SOFORTMASSNAHMEN Musterklauseln

SOFORTMASSNAHMEN. Sollte sich die/der VertragspartnerIn oder ihr/sein Bevollmächtigte/r vor oder während der Veranstaltung oder vertragsgemäßen Benützung entfernen oder nicht erreichbar sein, so ist das AEC ermächtigt, die ihm zweckdienlich erscheinenden Maßnahmen ohne vorherige Verständigung der VertragspartnerInnen auf deren Haftung, Gefahr und Rechnung zu veranlassen.
SOFORTMASSNAHMEN. Sollte sich der Vertragspartner oder dessen Bevollmächtigter vor oder während der Veranstaltung oder vertragsgemäßen Benützung entfernen oder nicht erreichbar sein, so ist das Welios ermächtigt, die ihm zweckdienlich erscheinenden Maßnahmen ohne vorherige Verständigung des Vertragspartners auf dessen Haftung, Gefahr und Rechnung zu veranlassen.
SOFORTMASSNAHMEN. In dringenden Fällen wie z.B. Rohrbruch−, Brand−, Sturmschäden veranlasst die Verwalterin nach § 27, Abs. 1 Ziffer 3 WEG Sofortmaßnahmen. • Sie übernimmt die Schadensmeldung an die Versicherung bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum.
SOFORTMASSNAHMEN. Sobald die AEK Bank feststellt, dass ihre per Post verschickten Mitteilungen an einen Kunden z.B. in- folge Adressänderung nicht mehr zustellbar sind, soll die AEK Bank versuchen, die neue Adresse mit der gebotenen Sorgfalt und nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit in Erfahrung zu bringen. Dabei kann sie auch Drittpersonen mit den Recherchen beauftragen. Solche Drittpersonen unterstehen der- selben Geheimhaltungspflicht wie die Angestellten der AEK Bank selbst. Das Bankkundengeheimnis bleibt somit gewahrt.
SOFORTMASSNAHMEN a) Veranlassen nach § 27, Abs. 1 Ziffer 3 WEG von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch- , Brand-, Sturmschäden. b) Versicherungsschäden Schadensmeldung an die Versicherung bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum.
SOFORTMASSNAHMEN. Haftbarmachung des Beförderungsunternehmens: Wenn im Zuge der Beförderung ober bei Ablieferung der Güter ein Verlust und/oder eine Beschädigung zu vermuten oder erkennbar ist, sind unverzüglich das Beförderungsunternehmen, der Lagerhalter, die Hafenbehörde etc. schriftlich haftbar zu halten und zur gemeinsamen Besichtigung aufzufordern. Ein schriftlicher Protest bzw. ein qualifizierter Vorbehalt (Die Anmerkung "Mit Vorbehalt übernommen" genügt nicht) ist anzubringen. Sollte bei Ablieferung ein Verlust und/oder eine Beschädigung nicht erkennbar sein, sind die vorher genannten Institutionen sofort nach Feststellung, spätestens aber innerhalb der in den jeweiligen Beförderungsbedingungen vorgesehenen Fristen, schriftlich haftbar zu halten und zur gemeinsamen Besichtigung aufzufordern. Einschaltung eines Havariekommissars: Gegebenenfalls ist der in der Polizze bzw. im Versicherungszertifikat bzw. der vom Versicherer genannte Havariekommissar bezüglich Schadensfeststellung beizuziehen bzw. wird vom Versicherer ein Sachverständiger (meistens unabhängig) eingesetzt.
SOFORTMASSNAHMEN. Die Gesellschaft bezahlt bis maximal CHF 500 die Identifikation des Schädlings bzw. Ungeziefers mittels telefonischer Vorabklärung, Fotoanalyse oder Besuch vor Ort sowie die sachlich und fachlich notwendigen Sofortmassnahmen, welche im Rahmen eines allfälligen Erstbesuchs möglich sind; Ausgeschlossen sind Schädlinge und Ungeziefer, deren Befall sich auf Tiere und Pflanzen beschränkt;