Sicherheitsvorkehrungen. 31.1 Die Verkehrssicherungspflicht einer Arbeitsein- richtung hat der Auftragnehmer zu erfüllen. Alle im Zu- sammenhang mit seiner Leistung erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen hat der Auftragnehmer selbst zu treffen und nach den Bestimmungen der Un- fallverhütungsvorschriften eigenverantwortlich einzu- richten, zu unterhalten und ggf. zu ergänzen. 31.2 Werden vorhandene Sicherheitsvorkehrungen wie Schutzabdeckungen, Geländer, Treppen u. a. zur Erbringung der Leistung vorübergehend entfernt, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die entfernten Vorrich- tungen fachgerecht und sicher nach Erbringung der Leistung wieder anzubringen. Für die Dauer der Ent- fernung hat der Auftragnehmer alle Gefahrstellen durch geeignete Maßnahmen auf eigene Kosten zu sichern. 31.3 Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die durch Verletzung der vorgenannten Verkehrssiche- rungspflichten an Elma gehörenden Gegenständen entstehen. Falls Elma von Dritten wegen Personen- oder Sachschäden, die durch Verletzung der vorge- nannten Verkehrssicherungspflichten entstehen, in Anspruch genommen wird, ist der Auftragnehmer ver- pflichtet, Elma von der Haftung freizustellen. 31.4 Soweit der Auftragnehmer Arbeiten im räumli- chen Bereich des Betriebsgeländes von Xxxx xxxxxxx- tet, gelten die Berufsgenossenschaftlichen Vorschrif- ten für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie die Sicherheitsbestimmungen von Elma, die auf An- frage kostenlos übermittelt werden.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Sicherheitsvorkehrungen. 31.1 18.1. Die Verkehrssicherungspflicht einer Arbeitsein- richtung hat Sicherheits-Charta der Auftragnehmer zu erfüllenSUVA und die damit zur Einhaltung von allgemein anerkannten Sicherheitsregeln, insbesondere der «Lebenswichtigen Regeln» (STOPP bei Gefahr / Gefahr beheben / Weiterarbeiten), sowie der Durchsetzung dieser Regeln auch gegenüber externen Partnern, ist durch den Unternehmer vollumfäng- lich einzuhalten. Alle im Zu- sammenhang mit seiner Leistung erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen hat Der Unternehmer bestätigt, dass er die Weisung der Auftragnehmer selbst zu treffen Grüner Deal Swiss GmbH. betreffend Sicherheit und nach den Bestimmungen der Un- fallverhütungsvorschriften eigenverantwortlich einzu- richten, zu unterhalten und ggf. zu ergänzenGesundheitsschutz zur Kenntnis genommen hat.
31.2 Werden vorhandene Sicherheitsvorkehrungen wie Schutzabdeckungen18.2. Der Unternehmer verpflichtet sich, alle geltenden Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Richtlinien des Bundes über die Arbeitssicherheit, sowie die einschlägigen Weisungen und Richtlinien der SUVA, insbeson- dere: − das Unfallversicherungsgesetz (UVG) und Arbeitsgesetzt (ArG) − die Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (Bauarbeiterverordnung; Bau AV) − sämtliche relevanten SUVA-Richtlinien etc. sowie alle Weisungen und Vorschriften der Grüner Deal Swiss GmbH., insbesondere die Weisung betreffend Sicherheit und Gesundheitsschutz, einzuhalten. lnsbesondere hat er die Baustelle durch Abschrankungen, Warntafeln, Beleuchtung, Geländer, Treppen u. a. zur Erbringung der Leistung vorübergehend entferntSturmsicherung, ist der Auftragnehmer verpflichtetetc. zu sichern. Entfernte Sicherungen, die entfernten Vorrich- tungen fachgerecht Abschrankungen, Absperrungen etc. sind umgehend wieder herzurich- ten und sicher nach Erbringung der Leistung wieder anzubringen. Für die Dauer der Ent- fernung hat der Auftragnehmer alle Gefahrstellen durch geeignete Maßnahmen auf eigene Kosten zu sichern.
31.3 18.3. Der Auftragnehmer Unternehmer hat der Grüner Deal Swiss GmbH. vor Beginn der Arbeiten ein Konzept aller vorgesehenen Sicherheitsvorkehrungen und Arbeitsanweisungen vorzulegen. Er verpflichtet sich, die Vorschriften gemäss Art. 13.2 in seinem Sicherheitskonzept umzusetzen und auch beigezogene Dritte zur Einhaltung dieser Vorschriften zu verpflichten.
18.4. Der Grüner Deal Swiss GmbH. steht bei Nichtbeachten der vertraglichen, gesetzlichen oder sich aus Normen ergebenden Sicherheitsbestimmungen durch den Unternehmer und/oder von ihm beigezogene Dritte jederzeit und ohne Abmahnung das Recht zu, die sofortige Einstellung der Arbeiten des Unternehmers zu verlangen, bis die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen durch den Unternehmer nachgewiesen ist. Der Unternehmer haftet für und trägt alle Schäden, Folgen einer solchen Arbeitseinstellung. Insbesondere entbindet die durch Verletzung Einstellung der vorgenannten Verkehrssiche- rungspflichten an Elma gehörenden Gegenständen entstehenArbeiten bzw. Falls Elma von Dritten wegen Personen- oder Sachschäden, die durch Verletzung der vorge- nannten Verkehrssicherungspflichten entstehen, in Anspruch genommen wird, ist der Auftragnehmer ver- pflichtet, Elma ein Baustellenverbot den Unternehmer nicht von der Haftung freizustellenEinhaltung der verein- barten Fristen und Termine.
31.4 Soweit 18.5. Sicherheitsverantwortlicher: Der Unternehmer hat für das vom Werkvertrag erfasste Bauprojekt einen Si- cherheitsverantwortlichen zu ernennen und dem Besteller bekannt zu geben. Der Sicherheitsbeauftragte muss eine Person sein, welche dauernd vor Ort ist bzw. dort ihre Leistungen erbringt.
18.6. Der Unternehmer nimmt davon Kenntnis, dass der Auftragnehmer Arbeiten Besteller für sämtliche am Bau beteiligten Arbeitnehmer einen Personalausweis erstellen wird. Die Ausstellung eines Personalausweises und entsprechend der Zutritt zur Baustelle werden verweigert, wenn die vorgenannten Belege betreffend Entsendeverordnung nicht voll- umfänglich und korrekt beigebracht werden. Arbeitnehmer des Unternehmers, von Subunternehmern oder von ARGE-Partnern werden von der Bau-stelle gewiesen, wenn diese sich nicht mittels des vorgenannten Personalausweises ausweisen können. Bei Ausführungsbeginn ist vom Unternehmer der ständig auf der Baustelle anwesende verantwortliche Mitar- beiter (z.B. Vorarbeiter) namhaft zu machen, der den Unternehmer auf der Bau-stelle vertritt und bevoll- mächtigt ist, Aufträge - die Durchführung betreffend - an Ort und Stelle entgegenzunehmen und durchzufüh- ren, sowie die laut Auftragsschreiben vereinbarten Termine im räumli- chen Bereich des Betriebsgeländes von Xxxx xxxxxxx- tet, gelten die Berufsgenossenschaftlichen Vorschrif- ten für Sicherheit Einvernehmen mit der örtlichen Bauleitung (Besteller) abzuändern und Gesundheit bei der Arbeit sowie die Sicherheitsbestimmungen von Elma, die auf An- frage kostenlos übermittelt werdendem Baufortschritt angepasst neu zu vereinbaren.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen (Avb)
Sicherheitsvorkehrungen. 31.1 Die Verkehrssicherungspflicht einer Arbeitsein- richtung 9.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Frachtführers auszuwählen und zu überwachen. Er hat der insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass nur einwandfreie und für den jeweiligen Auftrag geeignete Fahrzeuge, Anhänger, Auflieger, Tanks, Wechselbrücken/Container, Kräne, technische Einrichtungen und sonstiges Equipment verwendet werden. Zustand des eingesetzten Fahrzeugs: Der Auftragnehmer hat saubere, geruchsfreie und für den Auftrag geeignete, technisch einwandfreie Fahrzeuge zu stellen, welche alle gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Alle im Zu- sammenhang mit seiner Leistung erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen hat der Auftragnehmer selbst Bei einem Fahrzeugausfall ist sofort ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug für den Auftraggeber kostenfrei zu treffen und nach den Bestimmungen der Un- fallverhütungsvorschriften eigenverantwortlich einzu- richten, zu unterhalten und ggf. zu ergänzenstellen.
31.2 Werden vorhandene Sicherheitsvorkehrungen wie Schutzabdeckungen9.2. Genehmigungen: Das Fahrzeug hat über alle notwendigen erforderlichen Berechtigungen zu verfügen (Eurolizenz, GeländerDrittlandgenehmigung, Treppen u. a. zur Erbringung CEMT) und Kopien der Leistung vorübergehend entfernt, Dokumente mitzuführen.
9.3. Der Auftragnehmer ist der Auftragnehmer verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass beladene Kraftfahrzeuge bzw. Transporteinheiten bei jedem (auch kurzfristigem) Abstellen ordnungsgemäß versperrt sind. Die zum Einsatz kommenden Kraftfahrzeuge bzw. Transporteinheiten müssen weiters mit 2 voneinander unabhängigen – dem Stand der Technik entsprechenden und funktionierenden – Diebstahlsicherungen ausgerüstet sein, die entfernten Vorrich- tungen fachgerecht und sicher nach Erbringung der Leistung wieder anzubringen. Für die Dauer der Ent- fernung hat der Auftragnehmer alle Gefahrstellen durch geeignete Maßnahmen auf eigene Kosten zu sichernbei jedem, wenn auch nur kurzfristigen, Abstellen nachweislich aktiviert sein müssen.
31.3 9.4. Der Auftragnehmer haftet hat dafür Sorge zu tragen, dass beladene Transportfahrzeuge (Anhänger, Auflieger, Wechselaufbauten, Container etc.) während des Abstellens immer ordnungsgemäß bewacht und zur Nachtzeit, an Wochenenden und Feiertagen nur auf einem beleuchteten und gesicherten Parkplatz oder einem gesicherten (umzäunten und ausreichend bewachten) Betriebsgelände abgestellt werden. Es dürfen generell nur bewachte Parkplätze verwendet werden. Eine Liste der bewachten Parkplätze ist unter xxx.xxx.xxx abrufbar. Die NUON Logistik übernimmt keinerlei Haftung für alle Schädendie Vollständigkeit oder Richtigkeit der unter xxx.xxx.xxx geführte Auflistung.
9.5. Das isolierte Abstellen von beladenen Anhängern/Auflieger (ohne Zugfahrzeug) sowie das Abstellen des Transportfahrzeuges in einem nicht gesicherten Gebiet sind ausnahmslos untersagt.
9.6. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die durch Verletzung der vorgenannten Verkehrssiche- rungspflichten an Elma gehörenden Gegenständen entstehen. Falls Elma von Dritten wegen Personen- oder Sachschädenseine Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen, die durch Verletzung der vorge- nannten Verkehrssicherungspflichten entsteheninsbesondere Subunternehmer, in Anspruch genommen wird, ist der Auftragnehmer ver- pflichtet, Elma nachweislich (schriftlich) von der Haftung freizustellen.
31.4 Soweit Verpflichtung zur Einhaltung der Auftragnehmer Arbeiten im räumli- chen Bereich des Betriebsgeländes von Xxxx xxxxxxx- tetBestimmungen dieser AGB zu unterrichten und sich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Frachtführers davon zu überzeugen, gelten die Berufsgenossenschaftlichen Vorschrif- ten für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie die Sicherheitsbestimmungen von Elma, die auf An- frage kostenlos übermittelt dass diese Sicherheitsmaßnahmen auch tatsächlich befolgt werden.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sicherheitsvorkehrungen. 31.1 10.1 Die Verkehrssicherungspflicht einer Arbeitsein- richtung Arbeitseinrichtung hat der Auftragnehmer Lieferant zu erfüllen. Alle im Zu- sammenhang Zusammenhang mit seiner Leistung Leis- tung erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen hat der Auftragnehmer Lieferant selbst zu treffen und nach den Bestimmungen der Un- fallverhütungsvorschriften Unfallverhü- tungsvorschriften eigenverantwortlich einzu- richteneinzurichten, zu unterhalten und ggf. zu ergänzen.
31.2 10.2 Werden vorhandene Sicherheitsvorkehrungen wie Schutzabdeckungen, Geländer, Treppen u. a. zur Erbringung der Leistung vorübergehend entfernt, ist der Auftragnehmer Lieferant verpflichtet, die entfernten Vorrich- tungen Vorrichtungen fachgerecht und sicher nach Erbringung der Leistung wieder anzubringen. Für die Dauer der Ent- fernung Entfernung hat der Auftragnehmer Lieferant alle Gefahrstellen durch geeignete Maßnahmen Maßnah- men auf eigene Kosten zu sichern.
31.3 10.3 Der Auftragnehmer Lieferant haftet für alle Schäden, die durch Verletzung der vorgenannten Verkehrssiche- rungspflichten Verkehrssicherungspflichten an Elma gehörenden AVT gehören- den Gegenständen entstehen. Falls Elma AVT von Dritten wegen Personen- oder Sachschäden, die durch Verletzung der vorge- nannten Verkehrssicherungspflichten entstehen, in Anspruch genommen wird, ist der Auftragnehmer ver- pflichtetLieferant verpflichtet, Elma AVT von der Haftung Haf- tung freizustellen.
31.4 10.4 Soweit der Auftragnehmer Lieferant Arbeiten im räumli- chen räumlichen Bereich des Betriebsgeländes von Xxxx xxxxxxx- tetAVT verrichtet, gelten die Berufsgenossenschaftlichen Vorschrif- ten Berufsgenossen- schaftlichen Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie die Sicherheitsbestimmungen ihm ausgehändigten oder übermittelten Si- cherheitsanweisungen von Elma, die auf An- frage kostenlos übermittelt werdenAVT.
Appears in 1 contract
Samples: Einkaufsbedingungen