Schwellenwerte. 1 Die Xxxx des Verfahrens richtet sich danach, ob ein Auftrag einen Schwellen- wert nach den Anhängen 1 und 2 erreicht. Das InöB passt die Schwellenwerte nach Konsultation des Bundesrates periodisch gemäss den internationalen Verpflichtungen an. 2 Bei einer Anpassung der internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Schwellenwerte garantiert der Bund den Kantonen die Mitwirkung. 3 Erreicht der Gesamtwert mehrerer Bauleistungen für die Realisierung eines Bauwerks den Schwellenwert des Staatsvertragsbereichs, so finden die Be- stimmungen dieser Vereinbarung für Beschaffungen im Staatsvertragsbereich Anwendung. Erreichen jedoch die Werte der einzelnen Leistungen nicht zwei Millionen Franken und überschreitet der Wert dieser Leistungen zusammenge- rechnet nicht 20 Prozent des Gesamtwerts des Bauwerks, so finden für diese Leistungen die Bestimmungen für Beschaffungen ausserhalb des Staatsver- tragsbereichs Anwendung (Bagatellklausel). 4 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs wird das massgebliche Verfahren für Bauleistungen anhand des Wertes der einzelnen Leistungen bestimmt.
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen, Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen, Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen
Schwellenwerte. 1 Die Xxxx des Verfahrens richtet sich danach, ob ein Auftrag einen Schwellen- wert Schwellenwert nach den Anhängen 1 und 2 erreicht. Das InöB passt die Schwellenwerte nach Konsultation Kon- sultation des Bundesrates periodisch gemäss den internationalen Verpflichtungen an.
2 Bei einer Anpassung der internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Schwellenwerte Schwel- lenwerte garantiert der Bund den Kantonen die Mitwirkung.
3 Erreicht der Gesamtwert mehrerer Bauleistungen für die Realisierung eines Bauwerks Bau- werks den Schwellenwert des Staatsvertragsbereichs, so finden die Be- stimmungen Bestimmungen dieser Vereinbarung für Beschaffungen im Staatsvertragsbereich Anwendung. Erreichen Errei- chen jedoch die Werte der einzelnen Leistungen nicht zwei Millionen Franken und überschreitet der Wert dieser Leistungen zusammenge- rechnet zusammengerechnet nicht 20 Prozent des Gesamtwerts des Bauwerks, so finden für diese Leistungen die Bestimmungen für Beschaffungen ausserhalb des Staatsver- tragsbereichs Staatsvertragsbereichs Anwendung (Bagatellklausel).
4 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs wird das massgebliche Verfahren für Bauleistungen Bauleis- tungen anhand des Wertes der einzelnen Leistungen bestimmt.
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)
Schwellenwerte. 1 Die Xxxx des Verfahrens richtet sich danach, ob ein Auftrag einen Schwellen- wert nach den Anhängen 1 und 2 erreicht. Das InöB passt die Schwellenwerte nach Konsultation des Bundesrates periodisch gemäss den internationalen Verpflichtungen Ver- pflichtungen an.
2 Bei einer Anpassung der internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Schwellenwerte garantiert der Bund den Kantonen die Mitwirkung.
3 Erreicht der Gesamtwert mehrerer Bauleistungen für die Realisierung eines Bauwerks den Schwellenwert des Staatsvertragsbereichs, so finden die Be- stimmungen Best- immungen dieser Vereinbarung für Beschaffungen im Staatsvertragsbereich Anwendung. Erreichen jedoch die Werte der einzelnen Leistungen nicht zwei Millionen Franken und überschreitet der Wert dieser Leistungen zusammenge- rechnet nicht 20 Prozent des Gesamtwerts des Bauwerks, so finden für diese Leistungen die Bestimmungen für Beschaffungen ausserhalb des Staatsver- tragsbereichs Anwendung (Bagatellklausel).
4 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs wird das massgebliche Verfahren für Bauleistungen anhand des Wertes der einzelnen Leistungen bestimmt.
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)
Schwellenwerte. 1 Die Xxxx des Verfahrens richtet sich danach, ob ein Auftrag einen Schwellen- wert Schwellenwert nach den Anhängen 1 und 2 erreicht. Das InöB passt die Schwellenwerte nach Konsultation des Bundesrates periodisch gemäss den internationalen Verpflichtungen Verpflich- tungen an.
2 Bei einer Anpassung der internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Schwellenwerte garantiert der Bund den Kantonen die Mitwirkung.
3 Erreicht der Gesamtwert mehrerer Bauleistungen für die Realisierung eines Bauwerks Bau- werks den Schwellenwert des Staatsvertragsbereichs, so finden die Be- stimmungen Bestimmungen dieser Vereinbarung für Beschaffungen im Staatsvertragsbereich Anwendung. Erreichen Er- reichen jedoch die Werte der einzelnen Leistungen nicht zwei Millionen Franken und überschreitet der Wert dieser Leistungen zusammenge- rechnet zusammengerechnet nicht 20 Prozent Pro- zent des Gesamtwerts des Bauwerks, so finden für diese Leistungen die Bestimmungen Bestim- mungen für Beschaffungen ausserhalb des Staatsver- tragsbereichs Staatsvertragsbereichs Anwendung (BagatellklauselBa- gatellklausel).
4 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs wird das massgebliche Verfahren für Bauleistungen Bau- leistungen anhand des Wertes der einzelnen Leistungen bestimmt.
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Schwellenwerte. 1 Die Xxxx des Verfahrens richtet sich danach, ob ein Auftrag einen Schwellen- wert Schwellenwert nach den Anhängen 1 und 2 erreicht. Das InöB passt die Schwellenwerte nach Konsultation des Bundesrates periodisch gemäss den internationalen Verpflichtungen an.
2 Bei einer Anpassung der internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Schwellenwerte Schwellen- werte garantiert der Bund den Kantonen die Mitwirkung.
3 Erreicht der Gesamtwert mehrerer Bauleistungen für die Realisierung eines Bauwerks den Schwellenwert des Staatsvertragsbereichs, so finden die Be- stimmungen Bestimmungen dieser Vereinbarung Ver- einbarung für Beschaffungen im Staatsvertragsbereich Anwendung. Erreichen jedoch die Werte der einzelnen Leistungen nicht zwei Millionen Franken und überschreitet der Wert dieser Leistungen zusammenge- rechnet zusammengerechnet nicht 20 Prozent des Gesamtwerts des BauwerksBau- werks, so finden für diese Leistungen die Bestimmungen für Beschaffungen ausserhalb des Staatsver- tragsbereichs Staatsvertragsbereichs Anwendung (Bagatellklausel).
4 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs wird das massgebliche Verfahren für Bauleistungen Bauleis- tungen anhand des Wertes der einzelnen Leistungen bestimmt.
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Schwellenwerte. 1 Die Xxxx des Verfahrens richtet sich danach, ob ein Auftrag einen Schwellen- wert Schwellenwert nach den Anhängen 1 und 2 erreicht. Das InöB passt die Schwellenwerte nach Konsultation des Bundesrates periodisch gemäss den internationalen Verpflichtungen Verpflich- tungen an.
2 Bei einer Anpassung der internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Schwellenwerte garantiert der Bund den Kantonen die Mitwirkung.
3 Erreicht der Gesamtwert mehrerer Bauleistungen für die Realisierung eines Bauwerks Bau- werks den Schwellenwert des Staatsvertragsbereichs, so finden die Be- stimmungen Bestimmun- gen dieser Vereinbarung für Beschaffungen im Staatsvertragsbereich Anwendung. Erreichen jedoch die Werte der einzelnen Leistungen nicht zwei Millionen Franken und überschreitet der Wert dieser Leistungen zusammenge- rechnet zusammengerechnet nicht 20 Prozent Pro- zent des Gesamtwerts des Bauwerks, so finden für diese Leistungen die Bestimmungen Bestim- mungen für Beschaffungen ausserhalb des Staatsver- tragsbereichs Staatsvertragsbereichs Anwendung (Bagatellklausel).
4 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs wird das massgebliche Verfahren für Bauleistungen Bau- leistungen anhand des Wertes der einzelnen Leistungen bestimmt.
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Schwellenwerte. 1 Die Xxxx des Verfahrens richtet sich danach, ob ein Auftrag einen Schwellen- wert Schwellenwert nach den Anhängen 1 und 2 erreicht. Das InöB passt die Schwellenwerte nach Konsultation des Bundesrates Bun- desrates periodisch gemäss den internationalen Verpflichtungen an.
2 Bei einer Anpassung der internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Schwellenwerte garantiert der Bund den Kantonen die Mitwirkung.
3 Erreicht der Gesamtwert mehrerer Bauleistungen für die Realisierung eines Bauwerks den Schwellenwert des Staatsvertragsbereichs, so finden die Be- stimmungen Bestimmungen dieser Vereinbarung Vereinba- rung für Beschaffungen im Staatsvertragsbereich Anwendung. Erreichen jedoch die Werte der einzelnen Leistungen nicht zwei Millionen Franken und überschreitet der Wert dieser Leistungen zusammenge- rechnet zusammengerechnet nicht 20 Prozent des Gesamtwerts des Bauwerks, so finden für diese Leistungen die Bestimmungen für Beschaffungen ausserhalb des Staatsver- tragsbereichs Staatsvertragsbe- reichs Anwendung (Bagatellklausel).
4 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs wird das massgebliche Verfahren für Bauleistungen anhand des Wertes der einzelnen Leistungen bestimmt.
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)
Schwellenwerte. 1 Die Xxxx des Verfahrens richtet sich danach, ob ein Auftrag einen Schwellen- wert Schwel- lenwert nach den Anhängen 1 und 2 erreicht. Das InöB passt die Schwellenwerte Schwellen- werte nach Konsultation des Bundesrates periodisch gemäss den internationalen internatio- nalen Verpflichtungen an.
2 Bei einer Anpassung der internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Schwellenwerte garantiert der Bund den Kantonen die Mitwirkung.
3 Erreicht der Gesamtwert mehrerer Bauleistungen für die Realisierung eines Bauwerks den Schwellenwert des Staatsvertragsbereichs, so finden die Be- stimmungen dieser Vereinbarung für Beschaffungen im Staatsvertragsbereich Staatsvertragsbe- reich Anwendung. Erreichen jedoch die Werte der einzelnen Leistungen nicht zwei Millionen Franken und überschreitet der Wert dieser Leistungen zusammenge- rechnet zusammengerechnet nicht 20 Prozent des Gesamtwerts des Bauwerks, so finden für diese Leistungen die Bestimmungen für Beschaffungen ausserhalb ausser- halb des Staatsver- tragsbereichs Staatsvertragsbereichs Anwendung (Bagatellklausel).
4 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs wird das massgebliche Verfahren für Bauleistungen anhand des Wertes der einzelnen Leistungen bestimmt.
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)
Schwellenwerte. 1 Die Xxxx des Verfahrens richtet sich danach, ob ein Auftrag einen Schwellen- wert Schwellenwert nach den Anhängen 1 und 2 erreicht. Das InöB passt die Schwellenwerte nach Konsultation des Bundesrates periodisch gemäss den internationalen Verpflichtungen an.
2 Bei einer Anpassung der internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Schwellenwerte garantiert der Bund den Kantonen die MitwirkungMitwir- kung.
3 Erreicht der Gesamtwert mehrerer Bauleistungen für die Realisierung eines Bauwerks den Schwellenwert des Staatsvertragsbereichs, so finden die Be- stimmungen Bestimmungen dieser Vereinbarung für Beschaffungen im Staatsvertragsbereich Anwendung. Erreichen jedoch die Werte der einzelnen Leistungen nicht zwei Millionen Franken und überschreitet der Wert dieser Leistungen zusammenge- rechnet zusammengerechnet nicht 20 Prozent des Gesamtwerts des Bauwerks, so finden für diese Leistungen die Bestimmungen Best- immungen für Beschaffungen ausserhalb des Staatsver- tragsbereichs Staatsvertragsbereichs Anwendung (Bagatellklausel).
4 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs wird das massgebliche Verfahren Verfah- ren für Bauleistungen anhand des Wertes der einzelnen Leistungen bestimmt.
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)
Schwellenwerte. 1 Die Xxxx des Verfahrens richtet sich danach, ob ein Auftrag einen Schwellen- wert Schwellenwert nach den Anhängen 1 und 2 erreicht. Das InöB passt die Schwellenwerte nach Konsultation des Bundesrates periodisch gemäss den internationalen Verpflichtungen an.
2 Bei einer Anpassung der internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Schwellenwerte garantiert der Bund den Kantonen die Mitwirkung.
3 Erreicht der Gesamtwert mehrerer Bauleistungen für die Realisierung eines ei- nes Bauwerks den Schwellenwert des Staatsvertragsbereichs, so finden die Be- stimmungen Bestimmungen dieser Vereinbarung für Beschaffungen im Staatsvertragsbereich Staatsvertrags- bereich Anwendung. Erreichen jedoch die Werte der einzelnen Leistungen nicht zwei Millionen Franken und überschreitet der Wert dieser Leistungen zusammenge- rechnet zusammengerechnet nicht 20 Prozent des Gesamtwerts des Bauwerks, so finden für diese Leistungen die Bestimmungen für Beschaffungen ausserhalb ausser- halb des Staatsver- tragsbereichs Staatsvertragsbereichs Anwendung (Bagatellklausel).
4 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs wird das massgebliche Verfahren für Bauleistungen anhand des Wertes der einzelnen Leistungen bestimmt.
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Schwellenwerte. 1 Die Xxxx des Verfahrens richtet sich danach, ob ein Auftrag einen Schwellen- wert nach den Anhängen 1 und 2 erreicht. Das InöB passt die Schwellenwerte nach Konsultation des Bundesrates periodisch gemäss den internationalen Verpflichtungen an.
2 Bei einer Anpassung der internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Schwellenwerte garantiert der Bund den Kantonen die Mitwirkung.
3 Erreicht der Gesamtwert mehrerer Bauleistungen für die Realisierung eines Bauwerks den Schwellenwert des Staatsvertragsbereichs, so finden die Be- stimmungen dieser Vereinbarung für Beschaffungen im Staatsvertragsbereich Anwendung. Erreichen jedoch die Werte der einzelnen Leistungen nicht zwei Millionen Franken CHF 2 Mio. und überschreitet der Wert dieser Leistungen zusammenge- rechnet zusammengerechnet nicht 20 Prozent % des Gesamtwerts des Bauwerks, so finden für diese Leistungen die Bestimmungen für Beschaffungen ausserhalb des Staatsver- tragsbereichs Anwendung Staatsvertragsbereichs An- wendung (Bagatellklausel).
4 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs wird das massgebliche Verfahren für Bauleistungen anhand des Wertes der einzelnen Leistungen bestimmt.
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Schwellenwerte. 1 Die Xxxx des Verfahrens richtet sich danach, ob ein Auftrag einen Schwellen- wert Schwellenwert nach den Anhängen 1 und 2 erreicht. Das InöB passt die Schwellenwerte nach Konsultation des Bundesrates periodisch gemäss den internationalen Verpflichtungen an.
2 Bei einer Anpassung der internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Schwellenwerte garantiert der Bund den Kantonen die Mitwirkung.
3 Erreicht der Gesamtwert mehrerer Bauleistungen für die Realisierung eines Bauwerks den Schwellenwert des Staatsvertragsbereichs, so finden die Be- stimmungen Bestimmungen dieser Vereinbarung für Beschaffungen im Staatsvertragsbereich Staatsver- tragsbereich Anwendung. Erreichen jedoch die Werte der einzelnen Leistungen Leis- tungen nicht zwei Millionen Franken und überschreitet der Wert dieser Leistungen zusammenge- rechnet zusammengerechnet nicht 20 Prozent des Gesamtwerts des Bauwerks, so finden für diese Leistungen die Bestimmungen für Beschaffungen Beschaf- fungen ausserhalb des Staatsver- tragsbereichs Staatsvertragsbereichs Anwendung (BagatellklauselBagatellklau- sel).
4 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs wird das massgebliche Verfahren für Bauleistungen anhand des Wertes der einzelnen Leistungen bestimmt.
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Schwellenwerte. 1 Die Xxxx des Verfahrens richtet sich danach, ob ein Auftrag einen Schwellen- wert Schwellenwert nach den Anhängen 1 und 2 erreicht. Das InöB passt die Schwellenwerte nach Konsultation des Bundesrates periodisch gemäss den internationalen Verpflichtungen an.
2 Bei einer Anpassung der internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Schwellenwerte garantiert der Bund den Kantonen die Mitwirkung.
3 Erreicht der Gesamtwert mehrerer Bauleistungen für die Realisierung eines Bauwerks den Schwellenwert des Staatsvertragsbereichs, so finden fin- den die Be- stimmungen Bestimmungen dieser Vereinbarung für Beschaffungen im Staatsvertragsbereich Anwendung. Erreichen jedoch die Werte der einzelnen ein- zelnen Leistungen nicht zwei Millionen Franken und überschreitet der Wert dieser Leistungen zusammenge- rechnet zusammengerechnet nicht 20 Prozent des Gesamtwerts Ge- samtwerts des Bauwerks, so finden für diese Leistungen die Bestimmungen Bestim- mungen für Beschaffungen ausserhalb des Staatsver- tragsbereichs Anwendung Staatsvertragsbereichs An- wendung (Bagatellklausel).
4 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs wird das massgebliche Verfahren Verfah- ren für Bauleistungen anhand des Wertes der einzelnen Leistungen bestimmtbe- stimmt.
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Schwellenwerte. 1 Die Xxxx des Verfahrens richtet sich danach, ob ein Auftrag einen Schwellen- wert Schwel- lenwert nach den Anhängen 1 und 2 erreicht. Das InöB passt die Schwellenwerte Schwellen- werte nach Konsultation des Bundesrates periodisch gemäss den internationalen internatio- nalen Verpflichtungen an.
2 Bei einer Anpassung der internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Schwellenwerte garantiert der Bund den Kantonen die Mitwirkung.
3 Erreicht der Gesamtwert mehrerer Bauleistungen für die Realisierung eines ei- nes Bauwerks den Schwellenwert des Staatsvertragsbereichs, so finden die Be- stimmungen Bestimmungen dieser Vereinbarung für Beschaffungen im Staatsvertragsbereich Staatsvertragsbe- reich Anwendung. Erreichen jedoch die Werte der einzelnen Leistungen nicht zwei Millionen Franken und überschreitet der Wert dieser Leistungen zusammenge- rechnet zusammengerechnet nicht 20 Prozent des Gesamtwerts des Bauwerks, so finden für diese Leistungen die Bestimmungen für Beschaffungen ausserhalb aus- serhalb des Staatsver- tragsbereichs Staatsvertragsbereichs Anwendung (Bagatellklausel).
4 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs wird das massgebliche Verfahren für Bauleistungen anhand des Wertes der einzelnen Leistungen bestimmt.
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)
Schwellenwerte. 1 Die Xxxx des Verfahrens richtet sich danach, ob ein Auftrag einen Schwellen- wert Schwel- lenwert nach den Anhängen 1 und 2 erreicht. Das InöB passt die Schwellenwerte Schwellen- werte nach Konsultation des Bundesrates periodisch gemäss den internationalen internationa- len Verpflichtungen an.
2 Bei einer Anpassung der internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Schwellenwerte garantiert der Bund den Kantonen die Mitwirkung.
3 Erreicht der Gesamtwert mehrerer Bauleistungen für die Realisierung eines Bauwerks den Schwellenwert des Staatsvertragsbereichs, so finden die Be- stimmungen Best- immungen dieser Vereinbarung für Beschaffungen im Staatsvertragsbereich Anwendung. Erreichen jedoch die Werte der einzelnen Leistungen nicht zwei Millionen Franken und überschreitet der Wert dieser Leistungen zusammenge- rechnet nicht 20 Prozent des Gesamtwerts des Bauwerks, so finden für diese Leistungen die Bestimmungen für Beschaffungen ausserhalb des Staatsver- tragsbereichs Anwendung (Bagatellklausel).
4 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs wird das massgebliche Verfahren für Bauleistungen anhand des Wertes der einzelnen Leistungen bestimmt.
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen
Schwellenwerte. 1 Die Xxxx des Verfahrens richtet sich danach, ob ein Auftrag einen Schwellen- wert nach den Anhängen 1 und 2 erreicht. Das InöB passt die Schwellenwerte nach Konsultation des Bundesrates periodisch gemäss den internationalen Verpflichtungen Ver- pflichtungen an.
2 Bei einer Anpassung der internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Schwellenwerte garantiert der Bund den Kantonen die Mitwirkung.
3 Erreicht der Gesamtwert mehrerer Bauleistungen für die Realisierung eines Bauwerks den Schwellenwert des Staatsvertragsbereichs, so finden die Be- stimmungen dieser Vereinbarung für Beschaffungen im Staatsvertragsbereich Anwendung. Erreichen jedoch die Werte der einzelnen Leistungen nicht zwei Millionen Franken und überschreitet der Wert dieser Leistungen zusammenge- rechnet nicht 20 Prozent des Gesamtwerts des Bauwerks, so finden für diese Leistungen die Bestimmungen für Beschaffungen ausserhalb des Staatsver- tragsbereichs Anwendung (Bagatellklausel).
4 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs wird das massgebliche Verfahren für Bauleistungen anhand des Wertes der einzelnen Leistungen bestimmt.
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)
Schwellenwerte. 1 Die Xxxx des Verfahrens richtet sich danach, ob ein Auftrag einen Schwellen- wert Schwellenwert nach Anhang 4 / den Anhängen 1 und 2 erreicht. Der Bundesrat passt die Schwellenwerte nach Konsultation des InöB periodisch gemäss den internationalen Verpflichtungen an. Das InöB passt die Schwellenwerte nach Konsultation des Bundesrates periodisch gemäss den internationalen Verpflichtungen an.
2 Bei einer Anpassung der internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Schwellenwerte garantiert der Bund den Kantonen die Mitwirkung.
3 Erreicht der Gesamtwert mehrerer Bauleistungen Beteiligen sich mehrere diesem Gesetz unterstellte Auftraggeber, für die Realisierung eines Bauwerks den Schwellenwert des Staatsvertragsbereichsje verschiedene Schwellenwerte gelten, an einer Beschaffung, so finden sind für die Be- stimmungen dieser Vereinbarung für Beschaffungen im Staatsvertragsbereich Anwendunggesamte Beschaffung die Schwellenwerte desjenigen Auftraggebers massgebend, der den grössten Anteil an der Finanzierung trägt. Erreichen jedoch die Werte der einzelnen Leistungen nicht zwei Millionen Franken und überschreitet der Wert dieser Leistungen zusammenge- rechnet nicht zusammengerechnet 20 Prozent des Gesamtwerts des BauwerksBauwerks nicht, so finden für diese Leistungen die Bestimmungen für Beschaffungen ausserhalb des Staatsver- tragsbereichs Staatsvertragsbereichs Anwendung (Bagatellklausel).
. 5 / 4 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs wird das massgebliche Verfahren für Bauleistungen anhand des Wertes der einzelnen Leistungen bestimmt.
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Schwellenwerte. 1 Die Xxxx des Verfahrens richtet sich danach, ob ein Auftrag einen Schwellen- wert Schwellenwert nach den Anhängen Anhän- gen 1 und 2 erreicht. Das InöB passt die Schwellenwerte nach Konsultation des Bundesrates periodisch peri- odisch gemäss den internationalen Verpflichtungen an.
2 Bei einer Anpassung der internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Schwellenwerte garantiert der Bund den Kantonen die Mitwirkung.
3 Erreicht der Gesamtwert mehrerer Bauleistungen für die Realisierung eines Bauwerks den Schwellenwert Schwel- lenwert des Staatsvertragsbereichs, so finden die Be- stimmungen Bestimmungen dieser Vereinbarung für Beschaffungen Beschaffun- gen im Staatsvertragsbereich Anwendung. Erreichen jedoch die Werte der einzelnen Leistungen nicht zwei Millionen Franken und überschreitet der Wert dieser Leistungen zusammenge- rechnet zusammengerechnet nicht 20 Prozent des Gesamtwerts des Bauwerks, so finden für diese Leistungen die Bestimmungen für Beschaffungen Be- schaffungen ausserhalb des Staatsver- tragsbereichs Staatsvertragsbereichs Anwendung (Bagatellklausel).
4 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs wird das massgebliche Verfahren für Bauleistungen anhand des Wertes der einzelnen Leistungen bestimmt.
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Schwellenwerte. 1 Die Xxxx des Verfahrens richtet sich danach, ob ein Auftrag einen Schwellen- wert Schwellenwert nach den Anhängen 1 und 2 erreicht. Das InöB passt die Schwellenwerte nach Konsultation des Bundesrates periodisch gemäss den internationalen Verpflichtungen an.
2 Bei einer Anpassung der internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Schwellenwerte garantiert der Bund den Kantonen die Mitwirkung.
3 Erreicht der Gesamtwert mehrerer Bauleistungen für die Realisierung eines Bauwerks den Schwellenwert des Staatsvertragsbereichs, so finden die Be- stimmungen Bestimmungen dieser Vereinbarung für Beschaffungen im Staatsvertragsbereich Anwendung. Erreichen jedoch die Werte der einzelnen Leistungen nicht zwei Millionen Franken und überschreitet der Wert dieser Leistungen zusammenge- rechnet zusammengerechnet nicht 20 Prozent des Gesamtwerts des Bauwerks, so finden für diese Leistungen die Bestimmungen für Beschaffungen ausserhalb des Staatsver- tragsbereichs Staatsvertragsbereichs Anwendung (Bagatellklausel).
4 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs wird das massgebliche Verfahren für Bauleistungen anhand des Wertes der einzelnen Leistungen bestimmt.
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Schwellenwerte. 1 Die Xxxx des Verfahrens richtet sich danach, ob ein Auftrag einen Schwellen- Schwellen - wert nach den Anhängen 1 und 2 erreicht. Das InöB passt die Schwellenwerte nach Konsultation des Bundesrates periodisch gemäss den internationalen Verpflichtungen an.
2 Bei einer Anpassung der internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Schwellenwerte garantiert der Bund den Kantonen die Mitwirkung.
3 Erreicht der Gesamtwert mehrerer Bauleistungen für die Realisierung eines Bauwerks den Schwellenwert des Staatsvertragsbereichs, so finden die Be- stimmungen dieser Vereinbarung für Beschaffungen im Staatsvertragsbereich Anwendung. Erreichen jedoch die Werte der einzelnen Leistungen nicht zwei Millionen Franken und überschreitet der Wert dieser Leistungen zusammenge- rechnet nicht 20 Prozent des Gesamtwerts des Bauwerks, so finden für diese Leistungen die Bestimmungen für Beschaffungen ausserhalb des Staatsver- tragsbereichs Anwendung (Bagatellklausel).
4 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs wird das massgebliche Verfahren für Bauleistungen anhand des Wertes der einzelnen Leistungen bestimmt.
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