Common use of SemesterTicket Clause in Contracts

SemesterTicket. Das SemesterTicket ist eine persönliche Halbjahreskarte (jeweils Xxxxxx- bzw. Wintersemester) mit Geltung für das gesamte Verbundgebiet für die eingeschriebenen, nicht beurlaubten Studie- renden folgender Universitäten und Hochschulen im Verbundraum, an denen die Studierenden den entsprechenden Solidarbeitrag leisten: ▪ Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ▪ Pädagogische Hochschule Freiburg ▪ Hochschule für Musik Freiburg ▪ Katholische Hochschule Freiburg* ▪ Evangelische Hochschule Freiburg* ▪ Hochschule Macromedia, University of Applied Sciences ▪ Internationale Studien- und Berufsakademie, Studienort Freiburg (ISBA) (ehem. IBA, bzw. International University of Cooperative Education - IUCE) Abweichend von den üblichen Semesterzeiträumen (Wintersemester: 01.10. – 31.03. / Xxxxxx- semester: 01.04. – 30.09.) beginnt und endet das Semester bei den mit * gekennzeichneten Hoch- schulen jeweils einen Monat früher (Wintersemester: 01.09. – 28. bzw. 29.02. / Sommersemester 01.03. – 31.08.). SemesterTickets gelten nur in Verbindung mit einem gültigen Studierendenausweis mit Foto, der Vor- und Zuname, Matrikelnummer und aktuelles Semester aufgedruckt hat sowie dem angegebe- nen Semesterzeitraum der jeweiligen Hochschule (Ausnahme: Xxxxxx-Xxxxxxx-Universität Frei- burg, Pädagogische Hochschule Freiburg, s. u.). In begründeten Ausnahmefällen gilt für neu eingeschriebene Studierende der oben genannten Hochschulen in deren ersten Studiensemester die Studienbescheinigung zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis als Nachweis bis zum Erhalt des Studierendenausweises. SemesterTickets berechtigen nicht zur kostenlosen Mitnahme von Personen. SemesterTickets sind nicht übertragbar. Die Benutzung der 1. Klasse der Xxxx mit SemesterTickets ist ausgeschlossen. Auch der Über- gang in die 1. Klasse ist nicht zulässig. Die Berechtigung zum Erwerb des SemesterTickets hat sich das Verkehrsunternehmen vom Stu- dierenden nachweisen zu lassen. Bei einer Fahrausweisprüfung sind SemesterTicket, Studieren- denausweis oder ggf. Studienbescheinigung und amtlicher Lichtbildausweis unaufgefordert vorzu- zeigen. SemesterTickets müssen lesbar mit Vor- und Zunamen und der auf dem Studierendenausweis ausgewiesenen Matrikelnummer versehen sein. Der Eintrag erfolgt mit Kugelschreiber. Die Vorlage eines gültigen Studierendenausweises der genannten Hochschulen berechtigt zur unentgeltlichen Nutzung der Verbundverkehrsmittel im RVF täglich ab 19:00 Uhr sowie sonn- und feiertags bis jeweils Betriebsschluss (siehe 6.1 dieser Tarifbestimmungen; Ausnahme: Albert- Ludwigs-Universität Freiburg, Pädagogische Hochschule Freiburg, s. u.). Diese Regelung gilt nicht für Studierende im Urlaubssemester. Bei Verlust oder Zerstörung eines SemesterTickets erhält der Fahrgast gegen ein Entgelt gemäß Entgelttabelle (Anlage 3 der Beförderungsbedingungen) bei Vorlage eines Kaufbelegs einmalig einen Ersatzfahrschein. Als verloren gemeldete Karten werden damit ungültig und sind bei Wie- derauffinden unverzüglich zurückzugeben. Sonderregelung: Studierende der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, der Pädagogischen Hoch- schule Freiburg, der Hochschule für Musik Freiburg und der Katholischen Hochschule Freiburg können das SemesterTicket als SemesterTicket Online über den OnlineShop der Freiburger Ver- kehrs AG (VAG) erwerben. Das SemesterTicket Online gilt nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis, sofern der Studierendenausweis kein Lichtbild enthält. Sofern Studierende der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und der Pädagogischen Hochschule Freiburg das SemesterTi- cket auf anderem Weg (Automat oder bei einer anderen Verkaufsstelle) erwerben, gilt das Semes- terTicket nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis sowie einer gültigen Immatrikula- tionsbescheinigung und einem gültigen Studierendenausweis. Der amtliche Lichtbildausweis ist entbehrlich, sofern der Studierendenausweis noch mit einem Lichtbild versehen ist. Zur Inanspruchnahme der unentgeltlichen Nutzung der Verbundverkehrsmittel im RVF täglich ab 19:00 Uhr sowie sonn- und feiertags bis jeweils Betriebsschluss können Studierende der Albert- Ludwigs-Universität und der Pädagogischen Hochschule Freiburg über den OnlineShop der Frei- burger Verkehrs AG (VAG) eine Online-Berechtigung je Semester beziehen. Die Berechtigung gilt nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Sofern keine Online-Berechtigung vorliegt, ist die unentgeltliche Nutzung nur in Verbindung mit einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung, einem amtlichen Lichtbildausweis sowie einem gültigen Studierendenausweis möglich. Der amtli- che Lichtbildausweis ist entbehrlich, sofern der Studierendenausweis noch mit einem Lichtbild ver- sehen ist.

Appears in 1 contract

Samples: www.freiburg.de

SemesterTicket. Das SemesterTicket ist eine persönliche Halbjahreskarte (jeweils Xxxxxx- bzw. Wintersemester) mit Geltung nur für das gesamte Verbundgebiet für die eingeschriebenen, nicht beurlaubten Studie- renden folgender Universitäten und Hochschulen ordentliche Studierende einer Hochschule im Verbundraum, an denen VRR erhältlich. Voraussetzung ist ein Vertrag zwischen der verfassten Studierendenschaft (AStA) dieser Hochschule oder einer sonstigen legitimierten Person i.S.d. Hochschulgesetzes NRW/Kunsthochschulgesetz NRW dieser Hochschule und einem VRR- Verkehrsunternehmen über die Studierenden den entsprechenden Solidarbeitrag leisten: ▪ Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ▪ Pädagogische Hochschule Freiburg ▪ Hochschule für Musik Freiburg ▪ Katholische Hochschule Freiburg* ▪ Evangelische Hochschule Freiburg* ▪ Hochschule Macromedia, University of Applied Sciences ▪ Internationale Studien- und Berufsakademie, Studienort Freiburg (ISBA) (ehemAbnahme von SemesterTickets. IBA, bzwBerechtigt sind alle ASten i.S.d. International University of Cooperative Education - IUCE) Abweichend von den üblichen Semesterzeiträumen (Wintersemester: 01.10Hochschulgesetzes NRW /Kunsthochschulgesetz NRW oder einer sonstigen legitimier- ten Person i.S.d. – 31.03. / Xxxxxx- semester: 01.04. – 30.09.) beginnt und endet das Semester bei den mit * gekennzeichneten Hoch- schulen jeweils einen Monat früher (Wintersemester: 01.09. – 28. bzw. 29.02. / Sommersemester 01.03. – 31.08.). SemesterTickets gelten nur in Verbindung mit einem gültigen Studierendenausweis mit Foto, der Vor- und Zuname, Matrikelnummer und aktuelles Semester aufgedruckt hat sowie dem angegebe- nen Semesterzeitraum der jeweiligen Hochschule (Ausnahme: Xxxxxx-Xxxxxxx-Universität Frei- burg, Pädagogische Hochschule Freiburg, s. u.). In begründeten Ausnahmefällen gilt für neu eingeschriebene Studierende der oben genannten Hochschulen in deren ersten Studiensemester die Studienbescheinigung zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis als Nachweis bis zum Erhalt des Studierendenausweises. SemesterTickets berechtigen nicht zur kostenlosen Mitnahme von Personen. SemesterTickets sind nicht übertragbar. Die Benutzung der 1. Klasse der Xxxx mit SemesterTickets ist ausgeschlossen. Auch der Über- gang in die 1. Klasse ist nicht zulässig. Die Berechtigung zum Erwerb des SemesterTickets hat sich das Verkehrsunternehmen vom Stu- dierenden nachweisen zu lassen. Bei einer Fahrausweisprüfung sind SemesterTicket, Studieren- denausweis oder ggf. Studienbescheinigung und amtlicher Lichtbildausweis unaufgefordert vorzu- zeigen. SemesterTickets müssen lesbar mit Vor- und Zunamen und der auf dem Studierendenausweis ausgewiesenen Matrikelnummer versehen sein. Der Eintrag erfolgt mit Kugelschreiber. Die Vorlage eines gültigen Studierendenausweises der genannten Hochschulen berechtigt zur unentgeltlichen Nutzung der Verbundverkehrsmittel im RVF täglich ab 19:00 Uhr sowie sonn- und feiertags bis jeweils Betriebsschluss (siehe 6.1 dieser Tarifbestimmungen; Ausnahme: Albert- Ludwigs-Universität Freiburg, Pädagogische Hochschule Freiburg, s. u.). Diese Regelung gilt nicht für Studierende im Urlaubssemester. Bei Verlust oder Zerstörung eines SemesterTickets erhält der Fahrgast gegen ein Entgelt gemäß Entgelttabelle (Anlage 3 der Beförderungsbedingungen) bei Vorlage eines Kaufbelegs einmalig einen Ersatzfahrschein. Als verloren gemeldete Karten werden damit ungültig und sind bei Wie- derauffinden unverzüglich zurückzugeben. Sonderregelung: Studierende der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, der Pädagogischen Hoch- schule Freiburg, der Hochschule für Musik Freiburg und der Katholischen Hochschule Freiburg können das SemesterTicket als SemesterTicket Online über den OnlineShop der Freiburger Ver- kehrs AG (VAG) erwerbenHochschulgesetzes NRW /Kunsthochschulgesetz NRW. Das SemesterTicket Online gilt für beliebig häufige Fahrten im originären Geltungsbereich innerhalb der Region Nord oder Region Süd nur für den*die Inhaber*in. Das SemsterTicket ist nicht auf andere Personen übertragbar und gilt nur für den*die Inhaber*in in Verbindung mit einem amtlichen LichtbildausweisReisepass, sofern Personalausweis, Führerschein oder dem internationalen Studieren- denausweis (und evtl. einer amtlichen Meldebescheinigung), aus dem der Studierendenausweis Wohnsitz hervor- geht. Meldet sich ein*e Studierende*r nach Beginn des Semesters verspätet zurück, so hat er kei- ne Fahrberechtigung für den zurückliegenden Zeitraum des neuen Semesters. Gleiches gilt für die Immatrikulation. Die Fahrberechtigung erlischt bei Exmatrikulation. Eine Erstattung von Fahrgeld für Studierende, die die Hochschule im Laufe des Semesters verlassen, wird durch die Verkehrsunternehmen nicht vorgenommen. Weiterhin begründet die Nichtausnut- zung des SemesterTickets keinen Anspruch auf Erstattung von Beförderungsentgelt. Ein Umtausch gegen andere Tickets ist ausgeschlossen. Das SemesterTicket gilt bei Eisenbahnverkehrsunternehmen in der 2. Wagenklasse. Der Übergang in die 1. Wagenklasse, auch mit ZusatzTicket, ist nicht möglich. Mit dem SemesterTicket kann durch den*die Inhaber*in oder die mitgenommene Person ein Fahrrad, soweit betrieblich möglich, ganztägig unentgeltlich im Verbundgebiet VRR (Preis- stufe D) mitgenommen werden. Montags bis freitags ab 19:00 Uhr, an Wochenenden, an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. kann durch den*die Inhaber*in ganztä- gig eine weitere Person unentgeltlich im Verbundgebiet VRR (Preisstufe D) mitgenommen werden. Eine Geltungsbereichserweiterung über den originären Geltungsbereich (Region Nord oder Region Süd) hinaus in die jeweilig andere Region Nord oder Süd ist durch Kauf eines Zu- satzTickets pro Fahrt jederzeit möglich. Inhaber eines SemesterTickets NRW benötigen kein Lichtbild enthältZusatzTicket. Sofern Studierende Der Studierendenausweis, die Immatrikulationsbescheinigung bzw. die „Studienbescheini- gung“ – jeweils mit eingedruckter oder eingestempelter Fahrberechtigung – gilt als Ticket im Sinne des Verbundtarifs. Das SemesterTicket gilt für das jeweilige Semester wie folgt: • Fachhochschulen Wintersemester: vom 1.9. bis einschl. 28./29.2. Sommersemester: vom 1.3. bis einschl. 31.8. • Universitäten Wintersemester: vom 1.10. bis einschl. 31.3. Sommersemester: vom 1.4. bis einschl. 30.9. Wohnt der*die Inhaber*in in folgenden Tarifzonen bzw. Geltungsbereichen des jeweiligen Übergangstarifs der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und der Pädagogischen Hochschule Freiburg das SemesterTi- cket auf anderem Weg (Automat oder bei einer anderen Verkaufsstelle) erwerbenÜbergangstarifpartner, so gilt das Semes- terTicket nur SemesterTicket ebenfalls in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis sowie einer gültigen Immatrikula- tionsbescheinigung den Ver- kehrsmitteln (wie unten benannt) der jeweiligen Übergangstarifspartner für den direkten bzw. schnellstmöglichen Weg zwischen Wohnort und einem gültigen Studierendenausweis. Der amtliche Lichtbildausweis ist entbehrlich, sofern der Studierendenausweis noch mit einem Lichtbild versehen ist. Zur Inanspruchnahme der unentgeltlichen Nutzung der Verbundverkehrsmittel im RVF täglich ab 19:00 Uhr sowie sonn- und feiertags bis jeweils Betriebsschluss können Studierende der Albert- Ludwigs-Universität und der Pädagogischen Hochschule Freiburg über den OnlineShop der Frei- burger Verkehrs AG (VAG) eine Online-Berechtigung je Semester beziehen. Die Berechtigung gilt nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Sofern keine Online-Berechtigung vorliegt, ist die unentgeltliche Nutzung nur in Verbindung mit einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung, einem amtlichen Lichtbildausweis sowie einem gültigen Studierendenausweis möglich. Der amtli- che Lichtbildausweis ist entbehrlich, sofern der Studierendenausweis noch mit einem Lichtbild ver- sehen ist.Verbundraumgrenze als Fahrberechtigung: 02 Xxxxxxxxxxxx

Appears in 1 contract

Samples: www.vrr.de

SemesterTicket. Das SemesterTicket ist eine persönliche Halbjahreskarte (jeweils Xxxxxx- bzw. Wintersemester) mit Geltung für das gesamte Verbundgebiet nur für die eingeschriebenen, nicht beurlaubten Studie- renden folgender Universitäten und Hochschulen ordentlich Studierenden einer Hochschule im Verbundraum, an denen VRR erhält- lich. Voraussetzung ist ein Vertrag zwischen der verfassten Studierendenschaft (AStA) die- ser Hochschule oder einer sonstigen legitimierten Person i.S.d. Hochschulgesetzes NRW/Kunsthochschulgesetz NRW dieser Hochschule und einem VRR- Verkehrsunternehmen über die Studierenden den entsprechenden Solidarbeitrag leisten: ▪ Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ▪ Pädagogische Hochschule Freiburg ▪ Hochschule für Musik Freiburg ▪ Katholische Hochschule Freiburg* ▪ Evangelische Hochschule Freiburg* ▪ Hochschule Macromedia, University of Applied Sciences ▪ Internationale Studien- und Berufsakademie, Studienort Freiburg (ISBA) (ehemAbnahme von SemesterTickets. IBA, bzwBerechtigt sind alle ASten i.S.d. International University of Cooperative Education - IUCE) Abweichend von den üblichen Semesterzeiträumen (Wintersemester: 01.10Hochschulgesetzes NRW /Kunsthochschulgesetz NRW oder einer sonstigen legitimier- ten Person i.S.d. – 31.03. / Xxxxxx- semester: 01.04. – 30.09.) beginnt und endet das Semester bei den mit * gekennzeichneten Hoch- schulen jeweils einen Monat früher (Wintersemester: 01.09. – 28. bzw. 29.02. / Sommersemester 01.03. – 31.08.). SemesterTickets gelten nur in Verbindung mit einem gültigen Studierendenausweis mit Foto, der Vor- und Zuname, Matrikelnummer und aktuelles Semester aufgedruckt hat sowie dem angegebe- nen Semesterzeitraum der jeweiligen Hochschule (Ausnahme: Xxxxxx-Xxxxxxx-Universität Frei- burg, Pädagogische Hochschule Freiburg, s. u.). In begründeten Ausnahmefällen gilt für neu eingeschriebene Studierende der oben genannten Hochschulen in deren ersten Studiensemester die Studienbescheinigung zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis als Nachweis bis zum Erhalt des Studierendenausweises. SemesterTickets berechtigen nicht zur kostenlosen Mitnahme von Personen. SemesterTickets sind nicht übertragbar. Die Benutzung der 1. Klasse der Xxxx mit SemesterTickets ist ausgeschlossen. Auch der Über- gang in die 1. Klasse ist nicht zulässig. Die Berechtigung zum Erwerb des SemesterTickets hat sich das Verkehrsunternehmen vom Stu- dierenden nachweisen zu lassen. Bei einer Fahrausweisprüfung sind SemesterTicket, Studieren- denausweis oder ggf. Studienbescheinigung und amtlicher Lichtbildausweis unaufgefordert vorzu- zeigen. SemesterTickets müssen lesbar mit Vor- und Zunamen und der auf dem Studierendenausweis ausgewiesenen Matrikelnummer versehen sein. Der Eintrag erfolgt mit Kugelschreiber. Die Vorlage eines gültigen Studierendenausweises der genannten Hochschulen berechtigt zur unentgeltlichen Nutzung der Verbundverkehrsmittel im RVF täglich ab 19:00 Uhr sowie sonn- und feiertags bis jeweils Betriebsschluss (siehe 6.1 dieser Tarifbestimmungen; Ausnahme: Albert- Ludwigs-Universität Freiburg, Pädagogische Hochschule Freiburg, s. u.). Diese Regelung gilt nicht für Studierende im Urlaubssemester. Bei Verlust oder Zerstörung eines SemesterTickets erhält der Fahrgast gegen ein Entgelt gemäß Entgelttabelle (Anlage 3 der Beförderungsbedingungen) bei Vorlage eines Kaufbelegs einmalig einen Ersatzfahrschein. Als verloren gemeldete Karten werden damit ungültig und sind bei Wie- derauffinden unverzüglich zurückzugeben. Sonderregelung: Studierende der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, der Pädagogischen Hoch- schule Freiburg, der Hochschule für Musik Freiburg und der Katholischen Hochschule Freiburg können das SemesterTicket als SemesterTicket Online über den OnlineShop der Freiburger Ver- kehrs AG (VAG) erwerbenHochschulgesetzes NRW /Kunsthochschulgesetz NRW. Das SemesterTicket Online gilt für beliebig häufige Fahrten im originären Geltungsbereich innerhalb der Region Nord oder Region Süd nur für den Inhaber. Das SemsterTicket ist nicht auf ande- re Personen übertragbar und gilt nur für den Inhaber in Verbindung mit einem amtlichen LichtbildausweisRei- sepass, sofern Personalausweis, Führerschein oder dem internationalen Studierendenausweis (und evtl. einer amtlichen Meldebescheinigung), aus dem der Studierendenausweis Wohnsitz hervorgeht. Meldet sich ein Studierender nach Beginn des Semesters verspätet zurück, so hat er keine Fahrberechtigung für den zurückliegenden Zeitraum des neuen Semesters. Gleiches gilt für die Immatrikulation. Die Fahrberechtigung erlischt bei Exmatrikulation. Eine Erstattung von Fahrgeld für Studierende, die die Hochschule im Laufe des Semesters verlassen, wird durch die Verkehrsunternehmen nicht vorgenommen. Weiterhin begründet die Nichtausnutzung des SemesterTickets keinen Anspruch auf Erstattung von Beförderungsentgelt. Ein Um- tausch gegen andere Tickets ist ausgeschlossen. Das SemesterTicket gilt bei Eisenbahnverkehrsunternehmen in der 2. Wagenklasse. Der Übergang in die 1. Wagenklasse, auch mit ZusatzTicket, ist nicht möglich. Mit dem SemesterTicket kann durch den Inhaber oder die mitgenommene Person ein Fahr- rad, soweit betrieblich möglich, ganztägig unentgeltlich im Verbundgebiet VRR (Preisstufe D) mitgenommen werden. Montags bis freitags ab 19:00 Uhr, an Wochenenden, an gesetzli- chen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. kann durch den Inhaber ganztägig eine weitere Person unentgeltlich im Verbundgebiet VRR (Preisstufe D) mitgenommen werden. Eine Geltungsbereichserweiterung über den originären Geltungsbereich (Region Nord oder Region Süd) hinaus in die jeweilig andere Region Nord oder Süd ist durch Kauf eines Zu- satzTickets pro Fahrt jederzeit möglich. Inhaber eines SemesterTickets NRW benötigen kein Lichtbild enthältZusatzTicket. Sofern Studierende Der Studierendenausweis, die Immatrikulationsbescheinigung bzw. die „Studienbescheini- gung“ – jeweils mit eingedruckter oder eingestempelter Fahrberechtigung – gilt als Ticket im Sinne des Verbundtarifs. Das SemesterTicket gilt für das jeweilige Semester wie folgt: • Fachhochschulen Sommersemester: vom 1.3. bis einschl. 31.8. • Universitäten Wintersemester: vom 1.10. bis einschl. 31.3. Sommersemester: vom 1.4. bis einschl. 30.9. Wohnt der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und Inhaber in folgenden Tarifzonen bzw. Geltungsbereichen des jeweiligen Über- gangstarifs der Pädagogischen Hochschule Freiburg das SemesterTi- cket auf anderem Weg (Automat oder bei einer anderen Verkaufsstelle) erwerbenÜbergangstarifpartner, so gilt das Semes- terTicket nur SemesterTicket ebenfalls in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis sowie einer gültigen Immatrikula- tionsbescheinigung den Ver- kehrsmitteln (wie unten benannt) der jeweiligen Übergangstarifspartner für den direkten bzw. schnellstmöglichen Weg zwischen Wohnort und einem gültigen Studierendenausweis. Der amtliche Lichtbildausweis ist entbehrlich, sofern der Studierendenausweis noch mit einem Lichtbild versehen ist. Zur Inanspruchnahme der unentgeltlichen Nutzung der Verbundverkehrsmittel im RVF täglich ab 19:00 Uhr sowie sonn- und feiertags bis jeweils Betriebsschluss können Studierende der Albert- Ludwigs-Universität und der Pädagogischen Hochschule Freiburg über den OnlineShop der Frei- burger Verkehrs AG (VAG) eine Online-Berechtigung je Semester beziehen. Die Berechtigung gilt nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Sofern keine Online-Berechtigung vorliegt, ist die unentgeltliche Nutzung nur in Verbindung mit einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung, einem amtlichen Lichtbildausweis sowie einem gültigen Studierendenausweis möglich. Der amtli- che Lichtbildausweis ist entbehrlich, sofern der Studierendenausweis noch mit einem Lichtbild ver- sehen ist.Verbundraumgrenze als Fahrberechtigung: 02 Xxxxxxxxxxxx

Appears in 1 contract

Samples: www.regio-bahn.de

SemesterTicket. Das SemesterTicket ist eine persönliche Halbjahreskarte (jeweils Xxxxxx- bzw. Wintersemester) nur für ordentliche Studierende einer Hochschule mit Geltung für das gesamte Verbundgebiet für die eingeschriebenen, nicht beurlaubten Studie- renden folgender Universitäten und Hochschulen Standort im Verbundraum, an denen VRR erhältlich. Voraussetzung ist ein Vertrag zwischen der verfassten Studierendenschaft (AStA) dieser Hochschule oder einer sonstigen legitimierten Person i. S. d. Hochschulgesetzes NRW/Kunsthochschulgesetz NRW dieser Hochschule und einem VRR-Verkehrsunternehmen über die Studierenden den entsprechenden Solidarbeitrag leisten: ▪ Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ▪ Pädagogische Hochschule Freiburg ▪ Hochschule für Musik Freiburg ▪ Katholische Hochschule Freiburg* ▪ Evangelische Hochschule Freiburg* ▪ Hochschule Macromedia, University of Applied Sciences ▪ Internationale Studien- und Berufsakademie, Studienort Freiburg (ISBA) (ehemAbnahme von SemesterTickets. IBA, bzw. International University of Cooperative Education - IUCE) Abweichend von den üblichen Semesterzeiträumen (Wintersemester: 01.10. – 31.03. / Xxxxxx- semester: 01.04. – 30.09.) beginnt und endet das Semester bei den mit * gekennzeichneten Hoch- schulen jeweils einen Monat früher (Wintersemester: 01.09. – 28. bzw. 29.02. / Sommersemester 01.03. – 31.08.). SemesterTickets gelten nur in Verbindung mit einem gültigen Studierendenausweis mit Foto, der Vor- und Zuname, Matrikelnummer und aktuelles Semester aufgedruckt hat sowie dem angegebe- nen Semesterzeitraum der jeweiligen Hochschule (Ausnahme: Xxxxxx-Xxxxxxx-Universität Frei- burg, Pädagogische Hochschule Freiburg, s. u.). In begründeten Ausnahmefällen gilt für neu eingeschriebene Studierende der oben genannten Hochschulen in deren ersten Studiensemester die Studienbescheinigung zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis als Nachweis bis zum Erhalt des Studierendenausweises. SemesterTickets berechtigen nicht zur kostenlosen Mitnahme von Personen. SemesterTickets Berechtigt sind nicht übertragbar. Die Benutzung der 1. Klasse der Xxxx mit SemesterTickets ist ausgeschlossen. Auch der Über- gang in die 1. Klasse ist nicht zulässig. Die Berechtigung zum Erwerb des SemesterTickets hat sich das Verkehrsunternehmen vom Stu- dierenden nachweisen zu lassen. Bei alle ASten i. S. d. Hochschulgesetzes NRW/Kunsthochschulgesetz NRW oder einer Fahrausweisprüfung sind SemesterTicket, Studieren- denausweis oder ggf. Studienbescheinigung und amtlicher Lichtbildausweis unaufgefordert vorzu- zeigen. SemesterTickets müssen lesbar mit Vor- und Zunamen und der auf dem Studierendenausweis ausgewiesenen Matrikelnummer versehen sein. Der Eintrag erfolgt mit Kugelschreiber. Die Vorlage eines gültigen Studierendenausweises der genannten Hochschulen berechtigt zur unentgeltlichen Nutzung der Verbundverkehrsmittel im RVF täglich ab 19:00 Uhr sowie sonn- und feiertags bis jeweils Betriebsschluss (siehe 6.1 dieser Tarifbestimmungen; Ausnahme: Albert- Ludwigs-Universität Freiburg, Pädagogische Hochschule Freiburg, s. u.). Diese Regelung gilt nicht für Studierende im Urlaubssemester. Bei Verlust oder Zerstörung eines SemesterTickets erhält der Fahrgast gegen ein Entgelt gemäß Entgelttabelle (Anlage 3 der Beförderungsbedingungen) bei Vorlage eines Kaufbelegs einmalig einen Ersatzfahrschein. Als verloren gemeldete Karten werden damit ungültig und sind bei Wie- derauffinden unverzüglich zurückzugeben. Sonderregelung: Studierende der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, der Pädagogischen Hoch- schule Freiburg, der Hochschule für Musik Freiburg und der Katholischen Hochschule Freiburg können das SemesterTicket als SemesterTicket Online über den OnlineShop der Freiburger Ver- kehrs AG (VAG) erwerbensonstigen legitimierten Person i. S. d. Hochschulgesetzes NRW /Kunsthochschulgesetz NRW. Das SemesterTicket Online gilt für beliebig häufige Fahrten im originären Geltungsbereich innerhalb der Region Nord oder Region Süd. Das SemsterTicket ist nicht auf andere Personen übertragbar und gilt nur für den:die Inhaber:in in Verbindung mit einem amtlichen LichtbildausweisReisepass, sofern Personalausweis, Führerschein oder dem internationalen Studierendenausweis (und evtl. einer amtlichen Meldebescheinigung), aus dem der Studierendenausweis kein Lichtbild enthältWohnsitz hervorgeht. Sofern Studierende Der Studierendenausweis, die Immatrikulationsbescheinigung bzw. die „Studienbescheinigung“ – jeweils mit eingedruckter oder eingestempelter Fahrberechtigung – gilt als Ticket im Sinne des Verbundtarifs. Meldet sich ein:e Student:in nach Beginn des Semesters verspätet zurück, so hat er bzw. sie keine Fahrberechtigung für den zurückliegenden Zeitraum des neuen Semesters. Gleiches gilt für die Immatrikulation. Die Fahrberechtigung erlischt bei Exmatrikulation. Eine Erstattung von Fahrgeld für Studierende, die die Hochschule im Laufe des Semesters verlassen, wird durch die Verkehrsunternehmen nicht vorgenommen. Weiterhin begründet die Nichtausnutzung des SemesterTickets keinen Anspruch auf Erstattung von Beförderungsentgelt. Ein Umtausch gegen andere Tickets ist ausgeschlossen. Das SemesterTicket gilt bei Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg 2. Wagenklasse. Der Übergang in die 1. Wagenklasse, auch mit ZusatzTicket, ist nicht möglich. Montags bis freitags ab 19:00 Uhr, an Wochenenden, an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. kann durch den:die Inhaber:in ganztägig eine weitere Person unentgeltlich im Verbundgebiet VRR (Preisstufe D) mitgenommen werden. Mit dem SemesterTicket kann durch den:die Inhaber:in oder die mitgenommene Person, soweit betrieblich möglich, ein Fahrrad ganztägig unentgeltlich im Verbundgebiet VRR (Preisstufe D) mitgenommen werden. Eine Geltungsbereichserweiterung über den originären Geltungsbereich (Region Nord oder Region Süd) hinaus in die jeweilig andere Region ist für Inhaber:innen eines SemesterTickets NRW ohne Kauf eines ZusatzTickets möglich. Das SemesterTicket gilt für das jeweilige Semester wie folgt: • Fachhochschulen Wintersemester: vom 1.9. bis einschl. 28./29.2. Sommersemester: vom 1.3. bis einschl. 31.8. • Universitäten Wintersemester: vom 1.10.bis einschl. 31.3. Sommersemester: vom 1.4. bis einschl. 30.9. Wohnt der:die Inhaber:in in einer der Pädagogischen Hochschule Freiburg das SemesterTi- cket auf anderem Weg (Automat oder bei einer anderen Verkaufsstelle) erwerbenfolgenden Tarifzonen bzw. einem der Geltungsbereiche des jeweiligen Übergangstarifs der Übergangstarifpartner, so gilt das Semes- terTicket nur SemesterTicket ebenfalls in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis sowie einer gültigen Immatrikula- tionsbescheinigung den unten benannten Verkehrsmitteln der jeweiligen anderen Übergangstarifpartner für den direkten bzw. schnellstmöglichen Weg zwischen Wohnort und einem gültigen Studierendenausweis. Der amtliche Lichtbildausweis ist entbehrlich, sofern der Studierendenausweis noch mit einem Lichtbild versehen ist. Zur Inanspruchnahme der unentgeltlichen Nutzung der Verbundverkehrsmittel im RVF täglich ab 19:00 Uhr sowie sonn- und feiertags bis jeweils Betriebsschluss können Studierende der Albert- Ludwigs-Universität und der Pädagogischen Hochschule Freiburg über den OnlineShop der Frei- burger Verkehrs AG (VAG) eine Online-Berechtigung je Semester beziehen. Die Berechtigung gilt nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Sofern keine Online-Berechtigung vorliegt, ist die unentgeltliche Nutzung nur in Verbindung mit einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung, einem amtlichen Lichtbildausweis sowie einem gültigen Studierendenausweis möglich. Der amtli- che Lichtbildausweis ist entbehrlich, sofern der Studierendenausweis noch mit einem Lichtbild ver- sehen ist.Verbundraumgrenze als Fahrberechtigung: 02 Xxxxxxxxxxxx

Appears in 1 contract

Samples: www.stoag.de

SemesterTicket. Das SemesterTicket ist eine persönliche Halbjahreskarte (jeweils Xxxxxx- bzw. Wintersemester) mit Geltung für das gesamte Verbundgebiet nur für die eingeschriebenen, nicht beurlaubten Studie- renden folgender Universitäten und Hochschulen ordentlich Studierenden einer Hochschule im Verbundraum, an denen VRR erhältlich. Voraussetzung ist ein Vertrag zwischen der verfassten Studierendenschaft (AStA) dieser Hochschule oder einer sonstigen legitimierten Person i.S.d. Hochschulfreiheitsgesetzes NRW dieser Hochschule und einem VRR-Verkehrsunternehmen über die Studierenden den entsprechenden Solidarbeitrag leisten: ▪ Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ▪ Pädagogische Hochschule Freiburg ▪ Hochschule für Musik Freiburg ▪ Katholische Hochschule Freiburg* ▪ Evangelische Hochschule Freiburg* ▪ Hochschule Macromedia, University of Applied Sciences ▪ Internationale Studien- und Berufsakademie, Studienort Freiburg (ISBA) (ehemAbnahme von SemesterTickets. IBA, bzwBerechtigt sind alle ASten i.S.d. International University of Cooperative Education - IUCE) Abweichend von den üblichen Semesterzeiträumen (Wintersemester: 01.10Hochschulfreiheitsgesetzes NRW oder einer sonstigen legitimierten Person i.S.d. – 31.03. / Xxxxxx- semester: 01.04. – 30.09.) beginnt und endet das Semester bei den mit * gekennzeichneten Hoch- schulen jeweils einen Monat früher (Wintersemester: 01.09. – 28. bzw. 29.02. / Sommersemester 01.03. – 31.08.). SemesterTickets gelten nur in Verbindung mit einem gültigen Studierendenausweis mit Foto, der Vor- und Zuname, Matrikelnummer und aktuelles Semester aufgedruckt hat sowie dem angegebe- nen Semesterzeitraum der jeweiligen Hochschule (Ausnahme: Xxxxxx-Xxxxxxx-Universität Frei- burg, Pädagogische Hochschule Freiburg, s. u.). In begründeten Ausnahmefällen gilt für neu eingeschriebene Studierende der oben genannten Hochschulen in deren ersten Studiensemester die Studienbescheinigung zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis als Nachweis bis zum Erhalt des Studierendenausweises. SemesterTickets berechtigen nicht zur kostenlosen Mitnahme von Personen. SemesterTickets sind nicht übertragbar. Die Benutzung der 1. Klasse der Xxxx mit SemesterTickets ist ausgeschlossen. Auch der Über- gang in die 1. Klasse ist nicht zulässig. Die Berechtigung zum Erwerb des SemesterTickets hat sich das Verkehrsunternehmen vom Stu- dierenden nachweisen zu lassen. Bei einer Fahrausweisprüfung sind SemesterTicket, Studieren- denausweis oder ggf. Studienbescheinigung und amtlicher Lichtbildausweis unaufgefordert vorzu- zeigen. SemesterTickets müssen lesbar mit Vor- und Zunamen und der auf dem Studierendenausweis ausgewiesenen Matrikelnummer versehen sein. Der Eintrag erfolgt mit Kugelschreiber. Die Vorlage eines gültigen Studierendenausweises der genannten Hochschulen berechtigt zur unentgeltlichen Nutzung der Verbundverkehrsmittel im RVF täglich ab 19:00 Uhr sowie sonn- und feiertags bis jeweils Betriebsschluss (siehe 6.1 dieser Tarifbestimmungen; Ausnahme: Albert- Ludwigs-Universität Freiburg, Pädagogische Hochschule Freiburg, s. u.). Diese Regelung gilt nicht für Studierende im Urlaubssemester. Bei Verlust oder Zerstörung eines SemesterTickets erhält der Fahrgast gegen ein Entgelt gemäß Entgelttabelle (Anlage 3 der Beförderungsbedingungen) bei Vorlage eines Kaufbelegs einmalig einen Ersatzfahrschein. Als verloren gemeldete Karten werden damit ungültig und sind bei Wie- derauffinden unverzüglich zurückzugeben. Sonderregelung: Studierende der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, der Pädagogischen Hoch- schule Freiburg, der Hochschule für Musik Freiburg und der Katholischen Hochschule Freiburg können das SemesterTicket als SemesterTicket Online über den OnlineShop der Freiburger Ver- kehrs AG (VAG) erwerbenHochschulfreiheitsgesetzes NRW. Das SemesterTicket Online gilt für beliebig häufige Fahrten im originären Geltungsbereich innerhalb der Region Nord oder Region Süd nur für den Inhaber. Das SemsterTicket ist nicht auf andere Personen übertragbar und gilt nur für den Inhaber in Verbindung mit einem amtlichen LichtbildausweisReisepass, sofern Personalausweis, Führerschein oder dem internationalen Studierendenausweis (und evtl. einer amtlichen Meldebescheinigung), aus dem der Studierendenausweis kein Lichtbild enthältWohnsitz hervorgeht. Sofern Studierende Meldet sich ein Studierender nach Beginn des Semesters verspätet zurück, so hat er keine Fahrberechtigung für den zurückliegenden Zeitraum des neuen Semesters. Gleiches gilt für die Immatrikulation. Die Fahrberechtigung erlischt bei Exmatrikulation. Eine Erstattung von Fahrgeld für Studierende, die die Hochschule im Laufe des Semesters verlassen, wird durch die Verkehrsunternehmen nicht vorgenommen. Weiterhin begründet die Nichtausnutzung des SemesterTickets keinen Anspruch auf Erstattung von Beförderungsentgelt. Ein Umtausch gegen andere Tickets ist ausgeschlossen. Das SemesterTicket gilt bei Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg 2. Wagenklasse. Der Übergang in die 1. Wagenklasse, auch mit ZusatzTicket, ist nicht möglich. Montags bis freitags ab 19.00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. eines Jahres ganztägig bis Betriebsschluss kann der Pädagogischen Hochschule Freiburg das SemesterTi- cket auf anderem Weg (Automat Inhaber eines SemesterTickets im originären Geltungsbereich eine Person unentgeltlich mitnehmen. Ein Fahrrad kann im originären Geltungsbereich, soweit im Rahmen der betrieblichen Belange möglich, ganztägig unentgeltlich mitgenommen werden. Eine Geltungsbereichserweiterung über den originären Geltungsbereich hinaus in die jeweilig andere Region Nord oder Süd ist für den Inhaber eines SemesterTickets durch Kauf eines ZusatzTickets pro Fahrt und ggf. mitgenommenen Fahrrad jederzeit möglich. Eine mitgenommene Person kann ab 19.00 Uhr montags bis freitags und an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. eines Jahres ganztägig durch Kauf eines ZusatzTickets pro Fahrt durch den Inhaber bei einer anderen Verkaufsstelle) erwerbenErweiterung des originären Geltungsbereichs in die jeweilig andere Region Nord oder Süd mitgenommenen werden. Der Studierendenausweis, die Immatrikulationsbescheinigung bzw. die „Studienbescheinigung“ – jeweils mit eingedruckter oder eingestempelter Fahrberechtigung – gilt als Ticket im Sinne des Verbundtarifs. Das SemesterTicket gilt für das jeweilige Semester wie folgt: Wintersemester: vom 1.9. bis einschl. 28./29.2. Sommersemester: vom 1.3. bis einschl. 31.8. • Universitäten Wintersemester: vom 1.10. bis einschl. 31.3. Sommersemester: vom 1.4. bis einschl. 30.9. Wohnt der Inhaber in folgenden Tarifzonen bzw. Geltungsbereichen des jeweiligen Übergangstarifs der Übergangstarifpartner, so gilt das Semes- terTicket nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis sowie einer gültigen Immatrikula- tionsbescheinigung SemesterTicket ebenfalls auf den Verkehrsmitteln (wie unten benannt) der jeweiligen Übergangstarifspartner für den direkten bzw. schnellstmöglichen Weg zwischen Wohnort und einem gültigen Studierendenausweis. Der amtliche Lichtbildausweis ist entbehrlich, sofern der Studierendenausweis noch mit einem Lichtbild versehen ist. Zur Inanspruchnahme der unentgeltlichen Nutzung der Verbundverkehrsmittel im RVF täglich ab 19:00 Uhr sowie sonn- und feiertags bis jeweils Betriebsschluss können Studierende der Albert- Ludwigs-Universität und der Pädagogischen Hochschule Freiburg über den OnlineShop der Frei- burger Verkehrs AG (VAG) eine Online-Berechtigung je Semester beziehen. Die Berechtigung gilt nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Sofern keine Online-Berechtigung vorliegt, ist die unentgeltliche Nutzung nur in Verbindung mit einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung, einem amtlichen Lichtbildausweis sowie einem gültigen Studierendenausweis möglich. Der amtli- che Lichtbildausweis ist entbehrlich, sofern der Studierendenausweis noch mit einem Lichtbild ver- sehen ist.Verbundraumgrenze als Fahrberechtigung: 02 Xxxxxxxxxxxx

Appears in 1 contract

Samples: www.regiobahn.de

SemesterTicket. Das SemesterTicket ist Mit den Studentenvertretungen oder mit Leitungen von Universitäten, Hochschulen und Berufsakademien in Hessen und Mainz kann eine persönliche Halbjahreskarte (jeweils Xxxxxx- bzw. Wintersemester) vom Regeltarif abweichende Vereinbarung getroffen werden, wonach jede im- matrikulierte Studentin/jeder immat- rikulierte Student zunächst mit Geltung für das gesamte Verbundgebiet für die eingeschriebenen, nicht beurlaubten Studie- renden folgender Universitäten dem Studentenausweis und Hochschulen im Verbundraum, an denen die Studierenden den entsprechenden Solidarbeitrag leisten: ▪ Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ▪ Pädagogische Hochschule Freiburg ▪ Hochschule für Musik Freiburg ▪ Katholische Hochschule Freiburg* ▪ Evangelische Hochschule Freiburg* ▪ Hochschule Macromedia, University of Applied Sciences ▪ Internationale Studien- und Berufsakademie, Studienort Freiburg (ISBA) (ehem. IBA, bzw. International University of Cooperative Education - IUCE) Abweichend von den üblichen Semesterzeiträumen (Wintersemester: 01.10. – 31.03. / Xxxxxx- semester: 01.04. – 30.09.) beginnt und endet das Semester bei den mit * gekennzeichneten Hoch- schulen jeweils einen Monat früher (Wintersemester: 01.09. – 28. bzw. 29.02. / Sommersemester 01.03. – 31.08.). SemesterTickets gelten nur in Verbindung mit einem gültigen Studierendenausweis mit Foto, der Vor- und Zuname, Matrikelnummer und aktuelles Semester aufgedruckt hat sowie dem angegebe- nen Semesterzeitraum der jeweiligen Hochschule (Ausnahme: Xxxxxx-Xxxxxxx-Universität Frei- burg, Pädagogische Hochschule Freiburg, s. u.). In begründeten Ausnahmefällen gilt für neu eingeschriebene Studierende der oben genannten Hochschulen in deren ersten Studiensemester die Studienbescheinigung zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis als Nachweis bis zum Erhalt des Studierendenausweises. SemesterTickets berechtigen nicht zur kostenlosen Mitnahme von Personen. SemesterTickets sind nicht übertragbar. Die Benutzung der 1. Klasse der Xxxx mit SemesterTickets ist ausgeschlossen. Auch der Über- gang in die 1. Klasse ist nicht zulässig. Die Berechtigung zum Erwerb des SemesterTickets hat sich das Verkehrsunternehmen vom Stu- dierenden nachweisen zu lassen. Bei einer Fahrausweisprüfung sind SemesterTicket, Studieren- denausweis oder ggf. Studienbescheinigung und amtlicher einem Lichtbildausweis unaufgefordert vorzu- zeigen. SemesterTickets müssen lesbar mit Vor- und Zunamen und der auf dem Studierendenausweis ausgewiesenen Matrikelnummer versehen sein. Der Eintrag erfolgt mit Kugelschreiber. Die Vorlage eines gültigen Studierendenausweises der genannten Hochschulen berechtigt zur unentgeltlichen Nutzung der Verbundverkehrsmittel im RVF täglich ab 19:00 Uhr sowie sonn- und feiertags bis jeweils Betriebsschluss (siehe 6.1 dieser Tarifbestimmungen; Ausnahme: Albert- Ludwigs-Universität Freiburg, Pädagogische Hochschule Freiburg, s. u.). Diese Regelung gilt nicht für Studierende im Urlaubssemester. Bei Verlust oder Zerstörung eines SemesterTickets erhält der Fahrgast gegen ein Entgelt gemäß Entgelttabelle (Anlage 3 der Beförderungsbedingungen) bei Vorlage eines Kaufbelegs einmalig einen Ersatzfahrschein. Als verloren gemeldete Karten werden damit ungültig und sind bei Wie- derauffinden unverzüglich zurückzugeben. Sonderregelung: Studierende der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, der Pädagogischen Hoch- schule Freiburg, der Hochschule für Musik Freiburg und der Katholischen Hochschule Freiburg können das SemesterTicket als SemesterTicket Online über den OnlineShop der Freiburger Ver- kehrs AG (VAG) erwerbenalle Verkehrsmittel des RMV benutzen kann. Das SemesterTicket Online gilt nur hat Gültigkeit im gesamten Verbundraum des RMV und seit dem Sommersemester 2011 in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweisden Übergangstarifgebieten zum Nordhessischen VerkehrsVerbund (NVV) und zum Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) und stellt eine nicht übertragbare, sofern der Studierendenausweis kein Lichtbild enthältpersonengebun- dene Zeitkarte dar. Sofern Studierende der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Die Gültigkeit be- schränkt sich jeweils auf das laufende Semester und der Pädagogischen Hochschule Freiburg das SemesterTi- cket auf anderem Weg (Automat oder bei einer anderen Verkaufsstelle) erwerben, gilt seit dem Sommerse- mester 2011 einen Kalendermonat im Voraus. Die Mitnahmeregelung nach Abschnitt A. 3.4.5 ist für das Semes- terTicket nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis sowie einer gültigen Immatrikula- tionsbescheinigung ausgeschlossen. Die Kalkulation erfolgt auf Basis des derzeitigen und einem gültigen Studierendenausweiserwarteten Modalsplit- anteils und der derzeitigen Tariferträge unter Beachtung des Wirtschaftlich- keitsgrundsatzes. Der amtliche Lichtbildausweis ist entbehrlich, sofern Wegen unterschie- dlicher Qualität der Studierendenausweis noch mit einem Lichtbild versehen ist. Zur Inanspruchnahme der unentgeltlichen Verkehrsangebo- te und unterschiedlicher Nutzung der Verbundverkehrsmittel im RVF täglich ab 19:00 Uhr sowie sonn- Angebote durch die Studierenden können die Preise des Semester- Tickets zwischen den Hochschul- standorten voneinander abweichen. Aufpreiskarten der DB AG nach 3.4.1 j) zu SemesterTickets sind ausgeschlossen. Studierende, denen der Ausbildungs- tarif nicht gewährt werden kann, sind grundsätzlich von der Nutzung des SemesterTickets ausgenommen. Wollen Studierende mit gültigem SemesterTicket zuschlagpflichtige Angebote nutzen, so ist der jeweils erforderliche Zuschlag zu erwerben. Werden von einem Unternehmen oder einer Organisation mehr als 500 Zeitkarten des Erwachsenentarifs gleichzeitig abgenommen und feiertags bis jeweils Betriebsschluss können Studierende der Albert- Ludwigs-Universität und der Pädagogischen Hochschule Freiburg über den OnlineShop der Frei- burger Verkehrs AG (VAG) eine Online-Berechtigung je Semester beziehenderen personenbezogene Verwendung si- chergestellt, so kann die Übertragbar- keit preisreduzierend herausgerech- net werden. Die Berechtigung gilt nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Sofern keine Online-Berechtigung vorliegt, ist die unentgeltliche Nutzung nur in Verbindung mit einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung, einem amtlichen Lichtbildausweis sowie einem gültigen Studierendenausweis möglich. Der amtli- che Lichtbildausweis ist entbehrlich, sofern der Studierendenausweis noch mit einem Lichtbild ver- sehen istEine Ermäßigung gemäß Abschnitt X. Xxxxxx 1.3.1 kann hierbei nicht zusätzlich gewährt werden.

Appears in 1 contract

Samples: www.heagmobilo.de