Schriftform und salvatorische Klausel. 11.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie den Vertrag betreffende Mit- teilungen bedürfen der Schriftform, wenn sie bedeutsam für die weitere Vertrags- abwicklung sind (z.B. Preisanpassungen, Leistungsänderungen, Wechsel von An- sprechpersonen).
11.2 Durch die etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertra- ges wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen zwingende gesetzliche Vorschrif- ten verstoßen sollte, sind die Vertragspartner verpflichtet, diese durch eine Verein- barung zu ersetzen, die den gewollten Zweck wirtschaftlich gleichwertig erreicht.
Schriftform und salvatorische Klausel. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Schriftform und salvatorische Klausel. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
Schriftform und salvatorische Klausel. Alle Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer außerhalb von Online-Verkaufs- geschäften bedürfen der Schriftform. Handelsvertreter oder Reisende sind nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers Vereinbarungen zu treffen oder Zahlungen entgegenzunehmen. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen nicht rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
Schriftform und salvatorische Klausel. (1) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
(2) Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieses Pauschalvertrages bedürfen für ihre Rechtswirksamkeit der Textform.
(3) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlie- ren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden.
Schriftform und salvatorische Klausel. 12.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie den Vertrag betreffende Mitteilungen bedürfen der Schriftform, wenn sie bedeutsam für die weitere Vertragsabwicklung sind (z.B. Preisanpassungen, Leistungsänderungen, Wechsel von Ansprechpersonen).
12.2 Durch die etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen sollte, sind die Ver- tragspartner verpflichtet, diese durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die den gewollten Zweck wirtschaftlich gleichwertig erreicht. Auftragnehmer Xxxxxx xxxxxxx Für den Auftraggeber21: Für den Auftragnehmer7: , den , den ………………………………………….. ………………………………………….. Name/Unterschrift Name/Unterschrift
Schriftform und salvatorische Klausel a) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags und aller Bestandteile – einschließlich etwaiger Zusicherungen des Auftragsverarbeiters – bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine Änderung bzw. Ergänzung dieser Bedingungen handelt, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann.
b) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Die Parteien werden diese Bestimmung dann durch eine Bestimmung ersetzen, die den angestrebten Regelunszweck der unwirksamen, bzw. nicht durchsetzbaren bzw. nicht durchführbaren Bestimmung – soweit rechtlich zulässig – erreicht bzw. am nächsten kommt. Das gilt insbesondere für Regelungslücken in diesem Vertrag.
1. Name und Anschrift Auftraggeber: Beauftragende Partei gem. Leistungsvereinbarung. • Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: Vom Auftraggeber bereitzustellen (z. B. über die Website oder per E-Mail-Benachrichtigung). • Rolle: Auftraggeber • (Beitritts-)Datum: Entspricht dem Datum der Beauftragung auf Basis der Leistungsvereinbarung.
2. Name und Anschrift Auftraggnehmer: SVA System Vertrieb Alexander GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx • Kontaktdaten des Datenschutzteams und der/des Datenschutzbeauftragten der SVA: o Datenschutzteam: xxxxxxxxxxx@xxx.xx, +00 0000 000-0 o Datenschutzbeauftragte(r): xxx@xxx.xx, +00 0000 000-0 • Rolle: Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter) • (Beitritts-)Datum: Entspricht dem Datum der Beauftragung auf Basis der Leistungsvereinbarung
Schriftform und salvatorische Klausel. 1. Sollten einzelne Bestimmungen oder abtrennbare Teile einzelner Be- stimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile der Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder des unwirksamen ab- trennbaren Teils der Bestimmung tritt die entsprechende gesetzliche Vorschrift. Auf den Willen des Kunden kommt es bei der Auslegung der Bestimmungen nicht an.
Schriftform und salvatorische Klausel. Vereinbarungen, die vom Inhalt der VOB Teil B und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen schriftlichen Bestätigung. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, wird diese durch eine wirksame ersetzt.
Schriftform und salvatorische Klausel. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Sollte in diesen AGB eine unwirksame Bestimmung enthalten sein, werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Formulierung am nächsten kommt.