Sonstige Haftung. 9.1. Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgen- den Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. 9.2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Ver- schuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haf- ten wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen An- gelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur a) für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Xxxxxxx aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst er- möglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. 9.3. Die sich aus vorstehendem Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach ge- setzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arg- listig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz. 9.4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. 9.5. Die gesetzlichen Regelungen über die Beweislast bleiben durch die vorstehenden Rege- lungen unberührt. 9.6. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratungen nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungs- umfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. 9.7. Die Schnittstellenverantwortung zur Einbindung unserer Lieferungen und Leistungen in et- waige Anlagen und verbleibt beim Kunden. 9.8. Die Haftung für Schäden durch Datenverluste oder Hardwarestörungen beim Kunden, die durch Inkompatibilität der vorhandenen Hard- und Softwarekomponenten des Kunden mit unseren Lieferungen und Leistungen verursacht werden, ist mangels Verantwortlichkeit von uns ausgeschlossen. Ebenfalls haften wir nicht für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere nicht vollständig entfernte Treibersoftware entstehen kön- nen.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer , Leistungs Und Zahlungsbedingungen
Sonstige Haftung. 9.1. 8.1 Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgen- den Bestimmungen dieser ALB nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen sind sonstige und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.2. Auf Schadensersatz haften wir – weitergehende Ansprüche des Bestellers gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung der Ver- schuldenshaftung bei Vorsatz Pflichten aus dem Schuldverhältnis und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haf- ten wiraus unerlaubter Handlung, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen ausgeschlossen.
8.2 Die Haftungsbeschränkung nach Ziffer 8.1 gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird (z.B. Sorgfalt in eigenen An- gelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzungnach dem Produkthaftungsgesetz), nur
a) bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir - außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten - nur für Xxxxxxx den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftungsbeschränkung gilt auch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,Gesundheit und beim Fehlen einer garantierten Beschaffenheit, wenn und soweit die Garantie gerade bezweckt, den Besteller gegen Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, abzusichern.
b) für Xxxxxxx aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst er- möglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist 8.3 Soweit unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbarenausgeschlossen oder beschränkt ist, typischerweise eintretenden Schadens begrenztgilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9.3. Die sich aus vorstehendem Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen8.4 Schadensersatz- und Sachmängelansprüche, deren Verschulden wir die dem Besteller gegen uns zustehen, verjähren ein Jahr nach ge- setzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nichtAblieferung der Ware oder, soweit wir einen Mangel arg- listig verschwiegen eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüche, die auf der vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben und für Ansprüche des Käufers der Gesundheit beruhen, oder Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
9.5. Die gesetzlichen Regelungen über die Beweislast Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben durch die vorstehenden Rege- lungen unberührt.
9.6. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratungen nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungs- umfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
9.7. Die Schnittstellenverantwortung zur Einbindung unserer Lieferungen und Leistungen in et- waige Anlagen und verbleibt beim Kunden.
9.8. Die Haftung für Schäden durch Datenverluste oder Hardwarestörungen beim Kunden, die durch Inkompatibilität der vorhandenen Hard- und Softwarekomponenten des Kunden mit unseren Lieferungen und Leistungen verursacht werden, ist mangels Verantwortlichkeit von uns ausgeschlossen. Ebenfalls haften wir nicht für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere nicht vollständig entfernte Treibersoftware entstehen kön- nen.
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Sonstige Haftung. 9.1. Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen AVB einschließlich der nachfolgen- den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes anders ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Ver- schuldenshaftung Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haf- ten haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen An- gelegenheitenAngelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a) 9.2.1. für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) 9.2.2. für Xxxxxxx aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst er- möglicht ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
9.3. Die sich aus vorstehendem AbsZiff. 2 9.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach ge- setzlichen gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arg- listig arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere insb. gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
9.5. Die gesetzlichen Regelungen über die Beweislast bleiben durch die vorstehenden Rege- lungen unberührt.
9.6. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratungen nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungs- umfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
9.7. Die Schnittstellenverantwortung zur Einbindung unserer Lieferungen und Leistungen in et- waige Anlagen und verbleibt beim Kunden.
9.8. Die Haftung für Schäden durch Datenverluste oder Hardwarestörungen beim Kunden, die durch Inkompatibilität der vorhandenen Hard- und Softwarekomponenten des Kunden mit unseren Lieferungen und Leistungen verursacht werden, ist mangels Verantwortlichkeit von uns ausgeschlossen. Ebenfalls haften wir nicht für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere nicht vollständig entfernte Treibersoftware entstehen kön- nen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Avb)
Sonstige Haftung. 9.18.1. Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB einschließlich der nachfolgen- den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir haftet GLH bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
9.28.2. Auf Schadensersatz haften wir – - gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Ver- schuldenshaftung - haftet die GLH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haf- ten wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen An- gelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), haftet GLH nur:
a) 8.2.1. für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) 8.2.2. für Xxxxxxx aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst er- möglicht ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere die Haftung der GLH jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
9.38.3. Die sich aus vorstehendem Abs. 2 Ziffer 8.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach ge- setzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir GLH einen Mangel arg- listig arglistig verschwiegen oder vorsätzlich verursacht hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes der Ware übernommen haben und hat, sowie für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir GLH die Pflichtverletzung zu vertreten habenhat. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
9.58.4. Die Soweit die Haftung der GLH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, gesetzlichen Regelungen über Vertretern und Erfüllungsgehilfen der GLH.
8.5. Der Käufer trägt die volle Beweislast für das Vorliegen des Mangels. §§ 477, 478 Abs. 1 BGB bleiben durch die vorstehenden Rege- lungen im Falle eines Endverkaufs in der Lieferkette an einen Verbraucher unberührt.
9.68.6. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden Der Käufer ist - auch über die ihn treffenden Obliegenheiten nach § 254 BGB hinaus - verpflichtet, GLH auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, und diese Auskünfte oder Beratungen nicht alle zumutbaren Anstrengungen zu dem von uns geschuldetenunternehmen, vertraglich vereinbarten Leistungs- umfang gehören, geschieht dies unentgeltlich um Schäden abzuwenden und unter Ausschluss jeglicher Haftungzu mindern.
9.7. Die Schnittstellenverantwortung zur Einbindung unserer Lieferungen und Leistungen in et- waige Anlagen und verbleibt beim Kunden.
9.8. Die Haftung für Schäden durch Datenverluste oder Hardwarestörungen beim Kunden, die durch Inkompatibilität der vorhandenen Hard- und Softwarekomponenten des Kunden mit unseren Lieferungen und Leistungen verursacht werden, ist mangels Verantwortlichkeit von uns ausgeschlossen. Ebenfalls haften wir nicht für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere nicht vollständig entfernte Treibersoftware entstehen kön- nen.
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Sonstige Haftung. 9.1. 9.1 Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen AVB einschließlich der nachfolgen- den Bestimmungen nachfolgenden Bestimmun- gen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.2. 9.2 Auf Schadensersatz haften wir – - gleich aus welchem Rechtsgrund – - im Rahmen der Ver- schuldenshaftung Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haf- ten wir, haften wir vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen eines milderen Haf- tungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.z. B. für Sorgfalt in eigenen An- gelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), eige- nen Angelegenheiten) nur
(a) für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitGe- sundheit,
(b) für Xxxxxxx Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst er- möglicht ermöglicht und auf deren Einhaltung Ein- haltung der Kunde Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
9.3. 9.3 Die sich aus vorstehendem Absder Ziff. 2 9.2 dieser AVB ergebenden Haftungsbeschränkungen Haftungsbeschränkun- gen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von PersonenPerso- nen, deren Verschulden wir nach ge- setzlichen gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arg- listig arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.4. 9.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650651, 648 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen ge- setzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
9.5. Die gesetzlichen Regelungen über die Beweislast bleiben durch die vorstehenden Rege- lungen unberührt.
9.6. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratungen nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungs- umfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
9.7. Die Schnittstellenverantwortung zur Einbindung unserer Lieferungen und Leistungen in et- waige Anlagen und verbleibt beim Kunden.
9.8. Die Haftung für Schäden durch Datenverluste oder Hardwarestörungen beim Kunden, die durch Inkompatibilität der vorhandenen Hard- und Softwarekomponenten des Kunden mit unseren Lieferungen und Leistungen verursacht werden, ist mangels Verantwortlichkeit von uns ausgeschlossen. Ebenfalls haften wir nicht für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere nicht vollständig entfernte Treibersoftware entstehen kön- nen.
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Sonstige Haftung. 9.113.1. Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen AVB einschließlich der nachfolgen- den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung Ver- letzung von vertraglichen und außervertraglichen außerver- traglichen Pflichten nach den gesetzlichen gesetzli- chen Vorschriften.
9.213.2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Ver- schuldenshaftung Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haf- ten Fahr- lässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher gesetz- licher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen An- gelegenheitenAngelegenheiten; unerhebliche un- erhebliche Pflichtverletzung), nur
a) für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitGesund- heit,
b) für Xxxxxxx aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (VerpflichtungVer- pflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße ord- nungsgemäße Durchführung des Vertrags Ver- trags überhaupt erst er- möglicht ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde Vertrags- partner regelmäßig vertraut und vertrauen ver- trauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden ein- tretenden Schadens begrenzt.
9.313.3. Die sich aus vorstehendem Abs. 2 Ziffer 13.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen Haf- tungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach ge- setzlichen gesetzlichen Vorschriften zu vertreten vertre- ten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen ei- nen Mangel arg- listig arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes der Ware übernommen haben und für Ansprüche An- sprüche des Käufers Kunden nach dem ProdukthaftungsgesetzProdukt- haftungsgesetz.
9.413.4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten habenha- ben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers Kun- den (insbesondere gem. gemäß §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
9.5. Die gesetzlichen Regelungen über die Beweislast bleiben durch die vorstehenden Rege- lungen unberührt.
9.6. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratungen nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungs- umfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
9.7. Die Schnittstellenverantwortung zur Einbindung unserer Lieferungen und Leistungen in et- waige Anlagen und verbleibt beim Kunden.
9.8. Die Haftung für Schäden durch Datenverluste oder Hardwarestörungen beim Kunden, die durch Inkompatibilität der vorhandenen Hard- und Softwarekomponenten des Kunden mit unseren Lieferungen und Leistungen verursacht werden, ist mangels Verantwortlichkeit von uns ausgeschlossen. Ebenfalls haften wir nicht für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere nicht vollständig entfernte Treibersoftware entstehen kön- nen.
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Sonstige Haftung. 9.1. Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen AVB einschließlich der nachfolgen- den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.2. Auf Schadensersatz haften wir – wir, gleich aus welchem Rechtsgrund – Rechtsgrund, im Rahmen der Ver- schuldenshaftung Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haf- ten haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (wie z.B. Sorgfalt in eigenen An- gelegenheiten; Angelegenheiten, unerhebliche Pflichtverletzung), ) nur
a) 9.2.1. für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) 9.2.2. für Xxxxxxx aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags Vertrages überhaupt erst er- möglicht ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
9.3. Die sich aus vorstehendem AbsZiffer 9.2. 2 dieser AVB ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von PersonenPersonen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach ge- setzlichen gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie Die sich aus Ziffer 9.2. dieser AVB ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen ein Mangel arg- listig arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes der Ware übernommen haben wurde und für Ansprüche des Käufers Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer Besteller nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers Bestellers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
9.5. Die gesetzlichen Regelungen über die Beweislast bleiben durch die vorstehenden Rege- lungen unberührt.
9.6. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratungen nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungs- umfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
9.7. Die Schnittstellenverantwortung zur Einbindung unserer Lieferungen und Leistungen in et- waige Anlagen und verbleibt beim Kunden.
9.8. Die Haftung für Schäden durch Datenverluste oder Hardwarestörungen beim Kunden, die durch Inkompatibilität der vorhandenen Hard- und Softwarekomponenten des Kunden mit unseren Lieferungen und Leistungen verursacht werden, ist mangels Verantwortlichkeit von uns ausgeschlossen. Ebenfalls haften wir nicht für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere nicht vollständig entfernte Treibersoftware entstehen kön- nen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Sonstige Haftung. 9.17.1. Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgen- Wir haften nicht für gegen den Bestimmungen nichts anderes ergibtAuftragnehmer gerichtete Entschädigungsansprüche, haften wir bei insbesondere für Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, Schäden wegen Betriebsunterbrechung, Produktions- und Nutzungsausfall sowie für indirekte Schäden. Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand entstanden sind, bestehen nur
7.1.1. Bei vorsätzlicher Pflichtverletzung durch den Auftragnehmer
7.1.2. Bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den gesetzlichen Vorschriften.
9.2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – Auftragnehmer oder im Rahmen der Ver- schuldenshaftung bei Vorsatz und grober FahrlässigkeitFalle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
7.1.3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haf- ten wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen An- gelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a) für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Auftragnehmer oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen
b) 7.1.4. Bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens
7.1.5. In den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern am Liefergegenstand, für Xxxxxxx aus Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird
7.1.6. Bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst er- möglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenztAuftragnehmer garantiert hat.
9.3. Die sich aus vorstehendem Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach ge- setzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arg- listig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen7.2. Im Übrigen sind weitergehende Ansprüche ausgeschlossen.
7.3. Alle Ansprüche des Auftraggebers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren regelmäßig in 12 Monaten.
7.4. Für Schadensersatzansprüche gemäß der AGB §7.1 gelten die gesetzlichen Voraussetzungen Fristen. Diese gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und Rechtsfolgendessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
9.57.5. Die gesetzlichen Regelungen über die Beweislast bleiben durch die vorstehenden Rege- lungen unberührtEine Haltbarkeits- oder sonstige Garantie für Liefergegenstände wird nicht gegeben. Den Produktbeschreibungen, Angaben und sonstigen Äußerungen sind – weder vor noch bei Vertragsabschluss – ein Garantiecharakter beizumessen.
9.67.6. Soweit wir technische Auskünfte geben Sollte einer dieser Angaben beabsichtigt oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratungen nicht zu unbeabsichtigt doch Garantiecharakter zukommen, haftet der Auftragnehmer nur in dem von uns geschuldetenUmfang, vertraglich vereinbarten Leistungs- umfang gehörenin dem die Garantie gerade bezweckt hatte, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftungden Auftraggeber gegen die eingetretenen Schäden abzusichern.
9.77.7. Die Schnittstellenverantwortung zur Einbindung unserer Lieferungen und Leistungen in et- waige Anlagen und verbleibt beim KundenSofern im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist, sind Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln an gebrauchten Liefergegenständen vorbehaltlich der Regelungen unter §7.1 ausgeschlossen.
9.8. Die Haftung für Schäden durch Datenverluste oder Hardwarestörungen beim Kunden, die durch Inkompatibilität der vorhandenen Hard- und Softwarekomponenten des Kunden mit unseren Lieferungen und Leistungen verursacht werden, ist mangels Verantwortlichkeit von uns ausgeschlossen. Ebenfalls haften wir nicht für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere nicht vollständig entfernte Treibersoftware entstehen kön- nen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstige Haftung. 9.1. 8.1 Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen BLB einschließlich der nachfolgen- den nach- folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen außerver- traglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.2. 8.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Ver- schuldenshaftung Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haf- ten Fahrläs- sigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen Haftungsbe- schränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen An- gelegenheitenAngelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a) 8.2.1 für Xxxxxxx Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) 8.2.2 für Xxxxxxx Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße ord- nungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst er- möglicht ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbarenvorhersehba- ren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
9.3. 8.3 Die sich aus vorstehendem AbsZiff. 2 8.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen Haftungsbeschrän- kungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen Pflicht- verletzungen durch bzw. zugunsten von PersonenPersonen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach ge- setzlichen gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen ein Mangel arg- listig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes Beschaffen- heit der Ware übernommen haben wurde und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.4. 8.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten habenha- ben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. insbeson- dere gemäß §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
9.5. Die gesetzlichen Regelungen über die Beweislast bleiben durch die vorstehenden Rege- lungen unberührt.
9.6. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratungen nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungs- umfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
9.7. Die Schnittstellenverantwortung zur Einbindung unserer Lieferungen und Leistungen in et- waige Anlagen und verbleibt beim Kunden.
9.8. Die Haftung für Schäden durch Datenverluste oder Hardwarestörungen beim Kunden, die durch Inkompatibilität der vorhandenen Hard- und Softwarekomponenten des Kunden mit unseren Lieferungen und Leistungen verursacht werden, ist mangels Verantwortlichkeit von uns ausgeschlossen. Ebenfalls haften wir nicht für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere nicht vollständig entfernte Treibersoftware entstehen kön- nen.
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Samples: Besondere Lieferbedingungen
Sonstige Haftung. 9.18.1. Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB einschließlich der nachfolgen- den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir haftet der Verkäufer bei einer ei- ner Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
9.28.2. Auf Schadensersatz haften wir haftet der Verkäufer – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Ver- schuldenshaftung Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haf- ten wir, haftet der Verkäufer vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen An- gelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), Angelegen- heiten) nur
a) 8.2.1. für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) 8.2.2. für Xxxxxxx Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht Vertrags- pflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst er- möglicht ermöglicht und auf deren de- ren Einhaltung der Kunde Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen ver- trauen darf); in diesem Fall ist unsere die Haftung des Verkäufers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
9.38.3. Die sich aus vorstehendem AbsZiffer 8.2. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir der Verkäufer nach ge- setzlichen gesetzlichen Vorschriften zu vertreten habenhat. Sie gelten nicht, soweit wir der Verkäu- fer einen Mangel arg- listig arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes der Ware übernommen haben hat, und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.48.4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir der Ver- käufer die Pflichtverletzung zu vertreten habenhat. Ein freies Kündigungsrecht Kündi- gungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650651, 648 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen Voraus- setzungen und Rechtsfolgen.
9.5. Die gesetzlichen Regelungen über die Beweislast bleiben durch die vorstehenden Rege- lungen unberührt.
9.6. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratungen nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungs- umfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
9.7. Die Schnittstellenverantwortung zur Einbindung unserer Lieferungen und Leistungen in et- waige Anlagen und verbleibt beim Kunden.
9.8. Die Haftung für Schäden durch Datenverluste oder Hardwarestörungen beim Kunden, die durch Inkompatibilität der vorhandenen Hard- und Softwarekomponenten des Kunden mit unseren Lieferungen und Leistungen verursacht werden, ist mangels Verantwortlichkeit von uns ausgeschlossen. Ebenfalls haften wir nicht für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere nicht vollständig entfernte Treibersoftware entstehen kön- nen.
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Samples: General Terms and Conditions (Agb)
Sonstige Haftung. 9.1. 8.1 Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgen- den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir haftet apt Extrusions bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.2. 8.2 Auf Schadensersatz haften wir haftet apt Extrusions – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Ver- schuldenshaftung Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. .
8.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haf- ten wir, haftet apt Extrusions vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen An- gelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), Angelegenheiten) nur
(a) für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(b) für Xxxxxxx Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst er- möglicht ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung von apt Extrusions jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
9.3. 8.4 Die sich aus vorstehendem Abs. 2 8.2 und 8.3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir apt Extrusions nach ge- setzlichen gesetzlichen Vorschriften zu vertreten habenhat. Sie gelten nicht, soweit wir apt Extrusions einen Mangel arg- listig arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes der Ware übernommen haben hat und für Ansprüche des Käufers Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.4. 8.5 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir apt Extrusions die Pflichtverletzung zu vertreten habenhat. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers Kunden (insbesondere gem. §§ 650651, 648 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
9.5. Die gesetzlichen Regelungen über die Beweislast bleiben durch die vorstehenden Rege- lungen unberührt.
9.6. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratungen nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungs- umfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
9.7. Die Schnittstellenverantwortung zur Einbindung unserer Lieferungen und Leistungen in et- waige Anlagen und verbleibt beim Kunden.
9.8. Die Haftung für Schäden durch Datenverluste oder Hardwarestörungen beim Kunden, die durch Inkompatibilität der vorhandenen Hard- und Softwarekomponenten des Kunden mit unseren Lieferungen und Leistungen verursacht werden, ist mangels Verantwortlichkeit von uns ausgeschlossen. Ebenfalls haften wir nicht für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere nicht vollständig entfernte Treibersoftware entstehen kön- nen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Sonstige Haftung. 9.1. 8.1 Soweit sich aus nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgen- den Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den Ver- kaufsbedingungen oder in zwin- genden gesetzlichen Vorschriften.
9.2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Ver- schuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 8.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haf- ten haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher gesetz- licher Haftungsbeschränkungen (z.z. B. Sorgfalt in eigenen An- gelegenheiten; Angele- genheiten, unerhebliche Pflichtverletzung), nur
aPflicht- verletzung) nur für Xxxxxxx Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) Gesundheit sowie für Xxxxxxx Schäden aus der Verletzung Ver- letzung einer wesentlichen Vertragspflicht Ver- tragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst er- möglicht ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde Bestel- ler regelmäßig vertraut und vertrauen ver- trauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise typi- scherweise eintretenden Schadens Scha- dens begrenzt.
9.3. 8.3 Die sich aus vorstehendem Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir Haftungsbeschränkung nach ge- setzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten dieser Ziffer 8 gilt nicht, soweit wir einen Mangel arg- listig arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.4Produkt- haftungsgesetz. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer Besteller nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung Pflicht- verletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht Rücktrittsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) Bestellers wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen gesetzli- chen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
9.5. Die gesetzlichen Regelungen über die Beweislast bleiben durch die vorstehenden Rege- lungen unberührt.
9.6. Soweit Sofern wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratungen nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungs- umfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
9.7. Die Schnittstellenverantwortung zur Einbindung unserer Lieferungen und Leistungen in et- waige Anlagen und verbleibt beim Kunden.
9.8. Die Haftung für Schäden durch Datenverluste oder Hardwarestörungen beim Kunden, die durch Inkompatibilität der vorhandenen Hard- und Softwarekomponenten des Kunden mit unseren Lieferungen und Leistungen verursacht werdeneinfach fahrlässig eine vertragswesentli- che Pflicht verletzen, ist mangels Verantwortlichkeit von uns ausgeschlossen. Ebenfalls haften wir nicht unsere Ersatzpflicht für Systemstörungen, Sach- und Per- sonenschäden auf die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere nicht vollständig entfernte Treibersoftware entstehen kön- nenDeckungs- summe aus der Betriebs- und Produktionshaftpflichtversiche- rung (AHB/HUK-Modell) be- schränkt.
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Samples: Sales Contracts
Sonstige Haftung. 9.1. Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgen- den Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.2. 8.1 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Ver- schuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haf- ten wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen An- gelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nach den gesetzlichen Bestimmungen nur
a) a. für Xxxxxxx aus der Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrläs- sigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsge- hilfen, beruhen;
b. für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit von uns oder unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, nur bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Xxxxxxx aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst er- möglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf)wesentlicher Vertrags- pflichten; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch im Um- fang und der Höhe nach auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden vertragsty- pisch vorhersehbaren Schadens begrenzt.beschränkt;
9.3. Die sich aus vorstehendem Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach ge- setzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit c. sofern wir einen Mangel arg- listig arglistig verschwiegen haben;
d. bei Übernahme einer Garantie.
8.2 Unberührt von den vorstehenden Bestimmungen bleibt eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Le- bens, des Körpers oder eine Garantie für der Gesundheit, unabhängig von der Schwere des Verschuldens sowie die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben und für Ansprüche des Käufers zwingen- de Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.4. Wegen einer Pflichtverletzung8.3 Das Recht des Käufers zum Rücktritt oder zur Kündi- gung des Vertrages besteht bei Pflichtverletzungen, die nicht in einem Mangel bestehtbestehen, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigendann, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. etwaig beste- hendes Recht nach §§ 650651, 648 BGB) 649 BGB zur freien Kündi- gung wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen ge- setzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
9.5. Die gesetzlichen Regelungen über die Beweislast bleiben durch die vorstehenden Rege- lungen unberührt.
9.6. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratungen nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungs- umfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
9.7. Die Schnittstellenverantwortung zur Einbindung unserer Lieferungen und Leistungen in et- waige Anlagen und verbleibt beim Kunden.
9.8. Die Haftung für Schäden durch Datenverluste oder Hardwarestörungen beim Kunden, die durch Inkompatibilität der vorhandenen Hard- und Softwarekomponenten des Kunden mit unseren Lieferungen und Leistungen verursacht werden, ist mangels Verantwortlichkeit von uns ausgeschlossen. Ebenfalls haften wir nicht für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere nicht vollständig entfernte Treibersoftware entstehen kön- nen.
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Samples: Zahlungs Und Lieferbedingungen
Sonstige Haftung. 9.1. Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgen- den Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.2. 8.1 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund Rechts- grund – im Rahmen der Ver- schuldenshaftung Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haf- ten wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen An- gelegenheitenAngelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
(a) für Xxxxxxx Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(b) für Xxxxxxx Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht Ver- tragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße ordnungsge- mäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst er- möglicht ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung Haf- tung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise typischer- weise eintretenden Schadens begrenzt.
9.3. 8.2 Die sich aus vorstehendem AbsZiff. 2 8.1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen Pflichtverletzun- gen durch bzw. zugunsten von PersonenPersonen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden Ver- schulden wir nach ge- setzlichen gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen ein Mangel arg- listig verschwiegen arglistig ver- schwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes der Ware übernommen haben wurde und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.4. 8.3 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies frei- es Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650, 648 650,648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
9.5. Die gesetzlichen Regelungen über die Beweislast bleiben durch die vorstehenden Rege- lungen unberührt.
9.6. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratungen nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungs- umfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
9.7. Die Schnittstellenverantwortung zur Einbindung unserer Lieferungen und Leistungen in et- waige Anlagen und verbleibt beim Kunden.
9.8. Die Haftung für Schäden durch Datenverluste oder Hardwarestörungen beim Kunden, die durch Inkompatibilität der vorhandenen Hard- und Softwarekomponenten des Kunden mit unseren Lieferungen und Leistungen verursacht werden, ist mangels Verantwortlichkeit von uns ausgeschlossen. Ebenfalls haften wir nicht für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere nicht vollständig entfernte Treibersoftware entstehen kön- nen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Sonstige Haftung. 9.18.1. Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB einschließlich der nachfolgen- den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.28.2. Auf Schadensersatz haften wir – - gleich aus welchem Rechtsgrund – - im Rahmen der Ver- schuldenshaftung Verschul- denshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haf- ten wir, haften wir vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. Sorgfalt für Sorg- falt in eigenen An- gelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), Angelegenheiten) nur
(a) für Xxxxxxx Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(b) für Xxxxxxx Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt über- haupt erst er- möglicht ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde Vertragspartner regelmäßig vertraut ver- traut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
9.38.3. Die sich aus vorstehendem AbsNr. 2 8.2. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen Pflichtverletzun- gen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach ge- setzlichen Vorschriften gesetzlichen Vorschrif- ten zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arg- listig arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.48.4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten zu- rücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht Kün- digungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650651, 648 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen Üb- rigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
9.5. Die gesetzlichen Regelungen über die Beweislast bleiben durch die vorstehenden Rege- lungen unberührt.
9.6. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratungen nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungs- umfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
9.7. Die Schnittstellenverantwortung zur Einbindung unserer Lieferungen und Leistungen in et- waige Anlagen und verbleibt beim Kunden.
9.8. Die Haftung für Schäden durch Datenverluste oder Hardwarestörungen beim Kunden, die durch Inkompatibilität der vorhandenen Hard- und Softwarekomponenten des Kunden mit unseren Lieferungen und Leistungen verursacht werden, ist mangels Verantwortlichkeit von uns ausgeschlossen. Ebenfalls haften wir nicht für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere nicht vollständig entfernte Treibersoftware entstehen kön- nen.
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Sonstige Haftung. 9.18.1. Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB einschließlich der nachfolgen- den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir haftet der Verkäufer bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
9.28.2. Auf Schadensersatz haften wir – - gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen - haftet der Ver- schuldenshaftung Verkäufer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haf- ten wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen An- gelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), haftet der Verkäufer nur
a) 8.2.1. für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) 8.2.2. für Xxxxxxx aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst er- möglicht ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere die Haftung des Verkäufers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
9.38.3. Die sich aus vorstehendem Abs. 2 Ziffer 8.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach ge- setzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir der Verkäufer einen Mangel arg- listig arglistig verschwiegen oder vorsätzlich verursacht hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes der Ware übernommen haben und hat, sowie für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten habenhat. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
9.58.4. Die Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, gesetzlichen Regelungen über Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
8.5. Der Käufer trägt die volle Beweislast für das Vorliegen des Mangels. §§ 477, 478 Abs. 1 BGB bleiben durch die vorstehenden Rege- lungen im Falle eines Endverkaufs in der Lieferkette an einen Verbraucher unberührt.
9.68.6. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden Der Käufer ist - auch über die ihn treffenden Obliegenheiten nach § 254 BGB hinaus - verpflichtet, den Verkäufer auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, und diese Auskünfte oder Beratungen nicht alle zumutbaren Anstrengungen zu dem von uns geschuldetenunternehmen, vertraglich vereinbarten Leistungs- umfang gehören, geschieht dies unentgeltlich um Schäden abzuwenden und unter Ausschluss jeglicher Haftungzu mindern.
9.7. Die Schnittstellenverantwortung zur Einbindung unserer Lieferungen und Leistungen in et- waige Anlagen und verbleibt beim Kunden.
9.8. Die Haftung für Schäden durch Datenverluste oder Hardwarestörungen beim Kunden, die durch Inkompatibilität der vorhandenen Hard- und Softwarekomponenten des Kunden mit unseren Lieferungen und Leistungen verursacht werden, ist mangels Verantwortlichkeit von uns ausgeschlossen. Ebenfalls haften wir nicht für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere nicht vollständig entfernte Treibersoftware entstehen kön- nen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstige Haftung. 9.18.1. Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB einschließlich der nachfolgen- den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir haftet GMF bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
9.28.2. Auf Schadensersatz haften wir – - gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Ver- schuldenshaftung - haftet die GMF nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haf- ten wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen An- gelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), haftet GMF nur:
a) 8.2.1. für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) 8.2.2. für Xxxxxxx aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst er- möglicht ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere die Haftung der GMF jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
9.38.3. Die sich aus vorstehendem Abs. 2 Ziffer 8.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach ge- setzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir GMF einen Mangel arg- listig arglistig verschwiegen oder vorsätzlich verursacht hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes der Ware übernommen haben und hat, sowie für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir GMF die Pflichtverletzung zu vertreten habenhat. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
9.58.4. Die Soweit die Haftung der GMF ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, gesetzlichen Regelungen über Vertretern und Erfüllungsgehilfen der GMF.
8.5. Der Käufer trägt die volle Beweislast für das Vorliegen des Mangels. §§ 477, 478 Abs. 1 BGB bleiben durch die vorstehenden Rege- lungen im Falle eines Endverkaufs in der Lieferkette an einen Verbraucher unberührt.
9.68.6. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden Der Käufer ist - auch über die ihn treffenden Obliegenheiten nach § 254 BGB hinaus - verpflichtet, GMF auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, und diese Auskünfte oder Beratungen nicht alle zumutbaren Anstrengungen zu dem von uns geschuldetenunternehmen, vertraglich vereinbarten Leistungs- umfang gehören, geschieht dies unentgeltlich um Schäden abzuwenden und unter Ausschluss jeglicher Haftungzu mindern.
9.7. Die Schnittstellenverantwortung zur Einbindung unserer Lieferungen und Leistungen in et- waige Anlagen und verbleibt beim Kunden.
9.8. Die Haftung für Schäden durch Datenverluste oder Hardwarestörungen beim Kunden, die durch Inkompatibilität der vorhandenen Hard- und Softwarekomponenten des Kunden mit unseren Lieferungen und Leistungen verursacht werden, ist mangels Verantwortlichkeit von uns ausgeschlossen. Ebenfalls haften wir nicht für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere nicht vollständig entfernte Treibersoftware entstehen kön- nen.
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Sonstige Haftung. 9.18.1. Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen AVB einschließlich der nachfolgen- den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.28.2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Ver- schuldenshaftung Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haf- ten haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen An- gelegenheitenAngelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a) für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Xxxxxxx Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst er- möglicht ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, sog. „Kardinalpflicht“); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
9.38.3. Die sich aus vorstehendem Abs. 2 Ziffer 8.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von PersonenPersonen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach ge- setzlichen gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen ein Mangel arg- listig arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes der Ware übernommen haben wurde und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.48.4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
9.5. Die gesetzlichen Regelungen über die Beweislast bleiben durch die vorstehenden Rege- lungen unberührt.
9.6. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratungen nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungs- umfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
9.7. Die Schnittstellenverantwortung zur Einbindung unserer Lieferungen und Leistungen in et- waige Anlagen und verbleibt beim Kunden.
9.8. Die Haftung für Schäden durch Datenverluste oder Hardwarestörungen beim Kunden, die durch Inkompatibilität der vorhandenen Hard- und Softwarekomponenten des Kunden mit unseren Lieferungen und Leistungen verursacht werden, ist mangels Verantwortlichkeit von uns ausgeschlossen. Ebenfalls haften wir nicht für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere nicht vollständig entfernte Treibersoftware entstehen kön- nen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Sonstige Haftung. 9.1. Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgen- den Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.2. 8.1 Auf Schadensersatz haften wir – wir, gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Ver- schuldenshaftung Rechtsgrund, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haf- ten wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen An- gelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a) haften wir nur - für Xxxxxxx Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) ; - für Xxxxxxx Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht wesentlicher Vertragspflichten (VerpflichtungVerpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags Vertrages überhaupt erst er- möglicht ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.. ASM Hasemo GmbH Telefon: +49 7232 – 73566-0 Sparkasse Pforzheim Calw Xxxxxxxxxxx 00 Telefax: +49 7232 – 73566-21 IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 00000 Xxxxxxxxxx-Xxxxx Email: xxxx@xxx-xxxxxx.xx BIC: XXXXXX00XXX
9.3. Die sich aus vorstehendem Abs. 2 ergebenden 8.2 Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach ge- setzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arg- listig arglistig verschwiegen oder haben, eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Käufers eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. 8.3 Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die Verschulden unserer gesetzlichen Voraussetzungen Vertreter und RechtsfolgenErfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen.
9.5. 8.4 Die gesetzlichen Regelungen über die Beweislast bleiben durch die vorstehenden Rege- lungen Regelungen unberührt.
9.6. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratungen nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungs- umfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
9.7. Die Schnittstellenverantwortung zur Einbindung unserer Lieferungen und Leistungen in et- waige Anlagen und verbleibt beim Kunden.
9.8. Die Haftung für Schäden durch Datenverluste oder Hardwarestörungen beim Kunden, die durch Inkompatibilität der vorhandenen Hard- und Softwarekomponenten des Kunden mit unseren Lieferungen und Leistungen verursacht werden, ist mangels Verantwortlichkeit von uns ausgeschlossen. Ebenfalls haften wir nicht für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere nicht vollständig entfernte Treibersoftware entstehen kön- nen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstige Haftung. 9.1. 9.1 Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB einschließlich der nachfolgen- den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir haftet rewaco bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen einschlägigen ge- setzlichen Vorschriften.
9.2. 9.2 Auf Schadensersatz haften wir haftet rewaco – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Ver- schuldenshaftung bei Vorsatz und grober FahrlässigkeitFahrlässig- keit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haf- ten wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen An- gelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), haftet rewaco nur
a) für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,;
b) für Xxxxxxx aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst er- möglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf)Vertragspflicht; in diesem Fall ist unsere Haftung rewacos Haf- tung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht, welche die ordnungsgemäße Erfül- lung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig ver- traut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
9.39.3 Weitergehende vertragliche und deliktische Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. rewaco haftet insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, ebenso wenig für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
9.4 Die sich aus vorstehendem Abs. vorstehenden Absätzen 2 bis 3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach ge- setzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir rewaco einen Mangel arg- listig arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben und der Ware übernom- men hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.4. 9.5 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir rewaco die Pflichtverletzung zu vertreten habenhat. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere ins- besondere gem. §§ 650651, 648 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen Voraussetzun- gen und Rechtsfolgen.
9.5. Die gesetzlichen Regelungen über 9.6 Soweit rewacos Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Beweislast bleiben durch die vorstehenden Rege- lungen unberührt.
9.6. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratungen nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungs- umfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher persönliche Haftung.
9.7. Die Schnittstellenverantwortung zur Einbindung unserer Lieferungen und Leistungen in et- waige Anlagen und verbleibt beim Kunden.
9.8. Die Haftung für Schäden durch Datenverluste oder Hardwarestörungen beim Kunden, die durch Inkompatibilität der vorhandenen Hard- und Softwarekomponenten des Kunden mit unseren Lieferungen und Leistungen verursacht werden, ist mangels Verantwortlichkeit von uns ausgeschlossen. Ebenfalls haften wir nicht für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere nicht vollständig entfernte Treibersoftware entstehen kön- nen.
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