Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden). Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versiche- rungsnehmer oder von seinen Bevollmächtigten oder Beauf- tragten gemieteten, Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. A1-6.10.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers wegen Mietsachschäden ausschließlich an (1) Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemie- teten Räumen in Gebäuden; (2) mitgemieteten Küchen in zu privaten Zwecken gemiete- ten Wohnräumen in Gebäuden. Voraussetzung ist, dass ein Dritter (z. B. Hausrat- oder Wohngebäudeversicherer) nicht zu einer Ersatzleistung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet. (3) Beweglichen Sachen in Hotelzimmern, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Pensionen und Schiffskabinen A1-6.10.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflicht- ansprüche wegen @ – Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, @ – Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warm- wasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgerä- ten und allen sich daraus ergebenden Vermögens- schäden, @ – Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hier- gegen besonders versichern kann, @ – Schäden infolge von Schimmelbildung.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden). Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versiche- rungsnehmer oder von seinen Bevollmächtigten oder Beauf- tragten gemieteten, gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden erge- benden Vermögensschäden.
A1-6.10.1 6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers wegen Mietsachschäden Sachschäden ausschließlich anan den nachfol- gend genannten Sachen, die vom Versicherungsnehmer zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet oder geleast wurden:
(1) Wohngebäuden, Wohnungen, Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemie- teten sonsti- gen Räumen in Gebäuden;; Die Versicherungssumme für diese Mietsachschäden be- trägt je Versicherungsfall 25.000.000 Euro.
(2) mitgemieteten Küchen in zu privaten Zwecken gemiete- ten Wohnräumen in GebäudenStallungen, Boxen, Reithallen, Grundstücken, Weiden, Kop- peln (einschließlich Einfriedungen). Voraussetzung ist, dass ein Dritter (z. B. Hausrat- oder Wohngebäudeversicherer) nicht zu einer Ersatzleistung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitetDie Versicherungssumme für diese Mietsachschäden be- trägt je Versicherungsfall 100.000 Euro.
(3) Beweglichen Sachen Tiertransportanhängern (auch geliehenen), auch wenn die Beschädigung aus dem Gebrauch eines Kraftfahrzeuges entstanden ist – insoweit abweichend von A1-7.14. Die Versicherungssumme für diese Schäden beträgt je Versicherungsfall 50.000 Euro.
(4) Xxxxxxxx und Xxxxxxxxx (auch geliehenen). Die Versicherungssumme für diese Schäden beträgt je Versicherungsfall 50.000 Euro. Ausgeschlossen bleiben Schäden, deren Ursache in Hotelzimmern, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Pensionen und Schiffskabinender Konstruktion und/oder Mangelhaftigkeit der Kutsche oder Schlittens liegt. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle nach (1) bis (4) eines Versicherungsjahres ist auf das Zweifache der hier jeweils genannten Versicherungssummen begrenzt. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungs- summe je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchst- ersatzleistung. Der Versicherungsnehmer hat von den Aufwendungen je Versicherungsfall 150 Euro selbst zu tragen.
A1-6.10.2 6.3.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflicht- ansprüche wegen @ – Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, @ – Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warm- wasserbereitungsanlagen Warmwas- serbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgerä- ten Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögens- schädenVermögensschäden, @ – Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hier- gegen besonders versichern kann, @ – Schäden infolge von Schimmelbildung.
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Samples: Private Tierhalterhaftpflicht
Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden). Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versiche- rungsnehmer oder von seinen Bevollmächtigten oder Beauf- tragten gemieteten, gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden erge- benden Vermögensschäden.
A1-6.10.1 6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers wegen Mietsachschäden Sachschäden ausschließlich anan den nach- folgend genannten Sachen, die vom Versicherungsnehmer zu privaten Zwecken gemieteten, gepachteten oder geleast wurden:
(1) Wohngebäuden, Wohnungen, Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemie- teten sonsti- gen Räumen in Gebäuden;; Die Versicherungssumme für diese Mietsachschäden beträgt je Versicherungsfall 25.000.000 Euro.
(2) mitgemieteten Küchen in zu privaten Zwecken gemiete- ten Wohnräumen in GebäudenStallungen, Boxen, Reithallen, Grundstücken, Weiden, Koppeln (einschließlich Einfriedungen). Voraussetzung ist, dass ein Dritter (z. B. Hausrat- oder Wohngebäudeversicherer) nicht zu einer Ersatzleistung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitetDie Versicherungssumme für diese Mietsachschäden beträgt je Versicherungsfall 100.000 Euro.
(3) Beweglichen Sachen Tiertransportanhängern (auch geliehenen), auch wenn die Beschädigung aus dem Gebrauch eines Kraftfahrzeuges entstanden ist – insoweit abweichend von A1-7.14. Die Versicherungssumme für diese Schäden beträgt je Versicherungsfall 50.000 Euro.
(4) Xxxxxxxx und Xxxxxxxxx (auch geliehen). Die Versicherungssumme für diese Schäden beträgt je Versicherungsfall 50.000 Euro. Ausgeschlossen bleiben Schäden, deren Ursache in Hotelzimmern, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Pensionen und Schiffskabinender Konstruktion und/oder Mangelhaftigkeit der Kutsche oder Schlittens liegt. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle nach (1) bis (4) eines Versicherungsjahres ist auf das Zweifache der hier jeweils genannten Versicherungssummen begrenzt. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungs- summe je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchst- ersatzleistung. Der Versicherungsnehmer hat von den Aufwendungen je Versicherungsfall 150 Euro selbst zu tragen.
A1-6.10.2 6.3.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflicht- ansprüche wegen @ – Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, @ – Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warm- wasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgerä- ten Gas- geräten und allen sich daraus ergebenden Vermögens- schäden, @ – Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hier- gegen besonders versichern kann, @ – Schäden infolge von Schimmelbildung.
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Samples: Private Tierhalterhaftpflicht
Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden). Mietsachschäden Abweichend von A1-7.5 sind Schäden an fremden, vom Versiche- rungsnehmer von Dir oder von seinen Bevollmächtigten Dir Bevoll- mächtigten oder Beauf- tragten gemieteten, Beauftragten gemie- teten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschädenerge- benden Vermögensschäden mitversichert.
A1-6.10.1 6.6.1 Versichert ist die Deine gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers wegen Mietsachschäden ausschließlich an
(1) Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemie- teten gemieteten Räumen in GebäudenGebäuden inklusive Balkonen, Loggien und Terrassen;
(2) mitgemieteten Küchen in zu privaten Zwecken gemiete- ten Wohnräumen in Gebäuden. Voraussetzung istgemieteten, dass ein Dritter (z. B. Hausrat- geliehenen, gepachteten oder Wohngebäudeversicherer) nicht zu einer Ersatzleistung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet.geleasten Grundstücken und Ge- bäuden;
(3) Beweglichen beweglichen Sachen (z. B. Mobiliar, Heimtextilien, Geschirr) in HotelzimmernFerienunter- künften wie Ferienwohnung/-haus, FerienwohnungenHotel- zimmer, FerienhäusernSchiffskabine, Pensionen Schlafwagenabteil sowie fest installierte Wohnwagen und SchiffskabinenCampingcontainer.
A1-6.10.2 6.6.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ausge- schlossen sind Haftpflicht- ansprüche wegen @ – Haftpflichtansprüche wegen
(1) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger über- mäßiger Beanspruchung, @ – ,
(2) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warm- wasserbereitungsanlagen Warmwasserbereitungsan- lagen sowie an Elektro- und Gasgerä- ten Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögens- schäden, @ – Ver- mögensschäden,
(3) Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hier- gegen Du Dich als Mieter oder Eigentümer hiergegen durch eine Glasversicherung besonders versichern kann, @ – kannst,
(4) Schäden infolge von SchimmelbildungSchimmelbildung sowie sich alle daraus ergebenden Ver- mögensschäden.
A1-6.6.3 Versichert ist darüber hinaus Deine gesetzliche Haftpflicht wegen
(1) Beschädigung oder Vernichtung von fremden beweglichen Sachen, die zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet, geliehen wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind. Die Höchstersatzleistung beträgt je Ver- sicherungsfall 100.000 EUR. Ausgeschlossen bleiben
a) Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe von Dir oder versicher- ten Personen dienen;
b) Schäden durch Abnutzung, Ver- schleiß und übermäßige Bean- spruchung;
c) Schäden an Schmuck- und Wertsachen, auch Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren;
d) Vermögensfolgeschäden;
e) Schäden an Kraft-, Luft- und Wasser- fahrzeugen.
(2) Abhandenkommens von fremden beweglichen Sachen, die zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet, geliehen wurden oder Gegenstand eines beson- deren Verwahrungsvertrages sind. Die Höchstersatzleistung beträgt je Ver- sicherungsfall 50.000 EUR. Bei jedem Schadensereignis hast Du eine Selbstbe- teiligung von 150 EUR zu tragen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung Superior
Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden). Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versiche- rungsnehmer oder von seinen Bevollmächtigten oder Beauf- tragten gemieteten, gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden erge- benden Vermögensschäden.
A1-6.10.1 6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers wegen Mietsachschäden Sachschäden ausschließlich anan den nach- folgend genannten Sachen, die vom Versicherungsnehmer gemieteten, gepachteten oder geleast wurden:
(1) Wohngebäuden, Wohnungen, Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemie- teten sonsti- gen Räumen in Gebäuden;
(2) mitgemieteten Küchen in zu privaten Zwecken gemiete- ten Wohnräumen in GebäudenStallungen, Boxen, Reithallen, Grundstücken, Weiden, Koppeln (einschließlich Einfriedungen). Voraussetzung ist, dass ein Dritter (z. B. Hausrat- oder Wohngebäudeversicherer) nicht zu einer Ersatzleistung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitetDie Versicherungssumme für diese Mietsachschäden beträgt je Versicherungsfall 100.000 Euro.
(3) Beweglichen Sachen Tiertransportanhängern (auch geliehenen), auch wenn die Beschädigung aus dem Gebrauch eines Kraftfahrzeu- ges entstanden ist – insoweit abweichend von A1-7.14. Die Versicherungssumme für diese Schäden beträgt je Versicherungsfall 50.000 Euro.
(4) Xxxxxxxx und Xxxxxxxxx (auch geliehen). Die Versicherungssumme für diese Schäden beträgt je Versicherungsfall 50.000 Euro. Ausgeschlossen bleiben Schäden, deren Ursache in Hotelzimmern, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Pensionen und Schiffskabinender Konstruktion und/oder Mangelhaftigkeit der Kutsche oder Schlittens liegt. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle nach (1) bis (4) eines Versicherungsjahres ist auf das Zweifache der hier jeweils genannten Versicherungssummen begrenzt. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungs- summe je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchster- satzleistung. Der Versicherungsnehmer hat von den Aufwendungen je Versicherungsfall 150 Euro selbst zu tragen.
A1-6.10.2 6.3.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflicht- ansprüche wegen @ – Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, @ – Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warm- wasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgerä- ten und allen sich daraus ergebenden Vermögens- schädenVermögensschäden, @ – Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hier- gegen besonders versichern kann, @ – Schäden infolge von Schimmelbildung.
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Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden). Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versiche- rungsnehmer oder von seinen Bevollmächtigten oder Beauf- tragten gemieteten, Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
A1-6.10.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers wegen Mietsachschäden ausschließlich an
(1) Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemie- teten Räumen in Gebäuden;
(2) mitgemieteten Küchen in zu privaten Zwecken gemiete- ten Wohnräumen in Gebäuden. Voraussetzung ist, dass ein Dritter (z. B. Hausrat- oder Wohngebäudeversicherer) nicht zu einer Ersatzleistung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet.
(3) Beweglichen Sachen in Hotelzimmern, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Pensionen und Schiffskabinen
A1-6.10.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflicht- ansprüche wegen @ – Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, @ – Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warm- wasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgerä- ten und allen sich daraus ergebenden Vermögens- schädenVermögensschäden, @ – Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hier- gegen besonders versichern kann, @ – Schäden infolge von Schimmelbildung.
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