Schlusszahlung. 16.1 Die Schlussrechnung ist unverzüglich nach Fertigstellung der vertraglichen Leistung, spätestens aber innerhalb von 12 Werktagen nach diesem Zeitpunkt einzureichen. Wird diese Frist nicht eingehalten, so ist der AG berechtigt, auf Kosten des AN die Schlussrechnung selbst zu schreiben. Der Anspruch auf die Schlusszahlung wird im Übrigen alsbald nach Prüfung und Feststellung der vom AN vorgelegten Schlussrechnung fällig, spätestens jedoch innerhalb von 2 Monaten nach Zugang.
Schlusszahlung. Die erbrachten Leistungen sind durch Vorlage nachprüfbarer Aufstellungen nachzuweisen. Die Schlusszahlung er- folgt nach Vorlage und Prüfung der Schlussrechnung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang netto.
Schlusszahlung. Zum Beginn der Verfügungsphase wird eine Schlusszahlung fällig. Wir verwenden die Schlusszahlung zur Erhö- hung des Vertragsguthabens. Die Schlusszahlung bemessen wir in Prozent des individuellen Bewertungsfak- tors. Nähere Informationen zum individuellen Bewertungsfaktor finden Sie in Ziffer 4.4.4. Durch die Schlusszahlung beteiligen wir Sie an solchen Überschüssen, an denen wir Sie und die anderen Versi- cherungsnehmer nicht schon in Form von laufenden Überschussanteilen beteiligt haben. Die Höhe der Schlusszahlung wird entsprechend dem Ergebnis unserer Kapitalanlagen und dem Risiko- und Kostenverlauf - jedes Jahr neu festgelegt. Sie gilt für Verträge, die in dem betreffenden Jahr den Beginn der Verfügungsphase erreichen. Die Schlusszahlung kann deshalb in späteren Jahren teilweise oder auch ganz entfallen.
Schlusszahlung. Die Schlusszahlung wird fällig, wenn die Leistung des Auftragnehmers abgenommen ist und er eine Schlussrechnung eingereicht hat.
Schlusszahlung. 9.3.3 Bei Erleben des Ablaufs der Zusatzversicherung wird zusätzlich eine Schlusszahlung erbracht. Die Anwartschaft auf die Schlusszahlung eines Versiche- rungsjahres wird in Prozent der Jahresprämie für die Zusatzversicherung gewährt und zum Ausgangswert hinzuaddiert. Die in den Vorjahren mit den Prozent- sätzen der Vorjahre auf die gleiche Weise ermittelte Anwartschaft dient als Ausgangswert. Bei Vertrags- beginn beträgt der Ausgangswert Null. Zum Ausgleich von Schwankungen der Erträge aus Risikoverlauf und Kostenverlauf können die berech- neten Anwartschaften später reduziert werden, spä- testens bei Beginn des letzten Versicherungsjahres vor Ablauf der Zusatzversicherung. Bei Rückkauf oder bei Tod der versicherten Person vor Ablauf der Zusatzversicherung wird eine reduzier- te Schlusszahlung erbracht.
Schlusszahlung. Abhängig von objektiven Risikomerkmalen, z. B. ausgeübter Beruf, können unterschiedliche Über- Bei Erleben des Ablaufs der Berufsunfähigkeitsversi- schussanteilsätze zur Anwendung kommen. cherung wird zusätzlich eine Schlusszahlung er- bracht. Die Anwartschaft auf die Schlusszahlung wird zum jeweiligen Stichtag der Versicherung erhöht. Die
Schlusszahlung. 18.1 Die Schlusszahlung erfolgt nach Prüfung der Schlussrechnung durch den Auftraggeber entsprechend 17.1. Nach Vorlage aller Unterlagen erfolgt die Prüfung innerhalb von 6 Wochen. Die Zahlung erfolgt entsprechend Ziff. 17.2 nach abgeschlossener Prüfung.
Schlusszahlung a) Der Anspruch auf Schlusszahlung setzt die Abnahme sowie die Vorlage einer vom Auftraggeber prüfbaren Schlussrechnung in dreifacher Ausfertigung voraus.
Schlusszahlung. Die Schlusszahlung erfolgt 30 Tage nach Rechnungseingang, sofern erkennbare Mängel beseitigt und die Leistungen abgenommen wurden. SANOFI behält sich vor, vereinbarte Sicherungseinbehalte und/oder verwirkten Pönalen bei der Schlusszahlung in Abzug zu bringen.
Schlusszahlung. Ich bin mir darüber bewusst, dass ich sichergehen muss, dass EUREKA spätestens am ersten Kurstag den Gesamtbetrag des Kurses erhalten haben muss, damit mein Platz garantiert wird. Falls ich am Tag des Kursbeginns nicht den Gesamtbetrag bezahle, bin ich mir dessen bewusst, dass EUREKA sich das Recht vorbehält, mich zu einem anderen Zeitpunkt in einen verfügbaren Kurs einzuteilen, wenn dies als nötig erachtet wird.