Schadenmeldungspflicht. Jeder Schaden ist unverzüglich dem Versicherer zu melden. Schäden durch Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, einfa- chen Diebstahl und Beraubung sind der Sicherheitsbehörde unverzüglich anzuzeigen. In der Anzeige bei der Sicherheitsbe- hörde sind insbesondere alle abhanden gekommenen Sachen anzugeben.
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Schadenmeldungspflicht. Jeder Schaden ist unverzüglich dem Versicherer zu melden. Schäden durch Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, einfa- chen einfachen Diebstahl und Beraubung sind der Sicherheitsbehörde unverzüglich anzuzeigen. In der Anzeige bei der Sicherheitsbe- hörde Sicherheitsbehörde sind insbesondere alle abhanden gekommenen Sachen anzugeben.
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