Common use of Sonstige Datenempfänger Clause in Contracts

Sonstige Datenempfänger. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb der Bank, sofern dies nicht durch die Ziffern 4.2 abgedeckt ist, ist zunächst zu beachten, dass wir zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet sind, von denen wir Kenntnis erlangen (Bankgeheimnis). Informationen über Sie dürfen nur weitergeben werden, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben oder wir zur Erteilung einer Bankauskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein: • Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [BaFin], Europäische Bankenaufsichtsbehörde [EBA], Europäische Zentralbank, Finanzbehörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung. • Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute oder vergleichbare Einrichtungen, an die wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehung mit Ihnen personenbezogene Daten übermitteln (z. B. die Kartenorganisationen Mastercard, Korrespondenzbanken, Auskunfteien). Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt bzw. für die Sie uns vom Bankgeheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit haben. Durch die Erteilung eines Zahlungsauftrags durch Einsatz Ihrer Karte erteilen Sie uns zugleich die Zustimmung, die Daten an den Zahlungsempfänger über die zwischengeschalteten Abwicklungsdienstleister und Zahlungsdienstleister (z. B. Bank) des Zahlungsempfängers weiterzuleiten.

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Samples: www.sparda-bw.de, www.sparda-bw.de

Sonstige Datenempfänger. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des Herausgebers / der Bank, sofern dies nicht durch die Ziffern 4.2 und 4.3 abgedeckt ist, ist zunächst zu beachten, dass wir zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet sind, von denen wir Kenntnis erlangen (Bankgeheimnis). Informationen über Sie dürfen nur weitergeben werden, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, Sie eingewilligt einge- willigt haben oder wir zur Erteilung einer Bankauskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein: • Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [BaFin], Europäische Bankenaufsichtsbehörde Banken- aufsichtsbehörde [EBA], Europäische Zentralbank, Finanzbehörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung. • Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute oder vergleichbare Einrichtungen, an die wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehung mit Ihnen personenbezogene Daten übermitteln (z. B. die Kartenorganisationen Visa und Mastercard, Unternehmen der Genossenschaftlichen Finanz- Gruppe Volksbanken Raiffeisenbanken, Korrespondenzbanken, Auskunfteien). Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung Datenübermittlung erteilt bzw. für für die Sie uns vom Bankgeheimnis Bank- geheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit haben. Durch die Erteilung eines Zahlungsauftrags Zahlungsauftrages durch Einsatz Ihrer Karte erteilen Sie uns zugleich die Zustimmung, die Daten an den Zahlungsempfänger über die zwischengeschalteten Abwicklungsdienstleister und Zahlungsdienstleister des Zahlungsdienstleisters (z. B. Bank) des Zahlungsempfängers weiterzuleitenweiter zu leiten.

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Samples: www.dzbank.de

Sonstige Datenempfänger. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an weitere Empfänger außerhalb der Bank, sofern dies die nicht bereits durch die Ziffern 4.1 und 4.2 abgedeckt istsind, ist zunächst zu beachten, dass wir der Herausgeber/die kartenvermittelnde Bank zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet sind, von denen wir der Herausgeber/die kartenvermittelnde Bank Kenntnis erlangen (Bankgeheimnis). Informationen über Sie dürfen dür- fen nur weitergeben werden, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben oder wir der Herausgeber/die kartenver- mittelnde Bank zur Erteilung einer Bankauskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein: • Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [BaFin]Finanzdienstleistungsaufsicht, Europäische Bankenaufsichtsbehörde [EBA]Banken- aufsichtsbehörde, Europäische Zentralbank, Finanzbehörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung. • Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute oder vergleichbare Einrichtungen, an die wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehung Geschäftsbezie- hung mit Ihnen personenbezogene Daten übermitteln (z. B. die Kartenorganisationen MastercardMastercard und Visa, Unternehmen der Genossen- schaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken, Korrespondenzbanken, Auskunfteien). Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt bzw. für die Sie uns vom Bankgeheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit haben. Durch die Erteilung eines Zahlungsauftrags durch Einsatz Ihrer Karte erteilen Sie uns zugleich die Zustimmung, die Daten an den Zahlungsempfänger über die zwischengeschalteten Abwicklungsdienstleister und Zahlungsdienstleister (z. B. Bank) des Zahlungsempfängers weiterzuleiten.

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Samples: www.psd-braunschweig.de

Sonstige Datenempfänger. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des Herausgebers/der Bank, sofern dies nicht durch die Ziffern 4.2 und 4.3 abgedeckt ist, ist zunächst zu beachten, dass wir zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet sind, von denen wir Kenntnis erlangen (Bankgeheimnis). Informationen über Sie dürfen nur weitergeben werden, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben oder wir zur Erteilung einer Bankauskunft Bankaus- kunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein: • Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [BaFin], Europäische Bankenaufsichtsbehörde [EBA], Europäische Zentralbank, Finanzbehörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung. • Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute oder vergleichbare Einrichtungen, an die wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehung mit Ihnen personenbezogene personenbezo- gene Daten übermitteln (z. B. die Kartenorganisationen MastercardMastercard und Visa, Unternehmen der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken, Korrespondenzbanken, Auskunfteien). Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt bzw. für die Sie uns vom Bankgeheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit haben. Durch die Erteilung eines Zahlungsauftrags Zahlungsauftrages durch Einsatz Ihrer Karte erteilen Sie uns zugleich die Zustimmung, die Daten an den Zahlungsempfänger über die zwischengeschalteten Abwicklungsdienstleister und Zahlungsdienstleister des Zahlungsdienstleisters (z. B. Bank) des Zahlungsempfängers weiterzuleiten.

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Samples: www.bbbank.de

Sonstige Datenempfänger. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des Herausgebers/der Bank, sofern dies nicht durch die Ziffern 4.2 und 4.3 abgedeckt ist, ist zunächst zu beachten, dass wir zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet sind, von denen wir Kenntnis erlangen (Bankgeheimnis). Informationen über Sie dürfen nur weitergeben werden, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben oder wir zur Erteilung einer Bankauskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein: • Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [BaFin], Europäische Bankenaufsichtsbehörde Bankenauf- sichtsbehörde [EBA], Europäische Zentralbank, Finanzbehörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung. • Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute oder vergleichbare Einrichtungen, an die wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehung mit Ihnen personenbezogene Daten übermitteln (z. B. die Kartenorganisationen MastercardMastercard und Visa, Unternehmen der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken, das im SEPA-Lastschriftmandat genannte kontoführende Institut, Korrespondenzbanken, Auskunfteien). Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt bzw. für die Sie uns vom Bankgeheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit haben. Durch die Erteilung eines Zahlungsauftrags Zahlungsauftrages durch Einsatz Ihrer Karte erteilen Sie uns zugleich die Zustimmung, die Daten an den Zahlungsempfänger über die zwischengeschalteten Abwicklungsdienstleister und Zahlungsdienstleister (z. B. Bank) des Zahlungsempfängers weiterzuleitenweiter zu leiten.

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Samples: www.apobank.de