Schlussbedingungen. 22.1 Die EVS darf sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritter bedienen. 22.2 Sollten vorhandene oder zukünftig ergänzte Bedingungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen hierdurch nicht berührt. Soweit die Bedingung nicht wirksam oder durchführbar ist, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach dem vorherigen Satz vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde. 22.3 Im Rahmen des zwischen dem Kunden und der EVS bestehenden Vertragsverhältnisses werden die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten unter Beachtung der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. 22.4 Zum Zwecke der Bonitätsprüfung ist die EVS berechtigt, Auskünfte über ihre Kunden z.B. bei der Creditreform Hannover-Celle Bissel KG, Xxxx-Xxxxxxx-Xxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx sowie Euler Hermes Deutschland AG, Xxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxx einzuholen bzw. diese Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, unter den weiteren Voraussetzungen des § 28a Bundesdatenschutzgesetz zu übermitteln. 22.5 Bei Vorliegen einer negativen Auskunft kann die EVS die Energielieferung ablehnen. Hat die EVS Forderungen gegen den Kunden aus einem anderen, bestehenden oder bereits beendeten Energielieferverhältnis, kann die EVS die Energielieferung ablehnen. 22.6 Wartungsdienste werden nicht angeboten. 22.7 Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Einrichtungen, die ebenfalls Angaben über angebotene Energieeffizienzmaßnahmen, Endkunden-Vergleichsprofile sowie ggf. technische Spezifikationen von energiebetriebenen Geräten bereitstellen, erhalten Sie auf folgender Internetseite: xxx.xxxx-xxxxxxx-xxxxxxxxxxxxx.xx.
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Samples: Stromlieferungsvertrag, Stromliefervertrag
Schlussbedingungen. 22.1 Die EVS darf sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritter bedienen.
22.2 Sollten vorhandene oder zukünftig ergänzte Bedingungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen hierdurch nicht berührt. Soweit So- weit die Bedingung nicht wirksam oder durchführbar ist, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach dem vorherigen vor- herigen Satz vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.
22.3 Im Rahmen des zwischen dem Kunden und der EVS bestehenden Vertragsverhältnisses werden die für die Vertragsdurchführung erforderlichen notwendigen Daten unter Beachtung der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zweckbezogen erhoben, gespeichert verarbeitet und verarbeitetgenutzt.
22.4 Zum Zwecke der Bonitätsprüfung ist die EVS berechtigt, Auskünfte über ihre Kunden z.B. bei der Creditreform HannoverHanno- ver-Celle Celle, Bissel & Kruschel KG, Xxxx-Xxxxxxx-Xxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx sowie Euler Hermes Deutschland AG, Xxxxxxxxxxxxx 000Frie- densallee 254, 00000 Xxxxxxx 22763 Hamburg einzuholen bzw. diese diesen Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, unter den weiteren Voraussetzungen des § 28a Bundesdatenschutzgesetz zu übermitteln.
22.5 Bei Vorliegen einer negativen Auskunft kann die EVS die Energielieferung ablehnen. Hat die EVS Forderungen gegen den Kunden aus einem anderen, bestehenden oder bereits beendeten Energielieferverhältnis, kann die EVS die Energielieferung Ener- gielieferung ablehnen.
22.6 Wartungsdienste werden nicht angeboten.
22.7 Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Einrichtungen, die ebenfalls Angaben über angebotene EnergieeffizienzmaßnahmenEner- gie-effizienzmaßnahmen, Endkunden-Vergleichsprofile sowie ggf. technische Spezifikationen von energiebetriebenen Geräten bereitstellen, erhalten Sie auf folgender Internetseite: xxx.xxxx-xxxxxxx-xxxxxxxxxxxxx.xx.
22.8 Gemäß § 107 der Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV) gilt: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“
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Samples: Gasliefervertrag
Schlussbedingungen. 22.1 Die EVS darf sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritter bedienen.
22.2 Sollten vorhandene oder zukünftig ergänzte Bedingungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen hierdurch nicht berührt. Soweit die Bedingung nicht wirksam oder durchführbar ist, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach dem vorherigen Satz vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.
22.3 Im Rahmen des zwischen dem Kunden und der EVS bestehenden Vertragsverhältnisses werden die für die Vertragsdurchführung erforderlichen notwendigen Daten unter Beachtung der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zweckbezogen erhoben, gespeichert verarbeitet und verarbeitetgenutzt.
22.4 Zum Zwecke der Bonitätsprüfung ist die EVS berechtigt, Auskünfte über ihre Kunden z.B. bei der Creditreform Hannover-Celle Bissel KG, Xxxx-Xxxxxxx-Xxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx sowie Euler Hermes Deutschland AG, Xxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxx einzuholen bzw. diese diesen Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, unter den weiteren Voraussetzungen des § 28a Bundesdatenschutzgesetz zu übermitteln.
22.5 Bei Vorliegen einer negativen Auskunft kann die EVS die Energielieferung ablehnen. Hat die EVS Forderungen gegen den Kunden aus einem anderen, bestehenden oder bereits beendeten Energielieferverhältnis, kann die EVS die Energielieferung ablehnen.
22.6 Wartungsdienste werden nicht angeboten.
22.7 Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Einrichtungen, die ebenfalls Angaben über angebotene EnergieeffizienzmaßnahmenEnergie- effizienzmaßnahmen, Endkunden-Vergleichsprofile sowie ggf. technische Spezifikationen von energiebetriebenen Geräten bereitstellen, erhalten Sie auf folgender Internetseite: xxx.xxxx-xxxxxxx-xxxxxxxxxxxxx.xx.
22.8 Gemäß § 107 der Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV) gilt: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer- Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“
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Samples: Gaslieferungsvertrag