Berechnung des Auszahlungsbetrags. Nach Ablauf des Geschäftsjahres errechnet der Aufsichtsrat im ersten Schritt den Auszahlungs- betrag aus dem STI nach folgender Formel: Im zweiten Schritt prüft der Aufsichtsrat, ob der berechnete Auszahlungsbetrag aus dem STI we- gen eines Malus i.S.d. Ziffer 3.4 zu kürzen oder wegen einer nachträglichen positiven Korrektur des Konzernabschlusses i.S.d. Ziffer 3.4 zu erhöhen ist. Der Auszahlungsbetrag aus dem STI ist auf maximal 200 % des Zielbetrags begrenzt. Der Aus- zahlungsbetrag ist zwei Wochen nach der ordentlichen Hauptversammlung der Bilfinger SE, der der Jahresabschluss für das betreffende Geschäftsjahr vorgelegt wird, zur Auszahlung fällig. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, im Falle von außergewöhnlichen Ereignissen oder Entwicklungen, die STI-Bedingungen nach billigem Ermessen sachgerecht anzupassen, soweit diese nicht bereits bei Ermittlung der tatsächlich erreichten Werte der wirtschaftlichen Erfolgsziele zu einer Berei- nigung geführt haben. Außergewöhnliche Ereignisse oder Entwicklungen können z. B. eine Ak- quisition oder eine Veräußerung eines Unternehmens bzw. von Teilen eines Unternehmens oder von Beteiligungen an Unternehmen, ein Zusammenschluss der Gesellschaft mit einem anderen Unternehmen, Änderungen der rechtlichen und/oder regulatorischen Rahmenbedingungen, eine wesentliche Änderung des Marktumfelds, Naturkatastrophen, Pandemien oder Kriege sein.
Berechnung des Auszahlungsbetrags. Nach Ablauf des Geschäftsjahres wird die Zielerreichung anhand folgender Formel er- mittelt: = individueller Zielbetrag x finanzieller Gesamtzielerreichungsgrad x ESG-Faktor. Sodann prüft der Aufsichtsrat, ob der Auszahlungsbetrag aufgrund eines Malus-Tat- bestands (dazu unter 3.3) zu kürzen ist. Der so ermittelte Auszahlungsbetrag ist zur Zahlung fällig im Monat nach der Billigung des Konzernabschlusses der Gesellschaft für das maßgebliche Geschäftsjahr. Der Auszahlungsbetrag aus dem Jahresbonus ist auf maximal 200 % des Zielbetrags begrenzt.
Berechnung des Auszahlungsbetrags. Der Auszahlungsbetrag des STI errechnet sich durch Multiplikation des Zielbetrags in Euro mit dem gewichteten arithmetischen Mittel aus den Zielerreichungen der finanziellen und nichtfinanziellen Er- folgsziele sowie dem individuellen Leistungsmultiplikator. Der Auszahlungsbetrag des STI ist auf 200 % des Zielbetrags begrenzt. Der so ermittelte Auszahlungsbetrag ist nach Billigung des Konzernabschlusses des maßgeblichen Ge- schäftsjahres der KION Group zur Zahlung fällig und wird, vorbehaltlich eines Malus gemäß Ziffer 6, mit der nächstmöglichen Gehaltsabrechnung ausgezahlt. Im Falle außergewöhnlicher Ereignisse oder Entwicklungen ist der Aufsichtsrat berechtigt, den errech- neten STI Auszahlungsbetrag so anzupassen, dass die außergewöhnlichen Effekte eliminiert werden. Außergewöhnliche Ereignisse oder Entwicklungen können z. B. sein eine wesentliche Akquisition oder Veräußerung einer Gesellschaft bzw. von Teilen einer Gesellschaft oder von Beteiligungen an Gesell- schaften, ein Zusammenschluss mit einer anderen Gesellschaft, hohe Inflation oder wesentliche Ände- rungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden oder wesentliche Schwankungen der Wechsel- kurse, die nicht in der Strategie und Planung von KION oder dem daraus abgeleiteten Zielkorridor be- rücksichtigt wurden.
Berechnung des Auszahlungsbetrags. Nach Ablauf des Geschäftsjahres wird die Zielerreichung anhand folgender Formel ermittelt: Sodann prüft der Aufsichtsrat, ob der Auszahlungsbetrag aufgrund eines Malus-Tatbestands (dazu unter Ziffer B.I.3.3) zu kürzen ist. Der so ermittelte Auszahlungs- betrag ist zur Zahlung fällig im Monat nach der Billigung des Konzernabschlusses der Gesellschaft für das maßgebliche Geschäftsjahr. Der Auszahlungsbetrag aus dem Jahres- bonus ist auf maximal 180 % des Zielbetrags begrenzt.