sonstige Störung Musterklauseln

sonstige Störung. Die Störung beruht auf einem Fehler der Software, der ihre Nutzung durch den Betreiber mehr als nur unwesentlich eingeschränkt, ohne dass eine schwerwiegende Störung vorliegt.
sonstige Störung. Die Störung beruht auf einem Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, der die Nutzung der Software durch den Vertragspartner mehr als nur unwesentlich einschränkt, ohne dass eine schwer-wiegende Störung vorliegt.

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  • Sonstige Kosten Mit sonstigen Kosten belasten wir Sie oder Ihren Versiche- rungsvertrag nur aus besonderen, von Ihnen veranlassten, Gründen (z.B. bei Ausstellung eines Ersatzversicherungs- scheins oder Beitragsverzug) zum pauschalen Ausgleich der durchschnittlich entstehenden Kosten. Einzelheiten dazu, ins- besondere zur jeweiligen Kostenveranlassung und -höhe, ent- nehmen Sie bitte unserer Gebührenübersicht (Gebührenüber- sicht – siehe Kapitel Überschussbeteiligung und Kosten der Allgemeinen Vertragsinformationen). Die dort genannten Kos- ten werden von uns regelmäßig überprüft und gegebenenfalls nach billigem Ermessen neu festgesetzt. Die jeweils aktuelle Gebührenübersicht können Sie auf unserer Internetseite ein- sehen. Gerne teilen wir Ihnen die sonstigen Kosten auf An- frage auch jederzeit mit. Auf Ihr Verlangen hin müssen zunächst wir das Entstehen und die Höhe dieser Kosten nachweisen. Können Sie nachwei- sen, dass in Ihrem Fall keine Kosten entstanden sind, dann entfallen diese; können Sie nachweisen, dass geringere Kos- ten entstanden sind, dann werden diese entsprechend Ihrem Nachweis herabgesetzt.

  • Sonstiges 1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden. 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.

  • Sonstige Vereinbarungen Sonstige Vereinbarungen:

  • Sonstige Leistungen Der/die Ausbildende trägt die Kosten für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte im Sinne des § 2 Nr. 4, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind. Ist eine auswärtige Unterbringung erforderlich, so können dem/der Auszubildenden anteilige Kosten für Verpflegung in dem Umfang in Rechnung gestellt werden, in dem dieser/diese Kosten einspart. Der/die Ausbildende hat dem/der Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbil- dungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Hat der/die Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreiben. Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des/der Auszubildenden. Auf Verlangen des/der Auszubildenden sind auch Angaben über Verhal- ten und Leistung aufzunehmen. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Ort der Ausbildungsstätte Der Personalbogen der Landwirtschaftskammer wird insofern Vertragsbestandteil, als dass dort die gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen von Minderjährigen mit Namen und Anschrift genannt werden. 🞏 Auszubildende Personalbogen für 🞏 Auszubildende gem. § 66 BBiG 🞏 Umzuschulende (Werker/Fachpraktiker) Bitte zusammen mit dem Berufsausbildungs- bzw. Umschulungsvertrag und der ärztlichen Bescheinigung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz vorlegen! Ausbildungsjahr: 1. 🞏 2. 🞏 3. 🞏 Name: Vorname: geb. am: Gesetzliche Vertreter: Straße, PLZ, Ort, Telefon: Berufsschule: Angabe nicht vergessen! Allgemeine Schulbildung (Zuletzt erreichter Abschluss; nur bei verkürzter Ausbildung Kopie des Zeugnisses beifügen!): 🞏 Förderschule/Sonderschule 🞏 Hauptschule ohne Abschluss 🞏 Hauptschulabschluss (Kl. 9 oder Kl. 10 Typ A) 🞏 Fachoberschulreife (Hauptschulabschluss Kl. 10 Typ B, Realschulabschluss, Versetzung in gymn. Oberstufe) 🞏 Fachhochschulreife (mindestens schulischer Teil der FHR nach Versetzung in die Kl. 12 der gymn. Oberstufe) 🞏 Allgemeine Hochschulreife 🞏 Abschluss im Ausland, der nicht den o.g. Abschlüssen zugeordnet werden kann 🞏 Sonstiger Abschluss: Ende der aufgeführten Schulbildung (Datum): / / Berufliche Schulbildung (Kopie des Zeugnisses beifügen!): Berufsfeld/Schwerpunkt: 🞏 Berufsvorbereitungs-/Berufsorientierungsjahr 🞏 Berufsgrundschuljahr (BGJ): 🞏 Berufsfachschule (einjährig): 🞏 Berufsfachschule (zweijährig): 🞏 Höhere Berufsfachschule 🞏 Sonstige: Ende der höchsten aufgeführten Schulbildung (Datum): / / Betriebliche Qualifizierung, Berufsvorbereitung 🞏 betriebliche Qualifizierungsmaßnahme von mindestens 6 Monaten Dauer (Einstiegsqualifizierung (EQ), Qualifizierungsbaustein, Betriebspraktika) 🞏 Berufsvorbereitungsmaßnahme von mindestens 6 Monaten Dauer Vorausgegangene Ausbildung, gelenktes Praktikum oder sonstige berufliche Tätigkeit*: 🞏 Vorausgegangene Ausbildung Beruf: abgeschlossen mit Prüfung am: / / 🞏 Vorausgegangene Ausbildung Beruf: nicht abgeschlossen 🞏 Sonstige berufliche Tätigkeit Beruf: 🞏 Gelenktes Praktikum 🞏 Vorheriges Studium abgeschlossen mit Prüfung am: / / 🞏 Vorheriges Studium nicht abgeschlossen *Nur bei verkürzter Ausbildung Kopien des Zeugnisses oder sonstige Belege beifügen! Bei Jugendlichen: Ärztliche Bescheinigung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz vom: / / Bei Ausbildung gem. § 66 BBiG: Bestätigung der Behinderung durch die Agentur für Arbeit vom: / / (Kopie beifügen!) Überwiegend öffentlich gefördertes Ausbildungsverhältnis (d.h. zu mehr als 50 %) (nicht für Umzuschulende) 🞏 Sonderprogramm des Bundes/Landes 🞏 Berufsausbildung für benachteiligte Menschen nach § 74 (1) 2., §§ 76 und 78 SGB III 🞏 Berufsausbildung für Menschen mit Behinderungen nach § 73 (1) und (2), §115 (2), § 116 (2) und (4) und § 117 SGB III

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Soweit nicht anderweitig in diesen GL geregelt, sind Schadens- ersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechts- grund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlos- sen. 2. Dies gilt nicht, soweit wie folgt gehaftet wird: a) nach dem Produkthaftungsgesetz, b) bei Vorsatz, c) bei grober Fahrlässigkeit von Inhabern, gesetzlichen Vertre- tern oder leitenden Angestellten, d) bei Arglist, e) bei Nichteinhaltung einer übernommenen Garantie, f) wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit oder g) wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertrags- pflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorher- sehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht ein anderer der vor- genannten Fälle vorliegt. 3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

  • Sonstige Haftung 7.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. 7.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften nur (a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) ist unsere Haftung ausgeschlossen, wenn der Schaden durch eine vom Kunden abzuschließende Versicherung versicherbar ist; ungeachtet dessen ist unsere Haftung im Falle des Art. 7.2 Satz 2(b) der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 15.000,00 €. 7.3 Die sich aus Art. 7.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz. 7.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. 7.5 Für Verzugsschäden besteht eine Sonderregelung in Art. 4.7.

  • Sonstige Bestimmungen 16 Willenserklärungen und Anzeigen § 17 Gerichtsstand

  • Sonstige Bedingungen 19.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Telekabel Riesa auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung kann nur aus einem sachlichen Grund verweigert werden. 19.2 Telekabel Riesa darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. Telekabel Riesa hat dem Kunden die Übertra- gung vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang dieser Anzeige für den Zeitpunkt, an dem die Übertra- gung wirksam wird, kündigen. Telekabel Riesa wird den Kunden in der Anzeige auf dieses Kündigungsrecht hinweisen. 19.3 Telekabel Riesa ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vertraglich geschul- deten Leistungen zu beauftragen. 19.4 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht. 19.5 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Ge- richtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Telekabel Riesa der Sitz von Telekabel Riesa. 19.6 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. Besonderer Teil Kabelanschluss

  • Drittbegünstigte Betroffene Personen können diese Klauseln als Drittbegünstigte gegenüber dem Datenexporteur und/oder dem Datenimporteur geltend machen und durchsetzen, mit folgenden Ausnahmen:

  • Rechte An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behält sich der Auftragnehmer sein Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne seine Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.