Servicegutschrift Musterklauseln

Servicegutschrift. 9.5.5.1 Erfüllt PTV die in diesen Bedingungen angegebene Verfügbarkeit einschließlich Zeiten der Nichtverfügbarkeit gem. Ziff. 9.5.5.2 nicht, kann der VAR eine Servicegutschrift für Nichtverfügbarkeit wie in dieser Ziff. 9.5.5.1 beschrieben beantragen.‌ Die in dieser Ziff. 9.5.5.1 festgelegte Servicegutschrift ist der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des VAR und die gesamte Haftung von PTV für die Nichtverfügbarkeit des PTV-Cloud-Dienstes. Die Servicegutschriften werden als Prozentsatz des gesamten monatlichen Nutzungsentgelts des VAR wie folgt berechnet: 🠶 100% - 99,9%: 0% Servicegutschrift 🠶 99,89% - 99,0%: 10% Servicegutschrift 🠶 weniger als 99,0%: 20% Servicegutschrift. Um einen Anspruch auf eine Servicegutschrift geltend zu machen, hat der VAR innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Ende der Nichtverfügbarkeit einen vollständigen Bericht mit allen erforderlichen Informationen, insbesondere eine detaillierte Beschreibung des Vorfalls/der Vorfälle, Zeitpunkt und Dauer des Vorfalls, einen Netzwerk-Traceroute, die betroffene(n) URL(s) und alle vom VAR unternommenen Versuche zur Behebung des Vorfalls, einzureichen. Dieser Bericht, einschließlich ausreichender Nachweise, ist innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Ende der Nichtverfügbarkeit per E-Mail an xxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxx.xxx einzureichen. 9.5.5.2 Bei der Bestimmung der Nichtverfügbarkeit für die Berechnung einer Servicegutschrift bleiben Zeiten der Nichtverfügbarkeit unberücksichtigt, wenn‌ 🠶 die Nichtverfügbarkeit auf planmäßige Wartungsarbeiten zurückzuführen ist, welche zweiundsiebzig (72) Stunden zuvor angekündigt wurden; 🠶 die Nichtverfügbarkeit auf die Nutzung von Diensten, Soft- oder Hardware zurückzuführen ist, die nicht von PTV bereitgestellt werden, z.B. Software oder Dienste des VAR oder eines Dritten; 🠶 die Nichtverfügbarkeit auf Handlungen oder Unterlassungen von Mitarbeitern, Vertretern, Vertragspartnern oder Lieferanten des VAR zurückzuführen ist, oder auf Personen, die über die Konten oder Geräte autorisierter Nutzer Zugang zum PTV-Cloud-Dienst des VAR erhalten; 🠶 die Nichtverfügbarkeit auf Faktoren zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle der PTV liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ereignisse Höherer Gewalt; oder 🠶 der VAR gegen die Bedingungen des PTV Developer VAR-Vertrages (einschließlich der Zahlungsverpflichtungen gegenüber PTV) verstößt. 10 Professional Services‌
Servicegutschrift. Falls zutreffend, gewährt SAP die im Abschnitt 5 festgelegten jeweiligen Service-Level-Gutschriften.

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  • Anschrift Die Ausbildungsdauer verlängert sich aufgrund der Teilzeit um Monate. Soweit keine geschlechtsneutrale Formulierung gewählt wird, dient dies allein der Vereinfachung der Lesbarkeit. Auch dort werden alle Menschen angesprochen – unabhängig von ihrem Geschlecht (w/m/d). Die Ausbildungsdauer verkürzt sich vorbehaltlich der Entscheidung der zuständigen Stelle aufgrund um Monate.7 Die Berufsausbildung wird im Rahmen eines ausbildungsintegrierenden dualen Studiums absolviert. Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt am und endet am.8 Die Probezeit beträgt in Monaten9 einen zwei drei vier Die Ausbildung findet vorbehaltlich der Regelungen nach § 4 Nr. 12 dieses Vertrages in Das Ausbildungsverhältnis fällt in den Geltungsbereich des folgenden Tarifvertrages: Das Ausbildungsverhältnis fällt nicht in den Geltungsbereich eines gültigen Tarifvertrages. Der Ausbildende zahlt der/dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung; diese beträgt zurzeit monatlich brutto EUR im ersten zweiten dritten vierten Ausbildungsjahr. Die Vergütung setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen, die dem Vertrag als Anlage beigefügt werden.

  • SEPA-Lastschriftmandat Gläubiger-ID DE88ZZZ00000928033 / Mandatsreferenz MDT10027-00(Kundennr.)-000 Ich ermächtige Kabel- & Medienservice Jungnickel GmbH & Co. KG Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Kabel- & Medienservice Jungnickel GmbH & Co. KG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. _ _ _ _ Kreditinstitut (Name und BIC) IBAN Schneeberg, Ort, Datum und Unterschrift Der Telekommunikationsnetzbetreiber betreibt ein regional begrenztes Breitbandnetz. Über dieses Netz bietet der Telekommunikationsnetzbetreiber seinen Kunden Rundfunk, Internet und Telefonie sowie mit diesen Diensten zusammenhängende weitere Services an. Diese besonderen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „BesGB“) gelten für Vertragsverhältnisse, die im Hinblick auf den Bezug der TV, Internet- und/oder Telefoniedienste ab dem 16. Juli 2020 begründet oder geändert wurden. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich in folgender Reihenfolge aus dem Nutzungsvertrag inklusive der jeweiligen Preisliste, der Leistungsbeschreibung, diesen BesGB und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Im Fall von Widersprüchen der Bestimmungen der vorstehenden Dokumente gehen die Bestimmungen der jeweils zuerst genannten Dokumente denen der danach genannten Dokumente vor. Bezieht der Kunde neben dem TV-, Internet- und/oder Telefoniedienst weitere Dienste von dem Telekommunikationsnetzbetreiber, gelten darüber hinaus die weiteren Besonderen Geschäftsbedingungen für diese Dienste. Die BesGB finden auch Anwendung auf hiermit im Zusammenhang stehende Auskünfte, Beratungen, Wartungsarbeiten und Störungsbeseitigungen.

  • Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln. Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.

  • Schriftformerfordernis Die Ausübung des Rechts auf Rücktritt, Kündigung, Anfechtung oder Vertragsänderung bedarf der Schriftform. Die Ausübung des Rechts per Fax oder per E-Mail erfüllt die Schriftform nicht.

  • Kündigung nach Risikoerhöhung aufgrund Änderung oder Erlass von Rechtsvorschriften Bei Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.

  • Schriftform Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

  • Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgängig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rechnungsabschluss erteilt wurde.

  • Unterschrift Sofern die Karte ein Unterschriftsfeld vorsieht, hat der Karteninhaber die Karte nach Erhalt unverzüglich auf dem Unterschriftsfeld zu unterschreiben.

  • Übermittlung von Lastschriftdaten Bei SEPA-Firmen-Lastschriften können die Lastschriftdaten auch über das Nachrichtenübermittlungssystem der Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien und Rechenzentren in der Europäischen Union, in der Schweiz und in den USA weitergeleitet werden.

  • Nichtanzeige einer Anschriften- bzw. Namensänderung Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Entsprechendes gilt bei einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen.