Sicherheitsvorschrift. a) Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheit hat der Versicherungsnehmer in der kalten Jahreszeit die Woh- nung (siehe Abschnitt A § 6 Nr. 3) zu beheizen und dies ge- nügend häufig zu kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten. b) Zur Vermeidung von Überschwemmungs- und Rück- stauschäden hat der Versicherungsnehmer
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Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement
Sicherheitsvorschrift. a) Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheit hat der Versicherungsnehmer in der kalten Jahreszeit die Woh- nung Wohnung (siehe Abschnitt A § 6 Nr. 3) zu beheizen behei- zen und dies ge- nügend genügend häufig zu kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperrenab- zusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
b) Zur Vermeidung von Überschwemmungs- und Rück- stauschäden Rücks- tauschäden hat der Versicherungsnehmer
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Samples: Hausratversicherung
Sicherheitsvorschrift. a) Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheit hat der Versicherungsnehmer in der kalten Jahreszeit die Woh- nung (siehe Abschnitt A § 6 Nr. 3) zu beheizen und dies ge- nügend häufig zu kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
b) Zur Vermeidung von Überschwemmungs- und Rück- stauschäden hat der Versicherungsnehmer
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Samples: Insurance Contract