Softwaremiete. 2.5.1 Softwaremiete sind alle Leistungen, welche in dem von der Beratung gestellten Angebot mit der Produktkennung “app-” gekennzeichnet sind. 2.5.2 Die Beratung stellt dem Kunden für die vereinbarte Laufzeit des Vertrags Software-Add-ons bereit. Die Funktionalität der Software-Add-ons im Einzelnen ist im Angebot näher beschrieben. Die Bereitstellung erfolgt dadurch, dass die Beratung die Software-Add-ons online als Archiv zum Download bereitstellt oder elektronisch übermittelt. 2.5.3 Die Software-Add-ons werden im Quellcode bereitgestellt. 2.5.4 Die Installation und Inbetriebnahme der Software-Add-ons obliegt dem Kunden, es sei denn er hat die Beratung zusätzlich damit beauftragt.
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Softwaremiete. 2.5.1 2.5.1. Softwaremiete sind alle Leistungen, welche in dem von der Beratung gestellten Angebot mit der Produktkennung “app-” gekennzeichnet sind.
2.5.2 2.5.2. Die Beratung stellt dem Kunden für die vereinbarte Laufzeit des Vertrags Software-Add-ons bereit. Die Funktionalität der Software-Add-ons im Einzelnen ist im Angebot näher beschrieben. Die Bereitstellung erfolgt dadurch, dass die Beratung die Software-Add-ons online als Archiv zum Download bereitstellt oder elektronisch übermittelt.
2.5.3 2.5.3. Die Software-Add-ons werden im Quellcode bereitgestellt.
2.5.4 2.5.4. Die Installation und Inbetriebnahme der Software-Add-ons obliegt dem Kunden, es sei denn er hat die Beratung zusätzlich damit beauftragt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Softwaremiete. 2.5.1 Softwaremiete sind alle Leistungen, welche in dem von der Beratung gestellten Angebot mit der Produktkennung “app-” gekennzeichnet sind.
2.5.2 Die Beratung stellt dem Kunden für die vereinbarte Laufzeit des Vertrags Software-Add-ons bereit. Die Funktionalität der Software-Software- Add-ons im Einzelnen ist im Angebot näher beschrieben. Die Bereitstellung erfolgt dadurch, dass die Beratung die Software-Software- Add-ons online als Archiv zum Download bereitstellt oder elektronisch übermittelt.
2.5.3 Die Software-Add-ons werden im Quellcode bereitgestellt.
2.5.4 Die Installation und Inbetriebnahme der Software-Add-ons obliegt dem Kunden, es sei denn er hat die Beratung zusätzlich damit beauftragt.
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