Short Term Incentive (STI) Musterklauseln

Short Term Incentive (STI). Der Short Term Incentive ist ein leistungsabhängiger Bonus mit einjähriger Performance Peri- ode. Die Performance Periode ist das jeweilige Geschäftsjahr. Maßgeblich für die Bemessung der Zielerreichung ist zum einen die Entwicklung der finanziellen Bemessungsgrundlagen Um- satz, EBIT Marge bereinigt sowie Free Cashflow. Zum anderen hängt der Short Term Incentive von den nicht-finanziellen Bemessungsgrundlagen ab, die die Entwicklung von Zielen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (Environment, Social and Governance) („ESG- Ziele“) abbilden. Die Bemessungsgrundlagen werden wie folgt gewichtet: EBIT Marge bereinigt und Free Cash- flow jeweils mit 30 %, Umsatz und ESG-Ziele jeweils mit 20 %. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, nach billigem Ermessen für künftige Geschäftsjahre die Bemessungsgrundlagen anders zu gewichten. Im Fall einer abweichenden Gewichtung wird diese im Vergütungsbericht offenge- legt und begründet. Der finale Auszahlungsbetrag des Short Term Incentives ergibt sich durch Multiplikation des im Dienstvertrag vereinbarten Zielwerts in Euro mit dem gewichteten arithmetischen Mittel der Zielerreichungen der finanziellen und nicht-finanziellen Bemessungsgrundlagen. Das Produkt wird anschließend mit dem individuellen Leistungsmultiplikator multipliziert. Der maximale Auszahlungsbetrag beträgt 200 % des Zielwerts („Cap“). Im Vergütungsbericht für das jeweilige Geschäftsjahr werden die Zielwerte und jeweiligen Zie- lerreichungen der finanziellen Bemessungsgrundlagen, der ESG-Ziele und der Kriterien des individuellen Leistungsmultiplikators veröffentlicht.
Short Term Incentive (STI). Über ein Short-Term Incentive (STI) wird eine variable Vergütung bei Erfüllung definierter Zielparameter auf Basis der jeweiligen Ergebnissituation und vereinbarter individueller Ziele pro Geschäftsjahr gewährt. Die variable Vergütung wird zum Teil im Folgejahr (60 %) und zum Teil (40 % als „Deferred-Komponente“) nach drei Jahren zur Auszahlung gebracht. Das STI setzt sich zusammen aus einem Jahreszielbonus und einem individuellen Zielbonus. Der Jahreszielbonus orientiert sich an Gruppenziele und regionalen Zielen, der individuelle Zielbonus an qualitativen und quantitativen Kriterien. Die Zielerfüllungsparameter (Zielwerte und Kalibrierung der Zielerfüllung) für den Jahreszielbonus und den individuellen Zielbonus werden vom Ausschuss des Aufsichtsrats für Vorstandsangelegenheiten, handelnd als personenident bestellter Vergütungsausschuss festgesetzt. Der Jahreszielbonus ist mit ca. zwei Drittel des Gesamtbonus gewichtet, der individuelle Zielbonus mit ca. einem Drittel. Von zentraler Bedeutung für das STI ist der Zielwert „Group Net Operating Profit before Financial Costs & Goodwill (NOP)“ im Rahmen des Jahreszielbonus. Liegt der festgestellte Zielerfüllungsfaktor des NOP unter 80 %, entfällt der Jahresbonus zur Gänze. Liegt der Zielerfüllungsfaktor unter 75 %, entfallt neben dem Jahresbonus auch der individuelle Bonus zu Gänze. Die Zielerfüllungsparameter werden für die einzelnen Vorstandsmitglieder ressortspezifisch bzw. abhängig von den konkreten Tätigkeiten und Aufgaben definiert.
Short Term Incentive (STI). Das Vorstandsmitglied erhält für seine Leistungen für die Gesellschaft einen Jahresbonus (STI) aufgrund der Erreichung kurzfristiger Ziele. Xxx liegt ein einjähriger Bemessungszeitraum zugrunde. Grundlage für die Ermittlung des STI ist das vom Aufsichtsrat genehmigte Budget des jeweiligen Geschäftsjahres. Der STI berechnet sich additiv aus mindestens zwei bis zu vier Kennzahlen, wobei alle Kennzahlen gleichwertig in die Ziel-Ermittlung einfließen. Die Kennzahlen werden zwischen Aufsichtsrat und dem Vorstandsmitglied jährlich neu vereinbart oder einseitig vorgegeben. Hierbei können sowohl finanzielle Ziele (z.B. Umsatz, EBITDA, Free Cashflow, ROCE, u.a.) wie auch individuelle oder strategische Ziele vereinbart werden. Die Vereinbarung der Kennzahlen erfolgt rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres. Eine nachträgliche Änderung der Zielwerte soll nicht vorgenommen werden. Die relevanten Kennzahlen werden in diesem Zusammenhang hinreichend klar definiert. Sofern nicht anderweitig vereinbart, geht die jeweilige Kennzahl mit ihrem jeweils erreichten Wert in den Zielerreichungsgrad ein. Der Zielwert des jeweiligen Leistungskriteriums entspricht einer Zielerreichung von 100 %. Der untere Schwellenwert beträgt die Überschreitung von 80 % und die Zielerreichung ist auf einen oberen Schwellenwert von 120 % begrenzt. Dadurch ergibt sich insgesamt folgende Zielerreichungskurve, wobei der STI bei zwischen den angegebenen Prozentsätzen liegender Zielerreichung jeweils linear interpoliert bzw. fortgeführt wird. Cap Zielwert 70% 80% 90% 100% 110% 120% 130% Zielerreichung in % Der maximale Auszahlungsbetrag aus dem STI ist insgesamt auf 120 % des Zielwerts begrenzt. Es gibt keine garantierte Mindestzielerreichung; die Auszahlung kann daher auch komplett entfallen. Die Zahlung des STI setzt eine Zielerreichung von über 80% voraus. Der STI ist dem Vorstandsmitglied nach Abzug der gesetzlichen Abgaben zusammen mit dem Gehalt für den Monat der Beschlussfassung über den jeweiligen Jahresabschluss auf der Jahreshauptversammlung folgenden Kalendermonat auszuzahlen. Verzögert sich die Beschlussfassung über die Feststellung länger als sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres, steht dem Vorstandsmitglied ein angemessener Abschlag auf den voraussichtlichen Jahresbonus zu. Ist das Vorstandsmitglied während eines Geschäftsjahres nicht von Anfang bis Ende im aktiven Dienst (z.B. aufgrund einer unterjährigen Beendigung des Dienstvertrages oder einer unterjährigen Freistellu...
Short Term Incentive (STI). Die Ermittlung des STI erfolgt auf Basis eines festgelegten Zielerreichungsgrads und individueller Ziele, die vom Aufsichtsrat festgelegt werden und auf die sich die Gesellschaft und das jeweilige Vorstandsmitglied vor jedem Geschäftsjahr einigen. Der STI wird als jährliche Bartantieme ge- zahlt und ist auf einen Höchstbetrag von EUR 140.000,00 (brutto) begrenzt. Bei einer Zielerrei- chung von bis zu 80 % erfolgt die Auszahlung proratarisch. Bei einer Zielerreichung von weniger als 80 % wird kein Bonus ausbezahlt. Zur Bemessung des STI im Geschäftsjahr 2021 wurden ein finanzielles Leistungskriterium, be- stehend aus zwei Komponenten, und ein nichtfinanzielles Leistungskriterium, bestehend aus ei- ner ESG-Komponente, festgelegt. Die Leistungskriterien gelten für alle Mitglieder des Vorstands, da die Ziele nur in Zusammenarbeit mit allen Vorstandsmitgliedern zu erreichen sind. Für die Festlegung der Zielerreichung werden das finanzielle Leistungskriterium und das nichtfinanzielle Leistungskriterium in einem Verhältnis von 6:4 gewichtet. Der Aufsichtsrat kann von der Möglichkeit Gebrauch machen, einen Multiplikator (Modifier) zur Anpassung des ermittelten Auszahlungsbetrags festzusetzen, um weitere nichtfinanzielle Leis- tungskriterien zu berücksichtigen.