Sonstige Haftung. 6.1 Die Haftung ist abschließend für Verzug in Ziffer 3, für Gewährleistung in Ziffer 4 und für Schutzrechtsverletzungen in Ziffer 5 geregelt. 6.2 Im Übrigen haften Auftraggeber und Auftragnehmer einander für von ihnen zu vertretende Schäden wie folgt: 6.2.1 für Sachschäden bis zu 500.000 Euro je Schadensereignis, insgesamt jedoch höchstens bis zu 1,0 Million Euro pro Vertrag; 6.2.2 für Vermögensschäden höchstens bis zu 10% des Gesamtpreises des Vertrages. Die Haftung für Vermögensschäden ist ins- gesamt auf 500.000 Euro je Vertrag begrenzt. Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. Bei Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung* durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit des Auftragnehmers tritt diese Haftung nur ein, wenn der Auftraggeber unmittelbar vor der zum Datenverlust* führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung* durchgeführt hat. 6.3 Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 6.2.1 und 6.2.2 Absatz 1 gelten nicht für Ansprüche aus Ziffer 4.2, bei Vorsatz, gro- ber Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.
Appears in 3 contracts
Samples: Kaufvertrag, Kaufvertrag, Kaufvertrag
Sonstige Haftung. 6.1 9.1 Die Haftung ist abschließend für Verzug qualitative Leistungsstörungen in Ziffer 37, für Gewährleistung in Ziffer 4 und für Schutzrechtsverletzungen in Ziffer 5 8 geregelt.
6.2 9.2 Im Übrigen haften Auftraggeber und Auftragnehmer einander für von ihnen zu vertretende Schäden wie folgt:
6.2.1 9.2.1 für Sachschäden bis zu 500.000 Euro je Schadensereignis, insgesamt jedoch höchstens bis zu 1,0 Million Euro pro Vertrag;
6.2.2 9.2.2 für Vermögensschäden höchstens bis zu 10% des Gesamtpreises der Gesamtvergütung des Vertrages. Die Haftung für Vermögensschäden ist ins- gesamt insgesamt auf 500.000 Euro je Vertrag begrenzt. Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. Bei Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung* durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit des Auftragnehmers tritt diese Haftung nur ein, wenn der Auftraggeber unmittelbar vor der zum Datenverlust* führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung* durchgeführt hat.
6.3 9.3 Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 6.2.1 9.2.1 und 6.2.2 9.2.2 Absatz 1 gelten nicht für Ansprüche aus Ziffer 4.2, bei Vorsatz, gro- ber grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.
Appears in 3 contracts
Samples: It Services Agreement, It Services Agreement, It Services Agreement
Sonstige Haftung. 6.1 9.1 Die Haftung ist abschließend für Verzug qualitative Leistungsstörungen in Ziffer 37, für Gewährleistung in Ziffer 4 und für Schutzrechtsverletzungen in Ziffer 5 8 geregelt.
6.2 9.2 Im Übrigen haften Auftraggeber und Auftragnehmer einander für von ihnen zu vertretende Schäden wie folgt:
6.2.1 9.2.1 für Personenschäden bis zu 1,0 Million EURO je Schadensereignis, insgesamt jedoch höchstens bis zu 2,0 Millionen EURO pro Vertrag.
9.2.2 für Sachschäden bis zu 500.000 Euro EURO je Schadensereignis, insgesamt jedoch höchstens bis zu 1,0 Million Euro EURO pro Vertrag;.
6.2.2 9.2.3 für Vermögensschäden höchstens bis zu 10% des Gesamtpreises der Gesamtvergütung des Vertrages. Die Haftung für Vermögensschäden ist ins- gesamt auf , insgesamt jedoch höchstens 500.000 Euro EURO je Vertrag begrenztVertrag. Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. Bei Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung* durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit des Auftragnehmers tritt diese Haftung nur ein, wenn der Auftraggeber unmittelbar vor der zum Datenverlust* führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung* durchgeführt hat.
6.3 9.3 Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 6.2.1 9.2.1, 9.2.2 und 6.2.2 Absatz 9.2.3 Satz 1 gelten nicht für Ansprüche aus Ziffer 4.2, bei Vorsatz, gro- ber grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.
Appears in 2 contracts
Samples: It Services Agreement, It Services Agreement
Sonstige Haftung. 6.1 Die Haftung ist abschließend für Verzug in Ziffer 3, für Gewährleistung in Ziffer 4 und für Schutzrechtsverletzungen in Ziffer 5 geregelt.
6.2 Im Übrigen haften Auftraggeber und Auftragnehmer einander für von ihnen zu vertretende Schäden wie folgt:
6.2.1 für Personenschäden bis zu 1,0 Million EURO je Schadensereignis, insgesamt jedoch höchstens bis zu 2,0 Millionen EURO pro Vertrag.
6.2.2 für Sachschäden bis zu 500.000 Euro EURO je Schadensereignis, insgesamt jedoch höchstens bis zu 1,0 Million Euro EURO pro Vertrag;.
6.2.2 6.2.3 für Vermögensschäden höchstens bis zu 10% des Gesamtpreises des Vertrages. Die Haftung für Vermögensschäden ist ins- gesamt auf , insgesamt jedoch höchstens 500.000 Euro EURO je Vertrag begrenztVertrag. Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. Bei Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung* durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit des Auftragnehmers tritt diese Haftung nur ein, wenn der Auftraggeber unmittelbar vor der zum Datenverlust* führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung* durchgeführt hat.
6.3 Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 6.2.1 6.2.1, 6.2.2 und 6.2.2 Absatz 6.2.3 Satz 1 gelten nicht für Ansprüche aus Ziffer 4.2, bei Vorsatz, gro- ber grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.
Appears in 1 contract
Samples: Evb It Kauf
Sonstige Haftung. 6.1 7.1 Die Haftung ist abschließend für Verzug in Ziffer 3, für Gewährleistung in Ziffer 4 5 und für Schutzrechtsverletzungen in Ziffer 5 6 geregelt.
6.2 7.2 Im Übrigen haften Auftraggeber und Auftragnehmer einander für von ihnen zu vertretende Schäden wie folgt:
6.2.1 für 7.2.1 Für Sachschäden bis zu 500.000 Euro je Schadensereignis, insgesamt jedoch höchstens bis zu 1,0 Million Euro pro Vertrag;
6.2.2 7.2.2 Für Vermögensschäden bis zur Höhe der Vergütung für Vermögensschäden höchstens bis zu 10% des Gesamtpreises des Vertragesdrei Monate für die Governikus Standardsoftware. Die Haftung für Vermögensschäden ist ins- gesamt insgesamt auf 500.000 Euro je Vertrag begrenzt. Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. Bei Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung* Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit des Auftragnehmers tritt diese Haftung nur ein, wenn der Auftraggeber unmittelbar vor der zum Datenverlust* Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung* Datensicherung durchgeführt hat.
6.3 7.3 Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 6.2.1 7.2.1 und 6.2.2 7.2.2 Absatz 1 gelten nicht für Ansprüche aus Ziffer 4.2, bei Vorsatz, gro- ber grober Fahrlässigkeit, bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.
Appears in 1 contract
Samples: Nutzungsbedingungen