Schutzrechte und Ansprüche Dritter Musterklauseln

Schutzrechte und Ansprüche Dritter. 12.1 Wir werden in einer für uns möglichen und zumutbaren Weise darauf achten, dass die gelieferte Hard- und Software, soweit für uns erkennbar, nicht in Schutzrechte Dritter eingreift. Macht ein Dritter berechtigte Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit Schutzrechten (Patente, etc.) wegen der Lieferung von Hard- oder Software geltend, so werden wir unter Ausschluss weitergehender Ansprüche nach unserer Xxxx und auf unsere Kosten
Schutzrechte und Ansprüche Dritter. 17.1 Yunex wird in einer für ihr möglichen und zumutbaren Weise darauf achten, dass die Lieferung, soweit für Yunex erkenn- bar, nicht in Schutzrechte Dritter eingreift.
Schutzrechte und Ansprüche Dritter. Siemens wird in einer für sie möglichen und zumutbaren Weise darauf achten, dass Webbasierte Dienste frei von Rechten Dritter in der Schweiz erbracht werden, soweit in diesen AGB, z.B. in Ziff. 2.3, nicht etwas anderes vereinbart ist. Erhebt ein Dritter berechtigt Ansprüche aus Schutzrechten (Patente, Urheberrechte) im Zusammenhang mit den von Ihnen gemäss dieser AGB genutzten Webbasierten Diensten, haftet Siemens innerhalb des Haftungszeitraums unter Ausschluss weitergehender Ansprüche wie folgt: (a) Siemens versucht auf eigene Kosten, die Nutzung der notwendigen Schutzrechte zu bewirken, die betroffenen Webbasierten Dienste zu ersetzen oder so zu modifizieren, dass die geltend gemachten Schutzrechte nicht mehr verletzt werden. Sollte dies nicht zumutbar sein, kann Siemens den Vertrag mit Ihnen kündigen; (b) die Haftung von Siemens richtet sich nach Ziff. 13; (c) die vorstehenden Verpflichtungen von Siemens gelten nur dann, wenn Sie (i) Siemens sofort über Ansprüche Dritter schriftlich informieren, (ii) keinen Anspruch anerkennen und (iii) Vorkehrungen und Verhandlungen mit dem Anspruchssteller in das Ermessen von Siemens stellen. Sollten Sie die Nutzung betroffener Webbasierter Dienste zur Schadensminderung oder aus anderen Gründen einstellen, sind Sie verpflichtet, dem Anspruchssteller nachweislich mitzuteilen, dass in der Einstellung kein Anerkenntnis der behaupteten Rechtsverletzung liegt. Ansprüche von Ihnen sind ausgeschlossen, wenn Sie für die Verletzung eines Immaterialgüterrechts verantwortlich sind, oder die Schutzrechtsverletzung verursacht wurde durch Ihre Daten, Ihre Spezifikationen oder von Ihnen erteilte Anweisungen, durch eine für Siemens nicht vorhersehbare oder unbefugte Nutzung oder Modifikation der betroffenen Webbasierten Dienste, oder durch die Nutzung Webbasierter Dienste in Verbindung mit nicht von Siemens gelieferten bzw. erbrachten Produkte oder Leistungen.
Schutzrechte und Ansprüche Dritter. TROX HESCO wird in einer für sie möglichen und zumut- baren Weise darauf achten, dass die gelieferte Hard- und Software, soweit für TROX HESCO erkennbar, nicht in Schutzrechte Dritter eingreift. Macht ein Dritter berechtigte Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit Schutzrechten (Patente, etc.) wegen der Lieferung von Hard- oder Soft- ware geltend, so wird TROX HESCO unter Ausschluss weitergehender Ansprüche nach ihrer Xxxx und auf ihre Kosten a) vom Verfügungsberechtigten über das betref- fende Schutzrecht ein Benutzungsrecht erwirken, oder b) die schutzrechtsverletzenden Teile ändern, oder c) die schutzrechtsverletzenden Teile gegen schutzrechtsfreie austauschen, oder d) die gelieferte Hardware samt zuge- höriger Software gegen Erstattung des Preises zurückneh- men. TROX HESCO ist berechtigt, für die Nutzung der Software vom Kunden einen angemessenen Wertersatz zu verlangen. Als berechtigt gelten Ansprüche nur dann, wenn sie entwe- der von TROX HESCO schriftlich anerkannt oder in einem rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren zuerkannt wor- den sind. Der Kunde ist verpflichtet, TROX HESCO sofort zu infor- mieren, falls ein Dritter unter irgendeinem Rechtstitel ge- gen TROX HESCO gerichtete Ansprüche geltend macht. Der Kunde darf von sich aus solche Ansprüche nicht aner- kennen. Er wird TROX HESCO bei der Abwehr solcher An- sprüche und der Auseinandersetzung mit dem Dritten, ins- besondere in einem Rechtsstreit, unterstützen und nur nach der schriftlichen Anweisung der TROX HESCO han- deln. TROX HESCO wird dem Kunden die ihm dadurch entstehenden und nachgewiesenen Auslagen ersetzen.
Schutzrechte und Ansprüche Dritter. 17.1 Siemens wird in einer für sie möglichen und zumutbaren Weise darauf achten, dass die Lieferung, soweit für Siemens erkenn- bar, nicht in Schutzrechte Dritter eingreift.
Schutzrechte und Ansprüche Dritter. 17.1 Siemens Energy wird in einer für sie möglichen und zumutbaren Weise darauf achten, dass die Lieferung, soweit für Siemens Energy erkennbar, nicht in Schutzrechte Dritter eingreift.
Schutzrechte und Ansprüche Dritter. 1. Der Kunde leistet Gewähr dafür, dass die Ausführung des von ihm aufgrund eigener Angaben für Formen, Farben, Größen, Gewichte etc. erteilten Auftrages nicht in Schutzrechte Dritter ein- greift. Bei etwaigen Ansprüchen, die ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten gegen uns geltend macht, stellt der Kunde uns von solchen Ansprüchen frei und hat uns einen dadurch entstandenen Schaden (einschließlich Aufwendungen und Kosten) zu ersetzen. Wir müssen uns im Verhältnis zum Kunden insoweit nur positive Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis zurechnen lassen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.