SLP Abschläge Musterklauseln

SLP Abschläge. Für SLP-Ausspeisepunkte berechnet der Netzbetreiber dem Transportkunden für die Netz- nutzung zählpunktgenau Abschlagszahlungen auf der Basis der letzten Jahresabrechungen der jeweiligen Ausspeisepunkte. Die Abschlagszahlungen werden unabhängig vom tatsächli- chen Umfang der Netznutzung fällig. Liegt die letzte Jahresabrechnung nicht vor, wird der Netzbetreiber eine Jahresverbrauchsprognose vornehmen. Macht der Transportkunde glaub- haft, dass die Entnahmen erheblich davon abweichen, so ist dies angemessen zu berück- sichtigen. Ändern sich die vertraglichen Entgelte, so können die nach der Entgeltänderung anfallenden Abschlagszahlungen entsprechend der Entgeltänderung angepasst werden.
SLP Abschläge. Für SLP-Entnahmestellen berechnet der Netzbetreiber dem Transportkunden für die Netznut- zung zählpunktgenau Abschlagszahlungen auf der Basis der letzten Jahresabrechungen der je- weiligen Entnahmestellen. Die Abschlagszahlungen werden unabhängig vom tatsächlichen Um- fang der Netznutzung fällig. Liegt die letzte Jahresabrechnung nicht vor, wird der Netzbetreiber eine Jahresverbrauchsprognose vornehmen. Macht der Transportkunde glaubhaft, dass die Ent- nahmen erheblich davon abweichen, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. Ändern sich die vertraglichen Entgelte, so können die nach der Entgeltänderung anfallenden Abschlagszah - lungen entsprechend der Entgeltänderung angepasst werden. Nach Übermittlung der Messwerte wird vom Netzbetreiber für jede SLP-Entnahmestelle - sowie erforderlichenfalls für RLM-Entnahmestellen wegen einer Abweichung des vorläufig nach Abs. 1 angesetzten Arbeitspreises zum endgültig anzusetzenden Arbeitspreis - eine Jahresendrechnung erstellt, in der der tatsächliche Umfang der Netznutzung unter Ausweis der abrechnungsrele- vanten Entgeltbestandteile und unter Anrechnung der bereits geleisteten Zahlungen abgerechnet wird. Sofern die Netznutzung nach diesem Vertrag für eine RLM-Entnahmestelle zu einem anderen Zeitpunkt als dem Ende des Abrechnungszeitraums (§ 4) wechselt, legt der Netzbetreiber für die Abrechnung des Leistungspreises gegenüber dem bisherigen Transportkunden die höchste Leis- tung in den letzten zwölf Monaten vor diesem Zeitpunkt zugrunde. Sofern die RLM-Entnahme- stelle zu diesem Zeitpunkt noch keine zwölf Monate einem Transportkunden zugeordnet war, legt der Netzbetreiber die bislang höchste Leistung an dieser Entnahmestelle zugrunde. Gegenüber dem neuen Transportkunden, dem die Entnahmestelle am Ende des Abrechnungszeitraums (§ 4) zugeordnet ist, legt der Netzbetreiber für die Abrechnung des Leistungspreises die höchste Leistung im gesamten Abrechnungszeitraum (§ 4) zugrunde. Für die Bestimmung des Arbeitspreises gegenüber dem bisherigen Transportkunden legt der Netzbetreiber einen hochgerechneten Jahresverbrauch unter Berücksichtigung der letzten Able- sedaten zugrunde. Der nach dieser Hochrechnung ermittelte Arbeitspreis wird für die Mengen abgerechnet, die dem bisherigen Transportkunden innerhalb des Abrechnungszeitraums (§ 4) zuzuordnen sind. Gegenüber dem neuen Transportkunden, dem die Entnahmestelle am Ende des Abrechnungszeitraums (§ 4) zugeordnet ist, legt der Netzbetreiber für die Bestimmung des Arbeits...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.