschutz) oder A.3 (Kfz- Schutzbrief).
b. b Wir lösen Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren auf, ohne eine Entschädigung geleistet zu haben.
c. c Der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung erstattet uns unsere Entschädigung in vollem Umfang.Umfang.
d. d Wir leisten in der Vollkaskoversicherung Entschädigungen oder bilden Rückstellungen in der Vollkasko für ein Schadenereignis, das unter die Teilkasko Teilkaskoversicherung fällt.
e. Eine . e Sie nehmen Ihre Vollkaskoversicherung nur deswegen in Anspruch, weil: – eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung haftet für das Schadenereignis zwar in vollem Umfang für das Schadenereignis. haftet, – Sie haben aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer jedoch keinen AnspruchAnspruch haben, weil dieser den Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat. Deswegen nehmen Sie Ihre Vollkasko in Anspruch.
f. Wir werden wegen eines nach A.1.1.6 oder A.1.1.7 gedeckten Schadens in Anspruch genommen.
g. Wir werden ausschließlich wegen eines nach A.1.1.8 oder A.1.1.9 versicherten Schadens in Anspruch genommen. Weitere über die Haftpflichtversicherung gedeckte Ansprüche sind nicht entstanden.
h. Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen in der Vollkasko für ein Schadenereignis, das unter die Differenzdeckung oder die Kasko-Extra-Versicherung fällt.
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