Common use of Schulungen der Versicherten Clause in Contracts

Schulungen der Versicherten. 1Jede Patientin und jeder Patient mit Asthma bronchiale soll Zugang zu einem strukturierten, evaluierten, zielgruppenspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm erhalten. 2Patientenschulungen dienen der Befähigung der Versicherten zur besseren Bewältigung des Krankheitsverlaufs und der Befähigung zu informierten Patientenentscheidungen. 3Hierbei ist der Bezug zu den hinterlegten strukturierten medizinischen Inhalten der Programme nach § 137f Abs. 2 Nr. 1 SGB V herzustellen. 4Der bestehende Schulungsstand der Versicherten ist zu berücksichtigen. 5Bei Antragstellung müssen die Schulungsprogramme, die angewandt werden sollen, gegenüber dem Bundesversicherungsamt benannt und ihre Ausrichtung an den unter Ziffer II 1.3 genannten Therapiezielen belegt werden. 6Schulungs- und Behandlungsprogramme müssen die individuellen Behandlungspläne berücksichtigen. 7Schulungsprogramme für Kinder sollen und für Jugendliche können die Möglichkeit der Schulung von ständigen Betreuungspersonen vorsehen. 8Die Qualifikation der Leistungserbringer ist sicherzustellen.

Appears in 4 contracts

Samples: Vertrag Nach § 73a SGB V, Vertrag Nach § 73a SGB V, Vertrag Nach § 73a SGB V

Schulungen der Versicherten. 1Jede Jede Patientin und jeder Patient mit Asthma bronchiale soll Zugang zu einem strukturierten, evaluierten, zielgruppenspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm erhalten. 2Patientenschulungen Patientenschulungen dienen der Befähigung der Versicherten zur besseren Bewältigung des Krankheitsverlaufs und der zur Befähigung zu informierten Patientenentscheidungen. 3Hierbei Hierbei ist der Bezug zu den hinterlegten strukturierten medizinischen Inhalten der Programme nach § 137f 137 f Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB V des Fünften Buches Sozialgesetzbuch herzustellen. 4Der Der bestehende Schulungsstand der Versicherten ist zu berücksichtigen. 5Bei Bei Antragstellung müssen die Schulungsprogramme, die angewandt werden sollen, gegenüber dem Bundesversicherungsamt benannt und ihre Ausrichtung an den unter Ziffer II 1.3 genannten Therapiezielen belegt werden. 6Schulungs- Schulungs- und Behandlungsprogramme müssen die individuellen Behandlungspläne berücksichtigen. 7Schulungsprogramme Schulungsprogramme für Kinder sollen und für Jugendliche können die Möglichkeit der Schulung von ständigen Betreuungspersonen vorsehen. 8Die Die Qualifikation der Leistungserbringer ist sicherzustellen.

Appears in 1 contract

Samples: Vertrag Nach § 73a SGB V