Betriebshaftpflichtversicherung Musterklauseln

Betriebshaftpflichtversicherung. Für die Unternehmen GEO Reisen und Raiffeisen-Rei- sen besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, 65193 Wiesba- den, Deutschland, xxx.xxx.xx
Betriebshaftpflichtversicherung. Der AN ist verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer dem Risiko des jeweiligen VERTRAGS angemessenen Deckungssumme abzuschließen, aufrechtzuerhalten und dem AG dies auf Verlangen unver- züglich nachzuweisen.
Betriebshaftpflichtversicherung. Der AN ist verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversi- cherung mit einer dem Risiko der jeweiligen Beauf- tragung angemessenen Deckungssumme abzu- schließen, aufrechtzuerhalten und MAN-ES dies auf Verlangen unverzüglich nachzuweisen.
Betriebshaftpflichtversicherung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Dauer der Vertragsbezie- hung eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und diese mindestens 5 Jahre nach Vertragsbeendigung beizubehalten.
Betriebshaftpflichtversicherung. Der AN ist verpflichtet, für die gesamte Dauer des Vertrages und der Sachmängelzeit auf eigene Kosten eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall: • 5.000.000,00 € für Personen-, Sach- und Umweltschäden; • 5.000.000,00 € für Vermögensschäden. Der Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung ist der RWW innerhalb von 7 Kalendertagen nach Ab- schluss dieses Vertrages durch Übersendung einer Bestätigung des Versicherers unter Beifügung einer Kopie der Police des Versicherungsvertrages nachzuweisen. Erfolgt ein entsprechender Nachweis trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht, ist die RWW berechtigt, nicht aber verpflichtet, den entsprechenden Versicherungsvertrag abzuschließen. Die hierdurch der RWW entstehenden Kosten hat der AN der RWW nach entsprechender Aufforderung sofort zu erstatten. Die RWW ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, statt- dessen den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Der AN beschafft der RWW innerhalb von 7 Kalendertagen nach Abschluss dieses Vertrages eine schriftli- che Erklärung des Versicherers, in der dieser sich gegenüber der RWW verpflichtet, sie rechtzeitig zu infor- mieren, wenn der Versicherungsschutz infolge Zahlungsverzuges oder sonstiger Gründe entfällt oder wenn der Versicherungsschutz aus sonstigen Gründen aufgehoben wird. Mit der schriftlichen Erklärung muss sich der Versicherer auch gegenüber der RWW verpflichten, die RWW sofort zuinformieren, wenn der AN ihm Schadensfälle gemeldet hat, die dazu führen können, das die Hälfte der vertraglich vereinbarten Jahresde- ckungssumme zur Regulierung dieser Schadensfälle verbraucht wird. Der AN tritt die sich aus dem gemäß Absatz 1 abzuschließenden Versicherungsvertrag ergebenden Ansprü- che sicherheitshalber an die RWW ab, bleibt jedoch, solange er vertragsgemäß erfüllt, zur Geltendmachung aller Ansprüche im eigenen Namen berechtigt. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der AN den Versicherer hiermit unwiderruflich an, solche Zahlungen nur an die RWW zu erbringen.
Betriebshaftpflichtversicherung. Der AN ist verpflichtet, über eine im Verhältnis zum Auftragsvolumen und mit der Erbringung der Lieferung oder der Leistungserbringung verbundenen Risiken angemessene Betriebshaftpflichtversicherung zu verfügen und hat deren Bestand dem AG auf dessen Wunsch vor Beginn der Auftragserfüllung nachzuweisen. Widrigenfalls gerät der AN in Verzug und der AG ist berechtigt, die Liefer- oder Leistungserbringung des AN bis zur Vorlage einer entsprechenden Versicherungsbestätigung zu untersagen. Die Beurteilung, ob den vorgelegten Versicherungsbestätigungen eine dem Gegenstand des Auftrages und den mit der Erbringung der Lieferung oder der Leistungserbringung verbundenen Risiken angemessene Deckung zu entnehmen ist, steht dem AG alleine zu.
Betriebshaftpflichtversicherung. Der Auftragnehmer hat seinen im Angebot enthaltenen Haftpflichtversicherungs- schutz über die gesamte Laufzeit des Auftrags aufrecht zu erhalten.
Betriebshaftpflichtversicherung. Der AN ist verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest- und Deckungssummen abzuschließen: * Für Personenschäden: EUR 1,5 Mio. pro Schadensfall * Für Sachschäden: EUR 1,5 Mio. pro Schadensfall
Betriebshaftpflichtversicherung. Neben der Kfz-Haftpflichtversicherung hat der Unternehmer eine Betriebshaftpflichtversiche- rung mit folgenden Mindestdeckungssummen abzuschließen und den Versicherungsschutz auf- rechtzuerhalten: Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden pauschal je Versicherungsfall mindestens 10.000.000,00 €, für alle Versicherungsfälle eines Versicherungs- jahres mindestens 20.000.000,00 €. Absatz 14 Sätze 3 und 4 gelten entsprechend.
Betriebshaftpflichtversicherung. Der Vertragspartner ist verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 2.000.000 Euro für Personenschäden, mindestens 1.000.000 Euro für Sachschäden und 100.000 Euro für Vermögensschäden im Rahmen der Vertragserfüllung vorzuhalten.