Schiffe Musterklauseln

Schiffe. Es ist eine Vertragsbedingung, dass mit dem Schiff während der zurückliegenden 18 Monate keine Säugetierproteine, radioaktiven Materi- alien, Tier- oder Geflügelabfälle oder Abwasserpro- dukte befördert worden sein dürfen. Falls nachstehend aufgeführte Ladungen befördert wurden, ist dies ADM vor der Festlegung mitzuteilen: giftige/korrosive Ma- terialien (ob als Schüttgut oder abgepackt), Glas, Nüsse und Nussderivate. Die Laderäume des Schiffs dürfen in den vorhergehenden 72 Stunden nicht gestri- chen worden sein. Der Verkäufer muss hierüber eine schriftliche Garantie abgeben. Durch jegliche Verlet- zung dieser Bedingung durch den Verkäufer wird ADM dazu berechtigt, den Weizen zurückzuweisen,
Schiffe. Schiffe, für die eine obligatorische Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist, sowie jene, die nicht regelmässig nach Gebrauch wieder nach Hause genommen werden, je samt Zubehör;
Schiffe. Es ist eine Vertragsbedingung, dass mit dem Schiff während der zurückliegenden 18 Monate keine Säugetierproteine, radioaktiven Materialien, Tier- oder Geflügelabfälle oder Abwasserprodukte befördert worden sein dürfen. Falls nachstehend aufgeführte Ladungen befördert wurden, ist dies ADM vor der Festlegung mitzuteilen: giftige/korrosive Materialien (ob als Schüttgut oder abgepackt), Glas, Nüsse und Nussderivate. Die Laderäume des Schiffs dürfen in den vorhergehenden

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen