SERVICEVEREINBARUNGEN Musterklauseln

SERVICEVEREINBARUNGEN. 12 Leistungen 1. Der Anbieter stellt einen House Manager Service im „THE FIZZ“. Zusätzlich stellt der Anbieter dem Mieter die Nutzung der Gemeinschaftsräume, der gemeinschaftlichen Einrichtungen im Haus und in den Außenanlagen sowie die Nutzung von Leihgeräten z. B. Playstation, Bügeleisen und -brett, Staubsauger, Brettspiele etc. zur Verfügung und veranstaltet in regelmäßigen Abständen The FIZZ-Events, an denen nur Mieter des THE FIZZ teilnehmen dürfen („THE FIZZ Service“). 2. Die Parteien stellen klar, dass der Anbieter den THE FIZZ Service für alle Bewohner des THE FIZZ anbietet und nur begrenzte Kapazitäten vorhält. Der Mieter hat daher nur einen Anspruch auf Mitbenutzung der begrenzten Kapazitäten zusammen mit den übrigen Bewohnern des THE FIZZ. Sollte die Nachfrage nach THE FIZZ Service die vorgehaltene Kapazität übersteigen, wird der Anbieter die vorgehaltene Kapazität nach sachlichen Kriterien (z.B. Reihenfolge der Anmeldungen) verteilen. Für die Gewährung des THE FIZZ Service (§ 12) ist der Mieter verpflichtet, an den Anbieter eine einmalige THE FIZZ- Servicepauschale von EUR Xxx inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer zu zahlen. Der Anbieter ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten gemäß diesem Abschnitt II (§§ 12 bis einschließlich 14) auf ein mit ihm im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen zu übertragen. Der Mieter stimmt solchen Übertragungen bereits hiermit zu. Die Übertragung ist dem Mieter in Textform anzuzeigen.
SERVICEVEREINBARUNGEN. 11 Leistungen 1. Der Anbieter stellt dem Mieter die nachfolgenden Serviceleistungen während der Vertragslaufzeit bereit: a) Gestattung der Mitnutzung folgender Räumlichkeiten auf dem Anwesen der urbanen Wohncommunity „HVNS“, Xxxxxxxxxxxxxx 0 xx 00000 Xxxxxxx während der Vertragslaufzeit: - Gemeinschaftsaufenthaltsräume einschließlich Dachgarten und Lounge; - Gemeinschaftsküche (sog. Cookery); - Grab & Go Kühlschränke (d.h. eine begrenzte Auswahl von Getränken und Snacks auf einzelnen Etagen); - Fitnessbereich (Gym); - Working Lounge / Library; - Coffee Lounge (d.h. eine begrenzte Auswahl von Kaffeespezialitäten auf einzelnen Etagen); - Grundausstattung der Küchenzeile im Apartment mit Küchenutensilien (z.B. Kaffeemaschine); - Elektronische Ausstattung des Apartments mit Smart-TV, Bluetooth-Box; - Einmaliges Welcome-Package bei Einzug; - Waschraum, Trockenraum (die Nutzung der Waschmaschinen und Trockner selbst ist kostenpflichtig); - Ausgewählte „HVNS“-Events, an denen nur Bewohner des HVNS teilnehmen dürfen (spezielle Events sind ggf. aufpreispflichtig); - Sicherheitsservice (CCTV, Schließanlagen, Security); - House Management Service und - Share-Magazine (App für eine begrenzte Auswahl von digitalen Zeitschriften/Magazinen; die jeweiligen Nutzungsbedingungen müssen akzeptiert werden). b) Der Anbieter stellt für den Mieter im HVNS während der Vertragslaufzeit einen Kleinstreparaturservice bereit. Im Rahmen des Kleinstreparaturservice übernimmt der Anbieter nach vorheriger Vereinbarung Kleinstreparaturen (z.B. tropfender Wasserhahn, defekte Toilettenspülung, Schrauben festziehen, etc.) in dem vom Mieter von der xxx angemieteten Apartment im HVNS, soweit der Reparaturbedarf nicht durch den Mieter verschuldet wurde. c) Der Anbieter stellt für den Mieter im HVNS einen Paketannahmeservice bereit. d) Der Anbieter stellt Leihgeräte (z.B. Bügeleisen und -brett, Staubsauger, etc.) zum vorübergehenden Gebrauch zur Verfügung. e) Die einmalige Endreinigung des vom Mieter von der xxx angemieteten Apartments im HVNS nach Beendigung des Wohnraummietvertrages. (zusammen „HVNS Service“). 2. Der Anbieter ist berechtigt, den Umfang des HVNS Services aus sachlichem Grund anzupassen, wenn die Anpassung dem Mieter unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters zumutbar ist. Der Anbieter ist insbesondere berechtigt, den HVNS Service einzustellen, zu reduzieren oder sonst anzupassen, wenn dies für eine Einstufung der Nutzung der Apartments im HVNS als Wohnnutzung erforderli...
SERVICEVEREINBARUNGEN. 1. Wir und der Kunde schließen über die von uns zu erbringenden Leistungen Einzelverträge ab. Im Einzelnen sind dies: a) Servicevereinbarung für Flur- förderzeuge, b) Servicevereinbarung für Regal- prüfungen, c) Servicevereinbarung Wartung & FEM d) Full-Servicevereinbarung. 2. Der Servicevertrag tritt mit Unter- zeichnung in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Servicevertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Kündigungen bedürfen der Schriftform. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. 3. Wird das vertragsgegenständliche Gerät stillgelegt oder verkauft, endet der Servicevertrag mit diesem Datum. Hierzu ist die rechtzeitige schriftliche Mitteilung, mindestens 4 Wochen vor dem nächstfälligen Servicetermin durch den Kunden an uns erforderlich. 4. Bleibt eine Mitteilung gemäß der Ziffer 3. durch den Kunden aus, so behalten wir uns vor, die Aufwandskosten für Anfahrt, Monteur, Kundendienstwagen und fahrzeugspezifische Teile in Rechnung zu stellen.

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  • Sondervereinbarungen Ist für eine bestimmte Sicherheit ein anderer Bewertungsmaßstab als der realisierbare Wert oder ist eine andere Deckungsgrenze oder ist eine andere Grenze für die Freigabe von Sicherheiten vereinbart, so sind diese maßgeblich.

  • Weitere Vereinbarungen 17.1 Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes* 17.1.1 Übergabe des Quellcodes* 17.1.2 Hinterlegung des Quellcodes*

  • Vereinbarung Jedes durch diese AGB geregelte rechtsverbindliche oder vertragliche Verhältnis zwischen Anbieter und Nutzer. Xxxx für Xxxxxx, die sich, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, in Brasilien aufhalten.

  • Besondere Vereinbarungen Special Terms

  • Lizenzvereinbarung XXXXX und ihre Lizenzgeber übernehmen keinerlei Haftung in Verbindung mit den Wertpapieren. Insbesondere, Der Lizenzvertrag zwischen Goldman Sachs & Co. und STOXX wird einzig und allein zu deren Gunsten und nicht zu Gunsten des Inhabers der Wertpapiere oder irgendeiner Drittperson abgeschlossen.

  • Zusätzliche Vereinbarungen Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

  • Betriebliche Altersversorgung Die Beschäftigten haben Anspruch auf Versicherung unter eigener Beteiligung zum Zwecke einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe des Tarifvertrages über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentli- chen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) bzw. des Tarifvertrages über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Altersvor- sorge-TV-Kommunal – (ATV-K) in ihrer jeweils geltenden Fassung.

  • Sonstige Vereinbarungen Sonstige Vereinbarungen:

  • Gesamte Vereinbarung 9.1 Sie sind damit einverstanden, dass dieser Rahmenvertrag und die durch schriftlichen Verweis in Bezug genommenen Angaben bzw. Informationen (darunter auch Hinweise auf Angaben, die dem Internet oder einschlägigen Oracle Richtlinien und Policies zu entnehmen sind) zusammen mit dem dazugehörigen Auftrag den gesamten Rahmenvertrag für Produkte und/oder Service Offerings, die von Ihnen bestellt wurden, darstellen und dass alle zuvor oder gleichzeitig, mündlich oder schriftlich getroffenen Vereinbarungen oder Abmachungen in Bezug auf derartige Produkte und/oder Service Offerings ersetzt. 9.2 Es wird ausdrücklich vereinbart dass die Bestimmungen des vorliegenden Vertrages und jeglicher Oracle Aufträge vorrangig gelten im Verhältnis zu den Bestimmungen, die gegebenenfalls in nicht von Oracle verwendeten Dokumenten des Kunden enthalten sind auch Purchase Orders und/oder Procurement Internet Portal, solche Bestimmungen die in nicht von Oracle verwendeten Dokumenten des Kunden enthalten sind auch Purchase Orders und/oder Portal haben keinerlei Geltung für bestellte Produkte und/oder Service Offerings. Sollten der/die Anhang/Anhänge und die Allgemeingültigen Bestimmungen widersprüchliche Bestimmungen enthalten, ist/sind der/die Anhang/Anhänge massgeblich. Sollten der Auftrag und dieser Rahmenvertrag widersprüchliche Bestimmungen haben, ist der Auftrag massgeblich. Änderungen zu diesem Rahmenvertrag und den dazugehörigen Aufträgen sind ausgeschlossen, ausser die Änderung erfolgt im gegenseitigen Einverständnis entweder schriftlich oder online im Oracle Store durch einen vertretungsberechtigten Mitarbeiter von Ihnen und Oracle. Jegliche Mitteilung nach diesem Rahmenvertrag erfolgt gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich.

  • Begriffsbestimmungen 2.1 Für die Vereinbarung werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert: