Common use of Schäden im Ausland Clause in Contracts

Schäden im Ausland. A1-6.14.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland ein- tretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese - auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versi- chertes Risiko zurückzuführen sind oder - bei einem vorübergehenden Auslandsauf- enthalt bis zu 5 Jahren eingetreten sind oder - bei einem unbegrenzten Aufenthalt welt- weit unter Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes eingetreten sind. Versichert ist hierbei auch die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benut- zung oder Anmietung (nicht dem Eigentum) von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern gemäß A1-6.3.1. A1-6.14.2 Hat der Versicherungsnehmer durch behördli- che Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Schadensersatzansprüchen aufgrund sei- ner gesetzlichen Haftpflicht, für die nach die- sem Vertrag Versicherungsschutz besteht, zu hinterlegen, stellt der Versicherer dem Versi- cherungsnehmer den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von 100.000 Euro zur Verfü- gung. Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versi- cherer zu leistende Schadenersatzzahlung an- gerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leis- tende Schadensersatz, so ist der Versiche- rungsnehmer verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen. Das gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenser- satzforderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung

Schäden im Ausland. A1-6.14.1 3.14.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland ein- tretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese - auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versi- chertes Risiko zurückzuführen sind oder - bei einem vorübergehenden Auslandsauf- enthalt bis zu 5 Jahren eingetreten sind oder - bei einem unbegrenzten Aufenthalt welt- weit unter Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes eingetreten sindeintretender Versicherungsfälle. Versichert ist hierbei auch die gesetzliche Haftpflicht aus der dem Eigentum von im Ausland gelegenen Objekten gem. Abschnitt 1 Ziffer 3.3.1.1. bis 3.3.1.7. und aus vorübergehenden Benut- zung Benutzung oder Anmietung (nicht dem Eigentum) von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern gemäß A1Häusern. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-6.3.1Betrag bei einem in der Europäischen Wäh- rungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist. A1-6.14.2 3.14.2 Hat der Versicherungsnehmer im Ausland durch behördli- che behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Schadensersatzansprüchen Leistungen aufgrund sei- ner gesetzlichen Haftpflicht, für die nach die- sem Vertrag Versicherungsschutz besteht, seiner gesetzli- xxxx Xxxxxxxxxxx zu hinterlegen, stellt der Versicherer dem Versi- cherungsnehmer Versiche- rungsnehmer den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von 100.000 100.000,– Euro je Versi- cherungsfall zur Verfü- gungVerfügung. Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versi- cherer Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung an- gerechnetSchaden- ersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leis- tende Schadensersatzleistende Schadenersatz, so ist der Versiche- rungsnehmer Versi- cherungsnehmer verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlendie Differenz innerhalb von 3 Jahren zu- rückzuzahlen. Das gleiche gilt, wenn Wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung Durch- setzung nicht versicherter Schadenser- satzforderungen Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist, ist die gesamte Summe zurückzuzahlen.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Schäden im Ausland. A1-6.14.1 Versichert Sofern eine Korrespondenzanschrift im Inland vorhanden und eine Abbuchung der Beiträge von einem deutschen Konto möglich ist, ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Versicherungs- nehmers wegen im Ausland ein- tretender Versicherungsfälle ausschließlicheintretender Ver- sicherungsfälle versichert, wenn diese - diese a) auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versi- chertes ver- sichertes Risiko zurückzuführen sind oder - oder b) bei einem vorübergehenden Auslandsauf- enthalt außerhalb Europas – maximal bis zu 5 Jahren eingetreten sind oder - bei einem unbegrenzten Aufenthalt welt- weit unter Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes eingetreten sind. Der Geltungsbereich Europa umfasst den Kon- tinent Europa im geografischen Sinn zuzüglich der außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres, der Kanarischen Inseln, der Azoren und Madeira. Versichert ist sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozial- gesetzbuch VII und die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benut- zung Benutzung oder Anmietung An- mietung (nicht dem Eigentum) von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern gemäß A1-6.3.16.3.1 a) bis c). Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Euro- päischen Währungsunion gelegenen Geldinsti- tut angewiesen ist. A1-6.14.2 Hat der Versicherungsnehmer bei einem Ver- sicherungsfall im Ausland durch behördli- che behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Schadensersatzansprüchen Leistungen aufgrund sei- ner seiner gesetzlichen Haftpflicht, für die nach die- sem Vertrag Versicherungsschutz besteht, Haft- pflicht zu hinterlegen, stellt der Versicherer dem Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den erforderlichen Betrag Be- trag bis zu einer Höhe von 100.000 Euro 60.000,- EURO zur Verfü- gungVerfügung. Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versi- cherer von der Am- merländer Versicherung zu leistende Schadenersatzzahlung an- gerechnetSchaden- ersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leis- tende Schadensersatzleistende Schadenersatz, so ist der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer verpflichtet, den Differenzbetrag Dif- ferenzbetrag zurückzuzahlen. Das gleiche Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenser- satzforderungen Schaden- ersatzforderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.

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Samples: Privathaftpflichtversicherung Exclusiv Schutz

Schäden im Ausland. A1-6.14.1 6.5.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Versicherungs- nehmers wegen im Ausland ein- tretender eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese - @ – auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versi- chertes versichertes Risiko zurückzuführen sind oder - @ – bei einem zeitlich unbegrenzten Auslandsaufenthalt inner- halb der Europäischen Union, Norwegen, der Schweiz, Island oder Liechtenstein sowie einem vorübergehenden Auslandsauf- enthalt Auslandaufenthalt bis zu 5 Jahren eingetreten sind oder - bei einem unbegrenzten Aufenthalt welt- weit unter Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes fünf Jahre in den übrigen Ländern eingetreten sind. Versichert ist sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII und die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benut- zung Benutzung oder Anmietung (nicht dem Eigentum) von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern gemäß A1-6.3.16.3.1(1) und (2). @ – Besteht für den Versicherungsnehmer zum Schadenzeit- punkt auch ein Privathaftpflichtversicherungsvertrag bei der prokundo GmbH oder VOLKSWOHL BUND Sachver- sicherung AG mit einer Regelung für vorübergehende Auslandaufenthalte in den übrigen Ländern von mehr als fünf Jahren, so gelten die Bestimmungen der Privat- haftpflichtversicherung über die Dauer des Versicherungs- schutzes für im Ausland vorkommenden Versicherungs- fällen dementsprechend auch für die Tierhalterhaft- pflichtversicherung. A1-6.14.2 6.5.2 Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist. A1-6.5.3 Hat der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall innerhalb der Europäischen Union, Norwegens, der Schweiz, Islands oder Liechtensteins durch behördli- che behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Schadensersatzansprüchen aufgrund sei- ner Leistungen auf Grund seiner gesetzlichen Haftpflicht, für die nach die- sem Vertrag Versicherungsschutz besteht, Haftpflicht – mit Ausnahme von Verkehrsdelikten – zu hinterlegen, stellt der Versicherer dem Versi- cherungsnehmer den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von Versicherungsnehmer die erforderliche Summe, be- grenzt auf 50.000 Euro je Versicherungsfall im Rahmen der Pauschal-Versicherungssumme zur Verfügung. Die Versiche- rungssumme für alle Versicherungsfälle eines Versicherungs- jahres ist auf 100.000 Euro zur Verfü- gungbegrenzt. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungs- summe je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstent- schädigung. Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versi- cherer Versicherer zu leistende leis- tende Schadenersatzzahlung an- gerechnetangerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leis- tende Schadensersatzleistende Schadenersatz, so ist der Versiche- rungsnehmer verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlenzurückzu- zahlen. Das gleiche Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße Geld- buße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenser- satzforderungen Scha- denersatzforderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist. Die Verpflichtung des Versicherers gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.

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Samples: Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung

Schäden im Ausland. A1-6.14.1 6.8.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Versicherungsneh- mers wegen im Ausland ein- tretender eintretender Versicherungsfälle ausschließlich a) aus Anlass von Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme an Ausstellun- gen, wenn Kongressen, Messen und Märkten; b) aus Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten von Personen, die vom Versi- cherungsnehmer im Ausland eingestellt oder dort mit der Durchführung von Arbeiten betraut worden sind, soweit diese - auf Arbeitsunfälle und Be- rufskrankheiten den Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs VII unterlie- gen. Dies gilt ausschließlich für den Versicherungsnehmer und für die in A1-2.1.1 genannten Personen; c) durch mitversicherte Tiere anlässlich des grenzüberschreitenden Ausrei- tens, Ausführens oder Ausreißens; d) durch Erzeugnisse, die ins Ausland gelangt sind, ohne dass der Versi- cherungsnehmer dorthin geliefert hat oder hat liefern lassen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Versicherungsfälle a) in den USA, US-Territorien oder Kanada durch Erzeugnisse i. S. d. A1-6.8.1 d), die im Zeitpunkt ihrer Auslieferung durch den Versicherungs- nehmer oder von ihm beauftragte Dritte ersichtlich für eine versicherte Handlung Lieferung dorthin bestimmt waren; b) aus Bau-, Montage-, Reparatur- und Wartungsarbeiten (auch Inspektion und Kundendienst) oder sonstigen Leistungen im Inland bzwoder europäi- schen Ausland. auf ein im Inland bestehendes versi- chertes Risiko zurückzuführen sind oder - bei einem vorübergehenden Auslandsauf- enthalt bis zu 5 Jahren eingetreten sind oder - bei einem unbegrenzten Aufenthalt welt- weit unter Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes eingetreten sind. Versichert ist hierbei auch die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benut- zung oder Anmietung (nicht dem Eigentum) von Falls im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern gemäß A1-6.3.1belegene Anlagen oder Betriebsstätten (z. B. Produktions- oder Vertriebsniederlassungen, Läger, Stallanlagen, Flurstücke) versichert werden sollen, kann der Versicherungsschutz durch besondere Vereinbarung im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen erweitert werden. A1-6.14.2 Hat 6.8.2 Aufwendungen des Versicherers für Kosten der Versicherungsnehmer durch behördli- che Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehr der von Schadensersatzansprüchen aufgrund sei- ner gesetzlichen Haftpflichteinem Dritten geltend gemachten An- sprüche, für insbesondere Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichts- kosten, werden – abweichend von A1-5.5 – als Leistungen auf die nach die- sem Vertrag Versicherungsschutz bestehtVersiche- rungssumme angerechnet. A1-6.8.3 Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, zu hinterlegendie der Europäischen Währungsunion angehören, stellt liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeit- punkt als erfüllt, in dem der Versicherer dem Versi- cherungsnehmer den erforderlichen Euro-Betrag bis zu einer Höhe von 100.000 Euro zur Verfü- gung. Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versi- cherer zu leistende Schadenersatzzahlung an- gerechnet. Ist die Kaution höher als bei einem in der zu leis- tende Schadensersatz, so ist der Versiche- rungsnehmer verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen. Das gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenser- satzforderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen Europäischen Wäh- rungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen

Schäden im Ausland. A1-6.14.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Ver- sicherungsnehmers wegen im Ausland ein- tretender Versicherungsfälle eintretender Versi- cherungsfälle ausschließlich, wenn diese - auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versi- chertes versichertes Risiko zurückzuführen zurückzu- führen sind oder - bei einem vorübergehenden Auslandsauf- enthalt Auslandsaufenthalt bis zu 5 Jahren eingetreten sind oder - bei einem unbegrenzten Aufenthalt welt- weit weltweit unter Beibehaltung Bei- behaltung eines inländischen Wohnsitzes eingetreten sind. Versichert ist hierbei auch die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benut- zung Benutzung oder Anmietung (nicht dem Eigentum) von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern Häu- sern gemäß A1-6.3.1. A1-6.14.2 Hat der Versicherungsnehmer durch behördli- che behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Schadensersatzansprüchen Schadens- ersatzansprüchen aufgrund sei- ner seiner gesetzlichen Haftpflicht, für die nach die- sem diesem Vertrag Versicherungsschutz besteht, zu hinterlegen, stellt der Versicherer dem Versi- cherungsnehmer Versicherungsneh- mer den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von 100.000 Euro zur Verfü- gungVerfügung. Hauptsitz focus Assekuradeur GmbH Xxxxxxxxxxxxxx 0 Kontakt Tel.: +00 (00)000 0000-00 Fax: +00 (00)000 0000-00 Geschäftsführer Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx Xxxx Xxxxxxx Rechtssitz der Gesellschaft Wildau Amtsgericht Brandenburg Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versi- cherer Versicherer zu leistende leis- tende Schadenersatzzahlung an- an gerechnet. Ist die Kaution Kauti- on höher als der zu leis- leis tende Schadensersatz, so ist der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlenzu- rückzuzahlen. Das gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenser- satzforderungen Scha- densersatzforderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung

Schäden im Ausland. A1-6.14.1 6.18.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Versicherungs- nehmers wegen im Ausland ein- tretender eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese - @ – auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versi- chertes versichertes Risiko zurückzuführen sind oder - @ – bei einem zeitlich unbegrenzten Auslandsaufenthalt inner- halb der Europäischen Union, Norwegen, der Schweiz, Island oder Liechtenstein sowie einem vorübergehenden Auslandsauf- enthalt Auslandaufenthalt bis zu 5 fünf Jahren eingetreten sind oder - bei einem unbegrenzten Aufenthalt welt- weit unter Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes in den übrigen Ländern eingetreten sind. Versichert ist sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII und die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benut- zung Benutzung oder Anmietung (nicht dem Eigentum) von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern gemäß A1-6.3.16.6.1(1) bis (3). A1-6.14.2 6.18.2 Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist. A1-6.18.3 Hat der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall innerhalb der Europäischen Union, Norwegens, der Schweiz, Islands oder Liechtensteins durch behördli- che behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Schadensersatzansprüchen aufgrund sei- ner Leistungen auf Grund seiner gesetzlichen Haftpflicht, für die nach die- sem Vertrag Versicherungsschutz besteht, Haftpflicht – mit Ausnahme von Ver- kehrsdelikten – zu hinterlegen, stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer die erforderliche Summe, begrenzt auf 50.000 Euro je Versicherungsfall im Rahmen der Pauschal-Versicherungssumme zur Verfügung. Die Versi- cherungsnehmer den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von cherungssumme für alle Versicherungsfälle eines Versiche- rungsjahres ist auf 100.000 Euro zur Verfü- gungbegrenzt. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungs- summe je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstent- schädigung. Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versi- cherer Versicherer zu leistende leis- tende Schadenersatzzahlung an- gerechnetangerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leis- tende Schadensersatzleistende Schadenersatz, so ist der Versiche- rungsnehmer verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlenzurückzu- zahlen. Das gleiche Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße Geld- buße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenser- satzforderungen Schaden- ersatzforderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ver- fallen ist. Die Verpflichtung des Versicherers gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.

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Samples: Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung

Schäden im Ausland. A1-6.14.1 Versichert ist die Deine gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland ein- tretender eintre- tender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese - diese (1) auf eine versicherte Handlung im Inland In- land bzw. auf ein im Inland bestehendes versi- chertes versichertes Risiko zurückzuführen sind oder (2) während eines unbegrenzten Aus- landsaufenthaltes in Europa eingetreten sind, Versichert ist hierbei auch die gesetzliche Haftpflicht aus dem Eigentum, der Be- nutzung und Anmietung von Ferien- häusern oder - bei einem Wohnungen sowie der Anmietung von Häusern. Der Geltungsbereich Europa umfasst den Kontinent Europa im geografischen Sinn zuzüglich den Kanarischen Inseln, den Azoren und Madeira. (3) während eines vorübergehenden Auslandsauf- enthalt Aus- landsaufenthaltes außerhalb Europas bis zu 5 fünf Jahren eingetreten sind oder - bei einem unbegrenzten Aufenthalt welt- weit unter Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes eingetreten sind. Versichert ist hierbei auch die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benut- zung Be- nutzung oder Anmietung (nicht dem Eigentum) von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern gemäß A1Häusern. Ausgeschlossen bleibt das in außereuro- päischen Ländern gelegene Eigentum. Unsere Leistungen erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungs- union angehören, liegt, gelten unsere Verpflichtungen mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-6.3.1Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion ge- legenen Geldinstitut angewiesen ist. A1-6.14.2 Hat der Versicherungsnehmer Hast Du bei einem Versiche- rungsfall im Ausland durch behördli- che behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung Sicher- stellung von Schadensersatzansprüchen Leistungen aufgrund sei- ner Deiner gesetzlichen Haftpflicht, für die nach die- sem Vertrag Versicherungsschutz besteht, Haftpflicht zu hinterlegen, stellt der Versicherer dem Versi- cherungsnehmer stellen wir Dir den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von 100.000 Euro 200.000 EUR zur Verfü- gungVerfügung. Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versi- cherer von uns zu leistende Schadenersatzzahlung an- gerechnetange- rechnet. Ist die Kaution höher als der zu leis- tende Schadensersatzleistende Schadenersatz, so ist der Versiche- rungsnehmer verpflichtetbist Du ver- pflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlenzurückzu- zahlen. Das gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung Durch- setzung nicht versicherter Schadenser- satzforderungen Schadenersatz- forderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist. A1-6.14.3 Führen fremder versicherungs- pflichtiger Kraftfahrzeuge im Ausland („Mallorca“-Deckung) (1) Versichert ist – abweichend von A1-6.10 und A1-7.14 – Deine gesetzliche Haftpflicht als Führer eines fremden versicherungs- pflichtigen Kraftfahrzeuges wegen Schä- den, die auf einer Reise im europäischen Ausland (siehe A1-6.14.1 (2)) eintreten, soweit nicht oder nicht ausreichend aus einer für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht. (2) Als Kraftfahrzeuge gelten: a) Personenkraftwagen, b) Krafträder, c) Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht soweit sie nach ihrer Bauart und Aus- stattung zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen (einschließlich Führer) bestimmt sind. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die gesetzliche Haftpflicht aus dem Mitführen von Wohnwagen-, Ge- päck- oder Bootsanhängern. (3) Für diese Kfz gelten nicht die Aus- schlüsse in A1-8.1 (Erhöhungen und Er- weiterungen) und A1-9.3 (1) (Vorsorge- versicherung). (4) Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungs- berechtigten gebrauchen darf. Du bist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird. Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahr- zeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Du bist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt wird, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat. Das Fahr- zeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Du bist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt wird, der durch alkoholische Getränke oder andere be- rauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. (5) Erlangt der Versicherte Versicherungs- schutz aus einem bestehenden Kfz-Haft- pflichtversicherungsvertrag, so gilt der Versicherungsschutz dieser Privat-Haft- pflichtversicherung im Anschluss an die bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung Superior