Servicepauschale Musterklauseln

Servicepauschale. Bei jeder Anmietung wird eine einmalige Service-Pauschale erhoben. In der Service-Pauschale sind die gründliche Einweisung in die Funktionsweise des Reisemobiles, die Übergabe des Reisemobiles im betriebsbereiten Zustand, die Füllung der Propangasflaschen sowie eine Außenreinigung bei Rückgabe des Reisemobiles enthalten. Die Höhe der anfallenden Servicepauschale kann der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste entnommen werden.
Servicepauschale. Für die Serviceleistungen der Sparkasse entrichtet der Kunde die vereinbarte Vergütung. Die Sparkasse kann die Pauschale mit Wirkung für die Zukunft erhöhen. Hierüber wird sie den Kunden 6 Wochen vorher informieren. Der Kunde kann dann die Servicevereinbarung mit einer Frist von 4 Wochen zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Erhöhung kündigen.
Servicepauschale. Für Leistungsträger, die nicht über die technische Ausstattung verfügen, denen die Zeit fehlt oder die zu wenig Erfahrung mit dem Internet haben, bietet die regionale Touristinformation an, die laufende Pflege des Belegungskalenders zu übernehmen. Leistungsträger, die diesen Service nutzen möchten, melden Ihre Aktualisierungen umgehend schriftlich per Fax (z.B. mittels Sperrdatenblatt) oder E-Mail. Servicegebühr: 20 Euro netto pro Jahr5 □ Ich möchte den Belegungskalender durch den Datenhalter pflegen lassen. □ Im Interesse der Vereinfachung und Beschleunigung der Abwicklung wähle ich, als Vermieter, die Kontingentpflege per Internet über einen Mini-Account und pflege die Verfügbarkeiten selbstständig. Nur in Ausnahmefällen, wie technischen Problemen beim Internetzugang, erfolgt eine Eigenbelegung in schriftlicher Form (z.B. mittels Sperrdatenblatt) in Rücksprache und Abstimmung mit dem Datenhalter.
Servicepauschale. Die Servicepauschale von 129,- € enthält: Ausführliche Einweisung des Mieters in das Wohnmobil, sowie Rücknahme und Kontrolle nach Beendigung der Mietdauer.
Servicepauschale. 4.1 Für die von CORVICE erbrachten Serviceleistungen wird im Kauf- und Servicevertrag eine Servicepauschale und ab Überschreiten eines speziell vereinbarten Kopier- bzw. Druckvolumens zusätzlich ein bestimmter Seitenpreis vereinbart. CORVICE ist berechtigt, die Servicepauschale und/oder den Seitenpreis unter schriftlicher Voranzeige von 90 Tagen auf den ersten eines Monats zu erhöhen. Erhöht sich die Servicepauschale oder der Seitenpreis innerhalb eines Kalenderjahres um mehr als 5 % (exkl. MwSt.), ist der KUNDE berechtigt, innert einer Frist von 30 Tagen nach Erhalt der Preiserhöhungsanzeige das Vertragsverhältnis auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der nächsten Preiserhöhung schriftlich zu beenden (vgl. Ziffer 7 AGB).
Servicepauschale. 4.1 Für die von PRINTHOF erbrachten Serviceleistungen wird im Kauf- und Servicevertrag eine Servicepauschale und ab Überschreiten eines speziell vereinbarten Kopier- bzw. Druckvolumens zusätzlich ein bestimmter Seitenpreis ver- einbart. PRINTHOF ist berechtigt, die Servicepauschale und/oder den Seitenpreis unter schriftlicher Voranzeige von 90 Ta- gen auf den ersten eines Monats zu erhöhen. Erhöht sich die Servicepauschale oder der Seitenpreis innerhalb eines Kalenderjahres um mehr als 5 % (exkl. MwSt und Farb- Deckung), ist der KUNDE berechtigt, innert einer Frist von 30 Tagen nach Erhalt der Preiserhöhungsanzeige das Ver- tragsverhältnis auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der nächsten Preiserhöhung schriftlich zu beenden (vgl. Ziffer 7 AVB). Wird die Kalkulatorische Farbdeckung von 10% laufend überschritten, ist Printhof berechtigt die Preise entspre- chend der Effektiven Deckung anzupassen.
Servicepauschale. Eine Servicepauschale von 120,- Euro wird generell pro Miete erhoben. In der einmalig anfallenden Pauschale sind folgende Leistungen enthalten: - Einweisung und Rücknahme des Fahrzeuges -Außenreinigung -Gasfüllung und Toilettenchemie vor Reiseantritt Kann ein Fahrzeug in der gebuchten Fahrzeuggruppe zum Zeitpunkt der Übergabe nicht bereit gestellt werden, so ist der Vermieter berechtigt, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares oder größeres Wohnmobil bereitzustellen. Dadurch entstehen dem Mieter keine höheren Mietkosten. Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und akzeptiert werden, wird die Mietdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen erstattet. Kann der Vermieter kein Ersatzfahrzeug bereitstellen, kann er vom Vertrag zurücktreten. Soweit der Rücktritt nicht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Vermieters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung des gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters herrührt, bestehen insoweit keine Schadensersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter. Nach Vertragsabschluss ist durch den Mieter innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung von 30% des Mietpreises, mindestens jedoch € 300,00 zu leisten. Wird diese Anzahlung vom Mieter nicht fristgerecht geleistet, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Wird die Stornierung des Vertrages vom Mieter verlangt, fallen folgende Stornogebühren an: Bis zu 60Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises 59 Tage bis 21 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises Weniger als 21 Tage vor Mietbeginn: 95 % des Mietpreises mindestens jedoch € 300,- Euro. Der Rücktritt muss schriftlich angezeigt werden. Maßgeblich ist der Posteingangsstempel. Eine Rücktrittskostenversicherung kann mit dem Urlaubs-Schutz-Paket durch den Vermieter vermittelt werden. des Mietpreises erfolgt bis zur Fahrzeugrücknahme. Die Rücknahme ist im Mietvertrag festgelegt. Wird das Vermietfahrzeug vor der vereinbarten Zeit zurückgegeben, reduziert sich der Mietpreis nicht. Die Berechnung erfolgt mit Abfahrtstag ohne Ankunftstag. Nach Vertragsabschluss ist durch den Mieter innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung von 30 % des Mietpreises, mindestens 300,-- Euro zu leisten, die Restsumme ist bis spätestens 4 Wochen vor Mietantritt ohne weitere Aufforderung zu zahlen. Sofern der Mietpreis die Anzahlung übersteigt, ist der gesamte Mietpreis bei Vertragsabschluss fällig. Mahngebühren werden mit 10,-- Euro pro Mahnung berechnet. Bei der Übergabe des Vermietfahrzeuges ist e...
Servicepauschale. Für die Serviceleistungen der Sparkasse entrichtet der Kunde eine monatliche Gebühr. Diese richtet sich nach den bestellten Modulen: - Servicepauschale 2,00 € - zzgl. Modul EBICS 1,00 € - zzgl. Modul AZV 1,00 € - zzgl. Modul Enterprise 5,00 € Die Sparkasse wird hiermit ermächtigt, diese Pauschale zzgl. gesetzl. Mwst dem o. g. Konto jährlich (zur Jahresmitte) zu be- lasten. Die Sparkasse kann die Pauschale mit Wirkung für die Zukunft erhöhen. Insoweit wird ausdrücklich auf Nr. 17 Abs. 6 AGSp verwiesen.
Servicepauschale. Die vierteljährlich zu zahlende Servicepauschale berechtigt den Nutzer jeweils nach Ablauf von 3 Monaten zu einer erneuten Körperstatusfeststellung und einer darauf aufbauenden neuen Trainingsplanerstellung und dient ergänzend der Bereitstellung von Trainerpersonal auf der Trainingsfläche für individuelle Trainingsfragen während der Vertragslaufzeit.
Servicepauschale. Für die Serviceleistungen der Sparkasse gemäß 2.1., 2.3, und 2.4. entrichtet der Kunde 2,00 € je Monat. Die Sparkasse wird hiermit ermächtigt, diese Pauschale zzgl. gesetzl. Mwst dem o. g. Konto, bei der Sparkasse Ingolstadt Eichstätt jährlich (zur Jahresmitte) zu belasten. Die Sparkasse kann die Pauschale mit Wirkung für die Zukunft erhöhen. Hierüber wird sie den Kunden 6 Wochen vorher infor- mieren. Der Kunde kann dann die Servicevereinbarung mit einer Frist von 4 Wochen zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Erhöhung kündigen.