Servicegutschrift Musterklauseln

Servicegutschrift. 11.5.1 Erfüllt PTV die in diesen Bedingungen angegebene Verfügbarkeit einschließlich Zeiten der Nichtverfügbarkeit gem. Ziff. 11.5.2 nicht, kann der Kunde eine Servicegutschrift für Nichtverfügbarkeit wie in dieser Ziff. 11.5.1 beschrieben beantragen.‌ Die in dieser Ziff. 11.5.1 festgelegte Servicegutschrift ist der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden und die gesamte Haftung von PTV für die Nichtverfügbarkeit des PTV-Cloud-Dienstes. Die Servicegutschriften werden als Prozentsatz des gesamten monatlichen Nutzungsentgelts des Kunden wie folgt berechnet: 🠶 100% - 99,9%: 0% Servicegutschrift 🠶 99,89% - 99,0%: 10% Servicegutschrift 🠶 weniger als 99,0%: 20% Servicegutschrift Um einen Anspruch auf eine Servicegutschrift geltend zu machen, hat der Kunde innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Ende der Nichtverfügbarkeit einen vollständigen Bericht mit allen erforderlichen Informationen, insbesondere eine detaillierte Beschreibung des Vorfalls/der Vorfälle, Zeitpunkt und Dauer des Vorfalls, einen Netzwerk-Traceroute, die betroffene(n) URL(s) und alle vom Kunden unternommenen Versuche zur Behebung des Vorfalls, einzureichen. Dieser Bericht, einschließlich ausreichender Nachweise, ist innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Ende der Nichtverfügbarkeit per E- Mail an xxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxx.xxx einzureichen.
Servicegutschrift. Erfüllt PTV die in diesen Bedingungen angegebene Verfügbarkeit einschließlich Zeiten der Nichtverfügbarkeit gem. Ziff. 4.6.3 nicht, kann der Kunde eine Servicegutschrift für Nicht- verfügbarkeit wie in dieser Ziff. 4.6.2 beschrieben beantragen. Die in dieser Ziff. 4.6.2 festgelegte Servicegutschrift ist der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden und die gesamte Haftung von PTV für die Nichtverfügbarkeit der MyPTV-Cloud-Dienste. Die Servicegutschriften werden als Prozentsatz des gesamten mo- natlichen Nutzungsentgelts des Kunden wie folgt berechnet: Verfügbare Gesamtbetriebszeit pro Monat • 100% - 99,9%: 0% Servicegutschrift • 99,89% - 99,0%: 10% Servicegutschrift • weniger als 99,0%: 20% Servicegutschrift Um einen Anspruch auf eine Servicegutschrift geltend zu machen, hat der Kunde innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Ende der Nichtverfügbarkeit einen vollständigen Bericht mit allen erforderlichen Informationen, insbesondere eine detaillierte Beschreibung des Vorfalls/der Vorfälle, Zeitpunkt und Dauer des Vorfalls, einen Netzwerk-Traceroute, die be- troffene(n) URL(s) und alle vom Kunden unternommenen Versuche zur Behebung des Vor- falls, einzureichen. Dieser Bericht, einschließlich ausreichender Nachweise, ist innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Ende der Nichtverfügbarkeit per E-Mail an ordermanage- xxxx@xxxxxxxx.xxx einzureichen. Bestätigt PTV, dass die prozentuale Gesamtbetriebszeit in einem Monat, auf den sich die Anfrage des Kunden auf eine Servicegutschrift bezieht, unter 99,9% liegt, gewährt PTV dem Kunden eine Servicegutschrift. Servicegutschriften (i) können auf künftige Rechnungen an den Kunden angerechnet wer- den (d.h. auf Verlängerungen der Subscription, Nachbestellungen und Mehrkosten), (ii) können nicht in Geld umgetauscht oder in eine Entschädigung umgewandelt werden und
Servicegutschrift. Falls zutreffend, gewährt SAP die im Abschnitt 5 festgelegten jeweiligen Service-Level-Gutschriften.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde wird LEVANTE alle zur Berücksichtigung dieses Vertrages erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Der Kunde ist verpflichtet, LEVANTE seine vollständige und korrekte Wohnanschrift, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, die an ihn gerichteten Sendungen gegenüber den jeweiligen Absendern mit der korrekten Lieferadresse von LEVANTE zu versehen. Etwaige Irrtümer des Kunden und dadurch verursachte Fehllieferungen gehen nicht zu Lasten von LEVANTE. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Sendungen nicht gegen Beförderungsbedingungen des Transportunternehmens verstoßen. Der Kunde ist verpflichtet, die Sendung innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach der Benachrichtigung von LEAVTE abzuholen. Für eine darüber hinausgehende Lagerung kann LEVANTE eine zusätzliche Lagerungsgebühr erheben, deren Höhe der aktuellen Preisliste zu entnehmen ist. Der Kunde hat sich bei der Abholung der Sendung durch einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument auszuweisen. Die Abholung durch einen Bevollmächtigten des Kunden ist nur gegen Vorlage einer Vollmachtsurkunde gestattet, die die Person des Bevollmächtigten mit Vor- und Zuname ausweist. Der Bevollmächtigte muss bei der Abholung einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument vorlegen. Waren oder Gegenstände, deren Erwerb strafrechtlich oder behördlich verboten ist, dürfen durch den Kunden nicht über den Liefer- und Annahmeservice von LEVANTE bestellt werden. Dasselbe gilt für außergewöhnlich wertvolle Gegenstände wie Wertpapiere, Bargeld, Edelmetalle, Unikate, Uhren oder ähnliche Gegenstände. Gefährliche Ware darf durch den Kunden nicht im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bestellt werden. Der Kunde ist auch ohne eigenes Verschulden für Schäden verantwortlich, die durch gefährliche Ware, unzureichende Verpackung oder sonstige Gefährdungen in den Geschäftsräumen von LEVANTE an Personen oder Sachen entstehen. Die Lieferung von Tieren ist über die Annahmeservice von LEVANTE ausgeschlossen. Der Kunde hat dafür Gewähr zu leisten, dass die von ihm bestellte Ware keine Geruchsbelästigung in den Geschäftsräumen von LEVANTE auslöst.