SOFORTMASSNAHMEN Musterklauseln

SOFORTMASSNAHMEN. Sollte sich die/der VertragspartnerIn oder ihr/sein Bevollmächtigte/r vor oder während der Veranstaltung oder vertragsgemäßen Benützung entfernen oder nicht erreichbar sein, so ist das AEC ermächtigt, die ihm zweckdienlich erscheinenden Maßnahmen ohne vorherige Verständigung der VertragspartnerInnen auf deren Haftung, Gefahr und Rechnung zu veranlassen.
SOFORTMASSNAHMEN. Die Gesellschaft bezahlt bis maximal CHF 500 die Identifikation des Schädlings bzw. Ungeziefers mittels telefonischer Vorabklärung, Fotoanalyse oder Besuch vor Ort sowie die sachlich und fachlich notwendigen Sofortmassnahmen, welche im Rahmen eines allfälligen Erstbesuchs möglich sind; Ausgeschlossen sind Schädlinge und Ungeziefer, deren Befall sich auf Tiere und Pflanzen beschränkt;
SOFORTMASSNAHMEN. Sollte sich der Vertragspartner oder dessen Bevollmächtigter vor oder während der Veranstaltung oder vertragsgemäßen Benützung entfernen oder nicht erreichbar sein, so ist das Welios ermächtigt, die ihm zweckdienlich erscheinenden Maßnahmen ohne vorherige Verständigung des Vertragspartners auf dessen Haftung, Gefahr und Rechnung zu veranlassen.
SOFORTMASSNAHMEN a) Veranlassen nach § 27, Abs. 1 Ziffer 3 WEG von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch- , Brand-, Sturmschäden.
SOFORTMASSNAHMEN. In dringenden Fällen wie z.B. Rohrbruch−, Brand−, Sturmschäden veranlasst die Verwalterin nach § 27, Abs. 1 Ziffer 3 WEG Sofortmaßnahmen. • Sie übernimmt die Schadensmeldung an die Versicherung bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum.
SOFORTMASSNAHMEN. Haftbarmachung des Beförderungsunternehmens: Wenn im Zuge der Beförderung ober bei Ablieferung der Güter ein Verlust und/oder eine Beschädigung zu vermuten oder erkennbar ist, sind unverzüglich das Beförderungsunternehmen, der Lagerhalter, die Hafenbehörde etc. schriftlich haftbar zu halten und zur gemeinsamen Besichtigung aufzufordern. Ein schriftlicher Protest bzw. ein qualifizierter Vorbehalt (Die Anmerkung "Mit Vorbehalt übernommen" genügt nicht) ist anzubringen. Sollte bei Ablieferung ein Verlust und/oder eine Beschädigung nicht erkennbar sein, sind die vorher genannten Institutionen sofort nach Feststellung, spätestens aber innerhalb der in den jeweiligen Beförderungsbedingungen vorgesehenen Fristen, schriftlich haftbar zu halten und zur gemeinsamen Besichtigung aufzufordern. Einschaltung eines Havariekommissars: Gegebenenfalls ist der in der Polizze bzw. im Versicherungszertifikat bzw. der vom Versicherer genannte Havariekommissar bezüglich Schadensfeststellung beizuziehen bzw. wird vom Versicherer ein Sachverständiger (meistens unabhängig) eingesetzt.
SOFORTMASSNAHMEN. Sobald die AEK Bank feststellt, dass ihre per Post verschickten Mitteilungen an einen Kunden z.B. in- folge Adressänderung nicht mehr zustellbar sind, soll die AEK Bank versuchen, die neue Adresse mit der gebotenen Sorgfalt und nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit in Erfahrung zu bringen. Dabei kann sie auch Drittpersonen mit den Recherchen beauftragen. Solche Drittpersonen unterstehen der- selben Geheimhaltungspflicht wie die Angestellten der AEK Bank selbst. Das Bankkundengeheimnis bleibt somit gewahrt.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.