Referenznennung Musterklauseln

Referenznennung. TRAUT ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden zu Refe- renzzwecken in eigenen Werbemitteln wie Website, Broschüren, Newslettern etc. zu erwähnen. Sollten für die Verwendung besondere Vorgaben bestehen, teilt der Kunde diese mit. In Pressemeldungen und/oder in detaillierten Fallstudien werden der Name und/oder das Logo des Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung verwendet.
Referenznennung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen und hierfür den Name, die Firma sowie Marken und Logos des Auftraggebers zur Bezeichnung zu verwenden (z. B. auf der Webseite des Auftragnehmers) und die erbrachten Leistungen kurz zu beschreiben (z.B. Verweis auf erstellte App).
Referenznennung. 15.1 WIKANDO ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu Marketingzwecken, z. B. auf der Internetplattform der FundraisingBox oder in Kundenlisten zu nennen.
Referenznennung. 16. Reference
Referenznennung. Der Geschäftskunde erklärt sich mit der Nennung als Referenz von The Mobility House GmbH nach erfolgter Bestellung einverstanden. The Mobility House GmbH ist zudem berechtigt, das Logo des Geschäftskunden auf der eigenen Webseite und in Marketingunterlagen zu verwenden. Dieser Vereinbarung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprochen werden.
Referenznennung. Die Auftragnehmerin hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken oder in Veröffentlichungen (z.B. Impressum der Webseite) in geeigneter Form als Urheber/Leistungserbringer genannt zu werden. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Kunden hinzuweisen. Die Auftragnehmerin ist zu den genannten Werbezwecken berechtigt, das Logo des Kunden zur Referenznennung auf seiner Webseite und in eigenen Unterlagen zu verwenden.
Referenznennung. 19.1 Die Agentur hat das Recht, auf den Vervielfäl- tigungsstücken oder in Veröffentlichungen in ge- eigneter Form als Urheber/Leistungserbringer ge- nannt zu werden. Die Agentur ist berechtigt, Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Me- dien zu verwenden und im Übrigen auf das Tätig- werden für den Auftraggeber hinzuweisen.
Referenznennung. 13.1 Der ANBIETER darf den KUNDEN in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.
Referenznennung. Sofern es uns der Auftraggeber nicht ausdrücklich untersagt, haben wir das Recht, die Arbeitsergebnisse, die aus unserer Tätigkeit entstanden sind, ohne dessen ausdrückliche Zustimmung auf Bild, Ton- und Datenträger zu übertragen, zu verbreiten und zu veröffentlichen. Wir sind berechtigt, den Auftraggeber nebst Auftragsbeschreibung im Rahmen eigener Werbung zu nennen. Dies gilt insbesondere aber nicht ausschließlich für Broschüren, Internetauftritt, Pressemitteilungen und andere digitale Medien.
Referenznennung. 13.1. NOVAMONDO ist berechtigt, auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf die Mitwirkung an der Erstellung hinzuweisen. Ein solcher Hinweis kann etwa im Quellcode von Internetseiten oder im Impressum oder in Fußzeilen von Printprodukten erfolgen. Der Vertragspartner kann dem widersprechen, wenn seine berechtigten Interessen durch die Nennung der NOVAMONDO nicht unerheblich beeinträchtigt werden, solange urheberrechtliche oder sonstige Hinweise auf NOVAMONDO in oder bei den Leistungen unverändert beibehalten bleiben.