Social Responsibility Musterklauseln

Social Responsibility. For S-TEC it is of utmost importance that the business activities of our company reflect social responsibility towards our own staff and towards society in general. This applies to both S-TEC itself and its suppliers. Our aim is to uphold and comply with the guidelines of the UN Initiative Global Compact (Davos, 01/99) as well as the principles and rights as set out in the “Declaration on fundamental principles and rights at work“ (Geneva, 06/98) of the ILO. This concerns in particular the following principles: - Respect for human dignity - Ban on child and forced labour - Ensuring equal opportunities and family friendliness - No discrimination based on religion, origin, nationality, age, disabilities, marital status, sexual orientation, political affiliation, membership in a union or the like - Protection of indigenous rights - Prohibition of bribery and extortion - Ensuring socially adequate working conditions - Protection against arbitrary staff-related individual measures - Enabling an appropriate standard of living - Positive and negative freedom of coalition - Ensuring employability through training and further training - Informing staff members about the aims, the economic situation of the company and about current topics concerning the company and its staff members - Responsible conduct of all staff members with regard to the environment - Ensuring occupational safety and health protection - Compliance with applicable laws and regulations. Allgemeine Bestimmungen 25 General Provisions‌ Stellt der LIEFERANT seine Zahlungen ein oder wird das Insolvenzverfahren über sein Vermögen oder ein sonstiges gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt, so ist S-TEC berechtigt, für den nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten. S-TEC ist berechtigt mit einer fälligen Forderung, die S-TEC gegen ein mit dem LIEFERANTEN i.S.v. § 228 Abs. 3 UGB verbundenes Unternehmen hat, bzw. die ein mit S- TEC i.S.v. § 228 Abs. 3 UGB verbundenes Unternehmen gegen den LIEFERANTEN oder gegen ein mit diesem i.S.v. § 228 Abs. 3 UGB verbundenes Unternehmen hat, gegen eine Forderung des LIEFERANTEN aufzurechnen. 25.1 In case the SUPPLIER ceases to make payment or apply for insolvency or no judicial settlement proceedings or other judicial proceedings are applied for, S-TEC shall be entitled to rescind from the respective contract with respect to the part not yet fulfilled. S-TEC shall have the right to set off with (i) a receivable S-TEC might have towards...
Social Responsibility. Acknowledgement and observance of human rights: We expect our suppliers to acknowledge and observe human rights. This especially includes the acknowledgement of the Universal Declaration of Human Rights (UDHR) of the General Assembly of the United Nations and of the European Convention on Human Rights (ECHR). • No discrimination: We expect our suppliers not to discriminate their employees and other persons due to their gender, age, origin and skin color, language, home and social origin, natio- nality, beliefs, religion or world view, conviction or sexual orien- tation, or disability. • Compliance with ILO core labor standards: We expect our suppliers to ensure fair labor conditions according to the defined ILO core labor standards both in their own operations and in their supply chains. These globally endorsed social standards to improve the working and living conditions cover areas such as the prohibition or abolition of forced and com- pulsory labor, the protection of the freedom of association, the right to collective bargaining, equal pay, the prohibition of discrimination on the job, the minimum age for admission to employment, and the elimination of the worst forms of child labor. The full list of agreements including their official names can be viewed e.g. under xxxx://xxx.xxx.xxx/xxxxxx/xxxxxxx-xxx- standards/kernarbeitsnormen/lang--de/index.htm (in German). • Ensuring occupational health and safety: We expect the supplier to respect his employees’ rights with regard to occupa- tional safety and provide them with a healthy work environment. • Compliance: The supplier (entrepreneur) confirms that he has given his personnel suitable instructions in order to prevent and avoid conduct that violates the intentions and motives of national and international conventions against corruption, such as Sections 298 et seq. of the German Criminal Code (StGB) (Offenses against Competition), Sections 331 et seq. of the German Criminal Code (StGB) (Offenses Committed in Public Office), or Section 130 of the German Act on Regu- latory Offenses (OWiG) (Violation of Obligatory Supervision in Operations and Enterprises).
Social Responsibility. (1) For Encory it is of paramount importance that corporate activities take account of the social responsibility to employees and to society as a whole. This applies both to Encory itself and to its suppliers. Encory and the Contractor acknowledge their compliance with the adopted principles and rights set by the International La-bour Organization (ILO) in its “Declaration on fundamental principles and rights at work” (Geneva 06/98), the Directives of the UN Initiative Global Compact (Davos, 01/99) and the UN Guiding Principles on Business and Human Rights (2011). The following principles are of particular importance: - Preservation of human rights, - Elimination of forced, compulsory, and child labor, - Positive and negative freedom of association, - Elimination of discrimination on the basis of gender, race, origin, religion or belief, membership of a trade union or the like, handicap, age, sexual identity, nationality, marital status, political affiliation, veteran status, or other characteristics protected by local laws, - Compliance with occupational safety and health requirements, - Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit durch Aus- und Weiterbildung, - Einhaltung von sozialadäquaten Arbeitsbedingungen, - Herstellung von Bedingungen, die es den Mitarbeitern erlauben, einen angemessenen Lebensstandard zu genießen, - Entlohnung, die die Sicherung der Existenz einschließlich sozialer und kultureller Teilhabe ermöglicht, - Verwirklichung von Chancengleichheit und familienfreundlichen Rahmenbedingungen, - Schutz indigener Rechte, - Verbot von Bestechung und Erpressung, - Wahrung von Tierwohl und Tierschutz, insbesondere Beachtung des 3R Prinzips (Replacement, Reduction, Refinement) bei Tierversuchen. - Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften. Im Hinblick darauf wird der Auftragnehmer angemessene Maßnahmen ergreifen, um Bestechungsdelikte in seinem Unternehmen zu vermeiden. (2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sofern die Leistungserbringung wesentliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter haben kann bzw. haben wird, bis spätestens zwei Jahre nach Auslösung der Encory Bestellung ein zertifiziertes Arbeitsschutzmanagementsystem gemäß OHSAS 18001 oder ISO 45001 oder ein davon abgeleitetes, anerkanntes und zertifiziertes Arbeitsschutzmanagementsystem einzuführen, zu betreiben und Encory durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikates nachzuweisen. (3) Auf schriftliche Anforderung wird der Auftragnehmer Encory Auskünfte ...

Related to Social Responsibility

  • Social Media Kanäle Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

  • Identität des Versicherers Continentale Sachversicherung AG Xxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx Sitz der Gesellschaft: Dortmund Handelsregister Amtsgericht Dortmund B 2783

  • Allgemeine Informationen nach dem Energiedienstleistungsgesetz Im Zusammenhang mit einer effizienteren Energienutzung durch Endkunden wird bei der Bundesstelle für Energieeffizienz eine Liste geführt, in der Energiedienstleister, Anbieter von Energieaudits und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt sind. Weiterführende Informationen zu der so genannten Anbieterliste und den Anbietern selbst erhalten Sie unter xxx.xxxx-xxxxxx.xx. Sie können sich zudem bei der Deutschen Energieagentur über das Thema Energieeffizienz umfassend informieren. Weitere Informationen erhalten Sie unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xxxx.

  • Urlaub und Arbeitsbefreiung 26 Erholungsurlaub § 27 Zusatzurlaub § 28 Sonderurlaub § 29 Arbeitsbefreiung

  • Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises M09.80 Juvenile Arthritis bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten: Mehrere Lokalisationen 1 2,00 EUR 93320

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Qualitätsmanagement Der Lieferant verpflichtet sich zur permanenten Anwendung eines wirksamen Qualitätsmanage- mentsystems, das entsprechend seiner Struktur und Betriebsgröße auf der Basis der aktuellen Re- vision von IATF 16949/ VDA 6.1 oder vergleichbar aufgebaut und zumindest gem. DIN EN ISO 9001 in der gültigen Ausgabe zertifiziert wurde. Die Anforderungen des Zertifizierungsstandards, erweitert um die Forderungen dieser QSV, müssen in das Qualitätsmanagementsystem (QMS) des Lieferan- ten implementiert werden. Inhalte dieser QSV widerspiegeln die Ansprüche des Bestellers, der IATF 16949 und die kunden- spezifischen Zusatzanforderungen der Kunden des Bestellers (CSR) an das Qualitätsmanagement- system der Lieferanten (s. Anlage 1 zur Information). Der Lieferant verpflichtet sich das Bewusstsein seiner Mitarbeiter in Bezug auf Produktkonformität, Produktsicherheit, sowie auch das ethische Verhalten zu fördern. Die notwendige Qualifikation des Fach- und Prüfpersonals ist durch regelmäßige Schulungsmaßnahmen aufrechtzuerhalten. Die not- wendigen Arbeitsanweisungen und Vorgabedokumente müssen den Mitarbeitern am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Der Lieferant muss die Anforderungen des VDA-Bandes Produktintegrität einhalten und umsetzen. Die Benennung und Qualifizierung eines Produktsicherheits- und Konformitätsbeauftragten (Product Safety and Conformity Representative = PSCR) ist verpflichtend. Die Wirksamkeit seines Herstellprozesses überprüft der Lieferant in einem jährlichen Selbstaudit gemäß der Richtlinie VDA 6.3 (Prozessaudit) und VDA 6.5 (Produktaudit) bzw. nach der jeweiligen kundenspezifischen Vorgabe (s. Anlage 1). Der Besteller behält sich das Recht vor, Nachweise zu den durchgeführten Audits einzufordern.

  • Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission Die Emittentin beabsichtigt, mit Ausnahme der in den Bedingungen genannten Bekanntmachungen, keine Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission. Das US-Finanzministerium (US-Treasury Department) hat Vorschriften erlassen, gemäß derer gezahlte Dividenden oder als Dividenden eingestufte Zahlungen aus US-Quellen für bestimmte Finanzinstrumente entsprechend den Umständen insgesamt oder teilweise, als eine Dividendenäquivalente Zahlung betrachtet werden, die einer Quellensteuer in Höhe von 30% (vorbehaltlich eines niedrigeren Satzes im Fall eines entsprechenden Abkommens) unterliegt. Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere zum Zeitpunkt der Begebung nicht der Quellensteuer nach diesen Vorschriften. In bestimmten Fällen ist es aber im Hinblick auf eine Kombination von Transaktionen, die so behandelt werden, als würden sie miteinander in Verbindung stehen, auch wenn sie eigentlich keiner Einbehaltung der Quellensteuer unterliegen, möglich, dass Nicht-US-Inhaber der Besteuerung gemäß dieser Vorschriften unterfallen. Nicht-US-Inhaber sollten ihren Steuerberater bezüglich der Anwendbarkeit dieser Vorschriften, nachträglich veröffentlichter offiziellen Bestimmungen/Richtlinien und bezüglich jeglicher anderer möglicher alternativen Einordnung ihrer Wertpapiere für US-amerikanische Bundeseinkommensteuerzwecke zu Rate ziehen (siehe hierzu auch den Abschnitt „Besteuerung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Ausschüttungsgleiche Zahlungen“ im Basisprospekt, der eine ausführlichere Darstellung der Anwendbarkeit des Abschnitts 871 (m) auf die Wertpapiere enthält).

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Lastprofilverfahren 1Der Netzbetreiber bestimmt, welches Standardlastprofilverfahren und welche Standardlastprofile zur Anwendung kommen. 2Die Standardlastprofile setzt der Netzbetreiber auf der Grundlage des synthetischen oder des erweiterten analytischen Verfahrens ein. 3Der Netzbetreiber ordnet jeder Marktlokation ein dem Abnahmeverhalten entsprechendes Standardlastprofil zu und stellt eine Jahresverbrauchsprognose auf, die in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch basiert. 4Hierbei sind die berechtigten Interessen des Lieferanten zu wahren. 5Dem Lieferanten steht das Recht zu, unplausiblen Prognosen und Lastprofilzuordnungen zu widersprechen und dem Netzbetreiber einen eigenen Vorschlag zu unterbreiten. 6Kommt keine Einigung zustande, legt der Netzbetreiber die Prognose über den Jahresverbrauch und das Standardlastprofil fest. 7Die Zuordnung und Prognose teilt er dem Lieferanten nach erstmaliger Festlegung sowie im Falle jeglicher Änderung unverzüglich unter Beachtung der unter § 4 Abs. 1 genannten Festlegungen mit. 8Aus gegebenem Anlass, insbesondere nach Durchführung der Turnusablesung, erfolgt durch den Netzbetreiber unverzüglich eine Überprüfung auf Richtigkeit der geltenden Jahresverbrauchsprognose und erforderlichenfalls eine Anpassung an die veränderten Umstände.