Sonstige Haftung. 7.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. 7.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften nur (a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) ist unsere Haftung ausgeschlossen, wenn der Schaden durch eine vom Kunden abzuschließende Versicherung versicherbar ist; ungeachtet dessen ist unsere Haftung im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 15.000,00 €. 7.3 Die sich aus Art. 7.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz. 7.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. 7.5 Für Verzugsschäden besteht eine Sonderregelung in Art. 4.7.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Sonstige Haftung. 7.1 9.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen gesetz- lichen Vorschriften.
7.2 9.2 Auf Schadensersatz haften wir – - gleich aus welchem Rechtsgrund – - im Rahmen der Verschuldenshaftung Verschuldens- haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z. B. für Sorgfalt in eigenen An- gelegenheiten) nur
(a) für Schäden Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (VerpflichtungVer- pflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht er- möglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) ist unsere Haftung ausgeschlossen, wenn der Schaden durch eine vom Kunden abzuschließende Versicherung versicherbar ist; ungeachtet dessen ist unsere Haftung im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 15.000,00 €.
7.3 9.3 Die sich aus Artder Ziff. 7.2 9.2 dieser AGB ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen Pflicht- verletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften Vor- schriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.4 9.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden Käufers (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen gesetz- lichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
7.5 Für Verzugsschäden besteht eine Sonderregelung in Art. 4.7.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstige Haftung. 7.1 8.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer der Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen VorschriftenVor- schriften.
7.2 8.2 Auf Schadensersatz Schadenersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit Fahrläs- sigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z. B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
(a) a. für Schäden Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,;
(b) b. für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht Ver- tragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung Durchfüh- rung des Vertrags Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) ist unsere Haftung ausgeschlossen, wenn der Schaden durch eine vom Kunden abzuschließende Versicherung versicherbar ist; ungeachtet dessen ist unsere Haftung im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 15.000,00 €.
7.3 8.3 Die sich aus Art. 7.2 ergebenden vorstehender Ziffer 8.2 ergebenen Haftungsbeschränkungen gelten gel- ten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten zu Gunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und sowie für Ansprüche des Kunden Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.4 8.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten ver- treten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden Käufers (insbesondere gem. gemäß §§ 651650, 649 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
7.5 Für Verzugsschäden besteht eine Sonderregelung in Art. 4.7.
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Sonstige Haftung. 7.1 11.1 Soweit sich aus diesen AGB AMB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.2 11.2 Auf Schadensersatz Schadenersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften nur
(a) für Schäden Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder und der Gesundheit,
(b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung Ver- letzung einer wesentlichen Vertragspflicht (VerpflichtungVer- pflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags Vertrages überhaupt erst ermöglicht er- möglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner Vertrags- partner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden ein- tretenden Schadens begrenzt. Im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) ist unsere Haftung ausgeschlossen, wenn der Schaden durch eine vom Kunden abzuschließende Versicherung versicherbar ist; ungeachtet dessen ist unsere Haftung im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 15.000,00 €.
7.3 11.3 Die sich aus ArtAbs. 7.2 (2) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten zu Gunsten von Personen, deren Verschulden wir nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche haben.
11.4 Unsere verschuldensabhängige Haftung nach § 536 a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Kunden Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
11.5 Die Haftung nach dem ProdukthaftungsgesetzProdukthaftungsgesetz bleibt unberührt.
7.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
7.5 Für Verzugsschäden besteht eine Sonderregelung in Art. 4.7.
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Samples: Mietbedingungen
Sonstige Haftung. 7.1 a) Soweit sich aus diesen AGB Verkaufsbedingungen einschließlich der nachfolgenden nachstehenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und oder außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen VorschriftenBestimmungen.
7.2 Auf Schadensersatz haften wir – b) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund – Rechtsgrund, ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 8 eingeschränkt.
c) Wir haften nicht
i. im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Falle einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach unserer Organe, gesetzlichen Vorschriften nurVertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen;
(a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers ii. im Falle grober Fahrlässigkeit unserer nicht-leitenden Angestellten oder der Gesundheitsonstigen Erfüllungsgehilfen,
(bd) für Schäden aus der soweit es sich nicht unerheblichen um eine Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtungvertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags Vertrages überhaupt erst ermöglicht ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall .
e) Soweit wir nach Ziffer 8 c) dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Im Falle Schaden begrenzt Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Art. 7.2 Satz 2(b) ist unsere Haftung ausgeschlossenLiefergegenstands sind, wenn der Schaden durch eine vom Kunden abzuschließende Versicherung versicherbar ist; ungeachtet dessen ist unsere Haftung im Falle sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Art. 7.2 Satz 2(b) der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 15.000,00 €Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
7.3 f) Die sich aus Art. 7.2 Ziffern 8 c) und 8 d) ergebenden Haftungsbeschränkungen Haftungsausschlüsse und- beschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. in gleichem Umfang zugunsten von Personenunserer Organe, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nichtVertreter, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben Angestellten und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetzsonstigen Erfüllungsgehilfen.
7.4 g) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Iim Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und RechtsfolgenRechtsfolger.
7.5 Für Verzugsschäden besteht eine Sonderregelung in Art. 4.7.h) Die Einschränkungen dieser Ziffer 8 gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Sonstige Haftung. 7.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten außervertragli- xxxx Xxxxxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.2 8.1. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs Haftungsmaß- stabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
(a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht Vertrags- pflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags Vertra- ges überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig regel- mäßig vertraut und oder vertrauen darf); in diesem Fall .
8.3. Soweit wir dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist unsere diese Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Im Falle Mit- telbare Schäden und mangelbedingte Folgeschäden sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Art. 7.2 Satz 2(b) ist unsere Haftung ausgeschlossen, wenn der Schaden durch eine vom Kunden abzuschließende Versicherung versicherbar ist; ungeachtet dessen ist unsere Haftung im Falle Liefergegenstan- des Art. 7.2 Satz 2(b) der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 15.000,00 €typischerweise zu erwarten sind.
7.3 8.4. Die sich aus Art. 7.2 ergebenden vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben.
8.5. Sie Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen übernom- men haben und sowie für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.4 Wegen 8.6. Rechtsmängel Für den Fall, dass ein Dritter gegenüber dem Kunden eine Verletzung von im Inland geltenden Patenten oder sonstigen inländischen Schutzrechten durch die von uns gelieferte Ware geltend macht, unterstützen wir den Kunden nach besten Kräften bei der Abwehr derartiger Ansprüche. Wenn und soweit wir nach dem Vertrag und nach diesen Bedingungen dazu verpflichtet sind, übernehmen wir die Kosten der Verteidigung und stellen den Kunden von derartigen Ansprüchen frei, vorausgesetzt, der Kunde überlässt uns auf Verlangen vollumfänglich die Verteidigung und erteilt uns alle erforderlichen Vollmachten. Unsere Haftung hinsichtlich einer Pflichtverletzungeventuellen Verlet- zung von im Ausland geltenden Patenten oder sonstigen Schutzrechten ist ausge- schlossen, soweit nicht im Einzelfall Abweichendes vereinbart wird.
8.7. Verjährung Vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche gegen uns, die nicht in auf einem Mangel bestehtder Ware beruhen, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten habenverjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung. Ein freies Kündigungsrecht Schadensersatzansprüche des Kunden (insbesondere gemgemäß vorstehender Ziffern 8.2. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossenoder 8.5. Im Übrigen gelten die verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und RechtsfolgenVerjährungsfristen.
7.5 Für Verzugsschäden besteht eine Sonderregelung in Art. 4.7.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstige Haftung. 7.1 a) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung Verlet- zung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.2 b) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund Rechts- grund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich vor- behaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften nur
(az. B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur – für Schäden Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(b) , – für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen we- sentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße ord- nungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht er- möglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig Geschäftspartner regel- mäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung Haf- tung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) ist unsere Haftung ausgeschlossen, wenn der Schaden durch eine vom Kunden abzuschließende Versicherung versicherbar ist; ungeachtet dessen ist unsere Haftung im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 15.000,00 €.
7.3 c) Die sich aus ArtPunkt 22 Buchst. 7.2 b) ergebenden Haftungsbeschränkungen Haftungsbeschrän- kungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten zuguns- ten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften Vor- schriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit Be- schaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden Geschäftspartners nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.4 d) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel bestehtbe- steht, kann der Kunde Geschäftspartner nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht Kün- digungsrecht des Kunden Geschäftspartners (insbesondere gem. §§ 651650, 649 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen gesetzli- chen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
7.5 Für Verzugsschäden besteht eine Sonderregelung in Art. 4.7.
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Sonstige Haftung. 7.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen au- ßervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.2 9.1. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
9.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs Haftungs- maßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angele- genheiten) nur
(a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitGesund- heit,
(b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht Ver- tragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner Vertrags- partner regelmäßig vertraut und oder vertrauen darf); in diesem Fall .
9.3. Soweit wir dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist unsere diese Haftung jedoch je- doch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Im Falle Mittelbare Schäden und mangelbedingte Folgeschäden sind außer- dem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwen- dung des Art. 7.2 Satz 2(b) ist unsere Haftung ausgeschlossen, wenn der Schaden durch eine vom Kunden abzuschließende Versicherung versicherbar ist; ungeachtet dessen ist unsere Haftung im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 15.000,00 €Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.
7.3 9.4. Die sich aus Art. 7.2 ergebenden vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben.
9.5. Sie Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel Man- gel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und sowie für Ansprüche des Kunden nach dem ProdukthaftungsgesetzProdukthaf- tungsgesetz.
7.4 Wegen 9.6. Rechtsmängel Für den Fall, dass ein Dritter gegenüber dem Kunden eine Ver- letzung von im Inland geltenden Patenten oder sonstigen inländischen Schutz- rechten durch die von uns gelieferte Ware geltend macht, unterstützen wir den Kunden nach besten Kräften bei der Abwehr derartiger Ansprüche. Wenn und soweit wir nach dem Vertrag und nach diesen Bedingungen dazu verpflichtet sind, übernehmen wir die Kosten der Verteidigung und stellen den Kunden von derartigen Ansprüchen frei, vorausgesetzt, der Kunde überlässt uns auf Verlan- gen vollumfänglich die Verteidigung und erteilt uns alle erforderlichen Vollmach- ten. Unsere Haftung hinsichtlich einer Pflichtverletzungeventuellen Verletzung von im Ausland geltenden Patenten oder sonstigen Schutzrechten ist ausgeschlossen, soweit nicht im Einzelfall Abweichendes vereinbart wird.
9.7. Verjährung Vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche ge- gen uns, die nicht in auf einem Mangel bestehtder Ware beruhen, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten habenverjähren innerhalb eines Jah- res ab Ablieferung. Ein freies Kündigungsrecht Schadensersatzansprüche des Kunden (insbesondere gemgemäß vorstehender Ziffern 9.2. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossenoder 9.5. Im Übrigen gelten die verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und RechtsfolgenVer- jährungsfristen.
7.5 Für Verzugsschäden besteht eine Sonderregelung in Art. 4.7.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstige Haftung. 7.1 Soweit sich aus diesen AGB Lieferbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir wir, vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (zB Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
(a) für Schäden Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) ist unsere Haftung ausgeschlossen, wenn der Schaden durch eine vom Kunden abzuschließende Versicherung versicherbar ist; ungeachtet dessen ist unsere Haftung im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 15.000,00 €.
7.3 Die sich aus ArtAbs. 7.2 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden Käufers (insbesondere gem. §§ 651650, 649 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
7.5 Für Verzugsschäden besteht eine Sonderregelung in Art. 4.7Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
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Samples: Lieferbedingungen
Sonstige Haftung. 7.1 (1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten außervertragli- xxxx Xxxxxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.2 (2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit Fahrläs- sigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (zB für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
(a) für Schäden Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht Ver- tragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner Vertrags- partner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) ist unsere Haftung ausgeschlossen, wenn der Schaden durch eine vom Kunden abzuschließende Versicherung versicherbar ist; ungeachtet dessen ist unsere Haftung im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 15.000,00 €.
7.3 (3) Die sich aus ArtAbs. 7.2 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen Pflichtver- letzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen gesetzli- chen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig arglis- tig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.4 (4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden Käufers (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und RechtsfolgenRechtsfol- gen.
7.5 Für Verzugsschäden besteht eine Sonderregelung in Art. 4.7.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstige Haftung. 7.1 Soweit sich aus diesen AGB Allgemeinen Verkaufsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes Anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
(a) 7.2.1 für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(b) 7.2.2 für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) ist unsere Haftung ausgeschlossen, wenn der Schaden durch eine vom Kunden abzuschließende Versicherung versicherbar ist; ungeachtet dessen ist unsere Haftung im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 15.000,00 €.
7.3 Die sich aus Art. Ziffer 7.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden Käufers (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
7.5 Für Verzugsschäden besteht eine Sonderregelung in Art. 4.7.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Sonstige Haftung. 7.1 9.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.2 9.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
(a) für Schäden Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) ist unsere Haftung ausgeschlossen, wenn der Schaden durch eine vom Kunden abzuschließende Versicherung versicherbar ist; ungeachtet dessen ist unsere Haftung im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 15.000,00 €.
7.3 9.3 Die sich aus ArtZiff. 7.2 9.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem ProdukthaftungsgesetzProdukthaftungsgesetz und dem Arzneimittelgesetz.
7.4 9.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde KUNDE nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden KUNDEN (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
7.5 Für Verzugsschäden besteht eine Sonderregelung in Art. 4.79.5 Wir hafteten nicht für Schäden, die Folge einer unsachgemäßen Behandlung oder einer unsachgemäßen Anwendung der gelieferten Ware durch den KUNDEN sind.
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Sonstige Haftung. 7.1 Soweit sich aus diesen AGB allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung Ver- letzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen gesetz- lichen Vorschriften.
7.2 Auf Schadensersatz Schadenersatz haften wir – gleich aus welchem welchen Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs Haftungsmaßstabes nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
(a) für Schäden Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht Ver- tragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner Vertrags- partner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) ist unsere Haftung ausgeschlossen, wenn der Schaden durch eine vom Kunden abzuschließende Versicherung versicherbar ist; ungeachtet dessen ist unsere Haftung im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 15.000,00 €.
7.3 Die sich aus Artvorstehender Ziff. 7.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten zu Gunsten von Personen, deren Verschulden Ver- schulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen verschweigen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten zurückzutreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. gemäß §§ §651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen Vor- aussetzungen und Rechtsfolgen.
7.5 Für Verzugsschäden besteht eine Sonderregelung in Art. 4.7.
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Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Sonstige Haftung. 7.1 1. Soweit sich aus diesen AGB AVB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir haftet E/D/E bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.2 2. Auf Schadensersatz haften wir haftet E/D/E – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir haftet E/D/E, vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (zB Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
(a) für Schäden Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) ist unsere Haftung ausgeschlossen, wenn der Schaden durch eine vom Kunden abzuschließende Versicherung versicherbar ist; ungeachtet dessen ist unsere Haftung im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 15.000,00 €.
7.3 3. Die sich aus Art. 7.2 Ziffer 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von PersonenPersonen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir E/D/E nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten habenhat. Sie gelten nicht, soweit wir einen ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben wurde und für Ansprüche des Kunden Vertragspartners nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.4 4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde Vertragspartner nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden Vertragspartners (insbesondere gem. §§ 651650, 649 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
7.5 Für Verzugsschäden besteht eine Sonderregelung in Art. 4.7.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Sonstige Haftung. 7.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften nur
(a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) ist unsere Haftung ausgeschlossen, wenn der Schaden durch eine vom Kunden abzuschließende Versicherung versicherbar ist; ungeachtet dessen ist unsere Haftung im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 15.000,00 €.
7.3 Die sich aus Art. 7.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 651650, 649 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
7.5 Für Verzugsschäden besteht eine Sonderregelung in Art. 4.75.7.
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Samples: General Terms and Conditions
Sonstige Haftung. 7.1 10.1 Unsere Haftung für wesentliche Vertragsverletzung insbesondere hinsichtlich der Beschaffenheit von Ware besteht uneingeschränkt für die Fälle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens sowie in Fällen, in denen die Vertragsverletzung Beschädigungen der Gesundheit zur Folge hat. In allen weiteren Fällen der wesentlichen Vertragsverletzung ist die Haftung begrenzt auf den bei Ver- tragsabschluss objektiv vorhersehbaren Schaden. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich das zur Beurteilung der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibtWirksamkeit die- ser Bedingungen anwendbare Recht eine Haftungsbegrenzung in weiterem Umfang oder einer Haf- tungsfreizeichnung zulässt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriftengilt diese als vereinbart.
7.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften nur
(a) für Schäden aus 10.2 Für die Haftung wegen der Verletzung nicht wesentlichen Vertragsverletzungen wie der Neben- pflicht zur Beratung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall Käufers ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbarenausgeschlossen für die Fälle leicht fahrlässigen Handelns; die Haftung wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens sowie in Fällen, typischerweise eintretenden Schadens begrenztin denen die Vertragsverletzung Beschädigungen der Gesundheit zur Folge hat, bleibt bestehen. Im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) ist unsere Haftung ausgeschlossenSo- weit das zur Beurteilung der Wirksamkeit dieser Bedingungen anwendbare Recht eine Haftungsbe- grenzung in weiterem Umfang oder einer Haftungsfreizeichnung zulässt, wenn der Schaden durch eine vom Kunden abzuschließende Versicherung versicherbar ist; ungeachtet dessen ist unsere Haftung im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 15.000,00 €gilt diese als vereinbart.
7.3 Die sich aus Art. 7.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch 10.3 Wir arbeiten bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.4 Wegen einer Pflichtverletzungallen Maßnahmen, die nicht in einem Mangel besteht, kann Risiken für Produktnutzer verhindern oder Maßnahmen der Kunde Marktaufsichtsbehörden vorgreifen (Marktkorrekturmaßnahmen) mit dem Käufer zusammen. Maß- geblich ist dabei die Beurteilung durch die Marktaufsichtsbehörden. Kostenauslösende Maßnah- men bedürfen grundsätzlich unserer vorherigen Zustimmung. Eine Kostenerstattung erfolgt nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die un- ter Maßgabe von Ziffer 10.1 und sowie eine solche nach den einschlägigen gesetzlichen Voraussetzungen und RechtsfolgenVorschrif- ten vorgesehen ist.
7.5 Für Verzugsschäden besteht eine Sonderregelung in Art. 4.7.
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Sonstige Haftung. 7.1 8.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.2 8.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir wir, vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften nur
gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (a) z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur − für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(b) , − für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) ist unsere Haftung ausgeschlossen, wenn der Schaden durch eine vom Kunden abzuschließende Versicherung versicherbar ist; ungeachtet dessen ist unsere Haftung im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 15.000,00 €.
7.3 8.3 Die sich aus ArtAbs. 7.2 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. beziehungsweise zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.4 8.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 651650, 649 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
7.5 Für Verzugsschäden besteht eine Sonderregelung in Art. 4.7.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstige Haftung. 7.1 8.1 Soweit sich aus diesen AGB AVB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen vertrag- lichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen ge- setzlichen Vorschriften.
7.2 8.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem wel- chem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung Verschuldens- haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir wir, vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften ge- setzlicher Haftungsbeschränkungen, wie beispiels- weise die Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten und unerhebliche Pflichtverletzungen, nur
(a) 8.2.1 für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(b) 8.2.2 für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (wesent- lichen Vertragspflicht, das heißt einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren de- ren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut ver- traut und vertrauen darf); in . In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) ist unsere Haftung ausgeschlossen, wenn der Schaden durch eine vom Kunden abzuschließende Versicherung versicherbar ist; ungeachtet dessen ist unsere Haftung im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 15.000,00 €.
7.3 8.3 Die sich aus Art. 7.2 Ziffer 8.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen Haftungsbe- schränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden Ver- schulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten ver- treten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel Man- gel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden Käufers nach dem ProdukthaftungsgesetzProdukthaf- tungsgesetz.
7.4 8.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden Käufers (insbesondere gem. §§ 651650, 649 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
7.5 Für Verzugsschäden besteht eine Sonderregelung in Art. 4.7.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen
Sonstige Haftung. 7.1 1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich Lieferbedingungen, ein- schließlich der nachfolgenden Bestimmungen Bestimmungen, nichts anderes ergibt, haften wir haftet der Lieferer bei einer Verletzung Verlet- zung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten Pflich- ten nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.2 2) Auf Schadensersatz haften wir haftet der Lieferer – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung Verschul- denshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften haftet der Lieferer, vor- behaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkun- gen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; uner- hebliche Pflichtverletzung), nur
(a) für Schäden Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(b) für Schäden Xxxxxxx aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen wesentli- chen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung Erfül- lung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags Ver- trags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere die Haftung des Lieferers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbarenvorhersehba- ren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) ist unsere Haftung ausgeschlossen, wenn der Schaden durch eine vom Kunden abzuschließende Versicherung versicherbar ist; ungeachtet dessen ist unsere Haftung im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 15.000,00 €be- grenzt.
7.3 3) Die sich aus ArtAbs. 7.2 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen Haftungsbeschrän- kungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir der Lieferer nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten habenvertre- ten hat. Sie gelten nicht, soweit wir der Lieferer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben hat und für Ansprüche des Kunden Bestellers nach dem ProdukthaftungsgesetzProdukthaf- tungsgesetz.
7.4 4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde Besteller nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir der Lieferer die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden Bestellers (insbesondere gem. §§ 651650, 649 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
7.5 Für Verzugsschäden besteht eine Sonderregelung in Art. 4.7.
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Samples: General Terms and Conditions
Sonstige Haftung. 7.1 5.1 Soweit sich aus diesen AGB Verkaufsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.2 5.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir wir, vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
(a) für Schäden Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße ordnungs- gemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) ist unsere Haftung ausgeschlossen, wenn der Schaden durch eine vom Kunden abzuschließende Versicherung versicherbar ist; ungeachtet dessen ist unsere Haftung im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 15.000,00 €.
7.3 5.3 Die sich aus ArtNr. 7.2 5.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und sowie für Ansprüche des Kunden Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.4 5.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) Käufers wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
7.5 Für Verzugsschäden besteht eine Sonderregelung 5.5 Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen nicht, wenn der Mangel oder Schaden auf Verschleiß infolge normalen Gebrauchs zurückzuführen ist, Ersatzteile und jene Aggregate und Teile betrifft, die regelmäßig erneuert werden müssen oder dadurch entstanden ist, dass der Käufer einen Mangel nicht unverzüglich nach Entdeckung angezeigt hat (vgl. Ziff. 4.4) oder der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist.
5.6 Ist der Käufer Unternehmer und handelt er bei Abschluss des Vertrages in ArtAusübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, erfolgt der Verkauf von Gebrauchtgeräten unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung. 4.7Hiervon nicht betroffen sind Schadensersatzansprüche bei Personenschäden sowie die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
5.7 Sofern der Käufer den gelieferten Gegenstand an einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB weiterverkauft hat und der Verbraucher Mängelansprüche geltend macht, gilt Folgendes: – Ansprüche des Käufers gegen uns sind ausgeschlossen, falls der Käufer die Beanstandung des Verbrauchers nicht innerhalb von sieben Kalendertagen an uns weiterleitet. Die Weitergabe der Beanstandung hat schriftlich oder in elektronischer Textform zu erfolgen. – Der Käufer ist verpflichtet, vom Verbraucher zurückerhaltene Waren nach unserer Xxxx insgesamt oder in Form von Proben zum Zwecke der Überprüfung der Beanstandung des Verbrauchers an uns zu übersenden.
5.8 Zur Sicherstellung der gesetzlichen Bestimmungen (MPG, Anhang 6/5.1) ist der Käufer verpflichtet, für gelieferte Medizinprodukte die Rückverfolgbarkeit anhand der Seriennummern für einen Zeitraum von 10 Jahren zu gewährleisten und bei Weiterveräußerung über einen Zwischenhändler bis zum Endkunden vertraglich sicherzustellen.
5.9 Zur Klarstellung: Vom Leistungsumfang und dementsprechend von der Gewährleistung nicht umfasst sind vorbereitende Maßnahmen zur Installation einer Waage wie zum Beispiel die Vorbereitung einer Baugrube einer Boden- Einbauwaage oder der Wand für die Montage einer Wandwaage inkl. der Sicherstellung der Tragfähigkeit des Bodens bzw. der Wand. Diese vorbereitenden baulichen Maßnahmen liegen nicht in unserem Verantwortungsbereich.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Sonstige Haftung. 7.1 1. Soweit sich aus diesen AGB Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir haftet RECA bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
7.2 2. Auf Schadensersatz haften wir haftet RECA – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften haftet RECA nur
(a) für Schäden Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(b) für Schäden Xxxxxxx aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere die Haftung von RECA jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) ist unsere Haftung ausgeschlossen, wenn der Schaden durch eine vom Kunden abzuschließende Versicherung versicherbar ist; ungeachtet dessen ist unsere Haftung im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 15.000,00 €.
7.3 3. Die sich aus Art. 7.2 Ziffer 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir RECA einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und hat. Das gleiche Xx Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxxx Telefon 00000 00-0 xxxx@xxxxxxxx.xx Sitz Kupferzell Amtsgericht Stuttgart HRB 738108 Geschäftsführer Xxxxxx Xxxxxxx gilt für Ansprüche des Kunden Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.4 4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde Besteller nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir RECA die Pflichtverletzung zu vertreten habenhat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden Bestellers (insbesondere gem. gemäß §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
7.5 Für Verzugsschäden besteht eine Sonderregelung in Art. 4.7.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen
Sonstige Haftung. 7.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, 1. Wir haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen VorschriftenBestim- mungen, sofern der Kunde Schadenser- satzansprüche geltend macht, die auf Vor- satz oder grobe Fahrlässigkeit, einschließ- lich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorherseh- baren, typischerweise eintretenden Scha- den begrenzt.
7.2 Auf Schadensersatz 2. Wir haften nach den gesetzlichen Bestim- mungen, sofern wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen schuldhaft eine we- sentliche Vertragspflicht (Verpflichtung, de- ren Erfüllung die ordnungsgemäße Durch- führung des Vertrages überhaupt erst er- möglicht und auf deren Einhaltung der Verschuldenshaftung bei Vorsatz Ver- tragspartner regelmäßig vertraut und grober Fahrlässigkeitver- trauen darf) verletzen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften nurIn diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorherseh- baren, typischerweise eintretenden Scha- den begrenzt.
(a) für Schäden aus der Verletzung 3. Die Haftung wegen schuldhafter Verlet- zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz.
(b) für Schäden aus 4. Die Begrenzung nach den vorhergehenden Absätzen gilt auch, soweit der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und Kunde an- stelle eines Anspruchs auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbarenSchadens Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
5. Soweit die Schadensersatzhaftung uns ge- genüber ausgeschlossen oder einge- schränkt ist, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) ist unsere Haftung ausgeschlossen, wenn der Schaden durch eine vom Kunden abzuschließende Versicherung versicherbar ist; ungeachtet dessen ist unsere Haftung gilt dies auch im Falle des ArtHinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Arbeitnehmer, Vertreter und Erfül- lungsgehilfen. 7.2 Satz 2(b) der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 15.000,00 €XII.
7.3 Die sich aus Art. 7.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
7.5 Für Verzugsschäden besteht eine Sonderregelung in Art. 4.7.
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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen
Sonstige Haftung. 7.1 9.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen Bedingungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
7.2 9.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften nur:
(a) für Schäden Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder und der Gesundheit,
(, b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens Schaden begrenzt.
c) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere jegliche Form von Schadensersatzansprüchen, namentlich für Mangelfolgeschäden, werden ausgeschlossen. Im Falle des Art. 7.2 Satz 2(bInsbesondere haften wir nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie etwa Ein- und Ausbaukosten oder sonstige Kosten.
d) ist unsere Sollte eine Haftung ausgeschlossennach den vorangegangenen Absätzen bestehen, wenn der Schaden durch eine vom Kunden abzuschließende Versicherung versicherbar ist; ungeachtet dessen ist unsere Haftung wird diese, soweit im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) der Höhe nach begrenzt Einzelfall jeweils zulässig, auf einen Betrag von 15.000,00 €die uns durch unsere Haftpflichtversicherung abgedeckten Ansprüche beschränkt.
7.3 9.3 Die sich aus ArtZiff. 7.2 9.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden haben, sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, Fällen sonstiger zwingender gesetzlicher Haftung und Personenschäden.
7.4 9.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. nach §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
7.5 Für Verzugsschäden besteht eine Sonderregelung in Art. 4.7.
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Samples: Sales Contracts
Sonstige Haftung. 7.1 11.1 Soweit sich aus diesen AGB AVB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.2 11.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir wir, vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
(a) für Schäden Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(b) für Schäden Xxxxxxx aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) ist unsere Haftung ausgeschlossen, wenn der Schaden durch eine vom Kunden abzuschließende Versicherung versicherbar ist; ungeachtet dessen ist unsere Haftung im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 15.000,00 €.
7.3 11.3 Die sich aus Art. 7.2 Ziffer 11.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen Haftungs- beschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.4 11.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 651650, 649 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
7.5 Für Verzugsschäden besteht eine Sonderregelung in Art. 4.711.5 Die Begrenzung nach dieser Ziffer 11 gelten auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Sonstige Haftung. 7.1 1. Soweit sich aus diesen AGB Allgemeinen Zahlungs- und Lieferbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir haftet der Lieferant bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.2 2. Auf Schadensersatz haften wir haftet der Lieferant – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir haftet der Lieferant vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
(a) für Schäden Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) ist unsere Haftung ausgeschlossen, wenn der Schaden durch eine vom Kunden abzuschließende Versicherung versicherbar ist; ungeachtet dessen ist unsere Haftung im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 15.000,00 €.
7.3 3. Die sich aus ArtAbs. 7.2 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir der Lieferant nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten habenhat. Sie gelten nicht, soweit wir der Lieferant einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben hat und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.4 4. Ansprüche des Kunden auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach § 284 BGB sind dann und insoweit abbedungen, als nach dem zuvor Gesagten ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung in wirksamer Weise freigezeichnet worden ist.
5. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir der Lieferant die Pflichtverletzung zu vertreten habenhat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 651650, 649 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
7.5 Für Verzugsschäden besteht eine Sonderregelung in Art. 4.7.
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Sonstige Haftung. 7.1 8.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes Anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
7.2 8.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften nur
(a) nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(b) , für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) ist unsere Haftung ausgeschlossen, wenn der Schaden durch eine vom Kunden abzuschließende Versicherung versicherbar ist; ungeachtet dessen ist unsere Haftung im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 15.000,00 €.
7.3 8.3 Die sich aus ArtZiff. 7.2 8.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.4 8.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
7.5 Für Verzugsschäden besteht eine Sonderregelung 8.5 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in Art. 4.7gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
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Samples: General Terms and Conditions
Sonstige Haftung. 7.1 11.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.2 11.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir wir, vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (zB Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
(a) für Schäden Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) ist unsere Haftung ausgeschlossen, wenn der Schaden durch eine vom Kunden abzuschließende Versicherung versicherbar ist; ungeachtet dessen ist unsere Haftung im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 15.000,00 €.
7.3 11.3 Die sich aus ArtAbs. 7.2 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von PersonenPersonen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben wurde und für Ansprüche des Kunden Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.4 11.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden Käufers (insbesondere gem. §§ 651650, 649 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
7.5 Für Verzugsschäden besteht eine Sonderregelung in Art. 4.7.
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Samples: Sales Contracts