Schutz der Mitglieder der Arbeitnehmervertretung. 1 Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber darf die Mitglieder der Arbeitnehmerver- tretung in ihren Aufgaben nicht behindern.
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Samples: Landesgesamtarbeitsvertrag (Lgav) Für Das Schweizerische Schlosser , Metallbau , Landmaschinen ,, www.plk-gebaeudetechnik.ch, service-cct.ch
Schutz der Mitglieder der Arbeitnehmervertretung. 1 Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber darf die Mitglieder der Arbeitnehmerver- tretung Arbeitnehmervertretung in ihren Aufgaben nicht behindern.
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Samples: www.plk-elektro.ch, nordwest.amsuisse.ch, service-cct.ch
Schutz der Mitglieder der Arbeitnehmervertretung. 1 1. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber darf die Mitglieder der Arbeitnehmerver- tretung Arbeitnehmervertretung in ihren Aufgaben nicht behindern.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Schutz der Mitglieder der Arbeitnehmervertretung. 1 Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber darf die Mitglieder der Arbeitnehmerver- tretung Arbeitnehmervertre- tung in ihren Aufgaben nicht behindern.
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Samples: www.gav.arbeitsrechtler.ch