Schriftformklausel Musterklauseln

Schriftformklausel. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für diese Schriftformklausel selbst. Hierbei reicht zur Erfüllung der Schriftform der Austausch beiderseitiger E-Mails aus.
Schriftformklausel. Sämtliche Regelungen zwischen den Vertragspartnern sind in diesem Vertrag enthalten. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Schriftformklausel. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mitteilungen per Telefax oder pdf-Datei genügen der Schriftform.
Schriftformklausel. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich seines Anhangs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Schriftformklausel. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Die Schriftform im Sinne diese r Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch eigenhändige Unterzeichnung der Erklärung und/oder des Vertrages gewahrt. Die eigenhändige Unterzeichnung kann - soweit nichts Abweichendes geregelt ist - durch gescannte Unterschrift ersetzt werden. Die vertragsgemäße Schriftform wird aber nicht durch E- Mails oder Telefaxe gewahrt.
Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das Abbedingen dieser Schriftformklausel bedarf ebenfalls der Schriftform.
Schriftformklausel. Nebenabreden sind nicht getroffen. Ergänzungen der AGB bedürfen der Textform. Auch der Verzicht auf die Textform bedarf der Textform.
Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden oder Ergänzungen des Schutzbriefes sind nicht getroffen. Änderungen oder zukünftige Ergänzungen dieses Schutzbriefes bedürfen der Schriftform.
Schriftformklausel a) Nur schriftlich erteilte Bestellungen sind verbindlich. Mündliche Vereinbarungen bzw. Zusätze bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Schriftformklausel. Zur Rechtswirksamkeit der Aufhebung oder Abänderung dieser AGB ist eine schriftliche Vereinbarung erforderlich.