Schadenfälle von Angehörigen des Versicherungsnehmers und von wirtschaftlich verbundenen Personen. Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer A1-7.4.1 aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören; Als Angehörige gelten - Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbare Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, - Eltern und Kinder, - Adoptiveltern und -kinder, - Schwiegereltern und -kinder, - Stiefeltern und -kinder, - Großeltern und Enkel, - Geschwister sowie - Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). A1-7.4.2 von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist; A1-7.4.3 von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist; A1-7.4.4 von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist; A1-7.4.5 von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist; A1-7.4.6 von seinen Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern. Die Ausschlüsse unter A1-7.4.2 bis A1-7.4.6 gelten auch für Ansprüche von Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung
Schadenfälle von Angehörigen des Versicherungsnehmers und von wirtschaftlich verbundenen Personen. Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer
A1-7.4.1 aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören; Als Angehörige gelten - − Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbare Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, - − Eltern und Kinder, - − Adoptiveltern und -kinder, - − Schwiegereltern und -kinder, - − Stiefeltern und -kinder, - − Großeltern und Enkel, - − Geschwister sowie - Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).
A1-7.4.2 von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist;
A1-7.4.3 von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist;
A1-7.4.4 von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist;
A1-7.4.5 von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist;
; A1-7.4.6 von seinen Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern. Die Ausschlüsse unter A1-7.4.2 bis A1-7.4.6 gelten auch für Ansprüche von Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben. Mitversichert sind jedoch: − etwaige übergangsfähige Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, privaten Krankenversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, − öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden; − Ansprüche der gemäß A1-2.1.6 versicherten Personen gegen den Versicherungsnehmer und alle sonstigen versicherten Personen.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung Premium Plus, Privathaftpflichtversicherung Premium
Schadenfälle von Angehörigen des Versicherungsnehmers und von wirtschaftlich verbundenen Personen. Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer
A1-7.4.1 aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören; Als Angehörige gelten - − Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbare Partnerschaften nach dem Recht − anderer Staaten, - − Eltern und Kinder, - − Adoptiveltern und -kinder, - − Schwiegereltern und -kinder, - − Stiefeltern und -kinder, - − Großeltern und Enkel, - − Geschwister sowie - Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Verhältniswie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).
A1-7.4.2 von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist;
A1-7.4.3 von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist;
A1-7.4.4 von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist;
A1-7.4.5 von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist;
; A1-7.4.6 von seinen Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern. Die Ausschlüsse unter A1-7.4.2 bis A1-7.4.6 gelten auch für Ansprüche von Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben.
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Samples: Hundehalterhaftpflichtversicherung