Sonderprogramm des Bundes/Landes/Kommunen Musterklauseln

Sonderprogramm des Bundes/Landes/Kommunen. 2 außerbetriebliche Berufsausbildung nach SGB III, § 241 (2) (i. d. R. von Bundesagentur für Arbeit geförderte Maßnahmen) 3 außerbetriebliche Berufsausbildung für behinderte Menschen bzw. Reha nach SGB III, § 100 Nr. 5 Die Einrichtungen unserer Ausbildungsstätte bieten -ggf. zusam- men mit den im Berufsausbildungsvertrag aufgeführten Ausbil- dungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte– die Voraus- setzung, dass die erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fä- higkeiten nach der Ausbildungsordnung und dem Ausbildungsrah- menplan in vollem Umfang vermittelt werden können. In der Person des Ausbildenden (Ausbildender ist der Vertrags- schließende –bei juristischen Personen die vertretungsberechtigten Organe) und des von ihm ggf. bestellten Ausbilders liegen keine Gründe vor, die der Ausbildung im Sinne des Berufsbildungsgeset- zes entgegenstehen. Insbesondere besteht kein Verbot, Kinder und Jugendliche zu beschäftigen. Alle später eintretenden wesentlichen Änderungen des Berufsaus- bildungsvertrages werden der Handwerkskammer unverzüglich mitgeteilt. Die Daten werden gem. §§ 34 - 36 und 88 des Berufsbildungsge- setzes vom 23.03.2005 (BGBl. I S. 931) sowie der §§ 28 - 30 Handwerksordnung erhoben. Die vorstehenden sowie die „weiteren Vertragsbestimmungen“ (§§ 1 - 11) sind Gegenstand dieses Vertrages und werden anerkannt. Ort / Datum Unterschrift des Ausbildenden(Betrieb) Stempel des Betriebes Betriebsnummer Betrieb/Firma Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon Fax E-Mail: und dem Auszubildenden1 Name Vorname Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort Geburtsdatum Geschlecht: männlich weiblich divers Telefon E-Mail: Name, Vorname: Geburtsdatum: (gemäß BBiG und HwO) Anschrift: Name: Anschrift: wird nachstehender Vertrag zur Ausbildung im Ausbildungsberuf ggf. mit Fachrichtung/Schwerpunkt etc. nach Maßgabe der Ausbildungsordnung geschlossen. Die Führung des Ausbildungsnachweises (Berichtshefts) erfolgt: schriftlich elektronisch Die Ausbildungsdauer beträgt nach der Ausbildungsordnung‌ €‌‌‌ €‌‌ €‌ €‌ im 1. Ausbildungsjahr im 2. Ausbildungsjahr im 3. Ausbildungsjahr im 4. Ausbildungsjahr Die Urlaubsdauer richtet sich nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, dem Bundesurlaubsgesetz bzw. nach den gültigen Tarifverträgen. vom‌‌ bis‌ Die Probezeit beträgt‌ Werktage oder Werktage oder Werktage oder Werktage oder‌‌‌‌‌‌‌ Werktage oder‌ Arbeitstage im Jahr Arbeitstage im Jahr Arbeitstage im Jahr Arbeitstage im Jahr‌‌‌‌‌‌ Arbeitstage im Jahr‌ Stunden - wöchentlich Stunde...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.