Selbstbeteiligungen. (1) Bei Zerstörung oder Verlust von Pkw, Taxen, Mietwagen, Selbstfahrer-VermietPkw/Wohn- mobilen, Campingfahrzeugen bzw. Wohnmobilen durch Diebstahl vermindert sich die Ent- schädigung - soweit nichts anderes vereinbart ist - um 10 %, es sei denn, das Fahrzeug ist mit einer vom Versicherer anerkannten Wegfahrsperre ausgerüstet. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, auf Verlangen des Versicherers einen Nachweis über den Einbau einer Weg- fahrsperre vorzulegen. (2) In der Teil- und Vollversicherung wird der Schaden abzüglich der jeweils vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt. Wird ein Bruchschaden an der Windschutzscheibe nicht durch Austausch sondern durch Reparatur der Scheibe beseitigt, so werden die Reparaturkosten ohne Abzug einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt. (3) Eine Selbstbeteiligung gilt für jedes versicherte Fahrzeug und für jeden Schadenfall beson- ders.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Carsharing Business Customer Contract, Carsharing Agreement