Sonstige Haftung. (a) Soweit sich aus diesem Teil G der Vertragsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Elavon bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. (b) Auf Schadensersatz haftet Elavon – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Elavon vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur (i) für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (ii) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Vertragsunternehmen regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von Elavon jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. (c) Die sich aus lit. b) oben ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden Elavon nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit Elavon einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Terminals übernommen hat und für Ansprüche des Vertragsunternehmens nach dem Produkthaftungsgesetz. (d) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann das Vertragsunternehmen nur zurücktreten oder kündigen, wenn Elavon die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Vertragsunternehmen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Vertragsunternehmen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Vertragsunternehmen
Sonstige Haftung. (a) 10.1 Soweit sich aus diesem Teil G der Vertragsbedingungen diesen AVB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Elavon haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
(b) 10.2 Auf Schadensersatz haftet Elavon haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Elavon haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.z. B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
(ia) für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(iib) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Vertragsunternehmen der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die unsere Haftung von Elavon jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(c) 10.3 Die sich aus litZiff. b) oben 10.2. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden Elavon wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hathaben. Sie gelten nicht, soweit Elavon wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Terminals Ware übernommen hat haben und für Ansprüche des Vertragsunternehmens Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
(d) 10.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann das Vertragsunternehmen der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn Elavon wir die Pflichtverletzung zu vertreten hathaben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbe- sondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen
Sonstige Haftung. (a) 1. Soweit sich aus diesem Teil G der Vertragsbedingungen diesen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Elavon Siller & Laar bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
(b) 2. Auf Schadensersatz haftet Elavon Siller & Laar – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Elavon vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) Siller & Laar nur
(ia) für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(iib) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Vertragsunternehmen der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von Elavon Siller & Laar jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(c) 3. Die sich aus lit. b) oben Ziffer 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden Elavon nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit Elavon Siller & Laar einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Terminals Ware übernommen hat und hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Vertragsunternehmens Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz.
(d) 4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann das Vertragsunternehmen der Besteller nur zurücktreten oder kündigen, wenn Elavon Xxxxxx & Laar die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Bestellers (insbesondere gemäß §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen
Sonstige Haftung. (a) Soweit 1. Wir als Verkäufer haften, soweit sich aus diesem Teil G der Vertragsbedingungen diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen, einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen Bestimmungen, nichts anderes ergibt, haftet Elavon bei einer Verletzung Verletzungen von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen VorschriftenMaßgaben.
(b) Auf Schadensersatz haftet Elavon – gleich aus welchem Rechtsgrund – i2. Im Rahmen der Verschuldenshaftung bei haften wir, dahinstehend aus welchem Rechtsgrund, auf Schadensersatz, lediglich im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit haftet Elavon haften wir, vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.z. B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) ; unerhebliche Pflichtverletzung), nur:
(i) a. für Xxxxxxx Xxxxxxx, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,, resultieren
(ii) b. für Schäden Xxxxxxx, die aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (VerpflichtungPflichten an, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Vertragsunternehmen regelmäßig der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf); in diesem ) resultieren. Unsere Haftung ist für diesen Fall ist die Haftung von Elavon jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenztlimitiert.
(c) 3. Die sich aus lit. b) oben gemäß XI.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden Elavon wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hathaben. Sie gelten nicht, soweit Elavon einen Soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder und eine Garantie für die Beschaffenheit der Terminals Ware übernommen hat und wurde, finden die Haftungsbeschränkungen keine Geltung. Dies gilt ebenfalls für Ansprüche des Vertragsunternehmens Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
(d) Wegen 4. Der Käufer kann wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in aus einem Mangel bestehtresultiert, kann das Vertragsunternehmen nur zurücktreten oder kündigenfür den Fall, wenn Elavon dass wir als Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hathaben, zurücktreten oder kündigen.
5. Ein Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gemäß Paragrafen 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
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Samples: General Terms and Conditions (Agb) for Commercial Transactions
Sonstige Haftung. (a) 12.1. Soweit sich aus diesem Teil G der Vertragsbedingungen diesen Auftragsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Elavon der Auftragnehmer bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
(b) 12.2. Auf Schadensersatz haftet Elavon der Auftragnehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Elavon der Auftragnehmer vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. zB für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
(ia) für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(iib) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (VerpflichtungVertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Vertragsunternehmen der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die unsere Haftung von Elavon jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(c) 12.3. Die sich aus litZiff. b) oben 12.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden Elavon der Auftragnehmer nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit Elavon der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Terminals Leistung übernommen hat und für Ansprüche des Vertragsunternehmens Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz.
(d) 12.4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann das Vertragsunternehmen der Auftraggeber nur zurücktreten oder kündigen, wenn Elavon der Auftragnehmer die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Auftraggebers (insbesondere gem. § 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
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Samples: Auftragsbedingungen
Sonstige Haftung. (a1) Soweit sich aus diesem Teil G der Vertragsbedingungen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Elavon MBO bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
(b2) Auf Schadensersatz haftet Elavon MBO – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Elavon MBO, vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) ; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
(ia) für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(iib) für Schäden Xxxxxxx aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Vertragsunternehmen der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von Elavon MBO jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(c3) Die sich aus litAbs. b(2) oben ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von PersonenPersonen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden Elavon MBO nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit Elavon einen ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Terminals Ware übernommen hat wurde und für Ansprüche des Vertragsunternehmens Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz.
(d4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann das Vertragsunternehmen der Auftraggeber nur zurücktreten oder kündigen, wenn Elavon MBO die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Auftraggebers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Die Beauftragung Von Einzelfertigungen