Sicherheitsvorschrift. In der kalten Jahreszeit ist die Wohnung (siehe Ziffer 7.3) zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten;
Appears in 4 contracts
Samples: Hausratversicherung, R+v Privatkunden Verbraucherinformation, Hausratversicherung