Schwellenwerte. 1 Die Xxxx des Verfahrens richtet sich danach, ob ein Auftrag einen Schwel- lenwert nach den Anhängen 1 und 2 erreicht. Das InöB passt die Schwellen- werte nach Konsultation des Bundesrates periodisch gemäss den internatio- nalen Verpflichtungen an. 2 Bei einer Anpassung der internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Schwellenwerte garantiert der Bund den Kantonen die Mitwirkung. 3 Erreicht der Gesamtwert mehrerer Bauleistungen für die Realisierung eines Bauwerks den Schwellenwert des Staatsvertragsbereichs, so finden die Be- stimmungen dieser Vereinbarung für Beschaffungen im Staatsvertragsbe- reich Anwendung. Erreichen jedoch die Werte der einzelnen Leistungen nicht zwei Millionen Franken und überschreitet der Wert dieser Leistungen zusammengerechnet nicht 20 Prozent des Gesamtwerts des Bauwerks, so finden für diese Leistungen die Bestimmungen für Beschaffungen ausser- halb des Staatsvertragsbereichs Anwendung (Bagatellklausel). 4 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs wird das massgebliche Verfahren für Bauleistungen anhand des Wertes der einzelnen Leistungen bestimmt.
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Schwellenwerte. 1 Die Xxxx des Verfahrens richtet sich danach, ob ein Auftrag einen Schwel- lenwert Schwellenwert nach den Anhängen 1 und 2 erreicht. Das InöB passt die Schwellen- werte Schwellenwerte nach Konsultation des Bundesrates Bun- desrates periodisch gemäss den internatio- nalen internationalen Verpflichtungen an.
2 Bei einer Anpassung der internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Schwellenwerte garantiert der Bund den Kantonen die Mitwirkung.
3 Erreicht der Gesamtwert mehrerer Bauleistungen für die Realisierung eines Bauwerks den Schwellenwert des Staatsvertragsbereichs, so finden die Be- stimmungen Bestimmungen dieser Vereinbarung Vereinba- rung für Beschaffungen im Staatsvertragsbe- reich Staatsvertragsbereich Anwendung. Erreichen jedoch die Werte der einzelnen Leistungen nicht zwei Millionen Franken und überschreitet der Wert dieser Leistungen zusammengerechnet nicht 20 Prozent des Gesamtwerts des Bauwerks, so finden für diese Leistungen die Bestimmungen für Beschaffungen ausser- halb ausserhalb des Staatsvertragsbereichs Staatsvertragsbe- reichs Anwendung (Bagatellklausel).
4 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs wird das massgebliche Verfahren für Bauleistungen anhand des Wertes der einzelnen Leistungen bestimmt.
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Schwellenwerte. 1 Die Xxxx des Verfahrens richtet sich danach, ob ein Auftrag einen Schwel- lenwert Schwellenwert nach den Anhängen 1 und 2 erreicht. Das InöB passt die Schwellen- werte Schwellenwerte nach Konsultation des Bundesrates periodisch gemäss den internatio- nalen Verpflichtungen internationalen Verpflich- tungen an.
2 Bei einer Anpassung der internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Schwellenwerte garantiert der Bund den Kantonen die Mitwirkung.
3 Erreicht der Gesamtwert mehrerer Bauleistungen für die Realisierung eines Bauwerks Bau- werks den Schwellenwert des Staatsvertragsbereichs, so finden die Be- stimmungen Bestimmun- gen dieser Vereinbarung für Beschaffungen im Staatsvertragsbe- reich Staatsvertragsbereich Anwendung. Erreichen jedoch die Werte der einzelnen Leistungen nicht zwei Millionen Franken und überschreitet der Wert dieser Leistungen zusammengerechnet nicht 20 Prozent Pro- zent des Gesamtwerts des Bauwerks, so finden für diese Leistungen die Bestimmungen Bestim- mungen für Beschaffungen ausser- halb ausserhalb des Staatsvertragsbereichs Anwendung (Bagatellklausel).
4 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs wird das massgebliche Verfahren für Bauleistungen Bau- leistungen anhand des Wertes der einzelnen Leistungen bestimmt.
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Schwellenwerte. 1 Die Xxxx des Verfahrens richtet sich danach, ob ein Auftrag einen Schwel- lenwert Schwellenwert nach den Anhängen 1 und 2 erreicht. Das InöB passt die Schwellen- werte Schwellenwerte nach Konsultation Kon- sultation des Bundesrates periodisch gemäss den internatio- nalen internationalen Verpflichtungen an.
2 Bei einer Anpassung der internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Schwellenwerte Schwel- lenwerte garantiert der Bund den Kantonen die Mitwirkung.
3 Erreicht der Gesamtwert mehrerer Bauleistungen für die Realisierung eines Bauwerks Bau- werks den Schwellenwert des Staatsvertragsbereichs, so finden die Be- stimmungen Bestimmungen dieser Vereinbarung für Beschaffungen im Staatsvertragsbe- reich Staatsvertragsbereich Anwendung. Erreichen Errei- chen jedoch die Werte der einzelnen Leistungen nicht zwei Millionen Franken und überschreitet der Wert dieser Leistungen zusammengerechnet nicht 20 Prozent des Gesamtwerts des Bauwerks, so finden für diese Leistungen die Bestimmungen für Beschaffungen ausser- halb ausserhalb des Staatsvertragsbereichs Anwendung (Bagatellklausel).
4 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs wird das massgebliche Verfahren für Bauleistungen Bauleis- tungen anhand des Wertes der einzelnen Leistungen bestimmt.
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Schwellenwerte. 1 Die Xxxx des Verfahrens richtet sich danach, ob ein Auftrag einen Schwel- lenwert Schwellen- wert nach den Anhängen 1 und 2 erreicht. Das InöB passt die Schwellen- werte Schwellenwerte nach Konsultation des Bundesrates periodisch gemäss den internatio- nalen internationalen Verpflichtungen an.
2 Bei einer Anpassung der internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Schwellenwerte garantiert der Bund den Kantonen die Mitwirkung.
3 Erreicht der Gesamtwert mehrerer Bauleistungen für die Realisierung eines Bauwerks den Schwellenwert des Staatsvertragsbereichs, so finden die Be- stimmungen dieser Vereinbarung für Beschaffungen im Staatsvertragsbe- reich Staatsvertragsbereich Anwendung. Erreichen jedoch die Werte der einzelnen Leistungen nicht zwei Millionen Franken und überschreitet der Wert dieser Leistungen zusammengerechnet zusammenge- rechnet nicht 20 Prozent des Gesamtwerts des Bauwerks, so finden für diese Leistungen die Bestimmungen für Beschaffungen ausser- halb ausserhalb des Staatsvertragsbereichs Staatsver- tragsbereichs Anwendung (Bagatellklausel).
4 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs wird das massgebliche Verfahren für Bauleistungen anhand des Wertes der einzelnen Leistungen bestimmt.
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Schwellenwerte. 1 Die Xxxx des Verfahrens richtet sich danach, ob ein Auftrag einen Schwel- lenwert Schwellen- wert nach den Anhängen 1 und 2 erreicht. Das InöB passt die Schwellen- werte Schwellenwerte nach Konsultation des Bundesrates periodisch gemäss den internatio- nalen Verpflichtungen internationalen Ver- pflichtungen an.
2 Bei einer Anpassung der internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Schwellenwerte garantiert der Bund den Kantonen die Mitwirkung.
3 Erreicht der Gesamtwert mehrerer Bauleistungen für die Realisierung eines Bauwerks den Schwellenwert des Staatsvertragsbereichs, so finden die Be- stimmungen Best- immungen dieser Vereinbarung für Beschaffungen im Staatsvertragsbe- reich Staatsvertragsbereich Anwendung. Erreichen jedoch die Werte der einzelnen Leistungen nicht zwei Millionen Franken und überschreitet der Wert dieser Leistungen zusammengerechnet zusammenge- rechnet nicht 20 Prozent des Gesamtwerts des Bauwerks, so finden für diese Leistungen die Bestimmungen für Beschaffungen ausser- halb ausserhalb des Staatsvertragsbereichs Staatsver- tragsbereichs Anwendung (Bagatellklausel).
4 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs wird das massgebliche Verfahren für Bauleistungen anhand des Wertes der einzelnen Leistungen bestimmt.
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Schwellenwerte. 1 Die Xxxx des Verfahrens richtet sich danach, ob ein Auftrag einen Schwel- lenwert Schwellenwert nach den Anhängen 1 und 2 erreicht. Das InöB passt die Schwellen- werte Schwellenwerte nach Konsultation des Bundesrates periodisch gemäss den internatio- nalen Verpflichtungen internationalen Verpflich- tungen an.
2 Bei einer Anpassung der internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Schwellenwerte garantiert der Bund den Kantonen die Mitwirkung.
3 Erreicht der Gesamtwert mehrerer Bauleistungen für die Realisierung eines Bauwerks Bau- werks den Schwellenwert des Staatsvertragsbereichs, so finden die Be- stimmungen Bestimmungen dieser Vereinbarung für Beschaffungen im Staatsvertragsbe- reich Staatsvertragsbereich Anwendung. Erreichen Er- reichen jedoch die Werte der einzelnen Leistungen nicht zwei Millionen Franken und überschreitet der Wert dieser Leistungen zusammengerechnet nicht 20 Prozent Pro- zent des Gesamtwerts des Bauwerks, so finden für diese Leistungen die Bestimmungen Bestim- mungen für Beschaffungen ausser- halb ausserhalb des Staatsvertragsbereichs Anwendung (BagatellklauselBa- gatellklausel).
4 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs wird das massgebliche Verfahren für Bauleistungen Bau- leistungen anhand des Wertes der einzelnen Leistungen bestimmt.
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Schwellenwerte. 1 Die Xxxx des Verfahrens richtet sich danach, ob ein Auftrag einen Schwel- lenwert Schwellenwert nach den Anhängen 1 und 2 erreicht. Das InöB passt die Schwellen- werte Schwellenwerte nach Konsultation des Bundesrates periodisch gemäss den internatio- nalen internationalen Verpflichtungen an.
2 Bei einer Anpassung der internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Schwellenwerte Schwellen- werte garantiert der Bund den Kantonen die Mitwirkung.
3 Erreicht der Gesamtwert mehrerer Bauleistungen für die Realisierung eines Bauwerks den Schwellenwert des Staatsvertragsbereichs, so finden die Be- stimmungen Bestimmungen dieser Vereinbarung Ver- einbarung für Beschaffungen im Staatsvertragsbe- reich Staatsvertragsbereich Anwendung. Erreichen jedoch die Werte der einzelnen Leistungen nicht zwei Millionen Franken und überschreitet der Wert dieser Leistungen zusammengerechnet nicht 20 Prozent des Gesamtwerts des BauwerksBau- werks, so finden für diese Leistungen die Bestimmungen für Beschaffungen ausser- halb ausserhalb des Staatsvertragsbereichs Anwendung (Bagatellklausel).
4 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs wird das massgebliche Verfahren für Bauleistungen Bauleis- tungen anhand des Wertes der einzelnen Leistungen bestimmt.
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Schwellenwerte. 1 Die Xxxx des Verfahrens richtet sich danach, ob ein Auftrag einen Schwel- lenwert Schwellenwert nach den Anhängen 1 und 2 erreicht. Das InöB passt die Schwellen- werte Schwellenwerte nach Konsultation des Bundesrates periodisch gemäss den internatio- nalen internationalen Verpflichtungen an.
2 Bei einer Anpassung der internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Schwellenwerte garantiert der Bund den Kantonen die Mitwirkung.
3 Erreicht der Gesamtwert mehrerer Bauleistungen für die Realisierung eines Bauwerks den Schwellenwert des Staatsvertragsbereichs, so finden die Be- stimmungen Bestimmungen dieser Vereinbarung für Beschaffungen im Staatsvertragsbe- reich Staatsvertragsbereich Anwendung. Erreichen jedoch die Werte der einzelnen Leistungen nicht zwei Millionen Franken und überschreitet der Wert dieser Leistungen zusammengerechnet nicht 20 Prozent des Gesamtwerts des Bauwerks, so finden für diese Leistungen die Bestimmungen für Beschaffungen ausser- halb ausserhalb des Staatsvertragsbereichs Anwendung (Bagatellklausel).
4 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs wird das massgebliche Verfahren für Bauleistungen anhand des Wertes der einzelnen Leistungen bestimmt.
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Schwellenwerte. 1 Die Xxxx des Verfahrens richtet sich danach, ob ein Auftrag einen Schwel- lenwert nach den Anhängen 1 und 2 erreicht. Das InöB passt die Schwellen- werte nach Konsultation des Bundesrates periodisch gemäss den internatio- nalen internationa- len Verpflichtungen an.
2 Bei einer Anpassung der internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Schwellenwerte garantiert der Bund den Kantonen die Mitwirkung.
3 Erreicht der Gesamtwert mehrerer Bauleistungen für die Realisierung eines Bauwerks den Schwellenwert des Staatsvertragsbereichs, so finden die Be- stimmungen Best- immungen dieser Vereinbarung für Beschaffungen im Staatsvertragsbe- reich Staatsvertragsbereich Anwendung. Erreichen jedoch die Werte der einzelnen Leistungen nicht zwei Millionen Franken und überschreitet der Wert dieser Leistungen zusammengerechnet zusammenge- rechnet nicht 20 Prozent des Gesamtwerts des Bauwerks, so finden für diese Leistungen die Bestimmungen für Beschaffungen ausser- halb ausserhalb des Staatsvertragsbereichs Staatsver- tragsbereichs Anwendung (Bagatellklausel).
4 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs wird das massgebliche Verfahren für Bauleistungen anhand des Wertes der einzelnen Leistungen bestimmt.
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Schwellenwerte. 1 Die Xxxx des Verfahrens richtet sich danach, ob ein Auftrag einen Schwel- lenwert Schwellenwert nach Anhang 4 / den Anhängen 1 und 2 erreicht. Der Bundesrat passt die Schwellenwerte nach Konsultation des InöB periodisch gemäss den internationalen Verpflichtungen an. Das InöB passt die Schwellen- werte Schwellenwerte nach Konsultation des Bundesrates periodisch gemäss den internatio- nalen internationalen Verpflichtungen an.
2 Bei einer Anpassung der internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Schwellenwerte garantiert der Bund den Kantonen die Mitwirkung.
3 Erreicht der Gesamtwert mehrerer Bauleistungen Beteiligen sich mehrere diesem Gesetz unterstellte Auftraggeber, für die Realisierung eines Bauwerks den Schwellenwert des Staatsvertragsbereichsje verschiedene Schwellenwerte gelten, an einer Beschaffung, so finden sind für die Be- stimmungen dieser Vereinbarung für Beschaffungen im Staatsvertragsbe- reich Anwendunggesamte Beschaffung die Schwellenwerte desjenigen Auftraggebers massgebend, der den grössten Anteil an der Finanzierung trägt. Erreichen jedoch die Werte der einzelnen Leistungen nicht zwei Millionen Franken und überschreitet der Wert dieser Leistungen zusammengerechnet nicht 20 Prozent des Gesamtwerts des BauwerksBauwerks nicht, so finden für diese Leistungen die Bestimmungen für Beschaffungen ausser- halb ausserhalb des Staatsvertragsbereichs Anwendung (Bagatellklausel).
. 5 / 4 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs wird das massgebliche Verfahren für Bauleistungen anhand des Wertes der einzelnen Leistungen bestimmt.
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Schwellenwerte. 1 Die Xxxx des Verfahrens richtet sich danach, ob ein Auftrag einen Schwel- lenwert Schwellen- wert nach den Anhängen 1 und 2 erreicht. Das InöB passt die Schwellen- werte Schwellenwerte nach Konsultation des Bundesrates periodisch gemäss den internatio- nalen internationalen Verpflichtungen an.
2 Bei einer Anpassung der internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Schwellenwerte garantiert der Bund den Kantonen die Mitwirkung.
3 Erreicht der Gesamtwert mehrerer Bauleistungen für die Realisierung eines Bauwerks den Schwellenwert des Staatsvertragsbereichs, so finden die Be- stimmungen dieser Vereinbarung für Beschaffungen im Staatsvertragsbe- reich Staatsvertragsbereich Anwendung. Erreichen jedoch die Werte der einzelnen Leistungen nicht zwei Millionen Franken CHF 2 Mio. und überschreitet der Wert dieser Leistungen zusammengerechnet nicht 20 Prozent % des Gesamtwerts des Bauwerks, so finden für diese Leistungen die Bestimmungen für Beschaffungen ausser- halb ausserhalb des Staatsvertragsbereichs Anwendung An- wendung (Bagatellklausel).
4 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs wird das massgebliche Verfahren für Bauleistungen anhand des Wertes der einzelnen Leistungen bestimmt.
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Schwellenwerte. 1 Die Xxxx des Verfahrens richtet sich danach, ob ein Auftrag einen Schwel- lenwert Schwellenwert nach den Anhängen 1 und 2 erreicht. Das InöB passt die Schwellen- werte Schwellenwerte nach Konsultation des Bundesrates periodisch gemäss den internatio- nalen internationalen Verpflichtungen an.
2 Bei einer Anpassung der internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Schwellenwerte garantiert der Bund den Kantonen die MitwirkungMitwir- kung.
3 Erreicht der Gesamtwert mehrerer Bauleistungen für die Realisierung eines Bauwerks den Schwellenwert des Staatsvertragsbereichs, so finden die Be- stimmungen Bestimmungen dieser Vereinbarung für Beschaffungen im Staatsvertragsbe- reich Staatsvertragsbereich Anwendung. Erreichen jedoch die Werte der einzelnen Leistungen nicht zwei Millionen Franken und überschreitet der Wert dieser Leistungen zusammengerechnet nicht 20 Prozent des Gesamtwerts des Bauwerks, so finden für diese Leistungen die Bestimmungen Best- immungen für Beschaffungen ausser- halb ausserhalb des Staatsvertragsbereichs Anwendung (Bagatellklausel).
4 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs wird das massgebliche Verfahren Verfah- ren für Bauleistungen anhand des Wertes der einzelnen Leistungen bestimmt.
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Schwellenwerte. 1 Die Xxxx des Verfahrens richtet sich danach, ob ein Auftrag einen Schwel- lenwert Schwellenwert nach den Anhängen 1 und 2 erreicht. Das InöB passt die Schwellen- werte Schwellenwerte nach Konsultation des Bundesrates periodisch gemäss den internatio- nalen internationalen Verpflichtungen an.
2 Bei einer Anpassung der internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Schwellenwerte garantiert der Bund den Kantonen die Mitwirkung.
3 Erreicht der Gesamtwert mehrerer Bauleistungen für die Realisierung eines Bauwerks den Schwellenwert des Staatsvertragsbereichs, so finden die Be- stimmungen Bestimmungen dieser Vereinbarung für Beschaffungen im Staatsvertragsbe- reich Staatsver- tragsbereich Anwendung. Erreichen jedoch die Werte der einzelnen Leistungen Leis- tungen nicht zwei Millionen Franken und überschreitet der Wert dieser Leistungen zusammengerechnet nicht 20 Prozent des Gesamtwerts des Bauwerks, so finden für diese Leistungen die Bestimmungen für Beschaffungen ausser- halb Beschaf- fungen ausserhalb des Staatsvertragsbereichs Anwendung (BagatellklauselBagatellklau- sel).
4 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs wird das massgebliche Verfahren für Bauleistungen anhand des Wertes der einzelnen Leistungen bestimmt.
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Schwellenwerte. 1 Die Xxxx des Verfahrens richtet sich danach, ob ein Auftrag einen Schwel- lenwert Schwellenwert nach den Anhängen Anhän- gen 1 und 2 erreicht. Das InöB passt die Schwellen- werte Schwellenwerte nach Konsultation des Bundesrates periodisch peri- odisch gemäss den internatio- nalen internationalen Verpflichtungen an.
2 Bei einer Anpassung der internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Schwellenwerte garantiert der Bund den Kantonen die Mitwirkung.
3 Erreicht der Gesamtwert mehrerer Bauleistungen für die Realisierung eines Bauwerks den Schwellenwert Schwel- lenwert des Staatsvertragsbereichs, so finden die Be- stimmungen Bestimmungen dieser Vereinbarung für Beschaffungen Beschaffun- gen im Staatsvertragsbe- reich Staatsvertragsbereich Anwendung. Erreichen jedoch die Werte der einzelnen Leistungen nicht zwei Millionen Franken und überschreitet der Wert dieser Leistungen zusammengerechnet nicht 20 Prozent des Gesamtwerts des Bauwerks, so finden für diese Leistungen die Bestimmungen für Beschaffungen ausser- halb Be- schaffungen ausserhalb des Staatsvertragsbereichs Anwendung (Bagatellklausel).
4 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs wird das massgebliche Verfahren für Bauleistungen anhand des Wertes der einzelnen Leistungen bestimmt.
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Schwellenwerte. 1 Die Xxxx des Verfahrens richtet sich danach, ob ein Auftrag einen Schwel- lenwert nach den Anhängen 1 und 2 erreicht. Das InöB passt die Schwellen- werte nach Konsultation des Bundesrates periodisch gemäss den internatio- nalen Verpflichtungen an.
2 Bei einer Anpassung der internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Schwellenwerte garantiert der Bund den Kantonen die Mitwirkung.
3 Erreicht der Gesamtwert mehrerer Bauleistungen für die Realisierung eines ei- nes Bauwerks den Schwellenwert des Staatsvertragsbereichs, so finden die Be- stimmungen Bestimmungen dieser Vereinbarung für Beschaffungen im Staatsvertragsbe- reich Anwendung. Erreichen jedoch die Werte der einzelnen Leistungen nicht zwei Millionen Franken und überschreitet der Wert dieser Leistungen zusammengerechnet nicht 20 Prozent des Gesamtwerts des Bauwerks, so finden für diese Leistungen die Bestimmungen für Beschaffungen ausser- halb aus- serhalb des Staatsvertragsbereichs Anwendung (Bagatellklausel).
4 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs wird das massgebliche Verfahren für Bauleistungen anhand des Wertes der einzelnen Leistungen bestimmt.
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Schwellenwerte. 1 Die Xxxx des Verfahrens richtet sich danach, ob ein Auftrag einen Schwel- lenwert Schwellen - wert nach den Anhängen 1 und 2 erreicht. Das InöB passt die Schwellen- werte Schwellenwerte nach Konsultation des Bundesrates periodisch gemäss den internatio- nalen internationalen Verpflichtungen an.
2 Bei einer Anpassung der internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Schwellenwerte garantiert der Bund den Kantonen die Mitwirkung.
3 Erreicht der Gesamtwert mehrerer Bauleistungen für die Realisierung eines Bauwerks den Schwellenwert des Staatsvertragsbereichs, so finden die Be- stimmungen dieser Vereinbarung für Beschaffungen im Staatsvertragsbe- reich Staatsvertragsbereich Anwendung. Erreichen jedoch die Werte der einzelnen Leistungen nicht zwei Millionen Franken und überschreitet der Wert dieser Leistungen zusammengerechnet zusammenge- rechnet nicht 20 Prozent des Gesamtwerts des Bauwerks, so finden für diese Leistungen die Bestimmungen für Beschaffungen ausser- halb ausserhalb des Staatsvertragsbereichs Staatsver- tragsbereichs Anwendung (Bagatellklausel).
4 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs wird das massgebliche Verfahren für Bauleistungen anhand des Wertes der einzelnen Leistungen bestimmt.
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Schwellenwerte. 1 Die Xxxx des Verfahrens richtet sich danach, ob ein Auftrag einen Schwel- lenwert Schwellenwert nach den Anhängen 1 und 2 erreicht. Das InöB passt die Schwellen- werte Schwellenwerte nach Konsultation des Bundesrates periodisch gemäss den internatio- nalen internationalen Verpflichtungen an.
2 Bei einer Anpassung der internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Schwellenwerte garantiert der Bund den Kantonen die Mitwirkung.
3 Erreicht der Gesamtwert mehrerer Bauleistungen für die Realisierung eines Bauwerks den Schwellenwert des Staatsvertragsbereichs, so finden fin- den die Be- stimmungen Bestimmungen dieser Vereinbarung für Beschaffungen im Staatsvertragsbe- reich Staatsvertragsbereich Anwendung. Erreichen jedoch die Werte der einzelnen ein- zelnen Leistungen nicht zwei Millionen Franken und überschreitet der Wert dieser Leistungen zusammengerechnet nicht 20 Prozent des Gesamtwerts Ge- samtwerts des Bauwerks, so finden für diese Leistungen die Bestimmungen Bestim- mungen für Beschaffungen ausser- halb ausserhalb des Staatsvertragsbereichs Anwendung An- wendung (Bagatellklausel).
4 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs wird das massgebliche Verfahren Verfah- ren für Bauleistungen anhand des Wertes der einzelnen Leistungen bestimmtbe- stimmt.
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Schwellenwerte. 1 Die Xxxx des Verfahrens richtet sich danach, ob ein Auftrag einen Schwel- lenwert Schwellenwert nach den Anhängen 1 und 2 erreicht. Das InöB passt die Schwellen- werte Schwellenwerte nach Konsultation des Bundesrates periodisch gemäss den internatio- nalen internationalen Verpflichtungen an.
2 Bei einer Anpassung der internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Schwellenwerte garantiert der Bund den Kantonen die Mitwirkung.
3 Erreicht der Gesamtwert mehrerer Bauleistungen für die Realisierung eines ei- nes Bauwerks den Schwellenwert des Staatsvertragsbereichs, so finden die Be- stimmungen Bestimmungen dieser Vereinbarung für Beschaffungen im Staatsvertragsbe- reich Staatsvertrags- bereich Anwendung. Erreichen jedoch die Werte der einzelnen Leistungen nicht zwei Millionen Franken und überschreitet der Wert dieser Leistungen zusammengerechnet nicht 20 Prozent des Gesamtwerts des Bauwerks, so finden für diese Leistungen die Bestimmungen für Beschaffungen ausser- halb des Staatsvertragsbereichs Anwendung (Bagatellklausel).
4 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs wird das massgebliche Verfahren für Bauleistungen anhand des Wertes der einzelnen Leistungen bestimmt.
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Schwellenwerte. 1 Die Xxxx des Verfahrens richtet sich danach, ob ein Auftrag einen Schwel- lenwert nach Schwellen- wert den Anhängen 1 und 2 erreicht. Das InöB passt die Schwellen- werte Schwellenwerte nach Konsultation des Bundesrates periodisch gemäss den internatio- nalen Verpflichtungen internationalen Ver- pflichtungen an.
2 Bei einer Anpassung der internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Schwellenwerte garantiert der Bund den Kantonen die Mitwirkung.
3 Erreicht der Gesamtwert mehrerer Bauleistungen für die Realisierung eines Bauwerks den Schwellenwert des Staatsvertragsbereichs, so finden die Be- stimmungen dieser Vereinbarung für Beschaffungen im Staatsvertragsbe- reich Staatsvertragsbereich Anwendung. Erreichen jedoch die Werte der einzelnen Leistungen nicht zwei Millionen Franken und überschreitet der Wert dieser Leistungen zusammengerechnet zusammenge- rechnet nicht 20 Prozent des Gesamtwerts des Bauwerks, so finden für diese Leistungen die Bestimmungen für Beschaffungen ausser- halb ausserhalb des Staatsvertragsbereichs Staatsver- tragsbereichs Anwendung (Bagatellklausel).
4 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs wird das massgebliche Verfahren für Bauleistungen anhand des Wertes der einzelnen Leistungen bestimmt.
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