Sonstige Vorschriften Musterklauseln

Sonstige Vorschriften. 9 Fallzählung § 10 Kostenträgerwechsel § 11 Laufzeit der Entgelte
Sonstige Vorschriften. (§§ 36-43) § 36 Beihilfen bei Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen, Unterstützungen § 36a Kirchliche Höherversicherung I in Krankheitsfällen § 36b Übergangsregelung für die kirchliche Beihilfeversicherung bei Krankheitsfällen § 36c Kirchliche Höherversicherung II in Krankheitsfällen § 36d Erstausstattung bei Geburten § 36e Kostenpauschale bei Fehl- oder Totgeburten § 37 Ausschlussfrist § 38 Begriffsbestimmungen § 39 Erstattung von Auslagen § 40 Dienstreisen § 41 Umzugskosten / Trennungsgeld § 42 Saisonaler Ausgleich § 43 Überstunden
Sonstige Vorschriften. (§§ 36-43)‌ § 36 Beihilfen bei Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen, Unterstützungen‌ Für die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen sowie von Unterstützungen gilt die Beihilfeordnung Teil A1 in ihrer jeweiligen Fassung.
Sonstige Vorschriften. 68 Beteiligung der Personalvertretung § 69 Dienstwohnungen oder Werkdienstwohnungen § 70 Schutzkleidung § 71
Sonstige Vorschriften. 23 Geschäftsjahr, Jahresabschluss, Entlastung § 24 Zuschuss zum Betriebsaufwand von SVN, SBV und SZV § 25 Verwendung des Bilanzergebnisses § 26
Sonstige Vorschriften. 10.1 Es findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods – UNCISG) An- wendung. Gerichtstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Rah- menvertrag, seinen Anlagen oder allen Verträgen und Anlagen unter diesem Rahmen- vertrag ist Karlsruhe.
Sonstige Vorschriften. 4.5 Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber die Lieferung an uns zurückzugeben. Der Liefergegenstand muss vollständig, korrekt verpackt und beschriftet sein, einschließlich seiner Serien- und Modellnummer. Darüber hinaus sind eine Kopie des Lieferscheins sowie die Auftragsbestätigungs- und Rechnungsnummer anzugeben. Nach unserer Xxxx können wir die Mängelbeseitigung auch beim Auftraggeber ausführen. 10.1 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sind aus Beweisgründen schriftlich vorzunehmen.
Sonstige Vorschriften. Art. 36. Vereinbarungen durch die der Pächter ausdrücklich oder stillschweigend ganz oder teilweise auf Rechte die sich aus den Artikeln 5, 6, 8, 9, 10, 12 bis 15, 20 Nrn. 2 bis 4, 21 bis 25, 27 bis 34, und 35bis ergeben verzichtet, sind unwirksam.
Sonstige Vorschriften. 17 Weiterarbeit § 18 Unabdingbarkeit § 18a Interessenvertretung § 18b Verordnungsermächtigung § 19 Andere Vertragsverhältnisse
Sonstige Vorschriften. Der Veranstalter ist im übrigen verantwortlich für