Common use of Softwarewartung Clause in Contracts

Softwarewartung. Dem Kunden ist bekannt, dass es sich bei der Software, für welche TA Pflege- und Supportdienstleistungen erbringt, auch um Software von Dritten handeln kann. Die Softwarepflege ist nur gewährleistet, wenn ein gültiger Pflege- und Supportvertrag besteht und nur im Rahmen der dort vereinbarten Leistungen. TA gibt keine Zusicherungen ab und übernimmt keine Gewährleistung und Haftung insbesondere für das einwandfreie Funktionieren der Software (inkl. Drittprodukte), Weiterentwicklungen, die Mängelfreiheit der Software und Leistungen, deren Laufverhalten, Performance, Kompatibilitäten, Verwendbarkeit oder Zweckerfüllung.

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Samples: Software License and Maintenance Agreement, Software Service Lease Agreement, Software License and Maintenance Agreement