Common use of Sonstige Pflichten des Auftragnehmers Clause in Contracts

Sonstige Pflichten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 37 DSGVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben: a) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber in seinem Verantwortungsbereich und soweit möglich mittels geeigneter technisch- organisatorischer Maßnahmen bei der Beantwortung und Umsetzung von Anträgen betroffener Personen hinsichtlich ihrer Datenschutzrechte. Er darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig, sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers beauskunften, portieren, berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragnehmer xxxxxx, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten. Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Löschung sowie Datenportabilität nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers unmittelbar durch den Auftragnehmer sicherzustellen. b) Schriftliche Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, der seine Tätigkeit gemäß Artt. 38 und 39 DSGVO ausübt. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf der Homepage des Auftragnehmers leicht zugänglich hinterlegt. c) Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DSGVO. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind. Eine gesetzliche Verpflichtung kann sich jedoch nur aus dem Recht der EU oder des EU-Mitgliedstaats, dem der Auftragnehmer unterliegt, ergeben. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber eine solche gesetzliche Verpflichtung vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO). d) Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. c, 32 DSGVO [Einzelheiten in Anlage 1]. e) Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. f) Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt. g) Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen. h) Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird. i) Nachweisbarkeit der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber im Rahmen seiner Kontrollbefugnisse nach Ziffer 8 dieses Vertrages.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung

Sonstige Pflichten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 37 33 DSGVO; insofern . Insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben: a) : • Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber in seinem Verantwortungsbereich und soweit möglich mittels geeigneter technisch- organisatorischer Maßnahmen bei der Beantwortung und Umsetzung von Anträgen betroffener Personen hinsichtlich ihrer Datenschutzrechte. Er darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig, sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers beauskunften, portieren, berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragnehmer xxxxxx, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten. Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Löschung sowie Datenportabilität nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers unmittelbar durch den Auftragnehmer sicherzustellen. b) Schriftliche Bestellung eines Datenschutzbeauftragtenhat einen Datenschutzbeauftragten benannt, der seine Tätigkeit gemäß ArttArt. 38 und 39 DSGVO ausübt. Dessen jeweils aktuelle Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten sind auf in der Homepage Anlage 1 dokumentiert. Ein Wech - sel des Auftragnehmers leicht zugänglich hinterlegt. c) Datenschutzbeauftragten wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. • Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DSGVO, §30 DSG-EKD. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der beauftragten Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit Vertrau - lichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen personenbezoge- nen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten verarbeiten, einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung Verarbei - tung verpflichtet sind. Eine gesetzliche Verpflichtung kann sich jedoch nur aus dem Recht der EU oder des EU-Mitgliedstaats, dem der Auftragnehmer unterliegt, ergeben. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber eine solche gesetzliche Verpflichtung vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO). d) Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen Si- cherheitsmaßnahmen gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. c, 32 DSGVO [Einzelheiten DSGVO, §27 (6) DSG-EKD. Die im Einzelnen getrof - fenen Maßnahmen sind in Anlage 1]. e) 6 beschrieben. Anlage 6 ist Bestandteil dieser Vereinbarung. • Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. f) . • Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der AufsichtsbehördeAufsichtsbe- hörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt. g) . • Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch An - spruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer Auf - tragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen. h) . • Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen MaßnahmenSicherheitsmaßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang Ein - klang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen betrof- fenen Person gewährleistet wird. i) . • Nachweisbarkeit der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen Sicherheitsmaßnahmen gegenüber dem Auftraggeber im Rahmen seiner Kontrollbefugnisse nach Ziffer 8 dieses Vertrages7 dieser Vereinbarung.

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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung

Sonstige Pflichten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß ArtArtt. 28 bis 37 DSGVO33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender VorgabenVor- gaben: a) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber in seinem Verantwortungsbereich und soweit möglich mittels geeigneter technisch- organisatorischer Maßnahmen bei der Beantwortung und Umsetzung von Anträgen betroffener Personen hinsichtlich ihrer Datenschutzrechte. Er darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig, sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers beauskunften, portieren, berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragnehmer xxxxxx, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten. Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Löschung sowie Datenportabilität nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers unmittelbar durch den Auftragnehmer sicherzustellen. b) Schriftliche Bestellung Benennung eines Datenschutzbeauftragtenbetrieblichen Datenschutzbeauftrag- ten, der seine Tätigkeit gemäß Artt. 38 und 39 DSGVO DS-GVO ausübt, soweit für den Auftragnehmer eine Benennungspflicht nach Maßgabe der von Art. 37 DS-GVO, § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) besteht. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf der Homepage des Auftragnehmers leicht zugänglich hinterlegt. cb) Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß ArtArtt. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DSGVODS-GVO. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer Auftrag- nehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten einge- räumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind. Eine gesetzliche Verpflichtung kann sich jedoch nur aus dem Recht der EU oder des EU-Mitgliedstaats, dem der Auftragnehmer unterliegt, ergeben. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber eine solche gesetzliche Verpflichtung vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO). dc) Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß ArtArtt. 28 Abs. 3 S. 2 lit. c, 32 DSGVO [Einzelheiten in Anlage 1]DS-GVO. ed) Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. fe) Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen Kontrollhand- lungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde Behör- de im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung Auf- tragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt. gf) Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der AufsichtsbehördeAufsichtsbe- hörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch Haf- tungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen. hg) Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleistenge- währleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird. ih) Nachweisbarkeit der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber im Rahmen seiner Kontrollbefugnisse nach Ziffer 8 dieses Vertragesder ihm in die- sem Vertrag eingeräumten Kontrollbefugnisse.

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Samples: Allgemeine Nutzungsbedingungen

Sonstige Pflichten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 37 DSGVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben: a) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber in seinem Verantwortungsbereich und soweit möglich mittels geeigneter technisch- organisatorischer Maßnahmen bei der Beantwortung und Umsetzung von Anträgen betroffener Personen hinsichtlich ihrer Datenschutzrechte. Er darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig, sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers beauskunften, portieren, berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragnehmer xxxxxx, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten. Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Löschung sowie Datenportabilität nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers unmittelbar durch den Auftragnehmer sicherzustellen. b) Schriftliche Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, der seine Tätigkeit gemäß Artt. 38 und 39 DSGVO ausübt. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf der Homepage des Auftragnehmers leicht zugänglich hinterlegt. c) Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DSGVO1. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte einverpflichtet sich, die auf geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurdenRegelungen des Code of Conduct des Auftraggebers einzuhalten. 2. Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und jede dem das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AEntG) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten und insbesondere den gesetzlichen Mindestlohn an seine Arbeitnehmer zu bezahlen. 3. Wird der Auftraggeber nach den Bestimmungen der §§ 13 MiLoG, 14 AEntG von Arbeitnehmern des Auftragnehmers oder eines von diesem beauftragten Nachunternehmers oder eines Verleihers in Anspruch genommen, hat der Auftragnehmer unterstellte Personden Auftraggeber von der Haftung nach den §§ 13 MiLoG, 14 AEntG freizustellen und jegliche Kosten, die Zugang dem Auftraggeber durch die Inanspruchnahme durch diese Arbeitnehmer entstehen, zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisseersetzen, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind. Eine gesetzliche Verpflichtung kann sich jedoch nur aus dem Recht der EU oder des EU-Mitgliedstaats, dem der Auftragnehmer unterliegthat dies nicht zu vertreten.. Der Auftraggeber ist berechtigt, ergebenetwaige von ihm gemäß den §§ 13 MiLoG, 14 AEntG geleisteten Zahlungen sämtlichen Zahlungsansprüchen des Auftragnehmers entgegenzuhalten und die Ansprüche gegeneinander aufzurechnen. 4. Für den Fall, dass der Auftragnehmer die vertragsgemäße Leistung oder Teile hieraus nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers an einen Nachunternehmer weitervergibt oder einen Verleiher beauftragt, verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Einhaltung der in Abschnitt N. genannten Pflichten durch den eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher vertraglich sicherzustellen. 5. Der Auftragnehmer teilt dem verpflichtet sich zur monatlichen Vorlage eines Nachweises der Zahlung des Mindestlohnes durch ihn und durch von ihm beauftragte Nachunternehmen oder Verleiher. Der Auftraggeber eine solche gesetzliche Verpflichtung vor der Verarbeitung mitist berechtigt, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO)jederzeit anonymisierte Lohn- und Gehaltslisten des Auftragnehmers einzusehen. d) Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art6. 28 Abs. 3 S. 2 lit. cZur Sicherung seiner Ansprüche behält es sich der Auftraggeber vor, 32 DSGVO [Einzelheiten in Anlage 1]von dem Auftragnehmer jederzeit die Bereitstellung einer Sicherheit, z.B. einer Bankbürgschaft, zu verlangen. e) Der 7. Dem Auftraggeber stehen außerordentliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bezüglich der Vertragsverhältnisse mit dem Auftragnehmer zu, wenn der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammenoder ein vom Auftragnehmer beauftragter Nachunternehmer oder Verleiher seinen Angestellten nicht den Mindestlohn nach § 1 MiLoG bezahlt oder gegen die Regelungen des AEntG verstößt. f) Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt. g) Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen. h) Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird. i) Nachweisbarkeit der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber im Rahmen seiner Kontrollbefugnisse nach Ziffer 8 dieses Vertrages.

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Samples: Purchase Agreement