Sicherheitshinweise. Zur Absicherung gegen unbefugte Nutzung des Telefonanschlusses ist der Zugang zum SIP-Telefoniedienst nur mit korrekten Zugangsdaten mög- lich. wirsNET teilt dem Kunden die Zugangsdaten vor Vertragsbeginn mit. Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor Missbrauch zu schützen. Der Schutz kundenseitiger Systeme (z. B. TK-Anlagen, Endgeräte) gegen unberechtigte Zugriffe Dritter, insbesondere aus öffentlichen Telefon- und Datennetzen liegt in der Verantwortung des Kunden. Die Prüfung, Bewertung oder Verbesserung des Schutzniveaus der kundenseitigen Systeme ist kein Bestandteil der Leistung von wirsNET. Die Verwendung ungeeigneter Endgeräte kann zu Einschränkungen bei Funktionalität des Anschlusses und Qualität der Verbindungen führen. wirs- NET kann die Kompatibilität einzelner Endgeräte mit dem Telefonanschluss von wirsNET nicht garantieren. Die Übermittlung von Faxnachrichten durch Faxgeräte erfolgt gemäß dem Standard T.30 (Fax Gruppe 3). Einzelne Faxgeräte weichen vom Standard ab, wodurch Inkompatibilitäten zu Endgeräten bestehen können, die die Faxübertragung beeinträchtigen können. Als IP-basierender Sprachübertragungsdienst kann der Telefonie-Dienst von wirsNET technisch bedingt nicht alle Funktionalitäten eines klassischen ISDN- oder Analoganschlusses abbilden. Insbesondere ISDN-Datenverbindungen (z. B. EC-Cash-Terminal, ISDN-Modemverbindungen), analoge Modemverbindungen (z. B. Frankiermaschine, Brandmeldeanlage) sowie die Amts-Fernspeisung können nicht gewährleistet werden. Der Telefonanschluss von wirsNET unterstützt standardmäßig den Codec G.711 A-Law mit einer Paketlänge (p-time) von 20 Millisekunden. Die Unterstützung weiterer Codecs und abweichender Paketlängen ist abhängig von den Endgeräten des Kunden und der Gegenstelle sowie eventuell betei- ligter Gateways. wirsNET erbringt im Rahmen des Telefonie-Dienstes keine Transcodierung.
Appears in 1 contract
Sicherheitshinweise. Zur Absicherung gegen unbefugte Nutzung des Telefonanschlusses ist der Zugang zum SIP-Telefoniedienst nur mit korrekten Zugangsdaten mög- lich. wirsNET HABNET teilt dem Kunden die Zugangsdaten vor Vertragsbeginn mit. Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor Missbrauch zu schützen. Der Schutz kundenseitiger Systeme (z. B. TK-Anlagen, Endgeräte) gegen unberechtigte Zugriffe Dritter, insbesondere aus öffentlichen Telefon- und Datennetzen liegt in der Verantwortung des Kunden. Die Prüfung, Bewertung oder Verbesserung des Schutzniveaus der kundenseitigen Systeme ist kein Bestandteil der Leistung von wirsNETHABNET. Die Verwendung ungeeigneter Endgeräte kann zu Einschränkungen bei Funktionalität des Anschlusses und Qualität der Verbindungen führenfüh- ren. wirs- NET HABNET kann die Kompatibilität einzelner Endgeräte mit dem Telefonanschluss von wirsNET HABNET nicht garantieren. Die Übermittlung von Faxnachrichten durch Faxgeräte erfolgt gemäß dem Standard T.30 (Fax Gruppe 3). Einzelne Faxgeräte weichen vom Standard ab, wodurch Inkompatibilitäten zu Endgeräten bestehen können, die die Faxübertragung beeinträchtigen können. Als IP-basierender Sprachübertragungsdienst kann der Telefonie-Dienst von wirsNET HABNET technisch bedingt nicht alle Funktionalitäten eines klassischen ISDN- oder Analoganschlusses abbilden. Insbesondere ISDN-Datenverbindungen (z. B. EC-Cash-Terminal, ISDN-Modemverbindungen), analoge Modemverbindungen (z. B. Frankiermaschine, Brandmeldeanlage) sowie die Amts-Fernspeisung können nicht gewährleistet werden. Der Telefonanschluss von wirsNET HABNET unterstützt standardmäßig den Codec G.711 A-Law mit einer Paketlänge (p-time) von 20 Millisekunden. Die Unterstützung weiterer Codecs und abweichender Paketlängen ist abhängig von den Endgeräten des Kunden und der Gegenstelle sowie eventuell betei- ligter Gateways. wirsNET HABNET erbringt im Rahmen des Telefonie-Dienstes keine Transcodierung.
Appears in 1 contract
Sicherheitshinweise. Zur Absicherung gegen unbefugte Nutzung des Telefonanschlusses ist der Zugang zum SIP-Telefoniedienst nur mit korrekten Zugangsdaten mög- licha. Der Einsatz kann vom Piloten oder dem Flugleiter jederzeit aus Si- cherheitsgründen abgebrochen werden. wirsNET teilt dem Kunden die Zugangsdaten vor Vertragsbeginn mitDies gilt auch bei schlechten Sicht- bzw. Wetterbedingungen.
b. Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor Missbrauch zu schützen. Der Schutz kundenseitiger Systeme elektrobetriebenen Multicopter dürfen nicht unmittelbar über unbeteiligten Personen (z. B. TK-Anlagen, Endgerätebei öffentlichen Veranstaltungen) gegen unberechtigte Zugriffe Dritter, insbesondere aus öffentlichen Telefon- bzw. über Publikum eingesetzt werden. Der Blimp kann nach vorheriger Einzelfallklärung mit der zuständigen Luftbehörde auch über Publikum eingesetzt werden.
c. Der maximale Aktionsradius des Multicopters beträgt je nach Umge- bung und Datennetzen liegt in Größe des Flugsystems zwischen 50 und 250 m bei einer ma- ximalen Flughöhe von ca. 100 m über dem Pilotenstandort. Der Blimp hat einen größeren Aktionsradius. Es muss immer direkter Sichtkontakt zwischen Fluggerät und Pilot bestehen.
d. Je nach Anforderung kann der Verantwortung Multicopter bis Windstärke 5 Bft (35 km/h) eingesetzt werden. Der Kleincopter ist bis 4 Bft (20 km/h) ein- setzbar. Der Blimp ist bis 3 Bft (15 km/h) einsetzbar (Windböen max. 25 km/h).
e. Sämtliche geplanten Einsätze sind mit TVN rechtzeitig vor dem Ein- satz im Detail abzustimmen. Beim Einsatz des KundenBlimps ist eine Vorbesich- tigung der zu filmenden Locations notwendig. Die Prüfung, Bewertung oder Verbesserung Für die Start- und Lande- flächen des Schutzniveaus der kundenseitigen Systeme ist kein Bestandteil der Leistung von wirsNETBlimps sind besondere Vorkehrungen zu treffen. Die Verwendung ungeeigneter Endgeräte kann zu Einschränkungen bei Funktionalität des Anschlusses und Qualität der Verbindungen führen. wirs- NET kann die Kompatibilität einzelner Endgeräte Diese sind mit dem Telefonanschluss zuständigen Flugleiter von wirsNET nicht garantierenTVN zu klären.
f. Alle sicherheitsrelevanten Fragen müssen rechtzeitig im Vorfeld mit TVN besprochen werden.
g. Auf öffentlichem Gelände gelten gesonderte Sicherheitsmaß- nahmen, die im Vorfeld besprochen werden müssen.
h. Schauspieler oder andere Personen (z.B. Darsteller, Kameraleute, Komparsen etc.), die entgegen vorbezeichnetem Anraten auf eigenen Wunsch oder auf Wunsch des Vertragspartners in irgendeiner Form im Gefahrenbereich des Fluggerätes tätig werden, haben etwaige Verlet- zungen und entstehende Schäden selbst zu vertreten. Die Übermittlung Risiken, die durch vorbeschriebenen Einsatz von Faxnachrichten durch Faxgeräte erfolgt gemäß Personen entstehen, sind vom Vertrags- partner ausdrücklich zu versichern.
i. Soweit TVN den Vertragspartner vor dem Standard T.30 Einsatz auf besondere Ri- siken des Einsatzes hinweist (Fax Gruppe 3z.B. Einsatz über Wasser, Einsatz über me- tallischem Gelände etc.), der Vertragspartner jedoch gleichwohl einen Einsatz wünscht, haftet der Vertragspartner für sämtliche Schäden, die sich aus der Verwirklichung des von TVN benannten Risikos ergeben. Einzelne Faxgeräte weichen vom Standard ab§ 2 Besondere Bestimmungen für die Anmietung von Studios/Räumen/Geräten/Fundusgegenständen
(1) Mietgegenstand/Benutzungszeit
a. Mit Abschluss des Mietvertrags über die im Einzelvertrag festge- legten Mietsachen (Aufnahme- und Musikstudios usw.) übernimmt der Vertragspartner die Verpflichtung, wodurch Inkompatibilitäten sämtliche Dekorationsgegenstände, technisches Gerät, Fundusgegenstände, alle für die Herstellung der Produktion – einschließlich der Außenaufnahmen – benötigten Ein- richtungen, technische Leistungen und vergleichbare Leistungen aus- schließlich von TVN zu Endgeräten bestehen könnenbeziehen. Hiervon ist besonders die Inanspruch- nahme der Misch-, Musik- und Schneideräume sowie der elektronischen Produktionstechniken betroffen, die die Faxübertragung beeinträchtigen könnenEndfertigung der Produktion nach Abschluss der Dreharbeiten umfasst.
b. Sofern nichts Anderes vereinbart ist, stehen die vermieteten Räume und Gegenstände dem Vertragspartner grundsätzlich nur an Werkta- gen zur Verfügung. Als IP-basierender Sprachübertragungsdienst kann Arbeiten an Wochenenden und gesetzlichen Feier- tagen sind mit der Telefonie-Dienst Zentraldisposition oder dem Ansprechpartner von wirsNET technisch bedingt nicht alle Funktionalitäten eines klassischen ISDN- oder Analoganschlusses abbilden. Insbesondere ISDN-Datenverbindungen (z. B. EC-Cash-Terminal, ISDN-Modemverbindungen), analoge Modemverbindungen (z. B. Frankiermaschine, Brandmeldeanlage) sowie die Amts-Fernspeisung können nicht gewährleistet werdenTVN im Einzelfall rechtzeitig zu vereinbaren. Der Telefonanschluss von wirsNET unterstützt standardmäßig den Codec G.711 A-Law mit Vertragspartner ist ver- pflichtet, die vereinbarten Termine wie Beginn und Beendigung einzu- halten. Übernimmt der Vertragspartner die gemieteten Räume oder Gegenstände nicht zum vereinbarten Terminbeginn, so ist er dennoch zur Zahlung der Miete ab diesem Termin verpflichtet.
c. TVN ist berechtigt, die erforderlichen Vorkehrungen für die Reinigung zu Lasten des Vertragspartners zu treffen, soweit der Vertragspartner diese nicht selbst bis 24 Uhr des letzten Tages der Überlassung vollstän- dig vornimmt. Für jeden Tag, an welchem die vertraglich vermieteten Räume einschließlich der Nebenräume nicht besenrein sind, steht TVN ein pauschalierter Schadenersatzanspruch in Höhe einer Paketlänge vollen Studi- omiete (p-timeTagesmiete) von 20 Millisekundenzu. Die Unterstützung weiterer Codecs Der Vertragspartner trägt auch die Müll- und abweichender Paketlängen ist abhängig von den Endgeräten des Kunden und der Gegenstelle sowie eventuell betei- ligter GatewaysSchuttabfuhr, die ihm zum jeweils geltenden Tagespreis zzgl. wirsNET erbringt im Rahmen des Telefonie-Dienstes keine Transcodierung15 % Ser- vice Fee in Rechnung gestellt wird. Dem Vertragspartner bleibt nach- gelassen, nachzuweisen, dass TVN kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sicherheitshinweise. Zur Absicherung gegen unbefugte Nutzung des Telefonanschlusses ist der Zugang zum SIP-Telefoniedienst nur mit korrekten Zugangsdaten mög- lich. wirsNET SFT-NET teilt dem Kunden die Zugangsdaten vor Vertragsbeginn mit. Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor Missbrauch zu schützen. Der Schutz kundenseitiger Systeme (z. B. TK-Anlagen, Endgeräte) gegen unberechtigte Zugriffe Dritter, insbesondere aus öffentlichen Telefon- und Datennetzen liegt in der Verantwortung des Kunden. Die Prüfung, Bewertung oder Verbesserung des Schutzniveaus der kundenseitigen Systeme ist kein Bestandteil der Leistung von wirsNETSFT-NET. Die Verwendung ungeeigneter Endgeräte kann zu Einschränkungen bei Funktionalität des Anschlusses und Qualität der Verbindungen führen. wirs- SFT- NET kann die Kompatibilität einzelner Endgeräte mit dem Telefonanschluss von wirsNET SFT-NET nicht garantieren. Die Übermittlung von Faxnachrichten durch Faxgeräte erfolgt gemäß dem Standard T.30 (Fax Gruppe 3). Einzelne Faxgeräte weichen vom Standard ab, wodurch Inkompatibilitäten zu Endgeräten bestehen können, die die Faxübertragung beeinträchtigen können. Als IP-basierender Sprachübertragungsdienst kann der Telefonie-Dienst von wirsNET SFT-NET technisch bedingt nicht alle Funktionalitäten eines klassischen ISDN- oder Analoganschlusses abbilden. Insbesondere ISDN-Datenverbindungen (z. B. EC-Cash-Terminal, ISDN-Modemverbindungen), analoge Modemverbindungen (z. B. Frankiermaschine, Brandmeldeanlage) sowie die Amts-Fernspeisung können nicht gewährleistet werden. Der Telefonanschluss von wirsNET SFT-NET unterstützt standardmäßig den Codec G.711 A-Law mit einer Paketlänge (p-time) von 20 Millisekunden. Die Unterstützung weiterer Codecs und abweichender Paketlängen ist abhängig von den Endgeräten des Kunden und der Gegenstelle sowie eventuell betei- ligter Gateways. wirsNET SFT-NET erbringt im Rahmen des Telefonie-Dienstes keine Transcodierung.
Appears in 1 contract
Sicherheitshinweise. Zur Absicherung gegen unbefugte Nutzung des Telefonanschlusses ist der Zugang zum SIP-Telefoniedienst nur mit korrekten Zugangsdaten mög- lichmöglich. wirsNET CLEVERNET teilt dem Kunden die Zugangsdaten vor Vertragsbeginn mit. Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor Missbrauch zu schützen. Der Schutz kundenseitiger Systeme (z. B. TK-Anlagen, Endgeräte) gegen unberechtigte Zugriffe Dritter, insbesondere aus öffentlichen Telefon- und Datennetzen liegt in der Verantwortung des Kunden. Die Prüfung, Bewertung oder Verbesserung des Schutzniveaus der kundenseitigen Systeme ist kein Bestandteil der Leistung von wirsNETCLEVERNET. Die Verwendung ungeeigneter Endgeräte kann zu Einschränkungen bei Funktionalität des Anschlusses und Qualität der Verbindungen führenfüh- ren. wirs- NET CLEVERNET kann die Kompatibilität einzelner Endgeräte mit dem Telefonanschluss von wirsNET CLEVERNET nicht garantieren. Die Übermittlung von Faxnachrichten durch Faxgeräte erfolgt gemäß dem Standard T.30 (Fax Gruppe 3). Einzelne Faxgeräte weichen vom Standard ab, wodurch Inkompatibilitäten zu Endgeräten bestehen können, die die Faxübertragung beeinträchtigen können. Als IP-basierender Sprachübertragungsdienst kann der Telefonie-Dienst von wirsNET CLEVERNET technisch bedingt nicht alle Funktionalitäten eines klassischen klas- sischen ISDN- oder Analoganschlusses abbilden. Insbesondere ISDN-ISDN- Datenverbindungen (z. B. EC-Cash-Terminal, ISDN-Modemverbindungen), analoge Modemverbindungen (z. B. Frankiermaschine, Brandmeldeanlage) sowie die Amts-Fernspeisung können nicht gewährleistet werden. Der Telefonanschluss von wirsNET CLEVERNET unterstützt standardmäßig den Codec G.711 A-Law mit einer Paketlänge (p-time) von 20 Millisekunden. Die Unterstützung weiterer Codecs und abweichender Paketlängen ist abhängig von den Endgeräten des Kunden und der Gegenstelle sowie eventuell betei- ligter be- teiligter Gateways. wirsNET CLEVERNET erbringt im Rahmen des Telefonie-Dienstes keine Transcodierung.
Appears in 1 contract