Servicepauschale Musterklauseln
Servicepauschale. Bei jeder Anmietung wird eine einmalige Service-Pauschale erhoben. In der Service- Pauschale sind die gründliche Ein-weisung in die Funktionsweise des Reisemobiles, die Übergabe des Reisemobiles im betriebsbereiten Zustand, die Füllung einer Propangasflasche sowie eine Außenreinigung bei Rückgabe des Reisemobiles enthalten. Die Höhe der anfallenden Servicepauschale kann der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste entnommen werden.
Servicepauschale. Für die Serviceleistungen der Sparkasse entrichtet der Kunde die vereinbarte Vergütung. Die Sparkasse kann die Pauschale mit Wirkung für die Zukunft erhöhen. Hierüber wird sie den Kunden 6 Wochen vorher informieren. Der Kunde kann dann die Servicevereinbarung mit einer Frist von 4 Wochen zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Erhöhung kündigen.
Servicepauschale. 4.1 Für die von CORVICE erbrachten Serviceleistungen wird im Kauf- und Servicevertrag eine Servicepauschale und ab Überschreiten eines speziell vereinbarten Kopier- bzw. Druckvolumens zusätzlich ein bestimmter Seitenpreis vereinbart. CORVICE ist berechtigt, die Servicepauschale und/oder den Seitenpreis unter schriftlicher Voranzeige von 90 Tagen auf den ersten eines Monats zu erhöhen. Erhöht sich die Servicepauschale oder der Seitenpreis innerhalb eines Kalenderjahres um mehr als 5 % (exkl. MwSt.), ist der KUNDE berechtigt, innert einer Frist von 30 Tagen nach Erhalt der Preiserhöhungsanzeige das Vertragsverhältnis auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der nächsten Preiserhöhung schriftlich zu beenden (vgl. Ziffer 7 AGB).
4.2 Während eines Service ausgedruckte Testseiten und leere Seiten (sogenannte „Service- und Fehlseiten“) sind in der Servicepauschale bzw. im Seitenpreis einkalkuliert und können nicht zusätzlich abgezogen werden.
Servicepauschale. Die Servicepauschale von 129,- € enthält: Ausführliche Einweisung des Mieters in das Wohnmobil, sowie Rücknahme und Kontrolle nach Beendigung der Mietdauer.
Servicepauschale. Für Leistungsträger, die nicht über die technische Ausstattung verfügen, denen die Zeit fehlt oder die zu wenig Erfahrung mit dem Internet haben, bietet die regionale Touristinformation an, die laufende Pflege des Belegungskalenders zu übernehmen. Leistungsträger, die diesen Service nutzen möchten, melden Ihre Aktualisierungen umgehend schriftlich per Fax (z.B. mittels Sperrdatenblatt) oder E-Mail. Servicegebühr: 20 Euro netto pro Jahr5 □ Ich möchte den Belegungskalender durch den Datenhalter pflegen lassen. □ Im Interesse der Vereinfachung und Beschleunigung der Abwicklung wähle ich, als Vermieter, die Kontingentpflege per Internet über einen Mini-Account und pflege die Verfügbarkeiten selbstständig. Nur in Ausnahmefällen, wie technischen Problemen beim Internetzugang, erfolgt eine Eigenbelegung in schriftlicher Form (z.B. mittels Sperrdatenblatt) in Rücksprache und Abstimmung mit dem Datenhalter.
Servicepauschale. Für die Serviceleistungen der Sparkasse entrichtet der Kunde eine monatliche Gebühr. Diese richtet sich nach den bestellten Modulen: - Servicepauschale 3,50 € - zzgl. Modul EBICS 1,00 € - zzgl. Modul AZV 1,00 € - zzgl. Modul Enterprise 5,00 € Die Sparkasse wird hiermit ermächtigt, diese Pauschale zzgl. gesetzl. Mwst dem o. g. Konto jährlich (zur Jahresmitte) zu be- lasten. Die Sparkasse kann die Pauschale mit Wirkung für die Zukunft erhöhen. Insoweit wird ausdrücklich auf Nr. 17 Abs. 6 AGSp verwiesen.
Servicepauschale. Für die Serviceleistungen der Sparkasse gemäß 2.1., 2.3, und 2.4. entrichtet der Kunde 2,00 € je Monat. Die Sparkasse wird hiermit ermächtigt, diese Pauschale zzgl. gesetzl. Mwst dem angegebenen Konto bei der Sparkasse Ingolstadt jährlich (zur Jahresmitte) zu belasten. Die Sparkasse kann die Pauschale mit Wirkung für die Zukunft erhöhen. Hierüber wird sie den Kunden 6 Wochen vorher infor- mieren. Der Kunde kann dann die Servicevereinbarung mit einer Frist von 4 Wochen zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Erhöhung kündigen.
Servicepauschale. 4.1 Für die von PRINTHOF erbrachten Serviceleistungen wird im Kauf- und Servicevertrag eine Servicepauschale und ab Überschreiten eines speziell vereinbarten Kopier- bzw. Druckvolumens zusätzlich ein bestimmter Seitenpreis ver- einbart. PRINTHOF ist berechtigt, die Servicepauschale und/oder den Seitenpreis unter schriftlicher Voranzeige von 90 Ta- gen auf den ersten eines Monats zu erhöhen. Erhöht sich die Servicepauschale oder der Seitenpreis innerhalb eines Kalenderjahres um mehr als 5 % (exkl. MwSt und Farb- Deckung), ist der KUNDE berechtigt, innert einer Frist von 30 Tagen nach Erhalt der Preiserhöhungsanzeige das Ver- tragsverhältnis auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der nächsten Preiserhöhung schriftlich zu beenden (vgl. Ziffer 7 AVB). Wird die Kalkulatorische Farbdeckung von 10% laufend überschritten, ist Printhof berechtigt die Preise entspre- chend der Effektiven Deckung anzupassen.
4.2 Während eines Service ausgedruckte Testseiten und leere Seiten (sogenannte „Service- und Fehlseiten“) sind in der Servicepauschale bzw. im Seitenpreis einkalkuliert und können nicht zusätzlich abgezogen werden.
Servicepauschale. Die halbjährlich zu zahlende Servicepauschale berechtigt den Nutzer jeweils nach Ablauf von 26 Wochen zu einer erneuten Körperstatusfeststellung und einer darauf aufbauenden neuen Trainingsplanerstellung und dient ergänzend der Bereitstellung von Trainerpersonal auf der Trainingsfläche für individuelle Trainingsfragen während der Vertragslaufzeit.
Servicepauschale. Die Servicepauschale geht aus dem dazugehörigen Angebot hervor. Arbeitszeit, An- und Abfahrtskosten des MB-Kundendiensttechnikers für eine definierte Anzahl an Zwischenbesuchen pro Jahr sind in der Servicepauschale enthalten. Weitere Zwischenbesuche werden laut aktuellem Kundendienst Preisblatt berechnet. Erforderliche Ersatzteile außerhalb der jährlichen Wartung werden nach Bedarf berechnet.
