Common use of Sicherungsrechte Clause in Contracts

Sicherungsrechte. Der Mieter tritt uns zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher - auch künftig entstehender - Forderungen gegen ihn aus dem Mietvertrag oder der laufenden Geschäftsverbindung schon jetzt seine - auch zukünftig entstehenden - Forderungen aus dem Vertrag, bei dessen Ausführung die Mietsache eingesetzt wird, mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Leistung mit Rang vor dem Rest ab. Wir nehmen die Abtre- tungserklärungen des Mieters schon jetzt an. Auf unser Verlangen hat uns der Mieter diese Forderungen im Einzelnen nachzuweisen und seinem Vertragspartner die erforderliche Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der in Absatz 1 erläuterten Ansprüche an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst den Vertragspartner unseres Mieters von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange der Mieter seinen Zahlungsverpflich- tungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Mieter darf seine Forderungen gegen seinen Auftraggeber weder an Dritte abtreten noch verpfänden noch mit diesem ein Abtretungs- verbot vereinbaren. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforde- rung. Der Mieter hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende Interventionskosten zu tragen. Der Wert unserer Leistung entspricht dem vereinbarten Mietzins zuzüglich 20 %. Auf Verlangen des Mieters werden wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert die gesamten Forderungen um 20 % übersteigt.

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Samples: www.guggenberger-bau.de

Sicherungsrechte. Der Mieter tritt uns zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher - auch -auch künftig entstehender - entstehender- Forderungen gegen ihn aus dem Mietvertrag oder der laufenden Geschäftsverbindung schon jetzt seine - auch -auch zukünftig entstehenden - entstehenden- Forderungen aus dem Vertrag, bei dessen Ausführung die Mietsache eingesetzt einge- setzt wird, mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer unse- rer Leistung mit Rang vor dem Rest ab. Wir nehmen die Abtre- tungserklärungen Abtretungserklärungen des Mieters schon jetzt an. Auf unser Verlangen hat uns der Mieter diese Forderungen im Einzelnen Einzel- nen nachzuweisen und seinem Vertragspartner die erforderliche erforder- liche Abtretung bekannt zu geben bekanntzugeben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der in im Absatz 1 erläuterten Ansprüche an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst den Vertragspartner Ver- tragspartner unseres Mieters von der Abtretung zu benachrichtigen benach- richtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden indessen in- dessen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange der Mieter seinen Zahlungsverpflich- tungen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommtnach- kommt. Der Mieter darf seine Forderungen gegen seinen Auftraggeber weder an Dritte abtreten noch verpfänden noch mit diesem ein Abtretungs- verbot Abtretungsverbot vereinbaren. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforde- rungSaldoforderung. Der Mieter hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende Interventionskosten zu tragen. Der Wert unserer Leistung entspricht dem vereinbarten verein- barten Mietzins zuzüglich 20 20%. Auf Verlangen des Mieters werden wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit freigebenfrei- geben, als deren Wert die gesamten Forderungen um 20 20% übersteigt.

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Samples: www.thermaton.de

Sicherungsrechte. Der Mieter tritt uns zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher - unserer Mietforderung samt aller diesbezüglichen Nebenforderungen schon jetzt alle seine auch künftig entstehender - Forderungen gegen ihn aus dem Mietvertrag oder der laufenden Geschäftsverbindung schon jetzt seine - auch zukünftig entstehenden - Forderungen aus dem VertragBauvertrag, bei dessen Ausführung die Mietsache eingesetzt wird, mit allen Nebenrechten in Höhe des "Wertes unserer Leistung Leistung" mit Rang vor dem Rest restlichen Teil der Forderungen ab. Ist der Mieter Kaufmann im Sinne des HGB, so tritt er uns zur Sicherung der Erfüllung sämtliche Forderungen, die wir gegen ihn, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, haben, schon jetzt diese Forderungen mit allen Nebenrechten in Höhe des "Wertes unserer Leistung" mit Rang vor dem restlichen Teil der Forderungen ab. Wir nehmen die Abtre- tungserklärungen Abtretungserklärung des Mieters schon jetzt hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Mieter diese Forderungen im Einzelnen nachzuweisen und seinem Vertragspartner die erforderliche Abtretung bekannt zu geben zugeben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der in Absatz 1 erläuterten Ansprüche an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst den Vertragspartner unseres des Mieters von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange so lange der Mieter seinen Zahlungsverpflich- tungen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Für den Fall, dass der Mieter an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine jeweilige Restforderung in Höhe dieser Forderungsteile ab. Der Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt unberührt. Der Mieter darf seine Forderungen gegen seinen Auftraggeber weder an Dritte abtreten noch verpfänden noch mit diesem ein Abtretungs- verbot Abtretungsverbot vereinbaren. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforde- rungSaldoforderung. Der Mieter hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende Interventionskosten zu tragen. Der "Wert unserer Leistung Leistung" entspricht dem vereinbarten in der Rechnung ausgewiesenen Mietzins zuzüglich 20 %. Auf Verlangen des Mieters werden wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert die unsere gesamten Forderungen nach Absatz 1 um 20 % übersteigt.

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Samples: www.willy-schoer.de

Sicherungsrechte. Der Mieter tritt uns zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher - Forderungen, auch der künftig entstehenden, die wir gegen ihn, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, haben, schon jetzt alle seine auch künftig entstehender - Forderungen gegen ihn aus dem Mietvertrag oder der laufenden Geschäftsverbindung schon jetzt seine - auch zukünftig entstehenden - Forderungen aus dem VertragBauvertrag, bei dessen Ausführung die Mietsache eingesetzt wird, mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Leistung Leistung“ mit Rang vor dem Rest restlichen Teil der Forderungen ab. Wir nehmen die Abtre- tungserklärungen Abtretungserklärung des Mieters schon jetzt hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Mieter diese Forderungen im Einzelnen einzelnen nachzuweisen und seinem Vertragspartner die erforderliche Abtretung bekannt zu geben mit der AufforderungAufforderung bekanntzugeben, bis zur Höhe der in Absatz Abs. 1 erläuterten Ansprüche an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst den Vertragspartner unseres des Mieters von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange der Mieter seinen Zahlungsverpflich- tungen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Für den Fall, dass der Mieter an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine jeweilige Restforderung in Höhe dieser Forderungsteile ab. Der Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt unberührt. Der Mieter darf seine Forderungen gegen seinen Auftraggeber weder an Dritte abtreten noch verpfänden noch mit diesem ein Abtretungs- verbot Abtretungsverbot vereinbaren. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforde- rungSaldoforderung. Der Mieter hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende Interventionskosten zu tragen. Der Wert unserer Leistung Leistung“ entspricht dem vereinbarten in der Rechnung ausgewiesenen Mietzins zuzüglich 20 20%. Auf Verlangen des Mieters werden wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert die unsere gesamten Forderungen nach Abs. 1 um 20 20% übersteigt.

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Samples: betonpumpendienst-vogtland.de

Sicherungsrechte. Der Mieter tritt uns dem Vermieter zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher - alle jetzigen, wie auch künftig entstehender - Forderungen gegen ihn aus dem Mietvertrag oder der laufenden Geschäftsverbindung schon jetzt seine - auch zukünftig entstehenden - Forderungen aus dem Vertrag, bei dessen Ausführung die Mietsache eingesetzt wird, den Werkverträgen mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Leistung mit Rang vor dem Rest seinen Auftraggebern bezüglich aller Baustellen auf denen der Mietgegenstand ver- wandt wurde ab. Wir nehmen Der Vermieter nimmt die Abtre- tungserklärungen Abtretungserklärungen des Mieters schon jetzt hiermit an. Auf unser das Verlangen der Vermieters hat uns der Mieter diese Forderungen im Einzelnen nachzuweisen einzeln nach- zuweisen und seinem Vertragspartner seinen Auftraggebern die erforderliche erfolgte Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der in Absatz 1 erläuterten Ansprüche ausstehenden Forderungen nur an uns den Vermieter zu zahlen. Wir sind Der Vermieter ist berechtigt, jederzeit auch selbst den Vertragspartner unseres Mieters die Auftraggeber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehenForderung einzu- ziehen. Wir werden Der Vermieter wird indessen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange so lange der Mieter seinen Zahlungsverpflich- tungen ordnungsgemäß Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Für den Fall, dass der Mieter an den Vermieter abgetretene Forderungsteile ein- zieht, tritt er dem Vermieter bereits jetzt seine jeweilige Restforderung in Höhe dieser Forderungsteile ab. Der Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt unberührt. Der Mieter darf seine Forderungen gegen seinen den jewei- ligen Auftraggeber – ohne die Zustimmung des Vermieters – weder an Dritte abtreten noch verpfänden noch mit diesem seinem Auftraggeber ein Abtretungs- verbot Abtretungsverbot vereinbaren. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforde- rung. Der Mieter hat uns den Vermieter von einer Pfändung oder jeder anderen ande- ren Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigenbenachrichti- gen. Er hat uns dem Vermieter alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns dem Vermieter zur Last fallende Interventionskosten zu tragen. Der Wert unserer Leistung entspricht dem vereinbarten Mietzins zuzüglich 20 %. Auf Verlangen des Mieters werden wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert die gesamten Forderungen um 20 % übersteigt.

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Samples: www.zeppelin-rental.de

Sicherungsrechte. Der Mieter tritt uns zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher - Forderungen, auch der künftig entstehenden , die wir gegen ihn, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, haben, schon jetzt alle seine auch künftig entstehender - Forderungen gegen ihn aus dem Mietvertrag oder der laufenden Geschäftsverbindung schon jetzt seine - auch zukünftig entstehenden - Forderungen aus dem VertragBauvertrag, bei dessen Ausführung die Mietsache eingesetzt wird, mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Leistung Leistung“ mit Rang vor dem Rest restlichen Teil der Forderungen ab. Wir nehmen die Abtre- tungserklärungen Abtretungserklärung des Mieters schon jetzt hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Mieter diese Forderungen im Einzelnen nachzuweisen und seinem Vertragspartner die erforderliche Abtretung bekannt zu geben mit der AufforderungAufforderung bekanntzugeben, bis zur Höhe der in Absatz Abs. 1 erläuterten Ansprüche an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst den Vertragspartner unseres des Mieters von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange der Mieter seinen Zahlungsverpflich- tungen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Für den Fall, dass der Mieter an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine jeweilige Restforderung in Höhe dieser Forderungsteile ab. Der Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt unberührt. Der Mieter darf seine Forderungen gegen seinen Auftraggeber weder an Dritte abtreten noch verpfänden noch mit diesem ein Abtretungs- verbot Abtretungsverbot vereinbaren. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforde- rungSaldoforderung. Der Mieter hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende Interventionskosten zu tragen. Der Wert unserer Leistung Leistung“ entspricht dem vereinbarten in der Rechnung ausgewiesenen Mietzins zuzüglich 20 20%. Auf Verlangen des Mieters werden wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert die unsere gesamten Forderungen nach Abs. 1 um 20 20% übersteigt.

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Samples: www.greizertransportbeton.de

Sicherungsrechte. Der Mieter tritt uns zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher - unserer Mietforderung samt aller diesbezüglichen Nebenforderungen schon jetzt alle seine auch künftig entstehender - Forderungen gegen ihn aus dem Mietvertrag oder der laufenden Geschäftsverbindung schon jetzt seine - auch zukünftig entstehenden - Forderungen aus dem VertragBauvertrag, bei dessen Ausführung die Mietsache eingesetzt wird, mit allen Neben­ rechten in Höhe des „Wertes unserer Leistung“ mit Rang vor dem rest­ lichen Teil der Forderungen ab. Ist der Mieter Kaufmann im Sinne des HGB, so tritt er uns zur Sicherung der Erfüllung sämtliche Forderungen, die wir gegen ihn, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, haben, schon jetzt diese Forderungen mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Leistung Leistung“ mit Rang vor dem Rest restlichen Teil der Forderungen ab. Wir nehmen die Abtre- tungserklärungen Abtretungserklärung des Mieters schon jetzt hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Mieter diese Forderungen im Einzelnen nachzuweisen und seinem Vertragspartner die erforderliche Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der in Absatz 1 erläuterten Ansprüche an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst den Vertragspartner unseres des Mieters von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange so lange der Mieter seinen Zahlungsverpflich- tungen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Für den Fall, dass der Mieter an uns abgetretene Forderungsteile ein­ zieht, tritt er uns bereits jetzt seine jeweilige Restforderung in Höhe dieser Forderungsteile ab. Der Anspruch auf Herausgabe der ein­ gezogenen Beträge bleibt unberührt. Der Mieter darf seine Forderungen gegen seinen Auftraggeber weder an Dritte abtreten noch verpfänden noch mit diesem ein Abtretungs- Abtretungs­ verbot vereinbaren. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforde- rungSaldoforderung. Der Mieter hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention Inter­ vention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende Interventionskosten zu tragen. Der Wert unserer Leistung Leistung“ entspricht dem vereinbarten in der Rechnung aus­ gewiesenen Mietzins zuzüglich 20 20%. Auf Verlangen des Mieters werden wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit in soweit freigeben, als deren Wert die unsere gesamten Forderungen nach Absatz 1 um 20 % übersteigt.

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Samples: www.garant-beton.de

Sicherungsrechte. Der Mieter tritt uns zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher - Forderungen, die wir gegen ihn, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund haben, schon jetzt alle seine auch künftig entstehender - Forderungen gegen ihn entstehenden Forderung aus dem Mietvertrag oder der laufenden Geschäftsverbindung schon jetzt seine - auch zukünftig entstehenden - Forderungen aus dem VertragBauvertrag, bei dessen Ausführung die Mietsache eingesetzt wird, mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Leistung Leistung“ mit Rang vor dem Rest restlichen Teil der Forderung ab. Wir nehmen die Abtre- tungserklärungen Abtretungserklärung des Mieters schon jetzt hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Mieter diese Forderungen im Einzelnen einzeln nachzuweisen und uns seinem Vertragspartner die erforderliche Abtretung bekannt zu geben zugeben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der in Absatz 1 erläuterten Ansprüche an uns zu zahlen. , Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst den Vertragspartner unseres des Mieters von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderungen Forderung nicht einziehen, solange der Mieter seinen Zahlungsverpflich- tungen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Für den Fall, dass der Mieter an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine jeweiligen Restforderung in Höhe dieser Forderungsteile ab. Der Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt unberührt. Der Mieter darf seine Forderungen gegen seinen Auftraggeber weder an Dritte abtreten noch verpfänden noch mit diesem ein Abtretungs- verbot Abtretungsverbot vereinbaren. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforde- rungSaldoforderung. Der Mieter hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur zu Last fallende fallend Interventionskosten zu tragen. Der Wert unserer Leistung Leistung“ entspricht dem vereinbarten in der Rechnung ausgewiesenen Mietzins zuzüglich 20 %. Auf Verlangen des Mieters werden werde wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert die unsere gesamten Forderungen nach Abs. 1 um 20 % übersteigt.

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Samples: birsner-singen.de

Sicherungsrechte. Der Mieter tritt uns zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher - unserer Mietforderung samt aller diesbezüglichen Nebenforderungen schon jetzt alle seine auch künftig entstehender - Forderungen gegen ihn aus dem Mietvertrag oder der laufenden Geschäftsverbindung schon jetzt seine - auch zukünftig entstehenden - Forderungen aus dem VertragBauvertrag, bei dessen Ausführung die Mietsache eingesetzt wird, mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Leistung Leistung“ mit Rang vor dem Rest restlichen Teil der Forderungen ab. Ist der Mieter Kaufmann im Sinne des HGB, so tritt er uns schon jetzt zur Sicherung der Erfüllung sämtliche Forderungen, die wir gegen ihn, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, haben, mit allen Nebenrechten in Höhe des „Wertes unserer Leistung“ mit Rang vor dem restlichen Teil der Forderungen ab. Wir nehmen die Abtre- tungserklärungen Abtretungserklärung des Mieters schon jetzt hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Mieter diese Forderungen im Einzelnen einzelnen nachzuweisen und seinem Vertragspartner die erforderliche Abtretung bekannt zu geben zugeben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der in Absatz 1 erläuterten Ansprüche an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst den Vertragspartner unseres des Mieters von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange so lange der Mieter seinen Zahlungsverpflich- tungen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Für den Fall, dass der Mieter an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine jeweilige Restforderung in Höhe dieser Forderungsteile ab. Der Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt unberührt. Der Mieter darf seine Forderungen gegen seinen Auftraggeber weder an Dritte abtreten noch verpfänden noch mit diesem ein Abtretungs- verbot Abtretungsverbot vereinbaren. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforde- rungSaldoforderung. Der Mieter hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende Interventionskosten zu tragen. Der Wert unserer Leistung Leistung“ entspricht dem vereinbarten in der Rechnung ausgewiesenen Mietzins zuzüglich 20 %. Auf Verlangen des Mieters werden wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit in soweit freigeben, als deren Wert die unsere gesamten Forderungen nach Absatz 1 um 20 % übersteigt. Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebotes oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten insbesondere für Personal und Betriebsstoffe, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, die Miete entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für die Vermietung an einen anderen als einen Kaufmann im Sinne des HGB, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden soll. Zuschläge für das zur Verfügung stellen der Mietsache außerhalb der normalen Geschäftszeit und/oder in der kalten Jahreszeit werden individuell anlässlich der Absprache der Miete vereinbart. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang maßgeblich. Ausnahmen bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Die gesetzliche Regelung, wonach der Schuldner auch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung automatisch in Verzug gerät, bleibt unberührt. Gerät der Mieter in Verzug, fallen - soweit nicht anders vereinbart - die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB) sowie Ersatz des sonstigen Verzugsschadens an. Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des anderen Teils eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, z. B. also der Mieter seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder in sonstiger Weise in den Vermögensverhältnissen des Mieters eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Skontierung bedarf unserer Einwilligung und setzt voraus, dass der Mieter unsere älteren Forderungen erfüllt hat und keine Wechselverbindlichkeiten bestehen. Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung entgegengenommen. Im Verzugsfalle werden Verzugszinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen berechnet. Aufrechnung durch den Mieter mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Mängelrügen beeinflussen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit und der Mieter verzichtet darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, soweit er Kaufmann im Sinne des HGB ist. Ist der Mieter Kaufmann im Sinne des HGB und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir - auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung -, auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird, wobei zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden diejenige, welche uns geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren die ältere Schuld und bei gleichem Alter jede Schuld verhältnismäßig getilgt wird.

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Samples: tbv-ndb.de