Sofortige Vertragsbeendigung Musterklauseln

Sofortige Vertragsbeendigung. Der Vermieter ist jedoch berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere
Sofortige Vertragsbeendigung. Wird der fix vereinbarte Xxxxxxxxxxxx nicht eingehalten, hat der AG, neben den weiteren rechtlichen Möglichkeiten, das Recht auf sofortigen Rücktritt vom Vertrag.
Sofortige Vertragsbeendigung. Kleinheider ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzukündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere a) ihm nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit (Bonität) des Mieters aufkommen lassen; b) wenn über das Vermögen des Mieters ein insolvenzverfahren oder ein Konkursverfahren eröffnet wird; c) der Mieter trotz Mahnung unter Setzung einer mindestens einwöchigen Nachfrist mit Mietzinszahlung im Verzug ist und bleibt; d) Kleinheider eine Besichtigung des Mietgegenstandes zur Zustands- oder Schadensfeststellung trotz vorheriger Ankündigung nicht gewährt wird; e) der Mieter ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Kleinheider Gebrauchs- oder sonstige Rechte am Mietgegenstand Dritten einräumt oder den Mietgegenstand Dritten überlässt; f) der Mieter ohne Zustimmung von Kleinheider den Stand- bzw. den Einsatzort des Mietgegenstandes ändert; g) der Mieter seiner Service-, Wartungs-, und Reparaturpflicht nicht nachkommt; h) der Mieter vom Mietgegenstand sonst einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht Im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung aus wichtigem Grund behält Kleinheider alle Ansprüche bis zum vorgesehenen Vertragsende bzw. zum Ablauf der normalen Kündigungsfrist, jedoch werden dem Mieter alle Erlöse von Kleinheider aus einer anderweitigen Verwertung (insbesondere Neuvermietung) nach Abzug der Kosten für die Sicherstellung, Rückholung, Reparaturen und Vertragskosten gutgeschrieben. Kleinheider ist bei Vertragsende berechtigt, das Gerät, wenn es vom Mieter nicht ordnungsgemäß zurückgestellt wird, auch ohne Anrufung des Gerichts auf Kosten des Mieters, der den Zutritt zum Mietgegenstand und den Abtransport desselben entsprechend zu ermöglichen und allenfalls die Öffnung von Verschlüssen zu dulden hat, abzuholen, in seinen Besitz zu nehmen oder bei einem Verwahrer einzustellen und alle sonst geeigneten Maßnahmen (zB.: Plombierung) zu setzen, die einen weiteren Gebrauch durch den Mieter unmöglich machen. Der Mieter verzichtet demgegenüber auf das Recht auf jegliche Besitzstörungsklage und ähnliche Rechtsmittel sowie auf sämtliche Ersatzanforderungen gegen Kleinheider.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.