Schwellenwerte. Die sich aus der Neukalkulation ergebende Erhöhung des Beitragssatzes darf 20 Prozent des bisherigen Beitrags- satzes nicht übersteigen. Darüber hinaus darf der neue Beitragssatz nicht höher sein, als der Beitragssatz für den gleichen Versicherungsschutz im Neugeschäft.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung
Schwellenwerte. Die sich aus der Neukalkulation ergebende Erhöhung des Beitragssatzes darf 20 Prozent % des bisherigen Beitrags- satzes Beitragssatzes nicht übersteigen. Ergibt die Kalkulation, dass eine Änderung des Beitrages um weniger als 1 % erfor- derlich wäre, besteht kein Anpassungsrecht und keine Anpassungsverpflichtung. Darüber hinaus darf der neue Beitragssatz nicht höher sein, als der Beitragssatz für den gleichen Versicherungsschutz im Neugeschäft.
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Schwellenwerte. Die sich aus der Neukalkulation ergebende Erhöhung des Beitragssatzes Bei- tragssatzes darf 20 Prozent des bisherigen Beitrags- satzes Beitragssatzes nicht übersteigen. Darüber hinaus darf der neue Beitragssatz nicht höher sein, als der Beitragssatz für den gleichen Versicherungsschutz im Neugeschäft.
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Samples: Hausratversicherung
Schwellenwerte. Die sich aus der Neukalkulation ergebende Erhöhung des Beitragssatzes darf 20 Prozent % des bisherigen Beitrags- satzes Beitragssatzes nicht übersteigen. Ergibt die Kalkulation, dass eine Änderung des Beitrages um weniger als 1 % erforderlich wäre, besteht kein Anpassungsrecht und keine Anpassungsverpflichtung. Darüber hinaus darf der neue Beitragssatz nicht höher sein, als der Beitragssatz für den gleichen Versicherungsschutz im Neugeschäft.
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