Schlusszahlung Musterklauseln

Schlusszahlung. 16.1 Die Schlussrechnung ist unverzüglich nach Fertigstellung der vertraglichen Leistung, spätestens aber innerhalb von 12 Werktagen nach diesem Zeitpunkt einzureichen. Wird diese Frist nicht eingehalten, so ist der AG berechtigt, auf Kosten des AN die Schlussrechnung selbst zu schreiben. Der Anspruch auf die Schlusszahlung wird im Übrigen alsbald nach Prüfung und Feststellung der vom AN vorgelegten Schlussrechnung fällig, spätestens jedoch innerhalb von 2 Monaten nach Zugang. 16.2 Eine Schlusszahlung ist als solche gekennzeichnet, wenn der AN vom AG ein Rücklaufexemplar der Schlussrechnung erhält, aus dem der auszuzahlende Betrag ersichtlich ist und wenn im Anschluss daran der im Rücklaufexemplar genannte Betrag an den AN ausgezahlt wird. Der AG wird den AN über die Schlusszahlung schriftlich unterrichten und auf die Ausschlusswirkung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B hinweisen.
Schlusszahlung. Die erbrachten Leistungen sind durch Vorlage nachprüfbarer Aufstellungen nachzuweisen. Die Schlusszahlung er- folgt nach Vorlage und Prüfung der Schlussrechnung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang netto.
Schlusszahlung. Zum Rentenbeginn oder bei Tod kann eine Schlusszahlung fällig werden. Die Schlusszahlung wird mit ihrer Fälligkeit wie laufende Überschussanteile verwendet. Da sie im Gegensatz zu den laufenden Überschussanteilen nicht laufend zugeteilt wird, entscheidet sich ihre Höhe erst zum Fälligkeitszeitpunkt anhand der dann deklarierten An- teilsätze.
Schlusszahlung. Zum Beginn der Verfügungsphase wird eine Schlusszahlung fällig. Wir verwenden die Schlusszahlung zur Erhö- hung des Vertragsguthabens. Die Schlusszahlung bemessen wir in Prozent des individuellen Bewertungsfak- tors. Nähere Informationen zum individuellen Bewertungsfaktor finden Sie in Ziffer 4.4.4. Durch die Schlusszahlung beteiligen wir Sie an solchen Überschüssen, an denen wir Sie und die anderen Versi- cherungsnehmer nicht schon in Form von laufenden Überschussanteilen beteiligt haben. Die Höhe der Schlusszahlung wird entsprechend dem Ergebnis unserer Kapitalanlagen und dem Risiko- und Kostenverlauf - jedes Jahr neu festgelegt. Sie gilt für Verträge, die in dem betreffenden Jahr den Beginn der Verfügungsphase erreichen. Die Schlusszahlung kann deshalb in späteren Jahren teilweise oder auch ganz entfallen.
Schlusszahlung. Ich bin mir darüber bewusst, dass ich sichergehen muss, dass EUREKA spätestens am ersten Kurstag den Gesamtbetrag des Kurses erhalten haben muss, damit mein Platz garantiert wird. Falls ich am Tag des Kursbeginns nicht den Gesamtbetrag bezahle, bin ich mir dessen bewusst, dass EUREKA sich das Recht vorbehält, mich zu einem anderen Zeitpunkt in einen verfügbaren Kurs einzuteilen, wenn dies als nötig erachtet wird.
Schlusszahlung. Zum Ende der Aufschubzeit kann eine Schlusszahlung fällig werden. Bei Kündigung, Vorverlegung des Rentenbeginns oder Tod vor diesem Zeitpunkt gilt: - Wenn die vereinbarte Aufschubzeit mindestens 25 Jahre und die verbleibende Dauer bis zu diesem Zeitpunkt we- niger als 5 Jahre beträgt, wird eine gekürzte Schlusszah- lung fällig; bei einer vereinbarten Anspardauer von min- destens 20 (15, 10) bzw. 5 Jahren gilt ein Zeitraum von 4, (3, 2) Jahren bzw. einem Jahr. - Andernfalls wird keine Schlusszahlung erbracht. Die Schlusszahlung wird mit ihrer Fälligkeit ausgezahlt, wenn gleichzeitig die Versicherung beendet wird; andernfalls wird sie wie laufende Überschussanteile verwendet. Da sie im Gegensatz zu den laufenden Überschussanteilen nicht laufend zugeteilt wird, entscheidet sich ihre Höhe erst zum Fälligkeitszeitpunkt anhand der dann deklarierten An- teilsätze.
Schlusszahlung. Die Schlusszahlung ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang der ordnungsgemäßen und prüfbaren Schlussrechnung fällig.
Schlusszahlung. 18.1 Die Schlusszahlung erfolgt nach Prüfung der Schlussrechnung durch den Auftraggeber entsprechend 17.1. Nach Vorlage aller Unterlagen erfolgt die Prüfung innerhalb von 6 Wochen. Die Zahlung erfolgt entsprechend Ziff. 17.2 nach abgeschlossener Prüfung. 18.2 Ist der Auftragnehmer durch Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen, Teilschlusszahlungen oder durch die Schlusszahlung überbezahlt worden, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, auf die Aufforderung des Auftraggebers den überbezahlten Betrag unverzüglich zurückzuerstatten. Der Auftragnehmer kann sich auf den etwaigen Wegfall der Bereicherung, (§ 18 Nr. 3 BG B) nicht berufen.
Schlusszahlung. Abhängig von objektiven Risikomerkmalen, z. B. ausgeübter Beruf, können unterschiedliche Über- Bei Erleben des Ablaufs der Berufsunfähigkeitsversi- schussanteilsätze zur Anwendung kommen. cherung wird zusätzlich eine Schlusszahlung er- bracht. Die Anwartschaft auf die Schlusszahlung wird zum jeweiligen Stichtag der Versicherung erhöht. Die
Schlusszahlung. Bei Erleben des Ablaufs der Zusatzversicherung wird zusätzlich eine Schlusszahlung erbracht. Die Anwartschaft auf die Schlusszahlung eines Versiche- rungsjahres wird in Prozent der Jahresprämie für die Zusatzversicherung gewährt und zum Ausgangswert hinzuaddiert. Die in den Vorjahren mit den Prozent- sätzen der Vorjahre auf die gleiche Weise ermittelte Anwartschaft dient als Ausgangswert. Bei Vertrags- beginn beträgt der Ausgangswert Null. Zum Ausgleich von Schwankungen der Erträge aus Risikoverlauf und Kostenverlauf können die berech- neten Anwartschaften später reduziert werden, spä- testens bei Beginn des letzten Versicherungsjahres vor Ablauf der Zusatzversicherung. Bei Rückkauf oder bei Tod der versicherten Person vor Ablauf der Zusatzversicherung wird eine reduzier- te Schlusszahlung erbracht.